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Beispiel eines schulinternen Lehrplans für die gymnasiale Oberstufe im Fach Kunst

Hinweis: Als Beispiel eines schulinternen Lehrplans auf der Grundlage des Kernlehrplans Kunst für die gymnasiale Oberstufe steht hier der schulinterne Lehrplan einer fiktiven gymnasialen Oberstufe zur Verfügung. Bei der zu Grunde gelegten Beispielschule (XY-Schule) wurde von einer gymnasialen Oberstufe ausgegangen, die für den Kunstunterricht Durchschnittsbedingungen aufweist, so dass eine Übertragung auf die jeweilige Unterrichtswirklichkeit erleichtert wird.

1 Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit

Der Standort der XY-Schule befindet sich im ländlichen Raum. Die gymnasiale Oberstufe ist ca. sechszügig (ca. 110 Schülerinnen und Schüler) und mit Musik- und Kunsterziehern personell so ausgestattet, dass die Stundentafel im Fach Kunst auch in der Sekundarstufe I erfüllt werden kann. Die Unterrichtseinheiten werden ausschließlich in Doppelstunden gehalten, wobei die Einzelstunden im Vierzehntagesrhythmus als Doppelstunden erteilt werden. Sie werden nicht durch große Pausen unterbrochen.

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Die Schule verfügt über zwei größere verdunkelbare Kunsträume und ist zudem mit einem kleinen Keramikraum mit Brennofen sowie einem Materialraum (beide Räume zwischen den Kunsträumen befindlich) ausgestattet. Sie hat jedoch keine besondere Einrichtung zur Holz- und Metallbearbeitung. Für Drucktechniken gibt es lediglich eine einfache Druckpresse (im Materialraum befindlich), so dass Tiefdruck nicht möglich ist.
Für den Kunstunterricht kann nach Voranmeldung ein mobiler Laptopwagen mit 30 Einheiten benutzt werden. Der Fachbereich besitzt selbst zwei Rechner mit einfacher Bildbearbeitungssoftware, einen Scanner, zwei Digitalkameras und zwei Beamer.
Durch die Lage der Schule im ländlichen Raum sind Museumsbesuche mit größerem Aufwand verbunden. Es existiert jedoch eine Kooperationsvereinbarung mit dem örtlichen Kunstverein, der regelmäßig kleinere Ausstellungen organisiert und auch der Schule die Möglichkeit für Ausstellungen gibt. Auch einige wenige ortsbekannte Künstler haben ihre Ateliers in erreichbarer Entfernung.
Die Schule hat sich vorgenommen, ihre Ansätze im fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht weiter auszubauen. Dabei soll gezielt an Synergien zwischen den Fächern gearbeitet werden.

2 Entscheidungen zum Unterricht

2.1 Unterrichtsvorhaben

Hinweis: In diesem Teil des schulinternen Lehrplans der exemplarischen Schule wird die Umsetzung der verbindlichen Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans dokumentiert. Die Darstellung findet auf zwei Ebenen statt, auf der Übersichts- und auf der Konkretisierungsebene.

Das „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ (Kapitel 2.1.1) dient dazu, den Kolleginnen und Kollegen einen schnellen Überblick über die Zuordnung der Unterrichtsvorhaben zu den einzelnen Jahrgangsstufen zu verschaffen. Die hier angegebenen Kompetenzen decken nicht alle im Unterrichtsvorhaben angelegten Kompetenzen ab.

Diese Unterrichtsvorhaben bündeln Kompetenzen des Kernlehrplans unter thematischen Gesichtspunkten. Im Übersichtsraster werden nur die für das Unterrichtsvorhaben zentralen Kompetenzen aufgeführt. Weiterhin werden den Unterrichtsvorhaben die im Kernlehrplan vorgegebenen Inhaltsfelder und die inhaltlichen Schwerpunkte zugeordnet.

In Kapitel 2.1.2 „Konkretisierte Unterrichtsvorhaben“ werden die in Kapitel 2.1.1 aufgeführten Unterrichtsvorhaben detaillierter ausgeführt. Die Fachkonferenz dokumentiert hier

  • ihre verbindlichen Festlegungen,
  • ihre kollegialen Absprachen
  • und ihre unverbindlichen Anregungen für die Unterrichtenden.

Die Fachkonferenz hat

  • alle konkretisierten Kompetenzerwartungen einzelnen Unterrichtsvorhaben zugeordnet und die entsprechenden Inhaltsfelder und inhaltliche Schwerpunkte angegeben. Die zentralen Kompetenzen des Unterrichtsvorhabens sind durch Fettschrift hervorgehoben;
  • zu den aufgeführten  Kompetenzen Unterrichtsinhalte angegeben, die sich auch aus den jeweils geltenden Abiturvorgaben ergeben;
  • gemäß Schulgesetz Grundsätze abgesprochen, die den Kapiteln 2.2 bis 2.4 zu entnehmen sind. Sie betreffen spezifische didaktische oder methodische Grundsätze, Lernmittel und -orte, Instrumente und Bereiche der Diagnose und der Leistungsüberprüfung sowie fächerübergreifende oder außerschulische Kooperationen. Diejenigen Absprachen, die sich an den aufgeführten Unterrichtsvorhaben konkret festmachen lassen, werden an dieser Stelle einbezogen.

