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Technische Fragen zum VERA-8-Portal

Welche Institution ist für die technische Abwicklung der Lernstandserhebungen (VERA-8) zuständig?

Das Zentrum für Empirische Pädagogische Forschung (zepf) der Universität Koblenz-Landau

Telefon: 06341/ 681 3150

E-Mail: vera8-support@uni-landau.de

Welche Online-Portale gibt es?

VERA-8-Portal (www.projekt-vera8.de):

- Anmeldung der Lerngruppen,

- Anmeldung für computerbasiertes testen (CBT),

- Download der modifizierten Materialien,

 - Eingabe der Ergebnisse bei papierbasierter Testung,

  - Abruf der Ergebnisse (Papier- und computerbasiert)

 

CBT-Portal (www.vera8-cbt.de):

- Durchführung der computerbasierten Testung,

- Auswertung der computerbasierten Testung

Wo finde ich das VERA-8-Portal?

Internetadresse: www.projekt-vera8.de

Ab wann kann man sich im VERA-8-Portal anmelden?

Die genauen Termine werden allen Schulen grundsätzlich per E-Mail an das Dienstpostfach mitgeteilt. Zusätzlich wird der genaue Zeitraum zur Eingabe der Schul- und Schülerdaten unter den Navigationspunkten "Allgemeine Informationen" und "Teilnahme und Termine" veröffentlicht.

Wie erhalten Schulen ihre Zugangsdaten?

Die Zugangsdaten gehen den Schulen im Herbst per Schulmail an das Schulmailpostfach (Schulnummer.dienst@schule.nrw.de) zu. Sollte diese nicht mehr verfügbar sein, senden Sie eine E-Mail an vera8@qua-lis.nrw.de.

Das Login funktioniert nicht. Was kann ich tun?

Stellen Sie sicher, dass Sie die Angaben aus Ihrer Schulmail genau übernommen haben. Bitte achten Sie darauf, dass Sie für den Schullogin nur das Schulkennwort und für den Koordinatorenlogin nur das Koordinatorenkennwort verwenden.

Worin unterscheiden sich Koordinatorenkennwort und Schulkennwort?

Mit dem Koordinatorenkennwort erfolgt die erste Anmeldung im VERA-8-Portal zur Eingabe der Schuldaten, Klassenanzahlen etc.

Darüber hinaus können mit Hilfe des Koordinatorenkennwortes kurz vor dem Testzeitraum angepasste Testhefte für die Förderschwerpunkte „Sehen“, Hören und Kommunikation“ und „Sprache“ heruntergeladen werden.

Mit dem Schulkennwort werden die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler eingegeben, sowie die Ergebnisse abgerufen.

Wer fordert modifizierte Testmaterialien an?

Die Anforderung erfolgt im Rahmen der Anmeldung im VERA-8-Portal durch die Schule, die das Kind besucht. Modifiziertes Material wird z. Zt. nur für eine papierbasierte Testung angeboten.

Was bedeuten die Abkürzungen CBT und PP?

CBT steht für ComputerBasierte Testung. PP (PaperPencil) steht für papierbasierte Testung.

Nehmen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an VERA-8 teil?

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können teilnehmen. Über die Teilnahme entscheidet die Schule.

Müssen GU-Klassen gesondert gekennzeichnet werden?

Eine Kennzeichnung ist nicht erforderlich. Die Kennzeichnung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist individuell in jeder Lerngruppe möglich.

Wie ändere ich die Anzahl der gemeldeten Lerngruppen?

Bitte wenden Sie sich an das Zentrum für Empirische Pädagogische Forschung (zepf) der Universität Koblenz-Landau:

Telefon: 06341/ 681 3150

E-Mail: vera8-support@uni-landau.de

Kann die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in meiner Klasse nachträglich noch verändert werden?

Die in der Anmeldephase (üblicherweise zu Beginn des Schuljahres) angegebenen Schülerzahlen dienen der Kalkulation für den Druck der Testhefte und werden für den Versand der Testhefte genutzt.

Bei der Testdurchführung und anschließender Dateneingabe ist eine Veränderung der Schülerzahlen im VERA-8-Portal möglich.

Erhebliche Änderungen können vor der Durchführung nur über das Zentrum für Empirische Pädagogische Forschung (zepf) der Universität Koblenz-Landau geändert werden:

Telefon: 06341/ 280-31118/9

E-Mail: vera8-support@uni-landau.de

Dies wirkt sich aber nicht auf die Zusendung gedruckter Testhefte aus.

An wen kann ich mich wenden, wenn etwas unklar ist?

Für technische Fragen zum VERA-8-Portal setzen Sie sich bitte mit der Hotline des Zentrums für Empirische Pädagogische Forschung (zepf) der Universität Koblenz-Landau in Verbindung:

Telefon: 06341/ 681 3150

E-Mail: vera8-support@uni-landau.de

Für allgemeine Fragen zum Ablauf kontaktieren Sie die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur (QUA-LiS NRW):

Telefon 02921 / 683 9998

E-Mail: vera8@qua-lis.nrw.de

Fragen zum computerbasierten Testen (CBT)

Wie wandle ich eine als computerbasiert gekennzeichnete Lerngruppe (CBT) in eine papierbasierte Lerngruppe um?

Dies ist nur durch das Zentrum für empirische pädagogische Forschung (zepf) der Universität Koblenz-Landau möglich:

Telefon: 06341/ 681 3150

E-Mail: vera8-support@uni-landau.de

Müssen/Können Schülerinnen und Schüler die Hörverstehensaufgaben mit einem eigenen Kopfhörer am Computer oder Laptop verfolgen?

Nein, das ist aus Gründen des hohen Datenvolumens noch nicht möglich. Die Lehrkraft muss eine externe Audioquelle (z. B. CD-Player) bereitstellen.

Wie füge ich bei einer CBT-Lerngruppe (computerbasiert) nachträglich papierbasierte Testergebnisse hinzu?

Korrigieren Sie zunächst im CBT-Portal alle computerbasierten Tests und wenden Sie sich anschließend bei diesem Anliegen ausschließlich an das Zentrum für Empirische Pädagogische Forschung (zepf) der Universität Koblenz-Landau:

Telefon: 06341/ 681 3150

E-Mail: vera8-support@uni-landau.de

Muss die Frage, ob VERA-8 digital oder analog durchgeführt wird, schulintern einheitlich entschieden werden?

Grundsätzlich kann eine Schule für jede Lerngruppe entscheiden, ob die Testung als CBT oder PP durchgeführt wird.

Können die Schülerinnen und Schüler (eigene) Tablets bzw. iPads verwenden?

Ja. Es sind keine externen Tastaturen oder Kopfhörer erforderlich.

Wie können die Schülerinnen und Schüler an die computerbasierte Testung herangeführt werden?

Die Schulen erhalten im CBT-Manual (ca. 2 Monate vor der Testung) einen DEMO-Zugangscode. Damit kann eine computerbasierte Testung in Deutsch simuliert werden.

Erfolgt die Auswertung bei CBT automatisiert?

Die Testauswertung wird überwiegend automatisiert durchgeführt. Lediglich (halb)offene Fragen bedürfen der Nachbearbeitung durch die Lehrkraft.

Werden Kenntnisse/besondere Fertigkeiten im Umgang mit der Tastatur am Computer erwartet?

Ein spezielles Schreibtraining ist nicht erforderlich, da in der Regel nur kurze Sätze, Einzelwörter oder Auswahlantworten (Multiple Choice) erwartet werden.

Kann eine Lerngruppe bei der Testung geteilt werden?

Eine Lerngruppe kann in mehrere Kleingruppen aufgeteilt und an unterschiedlichen Tagen oder zu unterschiedlichen Zeiten getestet werden. 

