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Orientierungsbereich (Sprungmarken)

3 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO – S I) dargestellt.

Grundlage der Leistungsbewertung im Fach Russisch sind alle im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden angemessen berücksichtigt. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung im Bereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ insgesamt auf die im Unterricht und die im Zusammenhang damit erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen in den Bereichen des Faches jeweils in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen die Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für das weitere Lernen darstellen.

Lernerfolgsüberprüfungen sind daher so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen beschlossenen Grundsätzen der Leistungsbewertung gemäß § 70 SchulG entsprechen, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen und die Lernenden – ihrem jeweiligen individuellen Lernstand entsprechend – zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören auch Hinweise zu erfolgversprechenden individuellen Lernstrategien. Den Eltern sollten im Rahmen der Lern- und Förderempfehlungen Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können.

Im Sinne der Orientierung an Standards sind grundsätzlich alle in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesenen Kompetenzbereiche (Kommunikative Kompetenzen, Interkulturelle Kompetenzen, Kompetenzen der Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und Sprachbewusstheit, Methodische Kompetenzen) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Dabei hat die produktive mündliche Sprachverwendung einen besonderen Stellenwert. Leistungen, die von den Schülerinnen und Schülern in den Bereichen „Sprechen: an Gesprächen teilnehmen“, „Sprechen: zusammenhängendes Sprechen“ und „Sprachmittlung“ erbracht werden, sollen daher ebenfalls einer regelmäßigen systematischen Überprüfung unterzogen werden. Aufgabenstellungen schriftlicher, mündlicher und ggf. praktischer Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der dort ausgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte wird den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht.

 

Schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten)

Klassenarbeiten beziehen sich auf die komplexen Lernsituationen des handlungsorientierten Russischunterrichts. Sie geben den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, Gelerntes in sinnvollen thematischen und inhaltlichen Zusammenhängen anzuwenden. Rezeptive und produktive Leistungen sollen integrativ mit mehreren Teilaufgaben überprüft werden, die in einem thematisch-inhaltlichen Zusammenhang stehen.

Bei der Leistungsüberprüfung können grundsätzlich geschlossene, halboffene und offene Aufgaben eingesetzt werden. Halboffene und geschlossene Aufgaben eignen sich insbesondere zur Überprüfung der rezeptiven Kompetenzen. Sie sollten aber im Sinne der integrativen Überprüfung jeweils in Kombination mit offenen Aufgaben eingesetzt werden. Der Anteil halboffener und offener Aufgaben steigt im Laufe der Lernzeit.

Die Schülerinnen und Schüler müssen mit den Aufgabentypen vertraut sein und Gelegenheit zur Übung haben. Dabei sind die Leistungserwartungen für sie transparent und die kriteriengeleitete Bewertung im Voraus bekannt.

Bei der Bewertung offener Aufgaben sind im inhaltlichen Bereich der Umfang und die Genauigkeit der Kenntnisse sowie im sprachlichen Bereich der Grad der Verständlichkeit der Aussagen angemessen zu berücksichtigen. In die Bewertung der sprachlichen Leistung werden die Reichhaltigkeit und Differenziertheit im Vokabular, die Komplexität und Variation des Satzbaus, die orthographische, lexikalische und grammatische Korrektheit sowie die sprachliche Klarheit, gedankliche Stringenz und inhaltliche Strukturiertheit einbezogen. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit werden auch daraufhin beurteilt, in welchem Maße sie die Kommunikation insgesamt beeinträchtigen. Bei der Notenbildung für offene Aufgaben kommt der sprachlichen Leistung in der Regel ein etwas höheres Gewicht zu als der inhaltlichen Leistung.

Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige Form der Leistungsprüfung ersetzt werden (APO-S I § 6 Abs. 8). In den modernen Fremdsprachen kann dies auch in Form einer mündlichen Leistungsüberprüfung erfolgen, wenn im Laufe des Schuljahres die Zahl von vier schriftlichen Klassenarbeiten nicht unterschritten wird.

 

Sonstige Leistungen im Unterricht

Dieser Bewertungsbereich erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Grundsätzlich ist zwischen Lern- und Leistungssituationen im Unterricht zu unterscheiden. Wie bei den schriftlichen Arbeiten ist grundsätzlich die Transparenz von Leistungserwartungen und Beurteilungskriterien zu beachten.

Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ zählen:

  • die kontinuierliche Beobachtung der Leistungsentwicklung im Unterricht (verstehende Teilnahme am Unterrichtsgeschehen sowie kommunikatives Handeln und Sprachproduktion schriftlich wie vor allem mündlich), wobei individuelle Beiträge zum Unterrichtsgespräch sowie kooperative Leistungen im Rahmen von Partner- und Gruppenarbeit zu beachten sind,
  • die punktuellen Überprüfungen einzelner Kompetenzen in fest umrissenen Bereichen des Faches, z. B. kurze schriftliche Übungen, Wortschatzkontrolle, Überprüfungen des Hör- und Leseverstehens, vorgetragene Protokolle einer Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeitsphase,
  • längerfristig gestellte komplexere Aufgaben, die einzeln oder in der Gruppe mit einem hohen Anteil der Selbstständigkeit bearbeitet werden, um sich mit einer Themen- oder Problemstellung vertieft zu beschäftigen und zu einem Produkt zu gelangen, das ein breiteres Spektrum fremdsprachlicher Leistungsfähigkeit widerspiegelt. Dazu gehört auch die auf Nachhaltigkeit angelegte Arbeit mit dem Europäischen Portfolio der Sprachen. Bei längerfristig gestellten Aufgaben müssen die Regeln für die Durchführung und die Beurteilungskriterien den Schülerinnen und Schülern im Voraus transparent gemacht werden.

Im Verlauf der Sekundarstufe I ist auch in diesem Beurteilungsbereich sicherzustellen, dass Formen, die im Rahmen der zentralen Prüfungen – z. B. auch in mündlichen Prüfungen – von Bedeutung sind, frühzeitig vorbereitet und geübt werden.

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