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Kompetenzbereiche, Inhalte und Kompetenzerwartungen

Die in den Aufgaben und Zielen des Faches Sport (vgl. Kap. 1) beschriebene umfassende Handlungskompetenz in motorischen, sozialen und individuellen Bereichen wird durch die Verbindung der Kompetenzbereiche (Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz, Methodenkompetenz und Urteilskompetenz) mit den aus den pädagogischen Perspektiven folgenden Inhaltsfeldern (inhaltliche Schwerpunkte) vermittelt.
Bei der Formulierung der Kompetenzerwartungen werden die Kompetenzbereiche und die Inhaltsfelder miteinander verknüpft.

 

Schaubild: Kompetenzbereiche, Inhalte und Kompetenzerwartungen

 

Kompetenzbereiche (vgl. Kap. 2.1) repräsentieren die Grundstrukturen des fachlichen Handelns. Sie dienen dazu, den Kompetenzerwerb zu differenzieren und zu strukturieren, um dadurch den Zugriff für die am Unterrichtsprozess Beteiligten zu verdeutlichen. 

Inhaltsfelder (vgl. Kap. 2.2) folgen begrifflich den pädagogischen Perspektiven. Sie strukturieren mit ihren jeweiligen übergreifenden inhaltlichen Schwerpunkten auf der Ebene oberhalb der Bewegungsfelder und Sportbereiche die verbindlichen und unverzichtbaren Unterrichtsgegenstände.

Bewegungsfelder und Sportbereiche (vgl. Kap. 2.3) strukturieren die konkreten fachlichen Inhalte entsprechend der Rahmenvorgaben für den Schulsport. Die inhaltlichen Kerne der neun verbindlichen Bewegungsfelder und Sportbereiche werden in Kap. 2.3 dargestellt. 

Kompetenzerwartungen (vgl. Kap. 2.4) beschreiben die fachlichen Anforderungen und die zu erwartenden Lernergebnisse jeweils zum Ende der Jahrgangsstufe 6, der Jahrgangsstufe 8 und der Jahrgangsstufe 10. Auf der Basis der Kompetenzbereiche und durch Verknüpfung der Inhaltsfelder mit den Bewegungsfeldern und Sportbereichen werden Kompetenzerwartungen differenziert formuliert. Sie bilden damit die Obligatorik ab, die Schülerinnen und Schüler im Sportunterricht im Laufe der Sek. I erwerben sollen. Sie

  • beziehen sich auf beobachtbares Handeln in Bewegung, Spiel und Sport und sind auf die Bewältigung von Anforderungssituationen ausgerichtet,
  • stellen im Sinne von Regelstandards die erwarteten Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse auf einem mittleren Anforderungsniveau dar,
  • ermöglichen die Darstellung einer Progression vom Ende der Erprobungsstufe über das Ende der Jahrgangsstufe 8 bis zum Abschluss der Sekundarstufe I.


Die zu erwartenden Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler sollen Ausgangspunkt für die Erweiterung der sportlichen Handlungskompetenz entsprechend der persönlichen Talente, Neigungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler sein. 

2.1 Kompetenzbereiche

Die umfassende Handlungskompetenz in Bewegung, Spiel und Sport wird fachlich durch die folgenden Kompetenzbereiche strukturiert, die die zu erreichenden Kompetenzen bei den Schülerinnen und Schülern handlungs- und prozessbezogen bündeln:

  • Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz
  • Methodenkompetenz
  • Urteilskompetenz

Dabei bildet die Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz den fachlichen Kern der Kompetenzentwicklung und jeweils den Ausgangspunkt für die Entfaltung der Methoden- und Urteilskompetenz.

Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz 

Die Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz bildet die Basis einer umfassenden Handlungsfähigkeit in Bewegung, Spiel und Sport. Bewegung und Wahrnehmung sind wechselseitig aufeinander bezogen, da sportliches Bewegungshandeln neben den sichtbaren motorischen Komponenten immer auch Elemente der Selbstwahrnehmung und der Umgebungs- bzw. Außenwahrnehmung impliziert. Erst die Wahrnehmungskompetenz ermöglicht es, in sportlichen Handlungssituationen angemessene Bewegungsentscheidungen zu treffen. Darüber hinaus umfasst die Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz auch die dem sportlichen Handeln immanenten kognitiven, emotional-psychischen, geschlechterbezogen und sozialen Komponenten.

Zur Ausbildung der gewünschten Bewegungskompetenz gehören physisch-technische, taktische und ästhetische Fähigkeiten und Fertigkeiten. Der Aufbau der Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz im Sportunterricht geht einher mit dem kontinuierlichen Erwerb und der Anwendung systematischen grundlegenden Wissens. Für die Realisierung des eigenen sportlichen Handels und für sportliches Handeln im sozialen Kontext ist es unverzichtbar, über sporttheoretisches Hintergrundwissen sowie Fach- und Sachkenntnisse bezogen auf unterschiedliche Sinngebungen des Sporttreibens zu verfügen und mit diesem Wissen situationsangemessen umgehen zu können.

Übergreifende Kompetenzerwartungen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • auf der Grundlage körperlich-sinnlicher Wahrnehmungen und Bewegungserfahrungen Handlungsentscheidungen treffen sowie diese in den jeweiligen Bewegungsfeldern und Sportbereichen anwenden und erläutern,
  • Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten sinn- und situationsangemessen entwickeln bzw. gezielt verändern sowie normierte Bewegungsabläufe individuell funktionsgerecht gestalten,
  • eigene Emotionen und Emotionen anderer auch in sportlichen Risiko- und Wagnissituationen identifizieren und erläutern sowie ihr sportliches Handeln reflektiert steuern,
  • die eigenen sportspezifischen psycho-physischen, technisch-koor­dinativen und taktisch-kognitiven Leistungen wahrnehmen, einschätzen und gezielt individuell verbessern,
  • vielfältige sportliche Spiel- und Handlungssituationen unter Berücksichtigung der Umgebung des Raumes mit- und gegeneinander, allein und in der Gruppe organisieren, anwenden sowie situativ anpassen,
  • sportliches Handeln unter Berücksichtigung von Aspekten wie psychischer, physischer und sozialer Auswirkungen für sich und andere wahrnehmen und reflektieren sowie in unterschiedlichen sportlichen Kontexten und Sinngebungen anpassen.

Methodenkompetenz

Die Methodenkompetenz wird entwickelt durch den Erwerb grundlegender Verfahren, um sportbezogene Informationen und relevantes Fachwissen zu beschaffen, zu strukturieren und anzuwenden. Diese Verfahrenskenntnisse und spezifischen Informationen dienen dazu, sich selbstständig und strukturiert mit sportlichen Handlungssituationen auseinander zu setzen, eigenverantwortlich angemessene Bewegungslösungen zu finden sowie sportliche Handlungspläne zu entwerfen. Die Methodenkompetenz umfasst neben methodisch-strategischen Verfahren auch die Fähigkeit zur sachgerechten Anwendung sozial-kommunikativer Formen.

Übergreifende Kompetenzerwartungen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • grundlegende methodische Verfahren in Bewegungs-, Spiel- und Sportsituationen zielgerichtet anwenden, erläutern und sachgerecht nutzen,
  • grundlegende sozial-kommunikative Verfahren in Bewegungs-, Spiel- und Sportsituationen zielgerichtet anwenden und erläutern.

Urteilskompetenz

Die Urteilskompetenz ist eng verknüpft mit den anderen beiden Kompetenzberei-chen. Sie umfasst die kritische Auseinandersetzung mit dem erarbeiteten fachlichen und methodischen Hintergrundwissen und der erlebten sportlichen Wirklichkeit, indem das selbstständige, auf Kriterien gestützte begründete Beurteilen im Mittelpunkt steht. Dies führt zu einem Abwägungsprozess und einem reflektierten Umgang im sozialen Miteinander und in eigenen sportpraktischen Situationen.

Argumentativ schlüssiges Abwägen und Beurteilen im Fach Sport stützt sich damit sowohl auf sportpraktische Erfahrungen als auch auf fachliche und methodische Kenntnisse. Das Einordnen von Lernerfahrungen im Zusammenhang mit verschie-denen Sinnrichtungen und Motiven befähigt zum reflektierten eigenen sportlichen Handeln und hilft bei der kritischen Auseinandersetzung mit den verschiedenen Ausprägungen der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur.

Übergreifende Kompetenzerwartungen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • sportliches Handeln in technischen, konditionellen, taktischen und gestalterischen Bereichen grundlegend beurteilen,
  • grundlegende Sachverhalte und Rahmenbedingungen des eigenen sportlichen Handelns und des sportlichen Handelns im sozialen Kontext einschätzen und bewerten,
  • verschiedene Sinnrichtungen und Motive beim Sporttreiben reflektieren und auch bezogen auf das eigene sportliche Handeln beurteilen.

 

2.2 Inhaltsfelder

Die obligatorischen sechs Inhaltsfelder, die den pädagogischen Perspektiven folgen, markieren bewegungsfeld- und sportbereichsübergreifende inhaltliche Schwerpunkte. Sie umfassen immer auch fachliche Sinngebungen.

Durch die Inhaltsfelder werden die zentralen Unterrichtsgegenstände strukturiert und festgelegt. Sie sind in enger Anbindung an das Bewegungshandeln durch reflektierte Praxis im Sportunterricht zu vermitteln und werden in den Kompetenzerwartungen (vgl. Kap. 2.4) differenziert aufgegriffen. Erst die Verknüpfung der Inhaltsfelder mit den Kompetenzbereichen und den Bewegungsfeldern und Sportbereichen ermöglicht die Formulierung der Kompetenzerwartungen.

 

Inhaltsfelder

Inhaltliche Schwerpunkte

a

Bewegungsstruktur und Bewegungslernen

  • Wahrnehmung und Körpererfahrung
  • Informationsaufnahme und -verarbeitung bei sportlichen Bewegungen
  • Bewegungsstrukturen und grundlegende Aspekte des motorischen Lernens

 

b

Bewegungsgestaltung

  • Gestaltungsformen und -kriterien (individuell und gruppenspezifisch)
  • Variationen von Bewegung (u.a. räumlich, zeitlich, dynamisch)
  • Gestaltungsanlässe, Gestaltungsthemen und ‑objekte.