Ziel der Darstellung ist, dass die Unterrichtsvorhaben für alle fachlichen Kolleginnen und Kollegen nachvollziehbar sind. Die Darstellung ersetzt nicht die individuelle Unterrichtsplanung und erhebt nicht den Anspruch eines Lehrwerks.

Eine Abweichung in der Konkretisierung der Unterrichtsvorhaben ist im Rahmen der pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte möglich. Sie wird in die regelmäßige Evaluation eingebracht. Dabei bleibt allerdings sicherzustellen, dass im Rahmen der Umsetzung der Unterrichtsvorhaben insgesamt alle Kompetenzen des Kernlehrplans ausgebildet werden.

2.1.1 Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben

Einführungsphase

Unterrichtsvorhaben I:

Thema: Von der freien grafischen Gestaltung zum Gegenstand

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • (ELP1) erproben und beurteilen Ausdrucksqualitäten in zweidimensionalen Bildgestaltungen unter Anwendung linearer, flächenhafter und raumillusionärer Bildmittel,
  • (ELR1) beschreiben die Mittel der linearen, flächenhaften und raumillusionären Gestaltung und spezifischen Ausdrucksqualitäten im Bild,
  • (STR2) benennen und beurteilen abbildhafte und nicht abbildhafte Darstellungsformen in bildnerischen Gestaltungen.

Inhaltsfelder: Bildgestaltung / Bildkonzepte

Inhaltliche Schwerpunkte:

• Elemente der Bildgestaltung • Bilder als Gesamtgefüge

• Bildstrategien

Zeitbedarf: 18 Std.

Unterrichtsvorhaben II:

Thema: Was ist Kunst? – Bearbeitung der Frage an einem Motiv oder Gegenstand

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • (STR2) ordnen Gestaltungs­prozesse und Gestaltungs­ergebnisse Intentionen zu (z.B. dokumentieren, appellieren, irritieren),
  • (KTR1) erörtern und beurteilen an eigenen Gestaltungen den Einfluss individueller und kultureller Vorstellungen,
  • (KTR2) vergleichen und erörtern an fremden Gestaltungen unter Einbeziehung bildexternen Quellenmaterials die biografische, soziokulturelle und historische Bedingtheit von Bildern.

Inhaltsfelder: Bildgestaltung / Bildkonzepte

• Bilder als Gesamtgefüge

• Bildstrategien • Bildkontexte

Zeitbedarf: 12 Std.

Unterrichtsvorhaben III:

Thema: Farbe - Das Bild der Wirklichkeit in der Malerei

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • (ELP2) erproben und beurteilen Ausdrucksqualitäten unter differenzierter Anwendung und Kombination der Farbe als Bildmittel,
  • (ELR2) beschreiben die Mittel der farbigen Gestaltung und deren spezifische Ausdrucksqualitäten im Bild,
  • (STP1) realisieren Gestal­tungen zu bildnerischen Problemstellungen im Dialog zwischen Gestaltungsab­sicht, unerwarteten Ergeb­nissen und im Prozess gewonnenen Erfahrungen.

Inhaltsfelder: Bildgestaltung / Bildkonzepte

Inhaltliche Schwerpunkte:

• Elemente der Bildgestaltung • Bilder als Gesamtgefüge

• Bildstrategien • Bildkontexte

Zeitbedarf: 18 Std.

Unterrichtsvorhaben IV:

Thema: Die plastische Form im Raum

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • (ELP3) erproben und beurteilen Ausdrucksqualitäten plastischer Bildgestaltungen unter Anwendung modellierender Verfahren,
  • (ELR3) beschreiben die Mittel der plastischen Gestaltung und deren spezifischen Ausdrucksqualitäten im Bild,
  • (STR1) beschreiben und untersuchen in bildnerischen Gestaltungen unterschiedliche zufallsgeleitete und gezielte Bildstrategien.

Inhaltsfelder: Bildgestaltung / Bildkonzepte

Inhaltliche Schwerpunkte:

• Elemente der Bildgestaltung • Bilder als Gesamtgefüge

• Bildstrategien

Zeitbedarf: 21 Std.

Unterrichtsvorhaben V:

Thema: Expressive Gestaltungsmöglichkeiten durch Material, Farbe und Form

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • (GFP3) entwerfen und bewerten Kompositionsformen als Mittel der gezielten Bildaussage,
  • (GFR5) benennen und erläutern Bezüge zwischen verschiedenen Aspekten der Beschreibung des Bildbestands sowie der Analyse des Bildgefüges und führen sie schlüssig zu einem Deutungsansatz zusammen,
  • (KTP1) entwerfen und erläutern Bildgestaltungen als Ausdruck individueller Interessen.

Inhaltsfelder: Bildgestaltung / Bildkonzepte

Inhaltliche Schwerpunkte:

• Elemente der Bildgestaltung • Bilder als Gesamtgefüge

• Bildstrategien • Bildkontexte

Zeitbedarf: 21 Std.

