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Aufgaben und Ziele des Faches

Der Lernbereich Arbeitslehre umfasst die Fächer Hauswirtschaft, Technik und Wirtschaft. In seiner Gesamtheit leistet er unter der Perspektive der allgemeinen Bildung einen Beitrag zur Entwicklung einer hauswirtschaftlichen, technischen und ökonomischen Grundbildung. Er ermöglicht den Lernenden den sachgerechten Umgang mit Fachwissen, vermittelt fachspezifische Verfahrensweisen und befähigt zum verantwortlichen Entscheiden und Handeln in arbeitsrelevanten Lebenssituationen. Damit trägt er zur bedürfnisgerechten und sozialverantwortlichen Lebensgestaltung, zur gesellschaftlichen Teilhabe sowie zur Persönlichkeitsbildung und Entwicklung von Mündigkeit bei.

Der Lernbereich ist durch ein umfassendes Verständnis des Begriffs Arbeit geprägt, welches die abhängige Beschäftigung und die berufliche Selbstständigkeit ebenso wie die Arbeit im Haushalt und die Bürgerarbeit umfasst. Die Arbeitslehre hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die Lebenswelt – soweit sie durch Arbeit geprägt wird – erfahrbar und durchschaubar zu machen.

Innerhalb der von allen Fächern zu erfüllenden Querschnittsaufgaben tragen insbesondere auch die Fächer des Lernbereichs Arbeitslehre im Rahmen der Kompetenzentwicklung zur kritischen Reflexion geschlechterstereotyper Zuordnungen, zur Werteerziehung, zum Aufbau sozialer Verantwortung, zur Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft, zur nachhaltigen Entwicklung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur kulturellen Mitgestaltung, zum interkulturellen Verständnis sowie zur Vorbereitung auf Ausbildung, Studium, Arbeit und Beruf bei.

Vor diesem Hintergrund bringen die drei Fächer des Lernbereichs ihre jeweils eigenständigen Perspektiven in den Aufbau arbeitsbezogener Kompetenzen bei den Schülerinnen und Schülern ein.

Die Perspektive des Faches Hauswirtschaft trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler vielfältige Aufgaben der Arbeit in Haushalt und Beruf möglichst selbständig planen, organisieren, ausführen und reflektieren. Durch kooperatives Arbeiten im Unterricht wird darüber hinaus partnerschaftliches Handeln gefördert. Hauswirtschaftliche Grundbildung im Rahmen der Gesamtschule beinhaltet, dass die Schülerinnen und Schüler aktuelle gesellschaftliche Bedingungen und Problemfelder in den Bereichen Konsum, Gesundheit, Umwelt und Haushaltsführung verstehen und kompetent beurteilen sowie mit Ressourcen verantwortungsvoll umgehen.

Die Perspektive des Faches Technik zielt auf die Vermittlung technischer Verfahren und Systeme, mit denen Schülerinnen und Schüler ihre Umwelt im privaten, beruflichen und öffentlichen Leben zielorientiert verändern und gestalten können. Basis für eine technische Grundbildung im Rahmen der Gesamtschule sind Kompetenzen zum Umgang mit technischen Sachverhalten in den Bereichen Stoff, Energie und Information sowie Kompetenzen bezogen auf die Auswahl und Anwendung technischer Verfahren. In diesem Zusammenhang besitzen Methoden zum Aufbau technischer Sachkenntnis, das Analysieren technischer Systeme sowie die Bewältigung realer technischer Aufgaben unter Anwendung theoretischer und praktischer Verfahren eine besondere Bedeutung.

Die Perspektive des Fachs Wirtschaft trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler ihre unterschiedlichen Rollen als Wirtschaftsbürgerinnen und -bürger in der Demokratie wahrnehmen und an ökonomischen Prozessen in Alltag und Beruf aktiv teilhaben können. Ziel des Faches ist es, den Lernenden ein fundiertes Urteilen und Handeln in Institutionen und Organisationen – in Schulen, Unternehmen und Haushalten – sowie auf Konsumgüter- und Faktormärkten zu ermöglichen und damit eine ökonomische Grundbildung als wichtigen Bestandteil der allgemeinen Bildung zu entwickeln. In diesem Zusammenhang erlangen Schülerinnen und Schüler im Sinne einer umfassenden Berufsorientierung wirtschaftsbezogene Kompetenzen, um ihre persönliche private und berufliche Zukunft bewusst und aktiv gestalten zu können.

Das Zusammenwirken der Fächer auf der Basis der Rahmenvorgaben für die politische und für die ökonomische Bildung sowie auf der Grundlage lernbereichs- und fachgruppenbezogener Absprachen, fächerverbin-dender Unterrichtsvorhaben und schulinterner Lehrplangestaltung ermöglicht insgesamt einen vernetzten und vertieften Kompetenzaufbau, der die Integration fachspezifischen Teilwissens in übergreifende Sinnzusammenhänge befördert. Vor dem Hintergrund vergleichbarer Kompetenzerwartungen im fächergetrennt sowie im integriert angebotenen Unterricht werden ein durchgehend integriertes (vgl. Abschnitt A), ein durchgehend fächergetrenntes (vgl. Abschnitte B, C und D) sowie ein zwischen beiden Formen am Ende der Jahrgangsstufen 6 oder 8 wechselndes Unterrichtsangebot curricular besonders unterstützt. Die Entscheidung über die Angebotsform trifft gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) die Schulkonferenz. Den Fachkonferenzen Hauswirtschaft, Technik und Wirtschaft bzw. der Fachkonferenz Arbeitslehre obliegt es, für den Lernbereich insgesamt Zuordnungsabsprachen über den gemeinsamen Aufbau von Kompetenzen zu treffen, sodass auch im Einzelfachunterricht Synergieeffekte sowie zusätzliche zeitliche Spielräume eröffnet werden. Vor diesem Hintergrund sollten auch die curricular gegebenen Kooperationsmöglichkeiten mit den jeweils affinen Fächern der Lernbereiche Gesellschaftslehre und Naturwissenschaften geprüft und – wo vor dem Hintergrund der schulischen Bedingungen möglich und sinnvoll – auch genutzt werden. Für die Erreichung der Kompetenzen in diesem Kernlehrplan sind das Vorhandensein sowie die angemessene Ausstattung entsprechender Fachräume eine zentrale Voraussetzung.

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