Eine Besprechung der Testaufgaben in der Lerngruppe sollte erst nach Ende des Durchführungszeitraumes erfolgen.

Ab wann besteht die Möglichkeit, die Ergebnisse bei computerbasierten Tests (CBT) auszuwerten?

Sobald alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe den computerbasierten Test abgeschlossen haben, kann die Lehrkraft die Auswertung beginnen.

Fragen zur Durchführung der Tests

Wann findet VERA-8 statt?

Üblicherweise liegt der 3-wöchige Durchführungszeitraum im Februar/März eines jeden Jahres. Die konkreten Termine innerhalb dieses Zeitraums legen die Schulen für jedes Fach und jede Lerngruppe selbst fest.

Wie bereite ich meine Klasse bzw. Lerngruppe auf VERA-8 vor?

Unter dem Navigationspunkt “Hinweise zur Durchführung“ Unterpunkt "Vor den Tests" werden Möglichkeiten und Materialien zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die VERA-8-Testung angeboten.

Können für Schülerinnen und Schüler, die nicht mitgeschrieben haben, Nachschreibtermine vereinbart werden?

Schülerinnen und Schüler haben keinen Rechtsanspruch auf einen Nachschreibtermin. Die Schule kann jedoch in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Schülerinnen und Schüler nachschreiben. Voraussetzung ist, dass die Testbedingungen vergleichbar sind.

Müssen Schulen, die das Fach Französisch als erste Fremdsprache unterrichten, auch an VERA-8 im Fach Englisch teilnehmen?

Schulen, die Französisch als erste Fremdsprache unterrichten, nehmen in Französisch teil. Sie können wählen, ob sie zusätzlich in Englisch teilnehmen möchten. 

Schülerinnen und Schüler, die in Latein als erste Fremdsprache unterrichtet werden, müssen an der Lernstandserhebung im Fach Englisch teilnehmen.

Fragen zur Auswertung der Tests

Werden Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS) oder Dyskalkulie berücksichtigt?

Die Lösungen aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse bzw. eines Kurses gehen gleichberechtigt in das Klassen-/Kursergebnis ein. Nachteilsausgleiche können im individuell vereinbarten Umfang gewährt werden.

Bei der Interpretation der Ergebnisse und der Rückmeldung an die einzelnen Schülerinnen und Schüler im Klassenfeedback sollten schülerbezogene Voraussetzungen wie LRS oder Dyskalkulie selbstverständlich berücksichtigt werden.

Ab wann besteht die Möglichkeit, die Ergebnisse bei papierbasierten Test im VERA-8-Portal einzugeben?

Die Ergebnisse können direkt nach der Durchführung der Tests eingegeben werden.

Wie kann es sein, dass sich auf der Aufgabenebene keine signifikanten Unterschiede zu Vergleichsgruppen zeigen, wohl aber auf der Kompetenzebene?

Die Kompetenzniveaus beziehen sich auf ALLE im Test gestellten Aufgaben zu der jeweiligen Testdomäne. Die Aufgabenebene beschränkt sich hingegen auf einzelne (ausgewählte) Aufgaben, die primär zur Illustrierung der Kompetenzniveaus dienen. Daher können für eine Klasse auf der Aufgabenebene keine signifikanten Unterschiede auftauchen, auch wenn es auf der Kompetenzebene signifikante Unterschiede gibt.

Fragen zum Umgang mit den Ergebnissen

Was ist der Aufgabenbrowser?

Der Aufgabenbrowser bietet Aufgaben (auch in barrierefreien Versionen) und Lösungen aus VERA-8. Nutzen Sie die umfassend fachdidaktisch kommentierten Aufgaben, indem Sie mit wenigen Klicks kompetenzorientierte Aufgaben- und Lösungsblätter zusammenstellen. Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre Schulnummer und das Schulpasswort für VERA-8.

