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4. Leistungsbewertung

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO-S I) dargestellt. Die in den VV zu § 6 APO-S I angegebene Zahl der Klassenarbeiten ist auch für den Lernbereich Darstellen und Gestalten verbindlich.

Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind die bei der Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ angemessen zu berücksichtigen. Für die Leistungsbewertung im Lernbereich Darstellen & Gestalten bedeutet dies, dass die „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ im Verhältnis zu den „Schriftlichen Arbeiten“ stärker gewichtet werden sollten, da sich die Darstellungs- und Gestaltungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler in erster Linie im Rahmen der Unterrichtsarbeit zeigen und nur punktuell in schriftlichen Klassenarbeiten erfassen lassen. Darstellerische und gestalterische Leistungen werden immer wieder über die gesamte Unterrichtszeit hinweg in Präsentationen von Einzelnen oder Gruppen als Zwischen- und Endergebnisse der Unterrichtsarbeit gefordert.

Die Lernerfolgsüberprüfungen sind so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen beschlossenen Grundsätzen der Leistungsbewertung entsprechen, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform ihnen auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit einer Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Dies berücksichtigt, dass erfolgreiches Lernen kumulativ ist. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen in den fachlichen Bereichen jeweils in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Sowohl der Unterricht als auch die Lernerfolgsüberprüfungen müssen darauf ausgerichtet sein, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden.

 

Sonstige Leistungen im Unterricht

Neben der Bewertung von fachlichen Kompetenzen, die sich schwerpunktmäßig an den konkreten Arbeitsergebnissen und Produkten der Schülerinnen und Schüler orientiert (Produktorientierung), ist es vor dem Hintergrund des in weiten Teilen projektorientiert angelegten Unterrichts sinnvoll, im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ auch die Beurteilung der Entwicklung von fachübergreifenden personalen und sozialen Kompetenzen in das Gesamtbild der Leistungsbewertung einzubeziehen. Diese kommen – neben den fachlichen und methodischen Kompe-tenzen ­– im Wesentlichen in den Lernprozessen zum Tragen (Prozessorientierung).

Personale und soziale Kompetenzen spielen für die kreative fachliche Arbeit in den Projekten und auch bei den Präsentationen eine besonders wichtige Rolle. Hier sollten Aspekte wie die Fähigkeit und Bereitschaft, sich selbstverantwortlich an der Planung und Durchführung von Darstellungs- und Gestaltungsvorhaben zu beteiligen oder auch Lernhaltung, Motivation und Empathie, individueller Lernfortschritt, Zeitmanagement und die Kreativität der Beiträge für das gemeinsame Arbeiten in der Gruppe hinreichend bei der Leistungsbewertung berücksichtigt werden. Die im vorangegangenen Kapitel bereichsübergreifend ausgewiesenen Kompetenzerwartungen können als Orientierungsrahmen zur Einschätzung und Bewertung der Entwicklung von personalen und sozialen Kompetenzen dienen.

Bei der Bewertung der fachlichen Kompetenzen sollten – je nach Schwerpunktsetzung – die Kompetenzerwartungen zu den vier fachlichen Bereichen im Sinne der Orientierung an Standards angemessen bei der Leistungsfeststellung berücksichtigt werden. Grundlage der Leistungsbewertung bilden Qualität, Quantität und Kontinuität der im unterrichtlichen Zusammenhang erbrachten mündlichen und praktischen Beiträge sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen. Auch Beiträge, die im außerunterrichtlichen Rahmen erbracht werden (z. B. auf Probenworkshops oder bei abendlichen Präsentationen), können in die Beurteilung mit einfließen. Im Gesamtbild der Leistung einer Schülerin bzw. eines Schülers müssen sowohl die Individualleistung als auch die Gruppenleistung angemessen berücksichtigt werden, wobei die Individualleistung höher gewichtet wird.

Theatergruppe
Foto: Adolf-Reichwein-Gesamtschule, Lüdenscheid

Die Bewertung aller im Unterricht erbrachter Leistungen erfolgt nach vorher festgelegten Kriterien, die konkret auf fachspezifische Aufgabenstellungen hin formuliert und den Schülerinnen und Schülern vermittelt worden sind.

Die Bewertung der individuellen Lernleistungen im Bereich der „Sonstigen Mitarbeit“ bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kompetenzen und umfasst die nachfolgend beschriebenen Formen der Leistungserbringung.

Gestalterische Leistungen

Gestalterische Leistungen zeigen sich in der gezielten Anwendung und Umsetzung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im körpersprachlichen, im wortsprachlichen, im bildsprachlichen und im musiksprachlichen Bereich.

Die Umsetzung einer Gestaltungsaufgabe von der Idee bis zur Präsentation ist in seinem Gesamtkomplex Gegenstand der Leistungserbringung.

Folgende allgemeine Kriterien sind grundlegend für die Bewertung gestalterischer Leistungen:

  • Aufnahme und Einbezug inhaltlicher Impulse bzw. thematischer Vorgaben in die Gestaltungsarbeit,
  • die konsequente Umsetzung der Gestaltungsabsicht,
  • die zielgerichtete Auswahl der Mittel zur Gestaltung und deren kreative Anwendung,
  • die dramaturgische Strukturierung.

Darstellerische Leistungen

Darstellerische Leistungen zeigen sich in der Präsentation körper-, wort-, bild- und musiksprachlicher Gestaltungsergebnisse und geben Auskunft über die Beherrschung präsentationsbezogener Anforderungen. Bei der Beurteilung darstellerischer Leistungen wird der Gesamteindruck einer Präsentation bewertet.

Folgende allgemeine Kriterien sind grundlegend für die Bewertung darstellerischer Leistungen:

  • der expressive und situationsgerechte Einsatz von Stimme und Körper,
  • eine präzise Abstimmung in der Gruppe,
  • der wirkungsvolle Einsatz von Requisiten und Kostümen,
  • das Durchhalten einer konzentrierten und präsenten Darstellung.

Reflexionsleistungen

Gruppen- und Individualleistungen werden auf ihre Verständlichkeit, Wirkung und Aussagekraft hin untersucht und bewertet. Gestalterische Alternativen werden entwickelt und überprüft.

 

Dokumentationen des eigenen Lernprozesses

Arbeitsnachweise, Arbeitsprozess-Berichte, Protokolle, Reflexionen, Kommentare, Skizzen, Grafiken, Fotos, Filme, Bilder, Bewertungen eigener gestalterischer Entscheidungen (Dokumentationsmappe, Lerntagebuch, Portfolio).

Tanzgruppe
Foto: Gesamtschule Kamen

Von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise

  • schriftliche Übungen,
  • schriftliche Ausarbeitungen,
  • Referate und kurze Vorträge.

Mitarbeit und Engagement

im Unterrichtsgespräch

  • durch das Einbringen von Ideen,
  • durch die Formulierung sachlicher, differenzierter Kritik bei der Beurteilung eigener oder fremder gestalterischer Ergebnisse,
  • durch die Benutzung von Fachbegriffen bei Erläuterungen und Reflexionen, Äußerung und Aufnahme konstruktiver Verbesserungsvorschläge.

bei der gestalterischen und darstellerischen Arbeit

  • durch fachliche Leistungen,
  • durch Ausdauer bzw. Durchhaltevermögen, Toleranz, Teamfähigkeit und ein angemessenes Sozialverhalten,
  • durch Zuverlässigkeit und das Einhalten von Absprachen.

im Umgang mit Medien und Materialien

  • durch die Verwendung elektronischer und digitaler (Foto, Film, Computer) sowie bühnentechnischer Medien (Musiktechnik, Lichttechnik).

 

Schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten)

Klassenarbeiten geben den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, Erfahrungen und Gelerntes in sinnvollen thematischen und inhaltlichen Zusammenhängen anzuwenden. Sie beziehen sich auf fachtypische Lern- und Arbeitssituationen und spiegeln diese in ihren Aufgabenstellungen wider. Die Aufgabenstellungen basieren in der Regel auf einer klar eingegrenzten, den Schülerinnen und Schülern bekannten Schwerpunktsetzung, die im Unterricht Vermitteltes in einen neuen Zusammenhang stellt.

Der stark formalisierte Rahmen, in dem Klassenarbeiten durchgeführt werden, bietet über ihre Funktion als Instrument der Leistungsüberprüfung hinaus auch die pädagogische Chance eines persönlichen Feedbacks an die Schülerinnen und Schüler mit beratendem Charakter.

In Anlehnung an die fachlichen Bereiche und unter Berücksichtung fachtypischer Arbeitsformen werden für den Lernbereich Darstellen & Gestalten die folgenden Klassenarbeitstypen vorgeschlagen:

A Gestaltungsaufgabe mit schriftlicher Erläuterung und praktischer Darstellung

B Bildsprachliche Gestaltung mit schriftlicher Erläuterung

C Schriftliche Klassenarbeit ohne praktische Aufgabenteile

Die nachfolgend beschriebenen Klassenarbeitstypen dienen als Vorlagen für die Konzeption und Durchführung von Klassenarbeiten. Die Häufigkeit ihrer Umsetzung bei Klassenarbeiten kann variabel gehandhabt werden.

A Gestaltungsaufgabe mit schriftlicher Erläuterung und praktischer Darstellung

Dieser Klassenarbeitstyp bezieht sich auf alle fachlichen Bereiche oder deren Vernetzungen. Die Aufgabenstellungen dieses Klassenarbeitstyps umfassen die praktische Entwicklung und Gestaltung eines künstlerisch-ästhetischen Produkts, eine sich auf die praktische Gestaltungsarbeit und die Darstellungsplanung beziehende schriftliche Erläuterung sowie die kurze spielpraktische Präsentation des Produkts.

Eine Aufgabenstellung kann z.B. im Entwurf eines dramaturgischen Konzepts und/oder dem Verfassen von Texten für eine Spielszene, in der Entwicklung einer Choreografie oder in der musikalischen Bearbeitung eines Textes bestehen. Aus Zeitgründen werden sicher oft auch Teilaspekte von künstlerischen Gestaltungen (wie z. B. die Erarbeitung der Einleitung oder des Endes einer performativen Darbietung) als Aufgabenstellung für eine Klassenarbeit hinreichend sein.

Da bei einer performativen Darbietung in der Regel mehrere Personen beteiligt sind, kann die Bearbeitung des praktischen Aufgabenteils auch in Partner- oder Gruppenarbeit (maximale Gruppengröße: fünf Personen) erfolgen. Über die Gruppeneinteilung entscheidet die Lehrkraft. Die praktische Gestaltung geht einher mit einer schriftlichen Erläuterung, die sich unmittelbar auf die praktische Arbeit bezieht. Sie ist von jeder Schülerin und von jedem Schüler während der Klassenarbeit in Einzelarbeit anzufertigen. Formal ist die schriftliche Erläuterung als Fließtext anzulegen, wobei zur Veranschaulichung der praktischen Ergebnisse auch fachspezifische Zeichensysteme, synoptische Darstellungen oder dramaturgische Textskizzen Verwendung finden können. Die praktische Gestaltung und die sich auf sie beziehende schriftliche Erläuterung sollten hinsichtlich ihres inhaltlichen und zeitlichen Anteils an der Gesamtaufgabenstellung der Klassenarbeit in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

Für die zeitliche Anordnung der einzelnen Phasen einer Klassenarbeit, deren Aufgabenstellung aus einer Gestaltungsaufgabe mit schriftlicher Erläuterung und praktischer Darstellung besteht, bietet sich folgender idealtypische Ablauf an:

  1. Praktische Erarbeitung (Mögliche Sozialformen: Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit)
  2. Verfassen der schriftlichen Erläuterung (Einzelarbeit)
  3. Spielpraktische Präsentation (Einzel- und Gruppenleistung)

Die Bewertung der Teilergebnisse und des Gesamtergebnisses erfolgt produktorientiert. Grundlage der Bewertung sind die Reflexionsleistungen der schriftlichen Erläuterung sowie die Darstellungsleistungen im Rahmen der spielpraktischen Präsentation. Schriftliche und praktische Leistungen sollten bei der Findung der Endnote angemessen berücksichtigt werden. Angesichts der überwiegend praktischen Ausrichtung des Lernbereichs liegt der Akzent dabei in der Regel auf dem Bereich der praktischen Leistungen.

Praktische Darstellungs- und Gestaltungsleistungen, die die Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Partner- oder Gruppenarbeiten erbringen, werden differenziert nach Gruppenleistung und Individualleistung, wobei die Individualleistung höher gewichtet wird. Beurteilungsbögen und Videoaufzeichnungen ermöglichen eine differenzierte Bewertung und erleichtern sachbezogene Nachbesprechungen. Die Gewichtung von Einzel- und Teilleistungen wird auf diese Weise für die Schülerinnen und Schüler transparent.

Da die spielpraktische Präsentation mit der dabei erbrachten Darstellungsleistung ebenfalls inhaltlicher und zeitlicher Bestandteil der Klassenarbeit ist, erfordert die Durchführung dieses Typs einen erhöhten Zeitbedarf. In Abstimmung mit den organisatorischen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der einzelnen Schule kann deshalb zur Einrichtung des erforderlichen Zeitrahmens entweder

  • die Dauer der Klassenarbeit um bis zu 60 Minuten verlängert werden oder
  • ein vorbereitender praktischer Aufgabenteil als Vorentlastung im Rahmen des Unterrichts ein bis zwei Unterrichtsstunden vor dem Klassenarbeitstermin bearbeitet werden.

Dabei darf der schriftliche Anteil der Klassenarbeit die zeitlichen Vorgaben der VV zu § 6 APO-S I nicht überschreiten (Klassen 6 und 7: bis zu einer Unterrichtsstunde, Klasse 8: eine Unterrichtsstunde, Klassen 9 und 10: bis zu zwei Unterrichtsstunden). Angesichts des insgesamt erweiterten zeitlichen Umfangs der Klassenarbeit, die sich durch die Einbeziehung der praktischen Aufgabenteile ergibt, sollten für die schriftliche Erläuterung in den Klassen 6 bis 8 höchstens 30 Minuten und in den Klassen 9 und 10 höchstens 45 Minuten veranschlagt werden.

B Bildsprachliche Gestaltung mit schriftlicher Erläuterung

Dieser Klassenarbeitstyp thematisiert die praktische Gestaltung und ihre schriftliche Erläuterung im bildsprachlichen Bereich. Die Aufgabenstellungen beziehen sich auf die praktische Gestaltung, Bearbeitung und Strukturierung von vorgegebenen Themen bzw. vorgegebenen oder selbst gewählten Materialien nach leitenden Gesichtspunkten. Die Aufgabenstellung sollte immer ein konkretes bildsprachliches Produkt zum Ziel haben, welches in dem vorgegebenen Zeitrahmen erreichbar ist (z. B. die Konfiguration einer Requisite, den Entwurf eines Bühnenbildes oder die Gestaltung eines Plakats).

Für den Aufgabenteil „Schriftliche Erläuterung“ gelten hier die gleichen Vorgaben wie beim Klassenarbeitstyp A (Gestaltungsaufgabe mit schriftlicher Erläuterung und praktischer Darstellung). In der Regel wird die Bearbeitung dieses Klassenarbeitstyps in Einzelarbeit erfolgen.

Theatergruppe
Foto: Gesamtschule Schlebusch, Leverkusen

Die praktische Erarbeitung einer bildsprachlichen Gestaltung ist zeitaufwändig. Zur Einrichtung des erforderlichen Zeitrahmens kann daher auch in den Klassen 5 und 6 die Dauer der Klassenarbeit auf zwei Unterrichtsstunden verlängert werden. Auch bei diesem Klassenarbeitstyp darf der zeitliche Anteil für die schriftliche Erläuterung die Vorgaben der VV zu § 6 APO-S I nicht überschreiten.

C Schriftliche Klassenarbeit ohne praktische Aufgabenteile

Dieser Klassenarbeitstyp enthält keine praktischen Aufgabenteile, er ist ausschließlich schriftlich angelegt. Die Aufgabenstellungen dieses Typs können in drei unterschiedlichen Ausprägungen konzipiert werden.

  • Schriftliche Konzeption einer Gestaltung
  • Schriftliche Erläuterung einer Darstellung
  • Gestaltung im wortsprachlichen Bereich

Bei der Aufgabenart „Schriftliche Konzeption einer Gestaltung“ steht die schriftliche Entwicklung und Begründung eines Gestaltungskonzepts unter leitenden Aspekten im Mittelpunkt (z. B. die schriftliche Entwicklung einer Spielidee, die schriftliche Ausarbeitung eines Konzepts für eine Raum- oder Bühnengestaltung, das Verfassen eines Informationstextes für ein Programmheft, das Schreiben eines Drehbuchabschnitts für eine Filmsequenz).

Die Aufgabenart „Schriftliche Erläuterung einer Darstellung“ thematisiert die Rezeption einer eigenen oder fremden Darstellung bzw. Präsentation, welche schriftlich beschrieben, erläutert und bewertet werden soll (z. B. das Verfassen einer Kritik, der Vergleich zweier Präsentationen, die Beschreibung und Bewertung der Wirkungen eines Bühnenbildes oder einer Klanggestaltung im Gesamtkonzept).

