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Beispiel eines schulinternen Lehrplans für die Hauptschule im Fach Sport

Der im Folgenden dargestellte schulinterne Beispiellehrplan für eine Hauptschule orientiert sich an den Rahmenbedingungen einer realen Hauptschule in NRW. Der Beispiellehrplan gibt die Umsetzung des Kernlehrplans für diese Schule wieder; er kann nicht die Vielfalt der Rahmenbedingungen der verschiedenen Standorte und die Ressourcen in unterschiedlichen Kommunen abbilden. Jede Fachkonferenz kann dem Beispiellehrplan Anregungen und Ideen entnehmen, muss aber den eigenen schulinternen Lehrplan Sport auf die Rahmenbedingungen vor Ort abstimmen.

Der schulinterne Beispiellehrplan und weitere Materialien finden sich im Bildungsportal unter „Standardsicherung“ bzw. im Schulsportportal NRW des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) und können dort als Druckvorlagen heruntergeladen werden.

Die Gliederung des Beispiellehrplans folgt der allgemeinen Checkliste zur Erstellung eines schulinternen Lehrplans (siehe Anlage im Schulsportportal). Eine weitere Hilfe stellen die Erarbeitungsfragen zu den einzelnen Kapiteln des schulinternen Lehrplans (siehe Anlage im Schulsportportal) dar. Auch diese Dokumente stehen ebenfalls auf den Seiten des MSW zum Download zur Verfügung. 
 

1  Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit

1 Aufgaben und Ziele des Faches

1.1 Leitbild für das Fach Sport

Der Stellenwert des Faches Sport im Schulleben und im Schulprogramm der Beispielschule drückt sich im Leitbild und im Schulsportprogramm aus und ist Bestandteil des schulinternen Lehrplans. Die Schule folgt dazu einem ganzheitlichen, salutogenetischen Leitbild, das die Freude an Bewegung, Spiel und Sport der Schülerinnen und Schüler im Focus hat und diese fördern will.

Die Fachkonferenz Sport möchte bei Schülerinnen und Schülern Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein im Schulsport im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule entwickeln. Durch ihr Schulsportkonzept möchte sie den Schülerinnen und Schülern die Ausbildung einer sozialen, mündigen, bewegungsfreudigen und gesundheitsbewussten Persönlichkeit ermöglichen, um durch Bewegung, Spiel und Sport überdauernd und langfristig die Freude an der Bewegung und am Sport zu erhalten sowie Gesundheitsbewusstsein und Fitness für die Bewältigung des Alltags und zum Ausgleich von Belastung in die Lebensführung integrieren zu können.
Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit  anderen kulturellen Hintergründen oder besonderen Förderbedarfen ist integraler Bestandteil des Schulsportkonzepts. Diesem Gedanken wird aufgrund der besonderen Bedeutung und den herausragenden Möglichkeiten des Faches  als ein zentrales Element Rechnung getragen und stellt dadurch ein fundamentales Element der individuellen und sozialen Persönlichkeitsentwicklung dar.
Den Schülerinnen und Schülern der Beispielschule sollen darüber hinaus Gelegenheit gegeben werden, ihre Leistungsfreude und -bereitschaft in Wettkämpfen zu erproben und auszubilden. Deshalb setzen sich die Lehrkräfte für die Teilnahme an Wettkämpfen und für die Bildung von Schulmannschaften ein.
Um Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, sich über die Schulzeit hinaus für den Sport zu engagieren, bietet sie Schülerinnen und Schülern neben dem Pflichtunterricht die Möglichkeit, im Rahmen der Sporthelferausbildung entsprechende Erfahrungen machen zu können.
Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler vielfältige Möglichkeiten in Bezug auf Bewegung, Spiel und Sport im Rahmen des Ganztags sowie des außerunterrichtlichen Sports in der Schule nutzen.

1.2 Qualitätsentwicklung und –sicherung

Die Fachkonferenz Sport verpflichtet sich der Qualitätsentwicklung und -sicherung des Sportunterrichts. Dazu finden regelmäßige Fachgespräche (mindestens 3 im Schuljahr) statt. Zu diesem Fachgesprächen werden festgelegte Inhalte vorbereitet, diskutiert und entsprechend den o.a. Prämissen, Regelungen u.Ä. festgelegt.
Die Fachkonferenz verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme an  Fortbildungen im Rahmen der Unterrichtsentwicklung und Förderung des Schulsports.
Die Fachkonferenz legt der Schulleitung spätestens zum Anfang des Schuljahres einen Jahresplan Schulsport über die vereinbarten Veranstaltungen / Schulsporttermine vor. Diese werden in den Jahreskalender der Schule aufgenommen und der Schulöffentlichkeit zu Beginn des Schuljahres vorgestellt.

1.3 Sportstättenangebot

Sportstätten der Schule
  • Einfachsporthalle / Dreifachsporthalle zur alleinigen Nutzung
     
Im Umfeld der Schule
  • Nutzung des Städtischen Hallenbades (z.B. montags 5. – 6. Std. / freitags 1. – 2. Std.)
  • Frei- bzw. Waldgelände in unmittelbarer Nähe der Schule

1.4 Unterrichtsangebot

 Der Sportunterricht wird in den einzelnen Klassenstufen wie folgt erteilt:
  • Regelunterricht in Klassen 5 und 6: 4-stündig (jeweils ein Halbjahr Schwimmen / Sport)
  • Regelunterricht in Klassen 7 und 8: 3-stündig
  • Regelunterricht in Klassen 9 und 10: 2-stündig
  • Die Fachkonferenz vereinbart, dass in jedem Schuljahr ein Schulsportfest durchgeführt wird. Alternierend finden Bundesjugendspiele oder eine andere sportliche Veranstaltung für alle Schülerinnen und Schüler statt.

1.5 Außerunterrichtliche Angebote

 Im Rahmen des außerunterrichtlichen Schulsports der Schule wird Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges zusätzliches Angebot in verschiedenen Sportbereichen gemacht. Dabei ist eine Kooperation mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern des Sports anzustreben.

1.5.1 Schulskifahrt

Begrüßt wird die Durchführung einer jahrgangsübergreifenden Schulskifahrt für Schülerinnen und Schüler des 8. und 9. Jahrganges. Diese Fahrt ist als eine Ergänzung zu Klassenfahrten zu verstehen, sie gilt nicht als deren Ersatz. Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern ist daher freiwillig. Die Fako benennt eine aktuell verantwortliche Lehrkraft.

1.5.2 Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag 

Im Rahmen des gebunden Ganztags wird von der Fachschaft Sport die Erhöhung bzw. Sicherung von Angeboten aus den Bereichen Bewegung, Spiel und Sport angestrebt. Kontinuierlich sollen speziell Angebote in den Sportarten Tischtrampolin und Fußball durch Lehrkräfte durchgeführt werden. Wünschenswert ist ein Angebot „Spiele spielen lernen“ für die Jahrgangstufen 5 / 6.

1.5.3 Sporthelferausbildung

Die Schule bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich als Schulsporthelferin oder -helfer im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 9 ausbilden zu lassen. Die Ausbildung und der Einsatz der Schulsporthelfer wird von der aktuell verantwortlichen Lehrkraft durchgeführt. Einsatz (z.B. Betreuung des Pausensports, Unterstützung des schulsportlichen Wettkampfwesens, Betreuung des Sports im Ganztag u.v.m.) und durchgeführte Maßnahmen sind zu dokumentieren. Das Programm wird in einem Abstand von 3 Jahren evaluiert
Schulsporthelferinnen und -helfer verpflichten sich jeweils für mindestens ein Jahr nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zur Mitarbeit im Schulsport. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Schulsporthelferinnen und -helfer ein Zertifikat für die Förderung des Ehrenamtes an der Schule. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einer Bemerkung auf dem Zeugnis versehen.  (Bemerkung z.B.: Britta hat erfolgreich ehrenamtlich als Sporthelferin  mitgewirkt. Sie hat mit ihrem Engagement für die Schule einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Ehrenamtes  geleistet).

1.6 Vereinbarungen zur Förderung des Schwimmens

Schwimmen können ist wichtiger Bestandteil unserer Kultur. Schwimmen lernen und Schwimmen können bedeutet nicht nur die Fähigkeit, sich und andere vor dem Ertrinken zu bewahren, sondern bedeutet insbesondere auch den Zugang zu vielen Bewegungs- und Lebensbereichen (Urlaub am Meer oder am Badesee, Wassersport, Besuch im Schwimmbad).                        
Die Fachkonferenz vereinbart, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 6 das Schwimmabzeichen in Bronze oder Silber erwerben. Die Schwimmabzeichen sind im Zeugnis festzuhalten. (Bemerkung z.B.: Britta hat das Schwimmabzeichen in Silber erworben).
Die Fachkonferenz verpflichtet sich zur Sicherung der Kompetenzerwartungen im Bereich „Bewegen im Wasser – Schwimmen“ durch die entsprechende Gestaltung schuleigener Lehrpläne und durch die Organisation und Gestaltung des Schwimmunterrichts im Fach Sport. Hierzu werden Qualitätskriterien – auch im Rahmen von Lernerfolgsüberprüfungen und zur Leistungsbewertung – entwickelt.
Die Potenziale des Schwimmens sollen auch Kindern und Jugendlichen mit  Migrationshintergrund bewusst nutzbar gemacht werden (Teilhabe an sozialen  Gegebenheiten und Leben, s.o.). Dabei sind muslimische Mädchen zur Erlangung der  Schwimmfähigkeit in besonderer Weise individuell zu fördern (Bildung von leistungs-, kultur-  bzw. geschlechtshomogener Gruppen). In Konfliktfällen sind Schulleitung und die  unterrichtende Lehrkraft verpflichtet, Information, Rat und Unterstützung durch  entsprechende Integrationsbeauftragte und die Schulaufsicht einzuholen. Eine generelle  Befreiung muslimischer Mädchen vom Schwimmunterricht ist nicht gestattet.

1.7 Bezüge zum schulischen Schwerpunkt Sprachkompetenzentwicklung 

Der Erwerb einer umfassenden Handlungskompetenz in Bewegung, Spiel und Sport muss  mit einer fachbezogenen Sprachförderung verknüpft werden. Lernprozesse bezogen auf  Fachwissen und methodische Fähigkeiten sowie auf die Beurteilung und Bewertung von  bewegungs- und sportspezifischen Sachverhalten und Problemstellungen sind auch  sprachlich vermittelt; ebenso wie die Beschreibung sportlicher Handlungen und der  kommunikative Austausch darüber. (vgl. KLP Sport S. 11)
 Daher hat die Fachkonferenz vereinbart, dass im Sportunterricht folgende Bausteine der  Sprachförderung regelmäßig verankert werden:
  • Themen aus der Lebenssituation der Lernenden nehmen (interkulturelle Perspektive) 
  • Fachbegriffe erläutern
  • Visualisierungen (Lernplakate etc.) einsetzen
  • Kurzreferate halten lassen 
  • Ergebnisse von Partner- oder Teamarbeit vorstellen lassen
  • Schülerbeiträge in ganzen Sätzen ermöglichen und verlangen
  • Sprachkorrekturen systematisch, aber nicht als dauerndes unmittelbares Nachbessern vornehmen
 Auch der Sportunterricht muss auf sprachliche Basiskompetenzen zurückgreifen können.  Z.B.
  • Benennen, Definieren, Beschreiben
  • Berichten
  • Erklären, Erläutern
  • Bewerten, Beurteilen
  • Argumentieren, Stellung beziehen
In unserer Schule gibt es viele Schülerinnen und Schüler, die in ihren Familien wenig Kontakt  zur schriftsprachlichen Kultur haben. Gerade sie bedürfen auch im Sportunterricht der besonderen sprachlichen Förderung und Unterstützung.

1.8 Bezüge zum schulischen Schwerpunkt „Lebensplanung und Berufsorientierung“

Die Fachkonferenz sieht durch Bewegung, Spiel und Sport einen spezifischen Beitrag des Faches Sport zur Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler gegeben. Das Fach Sport gewinnt so eine besondere Bedeutung dahingehend, dass es vielen Schülerinnen und Schülern gerade in diesem Fach möglich ist, individuelle Begabungen und Kompetenzen zu entwickeln bzw. einzubringen (vgl. KLP S. 21). Die Fachkonferenz verpflichtet sich, dies durch entsprechende Unterrichtsgestaltung, Aspekte im Bereich der transparenten Leistungsbewertung sowie der Reflexion hervorzuheben. Dem Kompetenzbereich der Urteilskompetenz wird somit eine entsprechende Bedeutung zuteil.
Einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsförderung leistet das Programm „Sporthelferausbildung“ (vgl. Pkt. 1.5.3). Schülerinnen und Schüler entwickeln ein Verständnis zur Bedeutung des ehrenamtlichen Einsatzes innerhalb unserer Gesellschaft, erkennen Zusammenhänge zu Freizeitaktivitäten (z.B. Vereinstätigkeit) und Basiskompetenzen, die in späteren Ausbildungs- und Berufssituationen bedeutsam werden können.
Eine besondere Rolle nimmt der Sportunterricht in Bezug auf die Ausbildung von Basiskompetenzen wie Fairness, Teamfähigkeit und Selbstständigkeit (vgl. KLP S. 21). Nach Möglichkeit sollen diese Aspekte in Reflexionsphasen thematisiert werden.
  

1.9 „Gendermainstreaming - Reflexive Koedukation“ als Beitrag zur Erreichung der Erziehungsziele der Schule

    • Mädchen und Jungen werden im Fach Sport in allen Jahrgangsstufen gemeinsam unterrichtet. Die angemessene Berücksichtigung beider Geschlechter und die Verpflichtung gegenüber dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit sind die Basis des Unterrichts. Mädchen wie Jungen sollen bei der optimalen Entfaltung ihrer Entwicklungspotenziale im Sportunterricht unterstützt werden.
    • Die Verpflichtung zu einem mehrperspektivischen Sportunterricht impliziert, dass in den Bewegungsfeldern und Sportbereichen auch sogenannte männliche und weibliche Sportarten gleichermaßen thematisiert werden. Im Sinne einer reflexiven Koedukation werden beiden Geschlechtern reflektierte Erfahrungen und Lernprozesse ermöglicht.
    • Das von der Fachkonferenz Sport obligatorisch für die Jahrgangsstufe 9 festgelegte Unterrichtsvorhaben „Typisch Junge? Typisch Mädchen? - Tänzerische und gymnastische Elemente für eine Fitnessgymnastik nutzen“ thematisiert Genderaspekte explizit. Das Unterrichtsvorhaben trägt in besonderer Weise dazu bei, genderbezogene Kompetenzerwartungen im Bereich der Urteilskompetenz einzulösen.
    • Die Fachkonferenz Sport verständigt sich darauf, geschlechterdifferente Regelungen wie „Mädchentore zählen doppelt“ oder „Jungen werfen mit dem schwachen Arm“ grundsätzlich zu vermeiden, um stereotype Annahmen nicht zu verstärken und insbesondere im Bewegungsfeld „Spielen in und mit Regelstrukturen – Sportspiele“ geschlechtsspezifische Probleme und Konflikte aufzugreifen, zu reflektieren und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
    • Die Fachkonferenz Sport regt an, in den Jahrgangsstufen 7/8 eine Sportstunde 14-tägig als Doppelstunde im Nachmittagsunterricht zu organisieren, um bei Bedarf phasenweise in geschlechterhomogenen Lerngruppen unterrichten zu können (siehe Kap. 2).
    • Die Sportlehrkräfte wechseln alters- und themenangemessen zwischen geschlechtergemischten und geschlechterhomogenen Gruppen und beteiligen Schülerinnen und Schüler an den Gruppenbildungsprozessen.
    • Die Ausbildung von Sporthelferinnen und Sporthelfern und deren Einsatz im schulischen Leben sowie die Gestaltung des Pausensports berücksichtigen Genderaspekte. Mindestens einmal in der Woche findet im Rahmen des Pausensports in der Sporthalle ein Girls´ Day statt, der von Sporthelferinnen betreut wird. Die Teams der regelmäßig durchgeführten Pausenliga Fußball für die Jahrgangsstufen 5/6 sind sowohl reine Mädchen- als auch reine Jungen- oder gemischte Teams.
    1.10 „Interkulturelles Lernen und interkulturelle Verständigung“ als Beitrag zur Erreichung der Erziehungsziele der Schule

    Ausgehend von der kulturellen, sozialen und individuellen Vielfalt der Lebenswelt eröffnet der Schulsport besondere Lerngelegenheiten für Schülerinnen und Schüler, sich mit Verschiedenheit auseinanderzusetzen, sie zu akzeptieren und Vielfalt als Chance zu sehen. Die Fachkonferenz Sport nimmt zur Unterstützung des Auftrags des interkulturellen Lernens zwei Bewegungsfelder und Sportbereiche besonders in den Blick (vgl. KLP S.11). Im Bereich „Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen“ lernen Schülerinnen und Schüler im Sinne des Kernlehrplans Spiele aus anderen Kulturen kennen, setzen sich mit den entsprechenden Regeln und Spielbedingungen kritisch auseinander und können die Spiele situationsbezogen an veränderte Rahmenbedingungen anpassen. Auch das Bewegungsfeld „Gestalten, Tanzen, Darstellen – Gymnastik/Tanz, Bewegungskünste“ eröffnet wertvolle bewegungsbezogene Erfahrungsräume für interkulturelles Lernen. Das verbindlich festgelegte Unterrichtsvorhaben „Capoeira, Halay, Squaredance und Co. - typische Tänze aus anderen Ländern kennen lernen, variieren und präsentieren“ weist explizit darauf hin.