 

https://www.aufgabenbrowser.de/itemdb/login.seam

Werden Vergleichsarbeiten benotet?

Die Vergleichsarbeiten werden in Nordrhein-Westfalen nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet.

Ziff. 1.3 des RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 12.07.2021 (BASS 12-32 Nr. 4)

Wie werden Schülerinnen und Schüler sowie Eltern informiert?

Die Fachlehrkräfte geben den einzelnen Schülerinnen und Schülern ihre Ergebnisse bekannt. Die Erziehungsberechtigten werden durch die Fachlehrkräfte mit einem landeseinheitlichen Formblatt über die Ergebnisse ihres Kindes, das Ergebnis der Klasse, die ihr Kind besucht, sowie das Ergebnis der Schule informiert.

Bekommen die Schülerinnen und Schüler ihre Testhefte zurück?

Ja, sofern sie an der papierbasierten Testung teilgenommen haben.

Bei Teilnahme an der computerbasierten Testung, können die Schülerinnen und Schüler nach Ende der Durchführung mit Ihrem Zugangscode die Ergebnisse abrufen.

Werden die Ergebnisse der Schulen veröffentlicht?

Die Ergebnisse dienen der Schul- bzw. Unterrichtsentwicklung und stehen demzufolge den schulischen Gremien zur Verfügung. Eine allgemeine Veröffentlichung von Ergebnissen einzelner Schulen findet nicht statt.

Muss ein Bericht der Schule an die Schulaufsicht weitergegeben werden?

VERA wird auf Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Bildung "Zentrale Vergleichsarbeiten (Lernstandserhebungen)" vom 12.07.2021 durchgeführt (BASS 12-32 Nr. 4). Darin sind sowohl der Umgang der Ergebnisse durch die Schulen sowie die Aufgaben der Schulaufsicht beschrieben:

Nr. 3.5.: Die Schulen berichten über die aufgrund ihrer Ergebnisauswertung getroffenen Maßnahmen in Arbeitsgesprächen mit ihrer Schulaufsicht.

Nr. 5.2.: Die Schulaufsicht kann die Ergebnisse und die von der Schule geplanten Maßnahmen zur Information von den Schulen anfordern.

Für den Fall, dass die Schulaufsicht über die Ergebnisse und geplanten Maßnahmen informiert werden möchte, können die Schulen im VERA-Portal den Schulergebnisbericht herunterladen. Nach der schulinternen Auseinandersetzung mit den Ergebnissen teilen die Schulen der Schulaufsicht auch die vereinbarten Konsequenzen mit.

Kann ich auf die Ergebnisdaten vergangener Jahre noch einmal zurückgreifen?

Sie finden auf der Startseite des VERA-8-Portals (www.projekt-vera8.de) die Links zu den vergangenen drei Durchgängen im Archiv. Bitte verwenden Sie für die alten Durchgänge die jeweiligen auf das Durchführungsjahr bezogenen Passwörter. Die Ergebnisse noch früherer Jahre stehen nicht mehr zur Verfügung.

Fragen zum Datenschutz

Werden personenbezogene Daten übertragen?

Das gesamte Verfahren wurde datenschutzrechtlich geprüft und orientiert sich an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die Lehrkräfte geben die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler - ohne Namen nur mit einer Kennnummer versehen- in eine Datenmaske ein. Die Zuordnung von Schülernamen zu Kennnummern verwaltet die Schule ausschließlich selbst.

Die eigegebenen Daten werden ausschließlich für die Rückmeldung an die Schule aufgearbeitet (graphische Übersichten über Lösungsquoten und Kompetenzniveauzuordnungen) und von der Schule (kennwortgeschützt) abgerufen. Für die Rückmeldung an die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern können dann die Lehrkräfte die Namen der Schülerinnen und Schüler wieder anhand der von der Schule gewählten Nummerierung mit den jeweils dokumentierten Ergebnissen zusammenführen. Von außen ist dies nicht möglich.

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