 

c

Wagnis und Verantwortung

  • Spannung und Risiko
  • Emotionen (u.a. Freude, Frustration, Angst)
  • Handlungssteuerung (u.a. Regeln und Verfahren zum Umgang mit Risiken bzw. zur Risikovermeidung oder -minderung)

 

d

Leistung

  • Faktoren sportlicher Leistungsfähigkeit (u.a. physische Leistungsvoraussetzungen wie Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Koordination)
  • Methoden zur Leistungssteigerung (am Beispiel ausgewählter Bewegungsfelder und Sportbereiche) 
  • differenziertes Leistungsverständnis (z.B. relative und absolute, normierte und nicht normierte Leistungsmessung und -bewertung)

 

e

Kooperation und Konkurrenz

  • Mit- und Gegeneinander (in kooperativen und konkurrenzorientierten Sportformen)
  • soziale und organisatorische Aspekte von Gruppen- und Mannschaftsbildungsprozessen
  • (Spiel-)Regeln und deren Veränderungen
  • Organisation von Spiel- und Sportgelegenheiten (u.a. Einzel- und Mannschaftswettbewerbe).

f

Gesundheit

  • Unfall- und Verletzungsprophylaxe
  • grundlegende Aspekte der Gesundheitsförderung und gesundheitliche Auswirkungen des Sporttreibens
  • unterschiedliche Körperideale und Verhaltensweisen unter gesundheitlicher Perspektive

 

 

2.3 Bewegungsfelder und Sportbereiche

In diesem Kapitel werden auf der Basis der Rahmenvorgaben für den Schulsport die verbindlichen inhaltlichen Kerne in den einzelnen Bewegungsfeldern und Sportbereichen vorgegeben. Diese inhaltlichen Kerne werden verbunden mit den jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkten (vgl. Kap. 2.2) in den Kompetenzerwartungen (vgl. Kap. 2.4) differenziert wieder aufgegriffen:

 

Bewegungsfelder und Sportbereiche

Inhaltliche Kerne

1

Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen

  • Aufwärmen
  • Funktionsgymnastik und Haltungsaufbau
  • Entspannungsmethoden
  • Fitness- und Konditionstraining

2

Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen

  • kleine Spiele und Pausenspiele
  • Spiele aus anderen Kulturen
  • Kooperative Spiele
  • Spielangebote im Umfeld der Schule und in unterschiedlichen Umgebungsräumen

3

Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik

  • grundlegende leichtathletische Disziplinen
  • Formen ausdauernden Laufens
  • leichtathletische Wettkämpfe

4

Bewegen im Wasser – Schwimmen

  • grundlegende Schwimmtechniken einschließlich Start und Wende
  • ausdauerndes Schwimmen
  • Wasserspringen, Tauchen, Rettungsschwimmen

5

Bewegen an Geräten – Turnen

  • Turnen an Geräten
  • Turnen an Gerätebahnen oder -kombinationen
  • Akrobatik

6

Gestalten, Tanzen, Darstellen – Gymnastik/Tanz, Bewegungskünste

  • Gymnastik mit und ohne Handgerät sowie mit anderen Materialien bzw. Objekten
  • Tanzen in unterschiedlichen Erscheinungsformen
  • Bewegungskünste

7

Spielen in und mit Regelstrukturen – Sportspiele

  • Mannschaftsspiele
  • Partnerspiele

8

Gleiten, Fahren, Rollen – Rollsport / Bootssport / Wintersport

  • Fortbewegung auf Rädern und Rollen oder Gleiten auf dem Wasser oder Gleiten auf Schnee und Eis

9

Ringen und Kämpfen – Zweikampfsport

  • Normungebundene Kampfformen und grundlegende normgebundene Zweikampfformen

Hinweis: Kampfsportarten, deren Handlungsziel es ist, den Beteiligten Schmerzen zuzufügen oder sie gar zu verletzen, widersprechen dem pädagogischen Auftrag und stellen keine Schulsportarten dar.

 

2.4 Kompetenzerwartungen

Die im Folgenden vorgegebenen Kompetenzerwartungen kennzeichnen in ihrer Gesamtheit die am Ende der Jahrgangsstufen 6, 8 und 10 von den Schülerinnen und Schülern erwarteten Kompetenzen. In ihnen werden die inhaltlichen Schwerpunkte der Inhaltsfelder (vgl. Kap. 2.2) mit den jeweils konkreten inhaltlichen Kernen der einzelnen Bewegungsfelder und Sportbereiche (vgl. Kap. 2.3) zusammengeführt. Dabei bildet die Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz jeweils Ausgangs- bzw. Bezugspunkt für die im unmittelbaren fachlichen Zusammenhang stehende Methoden- und Urteilskompetenz.

Die übergreifenden Kompetenzerwartungen (vgl. Kap. 2.1) werden durch die Reali-sierung der folgenden Kompetenzerwartungen im Verlauf der gesamten Schullaufbahn der Realschule erfüllt.

 

2.4.1 Kompetenzerwartungen am Ende der Jahrgangsstufen 6, 8 und 10

Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen (1)

Bewegungs- und Wahrnehmungs-kompetenz

Ende der Jahrgangsstufe 6

Ende der Jahrgangsstufe 8

Ende der Jahrgangsstufe 10

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • sich allgemein aufwärmen und grundlegende funktionsgymnastische Übungen (z. B. mit Seilen, Bällen, Therabändern) ausführen sowie die Intensität des Aufwärmprozesses an ausgewählten Körperreaktionen wahrnehmen und steuern.
  • sich funktional – allgemein und in Ansätzen sportartspezifisch - aufwärmen und dabei die Intensität des Prozesses wahrnehmen und steuern sowie entsprechende Prozesse grundlegend planen.
  • sich selbstständig funktional – allgemein und sportartspezifisch – aufwärmen und entsprechende Prozesse funktionsgerecht planen.
  • ihre Leistungsfähigkeit (z. B. Anstrengungsbereitschaft, Konzentrationsfähigkeit, Koordination, Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer) gemäß den individuellen Leistungs-voraussetzungen in ausgewählten sportbezogenen Anforderungssituationen zeigen und grundlegend beschreiben.
  • ausgewählte Faktoren der Leistungsfähigkeit (u. a. Anstrengungsbereitschaft, Ausdauer) unter Anleitung individuell weiterentwickeln und dies in sportbezogenen Anforderungssituationen (z. B. Fitnessgymnastik) zeigen.
  • ausgewählte Faktoren der Leistungsfähigkeit weiterentwickeln und in komplexeren, sportbezogenen Anforderungssituationen zeigen.
  • eine grundlegende Entspannungstechnik (z. B. Phantasiereise, Bewegungsgeschichte, Entspannungsmassage) angeleitet ausführen sowie die Funktion und die hervorgerufenen Wirkungen beschreiben.
  • eine komplexere Entspannungstechnik (z. B. progressive Muskelentspannung, autogenes Training, Yoga) ausführen und deren Aufbau, Funktion und Wirkung beschreiben.
  • unterschiedliche Entspannungstechniken ausführen und deren Aufbau, Funktion und Wirkung beschreiben.

Methoden-kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • allgemeine Aufwärmprinzipien (Allgemeine Erwärmung, Dehnen, funktionelle Kräftigung) allein und in der Gruppe anwenden.
  • Elemente eines Aufwärmprozesses nach vorgegebenen Kriterien zielgerichtet leiten.
  • ein Aufwärmprogramm nach vorgegebenen Kriterien zielgerichtet leiten.
  • grundlegende Methoden zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit benennen und die Bedeutung einzelner Faktoren unter gesundheitlichen Gesichtspunkten in Ansätzen beschreiben.
  • grundlegende Methoden zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit benennen und die Bedeutung einzelner Faktoren unter gesundheitlichen Gesichtspunkten beschreiben sowie einen Handlungsplan für die Verbesserung der Leistungsfaktoren (u. a. der Ausdauer) entwerfen und umsetzen.

Urteils-
kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • ihre individuelle Leistungsfähigkeit in ausgewählten Belastungssituationen einschätzen und anhand vorgegebener Kriterien grundlegend beurteilen.
  • ihre individuelle Leistungsfähigkeit in unterschiedlichen Belastungssituationen nach vorgegebenen Kriterien beurteilen.
  • ihre individuelle Leistungsfähigkeit in unterschiedlichen Belastungssituationen differenziert beurteilen.
  • gesundheitlich vertretbare und gesundheitlich fragwürdige Verhaltensweisen grundlegend beurteilen.
  • gesundheitlich vertretbare und gesundheitlich fragwürdige Verhaltensweisen und Körperideale beurteilen.

 

Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen (2)

Bewegungs- und
Wahrnehmungs-
kompetenz

Ende der Jahrgangsstufe 6

Ende der Jahrgangsstufe 8

Ende der Jahrgangsstufe 10

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • grundlegende spielübergreifende technisch-koordinative Fertigkeiten und taktisch-kognitive Fähigkeiten in Kleinen Spielen situationsgerecht anwenden.
  • ausgewählte, spielübergreifende technisch-koordinative Fertigkeiten sowie taktisch-kognitive Fähigkeiten in Kleinen Spielen situationsgerecht anwenden.
  • spielübergreifende technisch-koordinative Fertigkeiten sowie taktisch-kognitive Fähigkeiten in komplexen Bewegungsspielen situationsgerecht anwenden.
  • einfache Bewegungsspiele, Spiele im Gelände, sowie Pausenspiele fair, teamorientiert und sicherheitsbewusst miteinander spielen sowie entsprechende Gelingensbedingungen des Spiels benennen.
  • in unterschiedlichen Spielen im fairen Mit- und Gegeneinander nach vorgegebenen Kriterien technisch wie taktisch situationsgerecht handeln.
  • in unterschiedlichen Spielen im fairen Mit- und Gegeneinander technisch wie taktisch situationsgerecht handeln.
  • kleine Spiele unter Anleitung spielen und an Veränderungen der Rahmenbedingungen anpassen (z. B. durch Verändern der Spielidee, Verändern von Spielregeln).
  • Spiele – auch aus anderen Kulturen- selbstständig spielen und situationsbezogen an veränderte Rahmenbedingungen anpassen.

Methoden-
kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • einfache Spiele unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen (z. B. Spielidee, Spielregel, Personenzahl, Spielmaterial oder Raum) – auch außerhalb der Sporthalle – initiieren, durchführen und verändern.
  • ausgewählte Spiele unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen (u. a. Spielidee, Spielregel, Personenzahl, Spielmaterial oder Raum) – auch außerhalb der Sporthalle – initiieren, eigenverantwortlich durchführen und verändern.
  • komplexere Spiele unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen (u. a. Spielidee, Spielregel, Personenzahl, Spielmaterial oder Raum) – auch außerhalb der Sporthalle – initiieren, eigenverantwortlich durchführen und verändern.