Die Aufgabenart „Gestaltung im wortsprachlichen Bereich“ verlangt im Sinne des kreativen Schreibens die Entwicklung einer wortsprachlichen Gestaltung (z.B. die Entwicklung eines Szenentextes, einer Rede oder eines Gedichtes) nach inhaltlichen Impulsen oder strukturierenden Vorgaben.

Eine einzelne Klassenarbeit sollte jeweils nur eine Aufgabenart verwenden. Formal steht die schriftliche Entfaltung und Darlegung der Gedankengänge in Form eines Fließtextes im Vordergrund. Fachspezifische Zeichensysteme und synoptische Darstellungen können dabei als Hilfsmittel zur Veranschaulichung der geplanten Lösungen verwendet werden. Der durch die VV zu § 6 APO-S I vorgegebene Zeitrahmen darf nicht überschritten werden.

Hinweise zu den Klassenarbeiten

In jedem Fall sollte eine Klassenarbeit im Lernbereich Darstellen & Gestalten die folgenden Grundsätze berücksichtigen.

Eine Klassenarbeit sollte

  • die schriftlichen und gestaltenden Teile sinnvoll miteinander verknüpfen.
  • den Aufgaben bereits einen Bewertungskatalog hinzufügen.
  • den Schülerinnen und Schülern Klarheit über die Gewichtung dessen, was bewertet wird, verschaffen.
  • ein angemessenes Verhältnis von schriftlicher Erläuterung und gestaltender Arbeit aufweisen.
  • durch eingeführte Skizzen und Zeichensysteme Möglichkeiten der kompakten schriftlichen Darstellung ohne übertrieben lange Textpassagen bieten.
  • sich klar auf das beziehen, was zuvor im Unterricht vermittelt worden ist.
  • Arbeitsanweisungen als Hilfen zur Bewältigung der Aufgabenstellung enthalten.

D Gleichwertige Formen der Leistungsüberprüfung

Einmal im Schuljahr kann eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige Form der Leistungsüberprüfung ersetzt werden (vgl. § 6 Abs. 8 APO-S I), die in Ausnahmefällen auch ohne schriftlichen Anteil auskommen kann. Die Aufgabenstellung einer solchen Form der Leistungsüberprüfung wird im Lernbereich Darstellen & Gestalten in der Regel aus einer umfangreicheren praktischen Gestaltungsaufgabe mit ausgedehntem Darstellungsanteil in Zusammenarbeit mit anderen bestehen. Bei der Bewertung wird differenziert nach Gruppenleistung und Individualleistung, wobei die Individualleistung höher zu gewichten ist. Insgesamt muss die individuelle Schülerleistung erkennbar und bewertbar sein.

Tanzgruppe
Foto: Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule, Gladbeck

Wird die gleichwertige Form der Leistungsüberprüfung mit einer schriftlichen Ausarbeitung verbunden, dann bedarf sie einer den Schülerinnen und Schülern bekannten Schwerpunktsetzung mit einer Aufgabenstellung, die einen Bearbeitungszeitraum von bis zu vier Wochen nicht überschreitet und dabei die Anwendung des zuvor im Unterricht Vermittelten in einen neuen Zusammenhang stellt. Die schriftliche Ausarbeitung ist von jeder Schülerin und von jedem Schüler in der Regel als Individualleistung zu erbringen. Sie umfasst im Wesentlichen eine Beschreibung und Erläuterung der praktischen Arbeit und kann auch eine individuelle Kommentierung des Gruppenarbeitsergebnisses enthalten. Gestalterische Absichten und Mittel werden unter Verwendung der Fachsprache möglichst prägnant beschrieben und begründet, ggf. auch dokumentiert, kommentiert, reflektiert oder fach- und bereichsspezifisch problematisiert. Neben der Darstellung von Gedankengängen in Form eines Fließtextes sollte die schriftliche Ausarbeitung den Schülerinnen und Schülern auch die Gelegenheit geben, im Unterricht eingeführte fachspezifische Zeichen- und Darstellungssysteme anwenden zu können.

Tanzgruppe
Foto: Clara-Schumann-Gesamtschule, Kreuztal
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