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4 Leistungen fördern und bewerten

Es ist evangelisches Verständnis der christlichen Botschaft, dass jeder Mensch in seinem individuellen Menschsein von Gott angenommen ist, unabhängig von seinem Leistungsvermögen und dem Grad des Erreichens fremdbestimmter Ziele.

Unter dem Anspruch dieses christlich verantworteten Menschenbildes ergibt sich für den Unterricht im Fach Evangelische Religionslehre die Verpflichtung, jede Schülerin und jeden Schüler so zu fördern, dass ein individueller Zugang zu den Schwerpunkten, Bereichen und Inhalten des Fachs möglich wird und dass individuelle Lernchancen eröffnet werden.

Evangelischer Religionsunterricht leistet seinen spezifischen Beitrag zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler insbesondere in den Bereichen Identitätsfindung und -entwicklung, allgemeine Deutungskompetenz, Erziehung zu Toleranz, Bereitschaft zu sozialem Handeln sowie bei der Entwicklung einer durch biblisch-christliche Tradition und Hoffnung motivierten bejahenden Lebenshaltung.

Die Bedeutung eines pädagogischen Leistungsverständnisses, das Anforderungen mit individueller Förderung verbindet, und die Konsequenzen für die Leistungsbewertung sind in Kapitel 6 der Richtlinien dargestellt.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten kontinuierlich Rückmeldungen über ihre Lernentwicklung und den individuell erreichten Kompetenzstand. Lernerfolge und -schwierigkeiten werden mit Anregungen zum zielgerichteten Weiterlernen verbunden. Fehler und Unsicherheiten werden nicht sanktioniert, sondern als Lerngelegenheiten und -herausforderungen genutzt.

Auf der Grundlage der beobachteten Lernentwicklung reflektieren die Lehrkräfte ihren Unterricht und ziehen daraus Schlüsse für die Planung des weiteren Unterrichts und für die Gestaltung der individuellen Förderung.

Kriterien und Maßstäbe der Leistungsbewertung sollen für die Schülerinnen und Schüler transparent sein. Nur so werden Rückmeldungen durch die Lehrkraft und individuelle Förderhinweise nachvollziehbar und die Schülerinnen und Schüler können in die Beobachtung ihrer Lernentwicklung einbezogen werden. Sie lernen, ihre Arbeitsergebnisse selbst einzuschätzen, Lernprozesse und unterschiedliche Lernwege und -strategien gemeinsam zu reflektieren und zunehmend selbst Verantwortung für ihr weiteres Lernen zu übernehmen.

Betrachtet man Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung aus dem Blickwinkel des genannten christlich verantworteten Menschenbildes, ergeben sich für das Fach Evangelische Religionslehre eine messbare und bewertbare äußere Seite und eine nicht messbare und nicht bewertbare innere Seite.

Die Leistungsbewertung orientiert sich inhaltlich an den in Kapitel 3 beschriebenen Kompetenzerwartungen am Ende der Schuleingangsphase und am Ende der Klasse 4, die gleichzeitig Perspektive für die Unterrichtsarbeit sind.

Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler erbrachten Leistungen.

Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ umfasst alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen.

Im Fach Evangelische Religionslehre werden keine schriftlichen Aufgaben gestellt, die eigens zur Lernstandskontrolle und Leistungsbewertung dienen, also keine Test oder andere Formen schriftlicher Lernzielkontrolle. Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet. Auch in Gruppen erbrachte Leistungen und soziale Kompetenzen sind zu berücksichtigen.

Fachbezogene Kriterien der Leistungsfeststellung sind:

  • die Fähigkeit, existentielle Fragen zu stellen und christlich geprägte Antworten zu suchen
  • der Grad der sachlichen und sprachlichen Angemessenheit und der inhaltlichen Relevanz,
  • die aktive Mitarbeit (z. B. im Klassenverband, in der Gruppe, mit Partnerinnen und Partnern)
  • die Bereitschaft, Aufgaben zu übernehmen und auszuführen (z. B. bei einem gemeinsamen Fest, im Rahmen eines Projekts, während einer Gruppenarbeit, bei vorbereitenden Hausaufgaben, für einen Schulgottesdienst)
  • der Grad der Zuverlässigkeit, mit der übernommene oder zugewiesene Aufgaben erledigt werden
  • die Sorgfalt bei der Erstellung von Produkten (z. B. Ausstellungsstücke, Religionsheft, Portfolio)
  • das Einbringen von Wissen und Kompetenzen aus anderen Fächern (z. B. sprachliche Kompetenzen einschließlich des Umgangs mit Texten, musische oder gestalterische Kompetenzen, geschichtliches Wissen)
  • die Fähigkeit, sich in verschiedenen Formen auszudrücken (z. B. musikalisch, ästhetisch, kreativ-gestalterisch, kreativ-sprachlich)
  • gegen Ende der Grundschulzeit: die Fähigkeit, in bildhafter Sprache übertragene Bedeutungen zu entdecken
  • die Nachhaltigkeit des Gelernten
  • die Beteiligung an der Mitgestaltung von Lernprozessen.

Die Bewertungskriterien müssen den Schülerinnen und Schülern vorab in altersangemessener Form – z. B. anhand von Beispielen – verdeutlicht werden, damit sie Klarheit über die Leistungsanforderungen haben.

Für eine umfassende Leistungsbewertung, die Ergebnisse und Prozesse gleichermaßen mit einbezieht, sind geeignete Instrumente und Verfahrensweisen der Beobachtung erforderlich, die die individuellen Lernstände der Kompetenzen über einen längeren Zeitraum erfassen und kontinuierlich dokumentieren. Dazu können Lerndokumentationen der Kinder wie Fachhefte, Lerntagebücher und Portfolios herangezogen werden.
Die religiösen Überzeugungen, das religiöse Leben und die religiöse Praxis der Schülerinnen und Schüler sind nicht Gegenstand der Leistungsbewertung.

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