Urteils-
kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • das eigene Spielverhalten an Hand vorgegebener Kriterien (z. B. Einhaltung von Spielregeln, Sicherheitsaspekte) beurteilen.
  • das eigene Spielverhalten (z. B. Fairness, Teamorientierung) in Spielsituationen beurteilen.
  • den Umgang mit Fairness und Kooperationsbereitschaft in Spielen beurteilen.
  • Rahmenbedingungen hinsichtlich ihrer Eignung für die Organisation und Durchführung kleiner Spiele für sich und andere bewerten.
  • Spiele hinsichtlich ihrer inhaltlichen Schwerpunkte (z. B. Spielregeln, Spielidee), und Ziele grundlegend beurteilen.
  • Spiele – auch aus anderen Kulturen oder dem Behindertensport – hinsichtlich ihrer inhaltlichen Schwerpunkte bzw. Zielgruppe (z. B. Spielregeln, Spielidee, soziokulturelle Hintergründe, Geschlecht) differenziert beurteilen.

 

Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik (3)
 

Bewegungs- und Wahrnehmungs-kompetenz

Ende der Jahrgangsstufe 6

Ende der Jahrgangsstufe 8

Ende der Jahrgangsstufe 10

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • grundlegende technisch-koordinative Fertigkeiten (Lauf, Sprung und Wurf) ausführen und in Variationen, in Spielformen sowie mit unterschiedlichen Materialien anwenden.
  • technisch-koordinative Fertigkeiten (Lauf, Sprung, Wurf) der leichtathletischen Disziplinen ausführen und erläutern sowie für das Aufwärmen nutzen.
  • leichtathletische Disziplinen (Lauf, Sprung, Wurf) auf erweitertem technisch-koordinativen Fertigkeitsniveau ausführen.
  • leichtathletische Disziplinen (u. a. Sprint, Weitsprung, Ballwurf) auf grundlegendem Fertigkeitsniveau individuell oder teamorientiert ausführen.
  • leichtathletische Disziplinen (u. a. Sprint, Weitsprung, Ballwurf) auf grundlegendem Fertigkeitsniveau individuell und teamorientiert sowie spiel- und leistungsbezogen ausführen.
  • eine neu erlernte leichtathletische Disziplin (z. B. Hochsprung, Kugelstoßen) in der Grobform ausführen.
  • beim Laufen eine Ausdauerleistung (ca. 10 Minuten) gesundheitsorientiert – ohne Unterbrechung, in gleichförmigem Tempo, unter Berücksichtigung individueller Leistungsfähigkeit – erbringen sowie körperliche Reaktionen bei ausdauerndem Laufen benennen.
  • beim Laufen eine Ausdauerleistung (ca. 20 Minuten) gesundheitsorientiert – ohne Unterbrechung, in gleichförmigem Tempo, unter Berücksichtigung individueller Leistungsfähigkeit – erbringen sowie grundlegend körperliche Reaktionen bei ausdauerndem Laufen beschreiben.
  • beim Laufen eine Ausdauerleistung (ca. 30 Minuten) gesundheitsorientiert - ohne Unterbrechung, in gleichförmigem Tempo, unter Berücksichtigung individueller Leistungsfähigkeit – erbringen und Auswirkungen der Ausdauerleistung auf die Gesundheit beschreiben.
  • einen leichtathletischen Wettkampf unter Berücksichtigung grundlegenden Wettkampfverhaltens einzeln oder in der Gruppe durchführen.
  • einen leichtathletischen Wettkampf unter Berücksichtigung angemessenen Wettkampfverhaltens durchführen und unter Berücksichtigung von Interessens- und Leistungsunterschieden verändern.
  • einen herkömmlichen oder alternativen Wettkampf (z. B. Mehrkampf, Spielfest, Laufveranstaltung, Orientierungslauf, Biathlon, Triathlon) unter Berücksichtigung individueller Voraussetzungen und angemessenen Wettkampfverhaltens vorbereiten und durchführen.

Methoden-
Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

 

  • beim Laufen ihre Ausdauerleistungsfähigkeit erkennen, individuelle Übungsziele festlegen und einhalten.
  • selbstständig für die Verbesserung der leichtathletischen Leistungsfähigkeit üben und trainieren sowie den Leistungszuwachs (z. B. tabellarisch, grafisch) erfassen.
  • leichtathletische Übungs- und Wettkampfanlagen sicherheitsgerecht nutzen und grundlegende leichtathletische Messverfahren sachgerecht anwenden
  • grundlegende leichtathletische Messverfahren - sowie Wettkampfregeln erläutern und sachgerecht anwenden.

 

  • einfache Regeln von Einzel- und Gruppenwettkämpfen benennen und teilnehmergerecht anwenden.
  • Möglichkeiten des Leistungsvergleich unter verschiedenen Aspekten (z. B. individuell, sozial, absolut, relativ) beschreiben und anwenden.
  • leichtathletische Wettkampfregeln erläutern und gemeinsam einen leichtathletischen Mehrkampf für eine Lerngruppe organisieren sowie dessen Umsetzung auswerten.

Urteils-
kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Zusammenhänge zwischen Lauftempo und wahrgenommenen Körperreaktionen bei einer Ausdauerleistung beurteilen.
  • die eigene leichtathletische Leistung auf der Grundlage verabredeter Kriterien einschätzen und bewerten.
  • die eigene disziplinspezifische Leistungsfähigkeit und die Leistungsfähigkeit der Wettkampfgruppe grundlegend beurteilen.
  • die eigene disziplinspezifische Leistungsfähigkeit für die Durchführung eines leichtathletischen Wettkampfes beurteilen.

 

Bewegen im Wasser – Schwimmen (4)

Bewegungs- und Wahrnehmungs-kompetenz

Ende der Jahrgangsstufe 6

Ende der Jahrgangsstufe 8

Ende der Jahrgangsstufe 10

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • das unterschiedliche Verhalten des Körpers bei Auftrieb, Absinken, Vortrieb und Rotationen (um die Längs-, Quer- und Tiefenachse) im und unter Wasser wahrnehmen, dazu elementare Gesetzmäßigkeiten erläutern.

(Auf der Grundlage des schulinternen Lehrplans wird festgelegt, ob die Kompetenzerwartungen am Ende der 8. oder 10. Jahrgangsstufe erreicht werden sollen.)

  • in einer Schwimmtechnik ohne Unterbrechung einschließlich Startsprung 25 m schwimmen.
  • technisch-koordinative Elemente des Schwimmens in der Bauch- und in der Rückenlage sicher anwenden.
  • eine Schwimmtechnik einschließlich Atemtechnik, Start und einfacher Form der Wende auf technisch-koordinativ grundlegendem Niveau ausführen.
  • eine Wechselzug- und eine Gleichzugtechnik unter Berücksichtigung der Atemtechnik einschließlich Start und Wende auf technisch-koordi­nativ grundlegendem Niveau sicher ausführen sowie Bewegungsmerkmale der ausgewählten Schwimmtechniken beschreiben.
  • eine Ausdauerleistung (ca. 10 Minuten) in einer beliebigen Schwimmtechnik gesundheitsorientiert – ohne Unterbrechung, in gleichförmigem Tempo, unter Berücksichtigung individueller Leistungsfähigkeit – erbringen.
  • eine Ausdauerbelastung (ca. 20 Minuten) in einer beliebigen Schwimmtechnik gesundheitsorientiert – ohne Unterbrechung, in gleichförmigem Tempo, unter Berücksichtigung individueller Leistungsfähigkeit – erbringen.
  • das Springen und Tauchen in unterschiedlichen Situationen (u. a. Sportschwimmen, Rettungsschwimmen) funktionsgerecht durchführen und dabei Baderegeln und grundlegende Sicherheitsmaßnahmen situationsgerecht umsetzen.
  • nach dem Startsprung eine an individueller Leistungsfähigkeit orientierte, vorgegebene Tauchstrecke bewältigen.
  • Gewichte und Gegenstände schwimmend transportieren und die Auswirkungen auf das Schwimmen erläutern.
  • Maßnahmen zur Selbstrettung und einfache Formen der Fremdrettung erläutern und anwenden.

Methoden-
kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • einen schwimmbadspezifischen Organisationsrahmen und grundlegende Regeln beim Schwimmen, Springen und Tauchen einhalten.
  • Strategien zur Steuerung von eigenen Emotionen beim Schwimmen, Springen und Tauchen (z. B. zur Bewältigung von Angstsituationen) anwenden.
  • Strategien zur Steuerung von Emotionen beim Schwimmen, Springen und Tauchen (z. B. zur Bewältigung von Angstsituationen) zur Beratung und Unterstützung von Mitschülerinnen und Mitschülern einsetzen.
  • grundlegende Merkmale ausdauernden Schwimmens erläutern und umsetzen.
  • komplexe Merkmale ausdauernden Schwimmens erläutern und selbstständig umsetzen.

Urteils-
kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • eigene Verhaltensweisen am und im Wasser unter sicherheits- und gesundheitsbezogenen Aspekten beurteilen.
  • die eigene Leistungsfähigkeit beim Schwimmen, Springen und Tauchen nach ausgewählten Kriterien (z. B. Gesundheitsaspekt, Leistungsaspekt, Sicherheitsaspekt) beurteilen.

 

Bewegen an Geräten – Turnen (5)

Bewegungs- und
Wahrnehmungs-
kompetenz

Ende der Jahrgangsstufe 6

Ende der Jahrgangsstufe 8

Ende der Jahrgangsstufe 10

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • eine für das Turnen grundlegende Körperspannung aufbauen und aufrecht erhalten.
  • technisch-koordinative und ästhetisch-gestalterische Grundanforderungen (z. B. Rollen, Stützen, Balancieren, Springen, Hängen, Schwingen) bewältigen.und ihre zentralen Merkmale beschreiben.
  • elementare Bewegungsformen und grundlegende Bewegungsfertigkeiten an Turngeräten (z. B. Boden, Hang- und Stützgeräte, Balancier- und Sprunggeräte) ausführen.
  • grundlegende Bewegungsfertigkeiten an Turngeräten (Boden, Reck, Stufen –bzw. Parallelbarren, Balanciergerät, Sprunggerät) ausführen sowie Bewegungen variieren und kombinieren.
  • turnerische Bewegungen an Turngeräten oder Gerätekombinationen auf der Basis individueller Fähigkeiten normungebunden oder normgebunden ausführen und verbinden.
  • Bewegungsfertigkeiten an Turngeräten oder Gerätekombinationen fließend verbinden und an einer Gerätebahn in Grobform turnen.
  • Gerätebahnen und Gerätekombinationen unter Berücksichtigung von Möglichkeiten des Partnerbezugs (u. a. Synchronität) gemeinsam bewältigen.
  • eine turnerische oder akrobatische Gruppengestaltung kooperations- und teamorientiert unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten und Leistungsmöglichkeiten entwickeln, einüben und präsentieren sowie dazu Gestaltungs- und Ausführungskriterien nennen.
  • an ihre individuellen Leistungsvoraussetzungen angepasste Wagnis- und Leistungssituationen bewältigen sowie grundlegende Sicherheits- oder Hilfestellungen sachgerecht ausführen.

Methoden-
kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Geräte sicher transportieren und sachgerecht kooperativ auf- und abbauen.
  • den Aufbau von Geräten und Gerätekombinationen nach vorgegebenen Anleitungen weitgehend selbstständig organisieren und kooperativ durchführen.
  • Aufgaben im Unterrichtsprozess selbstständig übernehmen, sich aufgabenorientiert verständigen und zuverlässig unterstützen.
  • grundlegende Aspekte sicherheitsgerechten Verhaltens und des Helfens und Sicherns beschreiben und im Unterrichtsprozess einhalten sowie einfache Helferhandlungen ausführen.
  • grundlegende Sicherheits- und Hilfestellungen sowie vertrauensbildende Maßnahmen beschreiben und situationsangemessen anwenden
  • zwischen Bewegungssicherung und Hilfeleistung unterscheiden, diese situationsgerecht anwenden und sich verantwortungsbewusst verhalten.

Urteils-
kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Geräteaufbauten und turnerische Übungssituationen unter sicherheits- und gesundheitsbezogenen Aspekten beurteilen.
  • Bewegungssituationen und Bewegungsarrangements im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit beurteilen.
  • Zusammenhänge zwischen Wagnissituationen und individueller technisch-koordinativer Leistungsfähigkeit beurteilen.
  • Bewegungsverbindungen Kriterien geleitet beobachten und bewerten.
  • turnerische Präsentationen in Bezug auf den Schwierigkeitsgrad und die Umsetzung von Gestaltungsmerkmalen (u. a. Partnerbezug) beurteilen.
  • die eigene Leistung und die Leistung anderer in Lern,- Übungs- und Gestaltungsprozessen nach verabredeten Kriterien einschätzen sowie eine Präsentation bewerten.

 

Gestalten, Tanzen, Darstellen – Gymnastik/ Tanz, Bewegungskünste (6)

Bewegungs- und
Wahrnehmungs
-kompetenz

Ende der Jahrgangsstufe 6

Ende der Jahrgangsstufe 8

Ende der Jahrgangsstufe 10

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • technisch-koordinative Grundformen ästhetisch-gestalterischen Bewegens mit und ohne Handgerät (z. B. Ball, Reifen, Seil) bzw. mit Klang. und Rhythmusinstrumenten ausführen und grundlegend beschreiben.
  • ausgewählte Grundtechniken ästhetisch-gestalterischen Bewegens ausführen, kombinieren und als Ausgangspunkt für Bewegungsgestaltungen nutzen.
  • ausgewählte Grundtechniken ästhetisch-gestalterischen Bewegens – auch in der Gruppe – ausführen und durch Erhöhung des Schwierigkeitsgrades oder durch Erhöhung der Komplexität verändern.
  • mit ungewöhnlichen Materialien (z. B. Alltagsobjekte) experimentieren und ausgewählte Grundformen ästhetisch- gestalterischen Bewegens auf andere Objekte übertragen.
  • Objekte und Materialien für das ästhetisch- gestalterische Bewegungshandeln auswählen und variieren.
  • Objekte und Materialien in das ästhetisch- gestalterische Bewegungshandeln integrieren.
  • grundlegende Merkmale von Bewegungsqualität (u. a. Körperspannung, Bewegungsrhythmus, Raumorientierung, Synchronität von Körper/ Musik und Partner) wahrnehmen und in Bewegungsgestaltungen (z. B. Gymnastik, Tanz, Pantomime) allein oder in der Gruppe in Ansätzen anwenden.
  • ausgewählte Merkmale von Bewegungsqualität (z. B. Körperspannung, Bewegungsrhythmus, Bewegungsweite, Bewegungstempo, Raumorientierung, Synchronität von Körper/Musik und Partner) in Bewegungsgestaltungen – auch in der Gruppe – anwenden und variieren.
  • Merkmale von Bewegungsqualität (z. B. Körperspannung, Bewegungsrhythmus, Bewegungsweite, Bewegungstempo, Raumorientierung, Synchronität von Körper/Musik und Partnerin/Partner) in Bewegungsgestaltungen – auch in der Gruppe – auf erweitertem Niveau anwenden und zielgerichtet variieren.
  • grundlegende Elemente der Bewegungskünste (z. B. Jonglieren, Bewegungstheater, Schwarzlicht- oder Schattentheater) allein oder mit Partnerinnen bzw. Partnern ausführen.
  • Bewegungskünste (z. B. Jonglieren, Bewegungstheater, Schwarzlicht- oder Schattentheater) allein und in der Gruppe ausführen.
  • Bewegungsgestaltungen (z. B. Paar- oder Gruppentänze, Fitnesschoreografien) in rhythmischen Strukturen zu Musik – auch in der Gruppe – umsetzen und präsentieren.
  • ausgehend von vorgegebenen Gestaltungsabsichten, -aufgaben und -anläs­sen eigene Kompositionen (z. B. Fitnesschoreografie in der Gruppe, tänzerische Gruppengestaltung) entwickeln, umsetzen und präsentieren.

