Logo Qualitäts- und UnterstützungsAgentur

Startseite Bildungsportal NRW

Orientierungsbereich (Sprungmarken)

CMS_VALUE[3]

Inklusion im Englischunterricht der Grundschule

Durch die Begegnungen in diversen Medien und im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen aus anderen Herkunftsländern gehört die englische Sprache im Sinne der Teilhabe auch zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, die in zieldifferenten Bildungsgängen unterrichtet werden.

Der ganzheitliche und methodisch vielfältige Ansatz des themen-, aufgaben- und lernerorientierten Englischunterrichts in der Grundschule bietet zahlreiche Möglichkeiten der Differenzierung und eignet sich daher auch besonders für heterogene Lerngruppen.

Die Gelingensbedingungen für guten Englischunterricht bilden die Grundvoraussetzungen für einen inklusiven Unterricht. Dieser berücksichtigt die basalen Entwicklungsbereiche: Kognition, Motorik/Wahrnehmung, soziale und emotionale Entwicklung und sprachliches Handeln.

Auf unterschiedlichen Erfahrens- und Erkenntniswegen wird ein breit angelegter Zugang zu einem gemeinsamen Lerngegenstand ermöglicht.

Wesentliche Strukturen, Prinzipien und Methoden des Fremdsprachenunterrichts wie

  • Rituale und Routinen
  • Strukturiertheit des Unterrichts
  • Wiederholung
  • hoher Anteil des Mündlichen
  • Fehlertoleranz
  • Visualisierung
  • multisensorisches Lernen
  • spielerischer, darstellender und gestaltender Umgang mit Sprache

begünstigen und ermöglichen effektives und motiviertes Lernen für alle Schülerinnen und Schüler.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule, vom 23. März 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. März 2014 - AO-GS)

Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung (AO-SF, vom 29. April 2005 zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2016):

Auszug:
§21,5:
„Für den Unterricht gelten grundsätzlich die Unterrichtsvorgaben (§29 des Schulgesetzes NRW) für die allgemeine Schule sowie Richtlinien für die einzelnen Förderschwerpunkte, die sich auf zielgleiches und zieldifferentes Lernen beziehen. Bei der Organisation und Gestaltung des Unterrichts einschließlich der Unterrichts- und Pausenzeiten berücksichtigt die Schule die Lernmöglichkeiten und die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler.“
§21,7:
Die Lehrkräfte, die die Schülerin oder den Schüler unterrichten, erstellen nach Beratung mit allen anderen an der Förderung beteiligten Personen einen individuellen Förderplan. Sie überprüfen ihn regelmäßig und schreiben ihn fort. Die Sätze 1 und 2 gelten auch dann, wenn eine Schülerin oder ein Schüler sonderpädagogisch gefördert
wird, ohne dass ein förmliches Verfahren nach den §§ 11 bis 15 durchgeführt worden ist.

Weitere rechtliche Regelungen für einzelne Förderschwerpunkte finden sich in der AO-SF.

Zum Weiterlesen:

  • Doms, Christiane (2016): Differenzieren – Individualisieren – Inkludieren im Englischunterricht der Grundschule (S. 200-212). in: Böttger, Heiner; Schlüter, Norbert (Hg.) (2016): Fortschritte im Frühen Fremdsprachenlernen. Konferenzband zur 4. FFF-Konferenz. Braunschweig: Westermann.
  • Doms, Christiane (2015):  Different learning abilities in one classroom - Inklusion im Englischunterricht der Grundschule, Grundschule Englisch Nr. 55/2015, S. 34-38, Velber: Friedrich Verlag.
  • Haß, Frank: Inklusion im Englischunterricht oder: Lernerorientierung endlich ernst nehmen
  • Kirchhoff, Petra (2012). „Inklusion im Englischunterricht der Grundschule. Ein Anfang ist gemacht!“. In: Praxis Fremdsprachenunterricht Englisch 9: 1. S. 4-5.

  • Sonderpädagogische Förderschwerpunkte in NRW – Ein Blick aus der Wissenschaft in die Praxis:

  • Modul 10: Individuelle Förderung

Zum Seitenanfang

© 2023 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule