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Richtlinien für die Sexualerziehung

In Schulen in Nordrhein-Westfalen ist Sexualerziehung ein „wichtige[r] und unverzichtbare[r] Teil der Gesamterziehung“, wie in den entsprechenden Richtlinien für die Sexualerziehung (PDF, 80 KB) festgelegt ist. Sexualerziehung soll junge Menschen „zu einem selbstbestimmten und selbstbewussten Umgang mit der eigenen Sexualität befähigen“ (S. 7).

Hierbei ist Gendersensibilität von hoher Bedeutung. „Geschlechterrollen“ sind ein Inhaltsbereich der Sexualerziehung, denn „Rollenerwartungen sind bei der Entwicklung der Sexualität bedeutsam. Wichtig ist auch die Problematisierung der Geschlechterrollen". Die Schülerinnen und Schüler „sollen schließlich in der kritischen Auseinandersetzung mit bestehenden Rollen auch Achtung und Verständnis für individuelle Variationen des Rollenverhaltens sowie Toleranz den Meinungen und Einstellungen anderer gegenüber entwickeln“ (S. 12).

Neben den inhaltlichen Aspekten der Sexualerziehung ist auch die organisatorische Gestaltung der Lernprozesse zu reflektieren. Die Möglichkeit einer Aufteilung der Lerngruppe nach Jungen und Mädchen, „wenn es die Thematik erfordert“ (S. 19), sowie „sexualpädagogische Mädchenarbeit“ und „die reflektierte sexualpädagogische Arbeit mit Jungen“ (S. 12) werden in den Richtlinien explizit aufgeführt. „Die Koedukationsforschung belegt die Erfahrung, dass in einem gemeinsamen Unterricht von Mädchen und Jungen die Thematisierung einiger sexualpädagogischer Inhalte und kritische Selbstreflexion der eigenen Geschlechtsrolle schwierig sein können. Auf der anderen Seite sind zum wechselseitigen Verständnis der Gefühls- und Lebenswelten von Mädchen und Jungen ein möglichst intensiver Austausch und somit koedukative Interaktionssituationen erforderlich.“ (S. 10)

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