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4  Leistungen fördern und bewerten

Die Bedeutung eines pädagogischen Leistungsverständnisses, das Anforderungen mit individueller Förderung verbindet, und die Konsequenzen für die Leistungsbewertung sind in Kapitel 6 der Richtlinien dargestellt.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten individuelle Rückmeldungen über ihre Lernentwicklung und den erreichten Kompetenzstand. Lernerfolge und -schwierigkeiten werden mit Anregungen zum zielgerichteten Weiterlernen verbunden. Fehler und Unsicherheiten werden nicht sanktioniert, sondern als Lerngelegenheiten und -herausforderungen genutzt.

Auf der Grundlage der beobachteten Lernentwicklung reflektieren die Lehrkräfte ihren Unterricht und ziehen daraus Schlüsse für die Planung des weiteren Unterrichts und für die Gestaltung der individuellen Förderung.

Die Leistungsbewertung orientiert sich inhaltlich an den in Kapitel 3 beschriebenen Kompetenzerwartungen am Ende der Schuleingangsphase und am Ende der Klasse 4, die gleichzeitig Perspektive für die Unterrichtsarbeit sind.

Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler erbrachten Leistungen.

Im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ werden in den Klassenarbeiten der Klassen 3 und 4 komplexe Leistungen des Faches überprüft. Dies können sein: freie oder gebundene Texte, durch Literatur angeregte Texte, Textentwürfe und Überarbeitungen. In den schriftlichen Arbeiten können auch geübte Teilfähigkeiten gefordert werden wie Nachdenkaufgaben oder Korrekturaufgaben zum Rechtschreiben, Aufgaben zum Überarbeiten eines Textes, Beantwortung von Fragen zu einem Text. Möglich ist die Kombination solcher Aufgaben.

Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ umfasst alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen.

Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet. Auch in Gruppen erbrachte Leistungen sind zu berücksichtigen.

Fachbezogene Bewertungskriterien sind insbesondere:

Sprechen und Zuhören

  • die Ausdrucks- und Darstellungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und ihre situations- und rollenangemessene Kommunikation

Schreiben

  • die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, Texte in für sie schreibrelevanten Situationen zu verfassen, d. h. sie zu planen, zu schreiben und darüber zu beraten, zu überarbeiten und zu gestalten

Richtig schreiben

  • die Feststellung, an welcher Stelle auf dem Weg zur normgerechten Schreibung die Schülerinnen und Schüler stehen; Grundlage sind die eigenen Texte

Lesen – mit Texten und Medien umgehen

  • das Verstehen von geschriebenen Texten sowie von gehörten und gesehenen Medienbeiträgen

Sprache und Sprachgebrauch untersuchen

  • die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, grundlegende Operationen an Wort und Satz durchzuführen und sich metasprachlich zu verständigen

Die Bewertungskriterien müssen den Schülerinnen und Schülern vorab in altersangemessener Form – z. B. anhand von Beispielen – verdeutlicht werden, damit sie Klarheit über die Leistungsanforderungen haben.

Für eine umfassende Leistungsbewertung, die Ergebnisse und Prozesse gleichermaßen mit einbezieht, sind neben punktuellen Leistungsüberprüfungen, z. B. durch schriftliche Übungen oder Klassenarbeiten, geeignete Instrumente und Verfahrensweisen der Beobachtung erforderlich, die die individuelle Entwicklung der Kompetenzen über einen längeren Zeitraum erfassen und kontinuierlich dokumentieren. Dazu können Lerndokumentationen der Kinder wie Fachhefte, Lerntagebücher und Portfolios herangezogen werden.

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