Summe Einführungsphase: 90 Stunden

Qualifikationsphase - Q1 (GK)

Unterrichtsvorhaben I:

Thema: Das Individuum in seiner Zeit I

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • (ELP1) realisieren Bildwirkungen unter Anwendung linearer, farbiger, flächenhafter und raumillusionärer  Mittel der Bildgestaltung und bewerten diese im Hinblick auf die Gestaltungsabsicht,
  • (GFR5) überprüfen Deutungshypothesen mit ausgewählten Formen der Bildanalyse (u.a. Beschreibung der formalen Zusammenhänge und des Grads der Abbildhaftigkeit),
  • (KTP1) entwerfen und begründen Bildgestaltungen als Ausdruck individueller Positionen im Sinne einer persönlichen Deutung von Wirklichkeit.

Inhaltsfelder: Bildgestaltung / Bildkonzepte

Inhaltliche Schwerpunkte:

• Elemente der Bildgestaltung • Bilder als Gesamtgefüge

• Bildstrategien • Bildkontexte

Zeitbedarf: 30 Std.

Unterrichtsvorhaben II:

Thema: Der Mensch im (realen) Raum - im plastischen Werk von Alberto Giacometti

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • (ELP2) realisieren Bildwirkungen unter Anwendung plastischer Mittel in raumbezogenen Gestaltungen und bewerten diese im Hinblick auf die Gestaltungsabsicht,
  • (ELR2) analysieren die Mittel plastischer und raumbezogener Gestaltung und erläutern deren Funktionen im Bild,
  • (KTR2) vergleichen und erörtern an fremden Gestaltungen unter Einbeziehung bildexternen Quellenmaterials die biografische, soziokulturelle und historische Bedingtheit von Bildern.

Inhaltsfelder: Bildgestaltung / Bildkonzepte

Inhaltliche Schwerpunkte:

• Elemente der Bildgestaltung • Bilder als Gesamtgefüge

• Bildstrategien • Bildkontexte

Zeitbedarf: 30 Std.

Unterrichtsvorhaben III:

Thema: Das Individuum in seiner Zeit II – Ich-Bezug

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • (ELR1) analysieren die Mittel der linearen, farbigen, flächenhaften und raumillusionären Gestaltung und erläutern deren Funktionen im Bild,
  • (GFR2) erstellen aspektbezogene Skizzen zur Organisation des Bildgefüges fremder Gestaltungen,
  • (KTP2) gestalten und erläutern neue Bedeutungszusammen­hänge durch Umdeutung und Umgestaltung von Bildtraditionen.

Inhaltsfelder: Bildgestaltung / Bildkonzepte

Inhaltliche Schwerpunkte:

• Elemente der Bildgestaltung • Bilder als Gesamtgefüge

• Bildstrategien • Bildkontexte

Zeitbedarf: 30 Std.

Summe Qualifikationsphase – Q1 (GK): 90 Stunden

Qualifikationsphase - Q2 (GK)

Unterrichtsvorhaben IV:

Thema: Konstruktion von Erinnerung

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • (ELP3) entwerfen bildnerische Gestaltungen unter absichtsvollem Einsatz von Materialien, Medien, Techniken, Verfahren, Werkzeugen und deren Bezügen,
  • (STR2) ordnen Gestaltungs­prozesse und Gestaltungs­ergebnisse Intentionen zu (z.B. dokumentieren, appellieren, irritieren),
  • (KTR4) vergleichen und bewerten Bildzeichen aus Beispielen der Medien-/ Konsumwelt und der bildenden Kunst.

Inhaltsfelder: Bildgestaltung / Bildkonzepte

Inhaltliche Schwerpunkte:

• Elemente der Bildgestaltung • Bilder als Gesamtgefüge

• Bildstrategien • Bildkontexte

Zeitbedarf: 30 Std.

Unterrichtsvorhaben V:

Thema: Konstruktion von Wirklichkeit

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • (ELP4) gestalten vorhandenes Bildmaterial mit den Mitteln der digitalen Bildbearbeitung um und bewerten die Ergebnisse im Hinblick auf die Gestaltungsabsicht,
  • (ELR3) analysieren digital erstellte Bildgestaltungen und ihren Entstehungs­prozess und bewerten die jeweilige Änderung der Ausdrucksqualität,
  • (STR3) vergleichen und beurteilen die Ein- oder Mehrdeutigkeit von Bildern in Abhängigkeit zum Adressaten.

Inhaltsfelder: Bildgestaltung / Bildkonzepte

Inhaltliche Schwerpunkte:

• Elemente der Bildgestaltung • Bilder als Gesamtgefüge

• Bildstrategien • Bildkontexte

Zeitbedarf: 30 Std.

Summe Qualifikationsphase – Q2 (GK): 60 Stunden

Qualifikationsphase - Q1 (LK)

Unterrichtsvorhaben I:

Thema: Das Individuum in seiner Zeit I

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • (ELP1) realisieren Bildwirkungen unter differenzierter Anwendung linearer, farbiger, flächenhafter und raumillusionärer Mittel der Bildgestaltung und bewerten diese im Hinblick auf die Gestaltungsabsicht,
  • (GFR5) überprüfen Deutungshypothesen mit gezielt ausgewählten Formen der Bild­analyse (u.a. Beschreibung der formalen Zusammenhänge und des  Grads der Abbildhaftigkeit),
  • (KTP1) entwerfen und beurteilen Bildgestaltungen als Ausdruck individueller Positionen im Sinne einer persönlichen Deutung von Wirklichkeit in kulturellen Kontexten.

