Logo Qualitäts- und UnterstützungsAgentur

Startseite Bildungsportal NRW

Orientierungsbereich (Sprungmarken)

Einrichtung des Faches Sport als Abiturfach

Schülerinnen am Klavier

Das Fach Sport kann mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörden an Schulen mit besonderem sportlichen Profil als zweites oder viertes Fach der Abiturprüfung angeboten werden.

Voraussetzung hierfür ist die Beratung der Schule durch die jeweilige Fachdezernentin/ den jeweiligen Fachdezernenten des Dezernats 43 im Zusammenwirken mit einem Fachberater/ einer Fachberaterin der zuständigen Bezirksregierung.

 

Beratungsaspekte zur Einrichtung des Faches Sport als Abiturfach

Inhalte, Ziele und Organisationrahmen für die Einrichtung des Faches Sport als Abiturfach werden im Rahmen eines Beratungsprozesses durch die Fachberatung vorgestellt. Im Rahmen der Beratung sollten Schulleitung, Oberstufenkoordination und Mitglieder der Fachkonferenz beteiligt sein.

Folgende Beratungsaspekte sind dabei von Bedeutung:

  • Erfüllung der Stundentafel in allen Jahrgangsstufen und Kursen,
  • Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport als wichtige Bestandteile des Schullebens dieser Schule,
  • Umsetzung der Richtlinien und Kernlehrpläne,
  • Grundsätze eines oberstufengemäßen, kompetenzorientierten Sportunterrichts (Reflektierte Praxis mit vertiefter Praxis-Theorie-Verknüpfung),
  • schulorganisatorische Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Anforderungen im Abiturfach Sport 
  • Teilnahme von Lehrkräften der Schulen an regionalen Qualitätszirkeln,
  • Kooperation mit weiteren Schulen im regionalen Umfeld.

 

Darüberhinausgehend sind im Prozess der Erstellung der Genehmigungsunterlagen folgende Aspekte häufig Inhalt der Beratung:

  • fachliches Anspruchsniveau/ wissenschaftspropädeutisches Arbeiten
  • Vorbereitung auf schriftlichen Leistungserwartungen (Klausuren in der EPH)
  • dialogische Kommunikation im Sportunterricht als Grundlage für das Gelingen einer mündlichen Abiturprüfung
  • Vorbereitung im Umgang mit Operatoren
  • Antrag zur Genehmigung der sportpraktischen Abiturprüfung bei der oberen Schulaufsicht
  • Verletzungsregelung und Ersatzprüfung
  • Fragen zur Organisation und Durchführung einer Fachprüfung Sport im Abitur

Im Verlauf des Genehmigungsprozesses sind die folgenden Unterlagen von der Schule vorzulegen:

UV-Karten als Unterstützung zur Umsetzung des schuleigenen Lehrplans

Die Unterrichtsvorhabenkarten (kurz: UV-Karten) halten die angestrebten bewegungsfeldspezifischen sowie die bewegungsfeldübergreifenden Kompetenzerwartungen für jedes einzelne Unterrichtsvorhaben fest.

Die UV-Karten weisen auf der Vorderseite die für das jeweilige Kursprofil verbindlichen Kompetenz­erwartungen aus, die einerseits durch die beiden profilbildenden Bewegungsfelder und andererseits durch die bewegungsfeldübergreifenden Kompetenzerwartungen der profilbildenden Inhaltsfelder sowie die verbindlichen Kompetenzerwartungen der weiteren Inhaltsfelder generiert werden.

Die Rückseite der UV-Karten bietet der Fachkonferenz eine Möglichkeit die im Minimalkonsens festgelegten didaktischen und methodischen Entscheidungen zu dokumentieren. Diese stützen die Vergleichbarkeit der Anforderungen kursübergreifend durch Vereinbarung der punktuellen und unterrichtsbegleitenden Leistungsüberprüfungen und -bewertungen.

Bei der Erstellung der UV-Karten (Vorderseite) ist Folgendes zu berücksichtigen:

  1. Das Thema eines UV generiert sich aus der Themenübersicht im Kursprofil
  2. Die bewegungsfeldspezifischen Kompetenzerwartungen (BWK) sind vollständig ausformuliert darzulegen. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese inhaltlich und thematisch in Gänze im Verlauf der Unterrichtsdurchführung berücksichtigt werden. Kompetenzerwartungen dürfen nicht sprachlich gekürzt, verändert oder ausgetauscht werden.
  3. Die bewegungsfeldübergreifenden Kompetenzerwartungen (SK, MK, UK) sind vollständig ausformuliert darzulegen. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese inhaltlich und thematisch in Gänze im Verlauf der Unterrichtsdurchführung berücksichtigt werden. Kompetenzerwartungen dürfen hier nicht sprachlich gekürzt, verändert oder ausgetauscht werden.  

Die Vereinbarungen der Fachkonferenz zu den 

  • didaktischen Entscheidungen,
  • methodischen Entscheidungen,
  • Formen der Leistungsbewertung

sowie mögliche weitere Absprachen zur Durchführung der einzelnen Unterrichtsvorhaben (z.B. Fachbegriffe,Themen reflektierter Praxis) können auf der UV-Kartenrückseite dokumentiert werden.

Unterstützungsmaterialien zur Gestaltung der Einführungsphase und der Kursprofile in der Qualifikationsphase:

Gestaltung der Einführungsphase

Exemplarische Umrissplanung einer Einführungsphase

Gestaltung der Kursprofile in der Qualifikationsphase

Beispiele für Kursprofile:

Grundkurs BF1 und BF6

Grundkurs BF1 und BF7

Grundkurs BF3 und BF7

Leistungskurs BF3 und BF7

Formatvorlage UV-Karte 

Beispielhafte UV-Karte zum BF3

Zum Seitenanfang

© 2024 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule