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5 Leistungsfeststellung

Die rechtlich verbindlichen Hinweise zur Leistungsfeststellung sowie zu Verfahrensvorschriften sind in der Allgemeinen Schulordnung dargestellt (ASchO §§ 21 - 25). Diese Regelungen werden ab 1.8.2005 durch die entsprechenden Vorschriften des in den parlamentarischen Beratungen befindlichen Schulgesetzes (§ 47) abgelöst.

Die Leistungsfeststellung bezieht sich auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler hinreichend Gelegenheit hatten, die in Kapitel 3 ausgewiesenen Kompetenzen zu erwerben.

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen in den Bereichen des Faches jeweils in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen sie eine Hilfe für weiteres Lernen darstellen.

Die Leistungsfeststellung ist daher so anzulegen, dass sie den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen in der Fremdsprache herauszustellen und die Lernenden zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören auch Hinweise zu erfolgversprechenden individuellen Lernstrategien. Den Eltern sollten im Rahmen der Lern- und Förderempfehlungen Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können.

Im Sinne der Orientierung an Standards sind grundsätzlich alle in Kapitel 3 des Lehrplans ausgewiesenen Bereiche („Kommunikative Kompetenzen“, „Interkulturelle Kompetenzen“, „Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und sprachliche Korrektheit“ und „Methodische Kompetenzen“) bei der Leistungsfeststellung angemessen zu berücksichtigen. Dabei hat die produktive mündliche Sprachverwendung der Fremdsprache Englisch einen besonderen Stellenwert. Leistungen, die von den Schülerinnen und Schülern in den Bereichen „Sprechen: an Gesprächen teilnehmen“ und „Sprechen: zusammenhängendes Sprechen“ erbracht werden, sollen daher ebenfalls einer regelmäßigen systematischen Überprüfung unterzogen werden. (Dies kann beispielsweise im Rahmen einer systematischen Beobachtung und Beurteilung während einer Pro-Kontra-Diskussion oder eines Partner-Interviews geschehen.)

Schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten) sind in der Regel so zu gestalten, dass sie aus mehreren Teilaufgaben bestehen. Diese Teilaufgaben sind thematisch-inhaltlich so miteinander zu verbinden, dass die rezeptiven und produktiven Leistungen in der Regel integrativ und damit in Form von komplexen Aufgaben überprüft werden. (Hierzu können jeweils einzelne Aufgabentypen zur Überprüfung von kommunikativen Einzelkompetenzen miteinander kombiniert werden (vgl. hierzu Kapitel 4.2-4.4).)

Bei der Leistungsüberprüfung können grundsätzlich geschlossene, halboffene und offene Aufgaben eingesetzt werden. Halboffene und geschlossene Aufgaben eignen sich insbesondere zur Überprüfung der rezeptiven Kompetenzen. Sie sollten im Sinne der integrativen Überprüfung jeweils in Kombination mit offenen Aufgaben eingesetzt werden.

Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ zählen individuelle Beiträge zum Unterrichtsgespräch, kooperative Leistungen im Rahmen von Gruppenarbeit, im Unterricht eingeforderte Leistungsnachweise, z. B. vorgetragene Hausaufgaben oder Protokolle einer Einzel- oder Gruppenarbeitsphase, die angemessene Führung eines Heftes oder eines Lerntagebuchs sowie kurze schriftliche Überprüfungen.

Auch alternative Formen, wie z. B. die Arbeit mit dem Europäischen Portfolio der Sprachen oder langfristig vorzubereitende schriftliche Projektarbeiten können in die Leistungsfeststellung eingegliedert werden. Die Durchführung und die Beurteilungskriterien müssen den Schülerinnen und Schülern im Voraus transparent gemacht werden.

 


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