Inhaltsfelder: Bildgestaltung / Bildkonzepte

Inhaltliche Schwerpunkte:

• Elemente der Bildgestaltung • Bilder als Gesamtgefüge

• Bildstrategien • Bildkontexte

Zeitbedarf: 50 Std.

Unterrichtsvorhaben II:

Thema: Der Mensch im (realen) Raum – im plastischen Werk von Alberto Giacometti

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • (ELP2) realisieren Bildwirkungen unter differenzierter Anwendung plastischer Mittel in raumbezogenen Gestaltungen und bewerten diese im Hinblick auf die Gestaltungsabsicht,
  • (ELR2) analysieren die Mittel plastischer und raumbezogener Gestaltung und erläutern deren Funktionen im Bild,
  • (STP3) variieren abbildhafte und nicht abbildhafte Darstellungsformen in Gestaltungen und erläutern die damit verbundenen Intentionen.

Inhaltsfelder: Bildgestaltung / Bildkonzepte

Inhaltliche Schwerpunkte:

• Elemente der Bildgestaltung • Bilder als Gesamtgefüge

• Bildstrategien • Bildkontexte

Zeitbedarf: 50 Std.

Unterrichtsvorhaben III:

Thema: Das Individuum in seiner Zeit II – Ich-Bezug

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • (ELR1) analysieren die Mittel der linearen, farbigen, flächenhaften und raumillusionären Gestaltung und erläutern deren Funktionen im Bild,
  • (GFR2) erstellen differenzierte Skizzen zur Organisation des Bildgefüges in fremden Gestaltungen zu selbst gewählten Aspekten,
  • (KTP2) gestalten und beurteilen neue Bedeutungs­zusammenhänge durch Umdeutung und Umgestaltung von Bildtraditionen.

Inhaltsfelder: Bildgestaltung / Bildkonzepte

Inhaltliche Schwerpunkte:

• Elemente der Bildgestaltung • Bilder als Gesamtgefüge

• Bildstrategien • Bildkontexte

Zeitbedarf: 50 Std.

Summe Qualifikationsphase – Q1 (LK): 150 Stunden

Qualifikationsphase - Q2 (LK)

Unterrichtsvorhaben IV:

Thema: Konstruktion von Erinnerung

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • (ELP3) entwerfen bildnerische Gestaltungen unter absichtsvollem Einsatz von Materialien, Medien, Techniken, Verfahren, Werkzeugen und deren Bezügen,
  • (STR2) ordnen Gestaltungs­prozesse und Gestaltungs­ergebnisse unterschiedlichen Intentionen zu (z.B. dokumen­tieren, appellieren, irritieren),
  • (KTR5) analysieren und bewerten vergleichend komplexe Bildzeichen aus Beispielen der Medien-/ Konsumwelt und der bildenden Kunst.

Inhaltsfelder: Bildgestaltung / Bildkonzepte

Inhaltliche Schwerpunkte:

• Elemente der Bildgestaltung • Bilder als Gesamtgefüge

• Bildstrategien • Bildkontexte

Zeitbedarf: 50 Std.

Unterrichtsvorhaben V:

Thema: Konstruktion von Wirklichkeit

Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  • (ELP4) gestalten selbst erstelltes Bildmaterial mit den Mitteln der digitalen Bildbearbeitung um und bewerten die Ergebnisse im Hinblick auf die Gestaltungsabsicht,
  • (ELR3) analysieren digital erstellte Bildgestaltungen und ihre Entstehungs­prozesse und bewerten die jeweiligen Änderungen der Ausdrucksqualität,
  • (STR3) vergleichen und beurteilen die Ein- oder Mehrdeutigkeit von Bildern in Abhängigkeit zum Adressaten.

Inhaltsfelder: Bildgestaltung / Bildkonzepte

Inhaltliche Schwerpunkte:

• Elemente der Bildgestaltung • Bilder als Gesamtgefüge

• Bildstrategien • Bildkontexte

Zeitbedarf: 50 Std.

Summe Qualifikationsphase – Q2 (LK): 100 Stunden

2.2 Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit

Überfachliche Grundsätze des Schulprogramms:
    Von den überfachlichen Grundsätzen, die im Schulprogramm ausgeführt werden, sind die fett gedruckten Grundsätze im Kunstunterricht von hervorgehobener Bedeutung:
    1. Geeignete Problemstellungen zeichnen die Ziele des Unterrichts vor und bestimmen die Struktur der Lernprozesse.
    2. Inhalt und Anforderungsniveau des Unterrichts entsprechen dem Leistungsvermögen der Schüler/innen.
    3. Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Ziele und Inhalte abgestimmt.
    4. Medien und Arbeitsmittel sind schülernah gewählt.
    5. Die Schüler/innen erreichen einen Lernzuwachs.
    6. Der Unterricht fördert eine aktive Teilnahme der Schüler/innen.
    7. Der Unterricht fördert die Zusammenarbeit zwischen den Schülern/innen und bietet ihnen Möglichkeiten zu eigenen Lösungen.
    8. Der Unterricht berücksichtigt die individuellen Lernwege der einzelnen Schüler/innen.
    9. Die Schüler/innen erhalten Gelegenheit zu selbstständiger Arbeit und werden dabei unterstützt.
    10. Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Partner- bzw. Gruppenarbeit.
    11. Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Arbeit im Plenum.
    12. Die Lernumgebung ist vorbereitet; der Ordnungsrahmen wird eingehalten.
    13. Die Lehr- und Lernzeit wird intensiv für Unterrichtszwecke genutzt.
    14. Es herrscht ein positives pädagogisches Klima im Unterricht.
    Fachliche Grundsätze:

    Der Kunstunterricht knüpft in der Einführungsphase nicht nur an die bisher erworbenen Bildkompetenzen an, sondern greift auch die erprobten und den Schülerinnen und Schülern bekannten Prinzipien, Fachmethoden sowie Lern- und Arbeitsorganisationsformen/ -strategien auf. Diese werden in Einführungs- und Qualifikationsphase aktualisiert, ausdifferenziert und erweitert.

    Wahrnehmen, Imaginieren, bildnerisch Gestalten und Kommunizieren, Beurteilen, Bewerten und Verantworten bedingen sich gegenseitig. Deshalb sind auch in der gymnasialen Oberstufe die kunst- und wissenschaftspropädeutischen Lehr- Lernprozesse so angelegt, dass sich die Kompetenzbereiche Produktion und Rezeption immer aufeinander beziehen, miteinander vernetzt sind und den Reflexionsanspruch integrieren. Der Kunstunterricht an der XY-Schule orientiert sich dabei an der gesamten Bandbreite zwischen forschend-feststellenden und offen-erfindenden Handlungsmöglichkeiten.

    Inhalt / Problemstellung

    Die Lerninhalte werden so ausgewählt, dass die geforderten Kompetenzen erworben und geübt werden können bzw. erworbene Kompetenzen an neuen Lerninhalten und neuen Lernmitteln erprobt und vertieft werden können. Der Fachkonferenz Kunst ist dabei wichtig,

    • dass die Inhalte an die Lebens-, Vorstellungs-, Bild- und Bedeutungswelten der Schülerinnen und Schüler anknüpfen bzw. mit ihnen verknüpft werden können;
    • dass sich exemplarisch auf diejenigen repräsentativen Fachinhalte beschränkt wird, die Schlüssel für Verstehensprozesse bildnerischer Systeme bieten und geeignet sind, kulturelle Entwicklungen zu verdeutlichen;
    • dass Bilder aus verschiedenen Epochen, Zusammenhängen und Medien/ Materialien/ Techniken aufgegriffen werden;
    • dass Vernetzungen zwischen den Lerninhalten hergestellt werden, um den Schülerinnen und Schülern Orientierung zu geben.

    Die bildnerischen Problemstellungen ermöglichen individuelle bildnerische Lösungsmöglichkeiten und ein komplexes Bildverständnis. Dies wird durch unterschiedliche Formen der bildnerischen Ideenfindung (z.B. Verfahren des Sammelns, Experimentierens, Verfremdens, Umgestaltens, Kombinierens) und der Auseinandersetzung mit Bildern (s. Methodik) erreicht.

    Lernsituation / Umgebung

    Die Fachkonferenz Kunst der XY-Schule legt im Kunstunterricht besonderen Wert auf die kooperative Zusammenarbeit und kommunikative Erkenntnisgewinnung in Partner-, Gruppen- oder Lerngruppenarbeit. Der kommunikative Austausch dient dabei immer der Problemfindung und Problembeschreibung, der Entwicklung und Diskussion der Lösungsansätze und der Bewertung der Ergebnisse.

    In diesem Prozess sind grundsätzlich alle Zwischenergebnisse wertvoll. Wie in der Sekundarstufe I werden Misserfolge und vermeintlich falsche Ergebnisse als konstruktiv-produktive Zwischenstände auf dem Lernweg der Schülerinnen und Schüler verstanden, die von den (jeweiligen) Schülerinnen und Schülern in Zwischen- und Nachbesprechungen reflektiert werden. Die Lehrkraft hat hier zum einen eine beobachtende und beratende Funktion – zum anderen fördert sie den wertschätzenden, akzeptierenden und respektierenden Umgang mit bildnerisch-praktischen und rezeptiven Beiträgen und Ergebnissen.

    Die Integration außerschulischer Lernorte soll im Rahmen der gymnasialen Oberstufe mehrfach realisiert werden, und zwar mindestens einmal in der Einführungsphase und einmal in der Qualifikationsphase. Darunter versteht die Fachkonferenz Kunst der XY-Schule den Besuch von Museen, temporären Ausstellungen, Galerien und Künstlerateliers. Die Kooperation mit dem örtlichen Kunstverein wird mehrfach genutzt. Darüber hinaus soll das Umfeld der Schule in den Unterricht einbezogen werden.

    Unterrichtsprozesse und gestaltungspraktische Ergebnisse werden regelmäßig präsentiert.

    Lernniveau der Schülerinnen und Schüler

    Die individuellen Lernvoraussetzungen (u.a. die Fähigkeiten in den Bereichen Wahrnehmung, Vorstellungsbildung, Kommunikation, Gestaltung und die Fertigkeiten in Bezug auf Verfahren und Techniken) sind Grundlage des Aufbaus von Lernarrangements. Individuelle Lernwege werden durch entsprechende Lernangebote (z.B. in Bezug auf Material) berücksichtigt und unterstützen eine eigenständige Problemlösung durch herausfordernde Aufgabenstellungen.