     

    2  Grundsätze der Unterrichtsorganisation

    2.1 Grundsätze zur Organisation

    Der Sportunterricht wird auf der Grundlage der verbindlichen Stundentafel im Gesamtumfang von 18 Wochenstunden in der unten aufgeführten Verteilung erteilt:
    • Regelunterricht der Klassen  5 und 6: 4-stündig
    • Regelunterricht der Klassen  7 und 8: 3-stündig
    • Regelunterricht der Klassen  9 und 10: 2-stündig
     Der Schwimmunterricht ist auf Grund der Hallenkapazitäten so in der  Unterrichtsverteilung einzuplanen, dass Parallelklassen der  Jahrgangs- stufen 5  und 6 zeitgleich Sportunterricht haben.
     Ansonsten siehe auch Schwimmen in Pkt.  1.4 und 1.6.

    2.2  Obligatorik und Freiraum

    Der gesamte laut Stundentafel erteilte Sportunterricht ist darauf ausgerichtet  die  umfassende Handlungskompetenz in Bewegung, Spiel und Sport zu  erreichen. Hierzu  dient sowohl die in Form der Kompetenzerwartungen des  Kernlehrplans differenziert  ausgewiesene Obligatorik (ca. zwei Drittel der  Stunden), als auch der durch die  Fachkonferenz auf die spezifischen Voraussetzungen, Bedingungen  und das  sportlichen Leitbild der Schule  passgenau abgestimmte Freiraum (ca. ein Drittel der  Stunden). Obligatorik  und Freiraum unterliegen dabei gleichermaßen den  Rahmenvorgaben für den  Schulsport und damit dem Doppelauftrag und der Verpflichtung  zu erziehendem Sportunterricht.
    Während die Obligatorik die unverzichtbare standardisierte Grundlage  bildet, soll der  Unterricht im Freiraum auf die individuellen,  lerngruppenbezogenen und  schulspezifischen Bedingungen und Ziele  im  Sportunterricht ausgerichtet sein und so den  Kompetenzerwerb vertiefen und  erweitern.
    Die Fachkonferenz der Beispielschule hat sich folgendermaßen entschieden:
    Da Handball als verbindliches Mannschaftsspiel und Tischtennis als  verbindliches  Partnerspiel im Rahmen der Obligatorik festgelegt werden, soll  die  Handlungskompetenz in diesem Bewegungsfeld erweitert werden, indem  in einem  Teil des Freiraums weitere große Spiele und das ergänzende  Partnerspiel Badminton  thematisiert werden.
    Weiterhin soll der Freiraum genutzt werden, um aktuelle pädagogische  Bedarfe  (besonders genderbebezogene und kooperative Themen im Sport) und spezifische  Interessen der konkreten Lerngruppen zeitnah zu berücksichtigen.
    In der Jahrgangsstufe 5 / 6 ist der Freiraum aufgrund des dort festgelegten  Schwimmunterrichts entsprechend eingeschränkt.
    Der Freiraum wird genutzt um bei parallelen Vorhaben in einer Stufe räumlich und   materiell zu entzerren.
     
     Die UV zum BF 3 „Laufen Springen Werfen – Leichtathletik“ liegen aus  Witterungsgründen  um die Sommerferien .

     2.3 Ziele in den 3 Kompetenzstufen

    Die Kompetenzerwartungen der Bewegungsfelder sind spiralcurricular und in  den  Anforderungen progressiv formuliert. Bei der Planung der daraus  resultierenden  Unterrichtsvorhaben wurde dies berücksichtigt.
    In den Unterrichtsvorhaben der 1. Kompetenzstufe prägen Aspekte der  Wahrnehmung  und des Erprobens im Sinne eines  Kennenlernens neuer  Bewegungs- und  Handlungsformen und eine Festigung kooperativen und  sozialen Verhaltens die  vorrangigen  Zielperspektiven. Das Arrangement des  Unterrichts ist noch stärker  durch Anleitung geprägt und kognitive Anforderungsbereiche bewegen sich vorrangig auf  dem Niveau des  Beschreibens und Erläuterns.
    In den Unterrichtsvorhaben der 2. und 3. Kompetenzstufe werden zunehmend  komplexere  Themen der Wahrnehmung, aber auch der Leistungsoptimierung  bearbeitet.
    Der Unterricht wird zunehmend durch stärker selbstgesteuerte Arrangements im Bereich  der individuellen (Teil-) Ziele und Lernwege ebenso  geprägt, wie durch eine zunehmende Verantwortung für Unterrichtselemente (z.B. Vorbereitung des Erwärmens, selbstständiges  Üben, etc.) durch die Schülerinnen und Schüler und soll so die Sozialkompetenz als Teil  der allgemeinen Handlungskompetenz weiter fördern.

    2.4 Zuordnung der Unterrichtsvorhaben incl. der Kompetenzerwartungen  

    Die Fachschaft Sport hat für alle Jahrgangsstufen sowie für alle Bewegungsfelder und  Sportbereiche Unterrichtsvorhaben entwickelt, die einen kontinuierlichen und vertieften  Aufbau von Bewegungs- und Wahrnehmungs (BWK)-, Methoden (MK)- und  Urteilskompetenz (UK) vor dem Hintergrund inhaltlicher Schwerpunkte aus den  Inhaltsfeldern ermöglichen. Im Folgenden werden die Übersichten der Jahrgangsstufen  dargestellt, welche die Dauer des Unterrichtsvorhabens und die Zuordnung zu den  vorgegebenen Kompetenzerwartungen verdeutlichen. 
    Die Zuordnung der Unterrichtsvorhaben zu den Inhaltsfeldern und den konkreten  inhaltlichen Schwerpunkte werden in den Übersicht zu den Bewegungsfeldern dargestellt.
    Die unterschiedlichen Farben markieren die einzelnen Bewegungsfelder und Sportbereiche,  die dem jeweiligen UV zu Grunde liegen: 
    1.
    Den    Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen
    2.
    Das    Spielen entdecken und Spielräume nutzen
    3.
    Laufen,    Springen, Werfen - Leichtathletik
    4.
    Bewegen    im Wasser - Schwimmen
    5.
    Bewegen    an Geräten - Turnen
    6.
    Gestalten,    Tanzen, Darstellen – Gymnastik/ Tanz, Bewegungskünste
    7.
    Spielen    in und mit Regelstrukturen - Sportspiele
    8.
    Gleiten,    Fahren, Rollen – Rollsport, Bootssport, Wintersport
    9.
    Ringen    und Kämpfen - Zweikampfsport
     
    Übersicht nach Jahrgangsstufen 5 – 10
     

    2.5 Unterrichtspartitur – Obligatorik und Freiraum Jahrgang 5-10 

    2.6   Zuordnung der Bewegungsfelder und Sportbereiche zu den Inhaltsfeldern und den Inhaltlichen Schwerpunkten   

    Die obligatorischen sechs Inhaltsfelder, die den pädagogischen Perspektiven folgen, markieren bewegungsfeld- und sportbereichsübergreifende inhaltliche Schwerpunkte. Sie umfassen immer auch fachliche Sinngebungen. 
    Inhaltsfelder (= IF)
     Inhaltliche Schwerpunkte (Nummerierung = siehe Legende)
    IF (a)
    Bewegungsstruktur und
    Bewegungserfahrung
    • Wahrnehmung und Körpererfahrung (1)
    • Informationsaufnahme und -verarbeitung bei sportlichen Bewegungen (2)
    • Bewegungsstrukturen und grundlegende Aspekte des motorischen Lernens (3)
    IF (b)
    Bewegungsgestaltung
    • Gestaltungsformen und -kriterien (individuell und gruppenspezifisch)(1)
    • Variationen von Bewegung (u. a. räumlich, zeitlich, dynamisch) (2)
    • Gestaltungsanlässe, Gestaltungsthemen und-objekte (3)
    IF (c)
    Wagnis und Verantwortung
    • Spannung und Risiko (1)
    • Emotionen (u. a. Freude, Frustration, Angst) (2)
    • Handlungssteuerung (u. a. Regeln und Verfahren zum Umgang mit Risiken bzw. zur Risikovermeidung oder -minderung) (3)
    Leistung
    • Faktoren sportlicher Leistungsfähigkeit (u. a. physische Leistungsvoraussetzungen wie Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Koordination) (1)
    • Methoden zur Leistungssteigerung (am Beispiel ausgewählter Bewegungsfelder und Sportbereiche) (2)
    • Differenziertes Leistungsverständnis (z. B. relative und absolute, normierte und nicht normierte Leistungsmessung und -bewertung) (3)
    IF (d)
    Kooperation und
    Konkurrenz
    • Mit- und Gegeneinander (in kooperativen und konkurrenzorientierten Sportformen) (1)
    • soziale und organisatorische Aspekte von Gruppen- und Mannschaftsbildungsprozessen (2)
    • (Spiel-)Regeln und deren Veränderungen Organisation von Spiel- und Sportgelegenheiten(u.a. Einzel- und Mannschaftswettbewerbe) (3)
    • Organisation von Spiel- und Sportgelegenheiten (u.a. Einzel- und Mannschaftswettbewerbe) (4)
    IF (f)
    Gesundheit
    • Unfall- und Verletzungsprophylaxe (1)
    • Grundlegende Aspekte der Gesundheitsförderung und gesundheitliche Auswirkungen des Sporttreibens (2)
    • Unterschiedliche Körperideale und Verhaltensweisen unter gesundheitlicher Perspektive (3)
    Legende:
    Hinter den inhaltlichen Schwerpunkten ist in Klammern eine Nummerierung eingefügt, die der Zuordnung der Schwerpunkte in den nachfolgenden Übersichtstabellen der Bewegungsfelder dient (die Nummerierung stellt keine Hierarchisierung dar).
     

