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Förderschulen und Gemeinsames Lernen

Aktuell

Teilnahme

Förderschulen, die nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinen Schulen in Verbindung mit jeweils eigenen Richtlinien der Förderschulen unterrichten, können an den Vergleichsarbeiten (VERA-3) freiwillig teilnehmen.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt im Herbst, zeitgleich mit der Anmeldung für allgemeine Schulen. Dazu erhalten alle Schulen eine Schulmail. Förderschulen, die zum ersten Mal teilnehmen, können ein Zugangspasswort zum

"Online-Portal" per E-Mail anfordern unter: VERA3@QUA-LiS.NRW.DE. 

Durchführung

Die Testaufgaben werden den Förderschulen zeitgleich mit den allgemeinen Schulen zur Verfügung gestellt.

Den teilnehmenden Schulen wird empfohlen, die Rahmenbedingungen entsprechend der Durchführung in den allgemeinen Schulen zu gestalten. Über einen ggf. notwendigen Nachteilsausgleich entscheiden die Förderschulen entsprechend der besonderen Gegebenheiten der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte.

Modifizierte Testmaterialien

Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „Hören und Kommunikation" oder „Sehen“ melden bei Ihrer Anmeldung auch ihre Bedarfe für modifizierte Testhefte an.  Diese werden zugesandt oder stehen zum Download zur Verfügung.

  • Für den Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“ werden die Testhefte in Fassungen für schwerhörige und für gehörlose Schülerinnen und Schüler modifiziert.
  • Für den Förderschwerpunkt „Sehen“ werden Testhefte für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler angeboten.

Bei der Verwendung der modifizierten Testhefte sollte wie bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die modifizierten Aufgaben erforderlich sind.

Rückmeldung

Nach der Durchführung der Vergleichsarbeiten erhalten die Förderschulen nach fristgerechter Eingabe der Ergebnisse im geschützten Bereich des Online-Portals des zepf der Universität Landau Lösungshäufigkeiten der Aufgaben. Nach einigen Wochen steht dort auch eine Kompetenzstufenzuordnung für jedes Kind zur Verfügung, das ein nicht modifiziertes Testheft bearbeitet hat. Da die Beschreibungen der Kompetenzstufen für Schülerinnen und Schüler aus allgemeinen Schulen angepasst worden sind und es sich bei den getesteten Inhalten um eine Momentaufnahme ausgewählter Teilkompetenzen handelt, sollte diese Zuordnung nicht überinterpretiert werden. Damit kann lediglich aufgezeigt werden, ob das Kind in der Lage ist, Aufgaben der getesteten Bereiche auf dem jeweiligen Niveau hinreichend sicher zu lösen. Repräsentative landesweite Referenzwerte können für die Förderschulen aus methodischen Gründen nicht berechnet werden.

Gemeinsames Lernen

Im Gemeinsamen Lernen bestellt jede Grundschule bei der Anmeldung zu VERA 3 die modifizierten Testhefte für ihr Schülerinnen und Schüler der Förderschwerpunkte „Hören und Kommunikation“ und „Sehen“ selbst.

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