    Methodik

    Die Arbeit mit dem Portfolio, die schon aus der Sekundarstufe I bekannt ist, wird fortgeführt. Als unliniertes Skizzenbuch dokumentiert es die Prozesshaftigkeit von Gestaltungs- und Rezeptionsvorgängen (Zwischenergebnisse) und die Reflexion der eigenen Lernprozesse von den Schülerinnen und Schüler in beiden Kompetenzbereichen. Das Portfolio kann eine Ideensammlung, einen Gestaltungsanlass, einen Gesprächsanlass darstellen und wird zur Leistungsbewertung (s.Kap.2.3) herangezogen.

    Es werden situationsbezogen unterschiedliche Bildzugangs- und Bilderschließungsformen (verbale, zeichnerisch-analytische und experimentelle Methoden) genutzt, kombiniert und geübt, um den Schülerinnen und Schülern ein Repertoire an Strategien des selbstständigen Arbeitens und eigenständigen Bildverstehens an die Hand zu geben. Für das unterrichtliche Handeln stehen dabei für die Fachkonferenz Kunst immer das Werk und seine nicht abschließbare Entschlüsselung im Zentrum.

    In ausgewählten Bereichen werden unterschiedliche Formen bildnerischer Problemlösung durch gezielte Übungen vermittelt. Dadurch werden Möglichkeiten für Unterrichtsprojekte mit komplexen bildnerischen Problemstellungen geschaffen.

    Im Verlauf der gymnasialen Oberstufe konzipieren und realisieren die Schülerinnen und Schüler ihre Gestaltungsvorhaben zunehmend autonomer.

    Fachbegriffe / Fachsprache

    Die fachsprachliche Darstellung von Bildzusammenhängen und Gestaltungsprozessen wird in allen Gesprächssituationen des Kunstunterrichts sowie durch ergänzende Verschriftlichung verstärkt gefordert und gefördert (z.B. Protokolle, Referate, Thesenpapiere, Erläuterungen,..).

    2.3 Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung

    Auf der Grundlage von §13 - §16 der APO-GOSt sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Kunst für die gymnasiale Oberstufe hat die Fachkonferenz im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen. Die nachfolgenden Absprachen stellen die Minimalanforderungen an das lerngruppenübergreifende gemeinsame Handeln der Fachgruppenmitglieder dar. Bezogen auf die einzelne Lerngruppe kommen ergänzend weitere der in den Folgeabschnitten genannten Instrumente der Leistungsüberprüfung zum Einsatz.

    Verbindliche Absprachen:

    Grundsätze der Leistungsbewertung werden im Rahmen der Unterrichtsvorhaben als verbindliche Absprachen beschrieben. Die im Kernlehrplan aufgeführten verbindlichen Überprüfungsformen sind den konkretisierten Unterrichtsvorhaben zugeordnet und müssen entsprechend der geplanten Aufgabenstellungen inhaltlich gefüllt werden.

    Vor allem im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ wird schrittweise zu den verbindlichen Aufgabenarten und aktuellen Aufgabenformaten hingeführt. Die Überprüfungsformen werden im Unterricht eingeübt, indem sie in den laufenden Unterricht integriert werden, so dass sie in Klausuren von den Schülerinnen und Schülern angewendet werden können. Im Abitur müssen alle Aufgabenarten und alle Überprüfungsformen in unterschiedlichen Zusammensetzungen allen betroffenen Schülerinnen und Schülern bekannt sein.

    Verbindliche Instrumente:
    Überprüfung der schriftlichen Leistung
    • Aufgabentypen des Abiturs werden schrittweise und entsprechend den Vorgaben nach Grundkurs und Leistungskurs differenziert entwickelt.
    • Für die Klausuren werden kriteriengeleitete Erwartungshorizonte mit klaren Gewichtungen (Punkteraster) erstellt, die sich an den Aufgaben des Zentralabiturs orientieren.
    • In der EF wird eine Klausur als gestaltungspraktische Hausarbeit gestellt.
    • In der Q1 soll im Rahmen der geltenden Vorschriften ebenfalls von der Möglichkeit einer gestaltungspraktischen Hausarbeit Gebrauch gemacht werden.
    • Die Klausur im 2. Halbjahr Q2 wird in Anlehnung an die Abiturklausur gestellt. Mindestens zwei Aufgaben werden zur Auswahl gegeben. Für die Auswahl werden 30 Minuten Auswahlzeit eingeplant. Eine der Klausuren ist eine gestaltungspraktische Aufgabenstellung. Hierfür verlängert sich die Arbeitszeit um eine Stunde.
    Überprüfung der sonstigen Leistung
    • gestaltungspraktische Aufgaben, die kriteriengeleitet formuliert sein müssen
    • hierzu auch die prozessbegleitenden  Zwischenergebnisse
    • Portfolio, das die Arbeitsprozesse und die bildnerischen Entscheidungen in reflektierender Weise dokumentiert
    • Kompetenzraster, die den Schülerinnen und Schülern zur Evaluation der Prozesse und zur Selbstbewertung dienen können und die gleichzeitig von der Lehrkraft als Bewertungsinstrument genutzt werden
    • Protokolle, die in einem gemeinsamen Ordner gesammelt werden
    • Referate, bei denen der Inhalt und dessen Aufarbeitung für die Adressatengruppe in die Bewertung einfließt
    • Beteiligung am Unterrichtsgespräch durch weiterführende Fragen, einbringen neuer Ideen, begründete Lösungen und gute Zusammenfassungen
    Kriterien:
    Übergeordnete Kriterien:

    Die Bewertungskriterien für eine Leistung müssen den Schülerinnen und Schülern transparent und klar sein. Die folgenden allgemeinen Kriterien gelten sowohl für die schriftlichen als auch für die sonstigen Formen der Leistungsüberprüfung:

    • Die Ausführungen in Klausuren und im Unterricht müssen fach-, sach- und adressatengerecht angelegt sein.
    • Die Ausführungen  in Klausuren und im Unterricht müssen  in einer angemessenen Sprache/Fachsprache erfolgen.
    Konkretisierte Kriterien:

    Kriterien für die Überprüfung der schriftlichen Leistung (alle Klausurformen):

    • Bewertungskriterien sind in den konkretisierten Unterrichtsvorhaben ausgeführt und müssen aus den Aufgabenstellungen hervorgehen.
    • Die drei Anforderungsbereiche werden entsprechend mit Schwerpunkt auf dem zweiten Anforderungsbereich (etwa 2:5:2) berücksichtigt.
    • Fachsprachliche und schriftsprachliche Korrektheit
    • Klarheit in Aufbau und Sprache
    • Klarheit und Eindeutigkeit der Aussage, übersichtliche Gliederung und inhaltliche Ordnung
    • Offenheit für die Entwicklung verschiedener Lösungen und Variationen im Rahmen der Aufgabenstellung

    Kriterien für die Überprüfung der sonstigen Leistungen:

    Wie in der Sekundarstufe I wird bei der Bewertung auch zwischen Lern- und Leistungsphasen unterschieden. In der Lernphase steht der Arbeitsprozess (gezielte Problemformulierung, Ideenreichtum bezogen auf Fragehorizonte und Lösungsansätze, Umgang mit „Fehlentscheidungen“, Intensität, Flexibilität, ...) im Zentrum der Bewertung. In der Leistungsphase werden die Arbeitsergebnisse bezogen auf Kriterien geleitete Aufgabenstellungen bewertet.

    • Gestalterische Problemstellungen und Untersuchungsaufträge werden so formuliert, dass den Schülerinnen und Schülern die Bewertungskriterien transparent sind. Sie leiten sich aus den Kompetenzen des Lehrplans ab. Auf Grundlage dieser Bewertungskriterien werden die Einzelbewertungen begründet.
    • Die Gestaltung des Portfolios mit Blick auf die jeweilige Phase des Prozesses beurteilt, welche jeweils dokumentiert wird.
    • Ein Kriterium ist die Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns im Prozess.
    • In den Lern- und Leistungsphasen müssen die drei Anforderungsbereiche eingefordert und angemessen berücksichtigt werden.
    • In Gruppenarbeit wird die Teamfähigkeit angemessen berücksichtigt.
    • In Gruppenarbeiten muss der Anteil jedes einzelnen erkennbar sein.
    • Neben der Quantität wird auch die Qualität der Beiträge im Unterrichtsgespräch gewertet.
    • Die Intensität der Auseinandersetzung zeigt sich in der Beobachtung und der Prozessdokumentation (Portfolio).

    Grundsätze der Leistungsrückmeldung und Beratung:

    Die Leistungsrückmeldung erfolgt in mündlicher und schriftlicher Form.

    Neben der Bekanntgabe der Leistungsstände am Ende des Quartals soll mindestens am Ende jedes Unterrichtsvorhabens den Schülerinnen und Schülern verbindlich ihr Leistungsstand mit Begründung von Einzelleistungen mitgeteilt werden.

    Klausuren werden mit einem Kommentar versehen, der die Leistung würdigt und durch konstruktive Empfehlungen Möglichkeiten der Weiterentwicklung aufzeigt.

    2.4 Lehr- und Lernmittel

    Ausgewählte Lehrbücher verschiedener Verlage stehen für den Unterricht im Klassensatz zur Verfügung. Außerdem verfügt die Schule über eine Sammlung an großformatigen Reproduktionen.

    Als technische Ausstattung stehen für den Fachbereich Kunst zur Verfügung:

    • ein Brennofen,
    • eine Druckpresse (Hochdruck),
    • zwei Computerarbeitsplätze (die neben der gängigen Software auch ein einfaches Bildbearbeitungsprogramm enthält),
    • ein Scanner,
    • zwei Digitalkameras,
    • zwei Beamer.

    Die Schule verfügt zudem über zwei mobile Laptop-Einheiten mit jeweils 30 Rechnern, die auch dem Kunstbereich zur Verfügung stehen.

    3 Entscheidungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Fragen

    In der gymnasialen Oberstufe sind der fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeit enge Grenzen gesetzt. Der Wert einer solchen didaktischen und methodischen Ausrichtung wird jedoch nicht negiert. Die XY-Schule trägt dieser Tatsache Rechnung, indem sie sowohl in Bezug auf die Lehrkräfte, als auch bezogen auf Schülerinnen und Schüler auf ein Expertenkonzept setzt.

    Für die Lehrkräfte heißt das, dass auf die spezifischen Qualifikationen der Kunsterzieherinnen und Kunsterzieher im Bereich der Bildkompetenz im Rahmen von Angeboten und Unterstützungsmaßnahmen an Methodentagen, in Projektwochen und im Rahmen der schulinternen Lehrerfortbildung zurückgegriffen wird.

    Auf der Unterrichtsebene wird auf fächerübergreifende Ansätze dadurch zurückgegriffen, dass Schülerinnen und Schülern mit ihren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen aus anderen Fächern als Experten eingesetzt werden. Hier sind vielfältige Anknüpfungspunkte denkbar:

    • Untersuchungsmethoden der Naturwissenschaften im Vergleich zu entdeckendem Lernen im Fach Kunst
    • historisches, religiöses,  musikgeschichtliches, literaturgeschichtliches Wissen mit kunstgeschichtlichen Phänomenen verknüpfen
    • Ergebnisse und Erkenntnisse anderen Fachunterrichts als Gestaltungsanlässe nutzen, um so eine gegenseitige Vertiefung zu erreichen
    • Phänomene geistesgeschichtlicher Entwicklung in verschiedenen Fächern beleuchten (z.B. Auflösung des Gegenstandes, der Materie im 19. Jh. in Kunst, Naturwissenschaft u.a.)

    Außerdem arbeiten die Lehrkräfte im Fach Kunst unterrichtsübergreifend im Sinne der Ausführungen unter 2.2 (Lernsituation / Umgebung) im Sinne der  Öffnung von Schule. Hierzu gehört auch die Einbeziehung von außerschulischen Experten in den Unterricht.

    4 Qualitätssicherung und Evaluation

    Maßnahmen der fachlichen Qualitätskontrolle

    Für die Kurse werden unterschiedliche Übersichten geführt, um am Ende der jeweiligen Stufe das Erreichen der angestrebten Kompetenzen in der beschlossenen Breite sicherzustellen. Diese Übersichten werden kursbezogen abgeheftet, so dass bei Fachlehrerwechsel die bisherige Arbeit transparent wird. Hierzu gehören:

    • Planungsübersicht für die Unterrichtsvorhaben mit Angaben der Aufgabenstellungen und der Bewertungskriterien.
    • als Anlagen werden hinzugefügt:
      • Aufgabenstellungen der Klausuren und Hausarbeiten zusammen mit dem kriteriengestützten Bewertungsraster
      • Aufgabenstellungen und Arbeitsblätter, die für andere Interessant sind bzw. eine Rolle bei der Evaluation spielen können
      • Evaluations-, Diagnose- und Bewertungsbögen aus dem laufenden Unterricht
    • Übersicht der im Unterricht eingesetzten Werke

    Für die Neubildung von Kursen nach der Einführungsphase und Kurszusammenlegungen ist diese Dokumentation für die weitere Planung hilfreich. Auch für die gemeinsame Evaluation soll das Material genutzt werden. Des Weiteren gehen wichtige Ideen auf diese Weise nicht verloren.

    Pläne zur regelmäßigen Evaluation des schulinternen Lehrplans

    Für ausgewählte Unterrichtsvorhaben werden zum Ende des jeweiligen Projektes kleine Ausstellungen mit den Endergebnissen und einer Dokumentation des Arbeitsprozesses durchgeführt.

    Nach Ablauf eines Schuljahres wird von den verantwortlichen Fachlehrern und Fachlehrerinnen überprüft, ob die vereinbarten Kompetenzen angegangen und erreicht worden sind. Auf dieser Grundlage werden in der Fachkonferenz gelungene Unterrichtsvorhaben vorgestellt und Schwierigkeiten thematisiert. Hierzu können/sollen Schülerarbeiten, Arbeitshefte und ggf. Kompetenzraster herangezogen werden.

    Schwierigkeiten und deren Gründe werden herausgearbeitet und Verbesserungs-, Nachsteuerungsmöglichkeiten und Veränderungsnotwendigkeiten diskutiert und nächste Handlungsschritte vereinbart.

    Auf der Grundlage der getroffenen Absprachen und der Übersichtslisten wird von den verantwortlichen Fachlehrern und Fachlehrerinnen die Unterrichtsplanung für das kommende Schuljahr vorgenommen.

    Überarbeitungs- und Perspektivplanung

    Nur bei dringendem Handlungsbedarf soll das Curriculum schon im Folgejahr überarbeitet werden. Eine Revision wird frühestens im Abstand eines Durchgangs (drei Jahren) vereinbart. Die Vorgaben zum Zentralabitur erfordern jedoch kontinuierliche Anpassungen.

      Für die Neubildung von Kursen nach der Einführungsphase und Kurszusammenlegungen ist diese Dokumentation für die weitere Planung hilfreich. Auch für die gemeinsame Evaluation soll das Material genutzt werden. Des Weiteren gehen wichtige Ideen auf diese Weise nicht verloren.

      Hinweis: Folgendes Formular kann für die Weiterarbeit in der eigenen Fachkonferenz genutzt werden:
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