     

    3. Grundsätze der Leistungsbewertung


    Auf der Grundlage von § 48 SchulG, § 6 APO-SI, der Rahmenvorgaben für den Schulsport sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Sport Hauptschule (S. 41) hat die Fachkonferenz Sport im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept folgende Grundsätze und Formen zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen.

    Die Leistungsbewertung erfolgt in einem kontinuierlichen Prozess und bezieht sich auf alle Kompetenzbereiche (Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz, Methodenkompetenz und Urteilskompetenz) und die jeweils ausgewiesenen Zielsetzungen eines Unterrichtsvorhabens.

    Die Leistungsbewertung ist einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet und berücksichtigt das individuelle Leistungsvermögen sowie den individuellen Lernfortschritt angemessen. Die Leistungsbewertung zielt darauf ab, Schülerinnen und Schülern individuelle Rückmeldungen über ihren Leistungsstand zu ermöglichen und sie vor dem Hintergrund ihres Leistungsvermögens individuell zu fördern und zu stärken.

    Die Leistungsbewertung erfolgt in prozessbezogenen, unterrichtsbegleitenden und produktbezogenen, punktuellen Lernerfolgsüberprüfungen. Sie berücksichtigt sportbezogene Verhaltensdimensionen und erfolgt in einem transparenten Verfahren, an dem Schülerinnen und Schüler (alters-) angemessen beteiligt werden.

    Prozessbezogene, unterrichtsbegleitende Lernerfolgsüberprüfungen erwachsen aus dem konkreten Unterrichtsgeschehen auf der Grundlage zuvor festgelegter, der Lerngruppe bekannter Kriterien und Indikatoren.  Sie stellen in besonderer Weise ein geeignetes Instrument zur individuellen Rückmeldung für das Erreichen von Lernzielen im Unterricht dar. Deshalb ist eine möglichst zeitnahe Rückmeldung zur erbrachten Leistung erforderlich. Darüber hinaus ermöglichen prozessbezogene Lernerfolgsüberprüfungen in Form von Langzeitbeobachtungen, Lernleistungen in ihrer Stetigkeit einzuschätzen und durch deren langfristige Begleitung und Unterstützung kontinuierlich zu entwickeln. Das gilt vor allem für den Bereich von Verhaltensdispositionen im Sport, die sich in partnerschaftlichem fairem, kooperativen sowie tolerantem Verhalten zeigen. Die unterrichtsbegleitenden, prozessbezogenen Lernerfolgsüberprüfungen beziehen sich auf folgende Formen:

    • Fachbezogene soziale Verhaltensweisen wie Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme, Kooperationsbereitschaft, Fairness, Konfliktfähigkeit,
    • Beiträge zur Unterrichtsgestaltung wie z.B. selbstständiges oder teilselbstständiges Planen und Gestalten von Auf- und Abwärmprozessen, Mitgestaltung von Unterrichtsprozessen, Helfen und Sichern, Geräteaufbau und -abbau, Schiedsrichter und Kampfrichteraufgaben,
    • Beiträge zum Unterricht wie z.B. Lösung von Aufgaben in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit, Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Präsentationen.

    Produktbezogene, punktuelle Lernerfolgsüberprüfungen setzen voraus, dass die Schülerinnen und Schüler mit den an sie gestellten Anforderungen aus dem Unterricht vertraut sind und dass hinreichend Gelegenheit zum Üben und Festigen des Erlernten im Unterricht bestand. Die Fachschaft Sport verständigt sich darüber, dass dies im Klassenbuch sorgfältig dokumentiert wird. Die punktuellen Lernerfolgsüberprüfungen (allein und/oder in der Gruppe) beziehen sich auf folgende Formen:

    • Bewegungshandeln: Demonstration technisch koordinativer Fertigkeiten, psycho-physischer, taktisch kognitiver und ästhetisch-gestalterischer Fähigkeiten,
    • Fitness- und Ausdauerleistungstests im Sinne der Kompetenzerwartungen,
    • Qualifikationsnachweise wie z.B. Schwimmabzeichen, Sportabzeichen,
    • Wettkämpfe wie z.B. leichtathletische Mehrkämpfe, Turniere, Sport- und Spielfeste,
    • schriftliche Beiträge zum Unterricht wie z.B. Übungsprotokolle, Lerntagebuch, Stundenprotokolle,
    • Beiträge zum Unterricht wie z.B. Lösung von Aufgaben in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit, Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Präsentationen.

    Die Leistungsbewertung berücksichtigt Leistungen sportbezogenen personalen und sozialen Verhaltens, die im Unterricht erarbeitet und eingeübt werden können. Folgende Beurteilungsaspekte werden angemessen berücksichtigt:

    • Mitgestaltung und Organisation von Rahmenbedingungen spielen im Sportunterricht eine bedeutsame Rolle. Leistungen in diesem Bereich beziehen sich auf das selbstständige und verantwortliche Gestalten von sportlichen Handlungssituationen. Sie berücksichtigen das Herrichten von Spielflächen und Geräten, das Verteilen von Rollen oder die Bildung von Mannschaften, das Vereinbaren von Regeln. Darüber hinaus beziehen sie sich – altersangemessen – auf gegenseitige Beratung, Hilfe sowie Korrektur beim Lernen, Üben und Trainieren.
    • Anstrengungsbereitschaft spielt in der Leistungsbewertung produkt- und prozessbezogen eine wesentliche Rolle. Sie bezieht sich einerseits konkret auf das unterrichtliche Geschehen und die Bereitschaft, darin engagiert und motiviert mitzuarbeiten. Andererseits bezieht sich Anstrengungsbereitschaft aber auch auf die Fähigkeit, selbstständig und eigenverantwortlich die eigene psycho-physische Leistungsfähigkeit kontinuierlich und vertieft auch außerhalb des Unterrichts zu verbessern und zu erhalten, um darin erfolgreich mitarbeiten zu können.
    • Selbstständigkeit bezieht sich in der Leistungsbewertung im Sportunterricht auf die Fähigkeit, beim Geräteaufbau und -abbau zu helfen und Eigenverantwortung für die Sicherheit im Sportunterricht zu gewährleisten. Darüber hinaus geht es auch darum, sich im Sportunterricht selbstständig aufzuwärmen, intensiv zu üben und zu trainieren sowie sich auf den Sportunterricht angemessen vor- und nachzubereiten sowie für eine angemessene Sportbekleidung zu sorgen.
    • Fairness, Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit beziehen sich darauf, sich im jeweiligen Unterrichtsvorhaben an die Regeln des fairen Umgangs miteinander zu halten, die Bereitschaft zu zeigen, berechtigte Interessen auch mal zurückzustellen, sowie in allen Gruppen konstruktiv mitzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen.

    Die Fachkonferenz legt für die im Rahmen der Obligatorik festgelegten Unterrichtsvorhaben die Schwerpunkte der Bewertung fest (vgl. Unterrichtsvorhaben (folgt im Anhang)). Die Leistungsanforderungen werden von der Sportlehrkraft lerngruppenbezogen konkretisiert.

    Außerunterrichtliche Leistungen im Schulsport - wie z. B. leistungssportliches Engagement, die Teilnahme an Schulsportwettkämpfen, die Ausbildung zur Sporthelferin oder zum Sporthelfer sowie ehrenamtliche Tätigkeiten - werden verbindlich als Bemerkungen auf dem Zeugnis vermerkt. Sie können jedoch nicht als Teil der Sportnote berücksichtigt werden. Der Erwerb von Qualifikationsnachweisen zum Schwimmen wird im Zeugnis vermerkt.

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