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Anhang

Dieser Kernlehrplan wird durch Erläuterungen und Materialien ergänzt, die auf den Internetseiten des Schulministeriums veröffentlicht werden (Schulministerium NRW).

Neben fachdidaktischen und schulpraktischen Erläuterungen zu Konzepten und Begriffen, die im Kernlehrplan eine Rolle spielen, haben vor allem Beispielaufgaben eine wichtige Funktion. Aufgaben sind im Mathematikunterricht Ausgangspunkte für (schriftliches oder mündliches) fachliches Handeln; so lassen sich zwei wesentliche Kategorien von Beispielaufgaben unterscheiden: Aufgaben zum Lernen und Aufgaben zum Leisten.

Aufgaben zum Leisten konkretisieren die Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans bezüglich der Art, der Höhe und des Umfangs der Anforderungen. Diese können Aufgaben zur Leistungsüberprüfung wie aus den zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 (ZP10) oder Aufgabenvorschläge für Klassenarbeiten sein, Aufgaben aus den zentralen Lernstandserhebungen in der Jahrgangsstufe 8 (LSE8) oder Aufgaben für diagnostische Zwecke. Bei Aufgaben aus zentralen Verfahren wie ZP10 oder LSE8 ist zu beachten, dass diese für den landesweiten Einsatz entwickelt worden sind. Sie können sich daher nur auf gemeinsame, aus dem Kernlehrplan ableitbare fachliche Kerne beziehen. Die verwendeten Kontexte und die verwendete Sprache muss allgemein zugänglich sein und darf sich nicht auf spezielle Lerngelegenheiten beziehen. Demgegenüber können und sollen Aufgaben für diagnostische Zwecke oder in Klassenarbeiten neben dem Kernlehrplan als fachlichem Bezugsrahmen auch die konkreten Lerngelegenheiten vor Ort berücksichtigen und daran anschließen.

Aufgaben zum Lernen unterscheiden sich in der Regel von Aufgaben zum Leisten, was direkt darauf zurückgeführt werden kann, dass sie primär dem Erwerb von Kompetenzen und nicht deren Erfassung dienen. Lernen („Kompetenzerwerb“) ist eine individuelle und konstruktive Tätigkeit. Aufgaben als Lerngelegenheiten müssen daher offen sein für individuelle Lösungswege und Begriffsbildungen. Während die Bewertungsfunktion der Aufgaben in Leistungsüberprüfungen den Schülerinnen und Schülern hinreichend Antrieb zur Bearbeitung liefert und Fehler in diesem Zusammenhang vermieden werden sollen, zeichnen sich Aufgaben zum Lernen dadurch aus, dass sie einen Aufforderungscharakter haben, der zur fachlichen Auseinandersetzung anregt, und dass Fehler im Sinne von Lernchancen verstanden und genutzt werden können.

So wie sich im Unterricht Phasen des Lernens und Phasen des Leistens voneinander unterscheiden sollen, müssen auch Aufgaben für ihre jeweilige Funktion spezifiziert werden.

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