Methoden-
kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • durch zielgerichtetes Erproben und Experimentieren einfache Bewegungs- oder Gestaltungsaufgaben lösen.
  • einfache ästhetisch- gestalterische Bewegungsgestaltungen oder Übungsfolgen unter Berücksichtigung ausgewählter Gestaltungskriterien (z. B. Synchronität, Partnerbezug, Aufstellungsformen und Formationen) entwickeln und präsentieren.
  • sich mit Partnerinnen und Partnern absprechen und gemeinsame Lösungen von komplexeren Gestaltungsaufgaben entwerfen, beschreiben und präsentieren.
  • ihr ästhetisch- gestalterisches Bewegungsrepertoire aus unterschiedlichen Bereichen (z. B. Schulsport, Hobbys, Trends der Jugendkultur,...) für eine Präsentation (z. B. auch Schulaufführung) nutzen.

Urteils-kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • einfache ästhetisch-gestalterische Präsentationen auf der Basis vorgegebener Kriterien bewerten.
  • die Bewegungs- und Gestaltungsqualität bei sich und anderen nach ausgewählten Kriterien beurteilen.
  • bewegungsbezogene Klischees (u. a. Geschlechterrollen) beim Ge-stalten, Tanzen, Darstellen kritisch bewerten und beurteilen.

 

Spielen in und mit Regelstrukturen – Sportspiele (7)

Bewegungs- und Wahrnehmungs-
kompetenz

Ende der Jahrgangsstufe 6

Ende der Jahrgangsstufe 8

Ende der Jahrgangsstufe 10

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • in ausgewählten Spielsituationen grundlegende technische, koordinative Fertigkeiten in Grobform anwenden und benennen.
  • in Spielsituationen grundlegende technische, koordinative Fertigkeiten anwenden, beschreiben und Korrekturhilfen umsetzen.
  • komplexe technische, koordinative Fertigkeiten in Spielsituationen anwenden, erläutern und Korrekturhilfen geben.
  • sich in Spielsituationen gegenüber Mitspieler/innen und Gegner/innen fair verhalten und mannschaftsdienlich spielen.
  • Konflikte mit Mit- und Gegenspielern in Spielsituationen selbstständig lösen.
  • die Merkmale fairen Spielens reflektieren und erläutern und sich aktiv für faire Spielprozesse einsetzen.
  • sich in einfachen Handlungs-/Spiel-situationen taktisch angemessen verhalten.
  • sich in komplexen Handlungs-/Spiel-situationen taktisch angemessen verhalten.
  • taktisches Verhalten in Handlungs-/Spielsituationen situationsgemäß ändern und erläutern.
  • ein großes Mannschaftsspiel in vereinfachter Form fair mit- und gegeneinander spielen.
  • das ausgewählte große Sportspiel fair, mannschaftsdienlich und regelgerecht spielen.
  • das ausgewählte große Sportspiel auf fortgeschrittenem Niveau spielen und die spielspezifischen Gelingensbedingungen erläutern.
  • ein Partnerspiel in vereinfachter Form regelgerecht, fair mit- und gegeneinander spielen.
  • das ausgewählte Partnerspiel auf fortgeschrittenem Niveau regelgerecht, fair mit- und gegeneinander spielen und die spielspezifischen Gelingensbedingungen erläutern.

Methoden-
kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • spieltypische verbale und nonverbale Kommunikationsformen anwenden.
  • spieltypische verbale und non-verbale Kommunikationsformen anwenden.

· einfache grafische Darstellungen von Spielsituationen erklären und umsetzen.

  • komplexe Darstellungen (z. B. Grafik, Foto, Film) von Spielsituationen erläutern und umsetzen.
  • grundlegende Spielregeln erkennen und ihre Funktionen benennen.
  • grundlegende Spielregeln situationsgemäß verändern und vereinbaren und die Folgen der Regelveränderungen erläutern.
  • Spielregeln unter konstitutiven, strategischen und sozialen Aspekten unterscheiden und situationsgerecht anpassen.
  • Mannschaftsspiele organisieren, durchführen und Schiedsrichtertätigkeiten gemäß gegebener Regeln übernehmen.
  • Sportspiele und Spielwettkämpfe selbstständig organisieren und Schiedsrichtertätigkeiten nach komplexem Regelwerk übernehmen.

Urteils-
kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • die eigenen technischen und koordinativen Fertigkeiten an Hand vorgegebener Kriterien grundlegend beurteilen.
  • die eigenen technischen und koordinativen Fertigkeiten differenziert beurteilen.
  • einfache Spielsituationen anhand ausgewählter Kriterien (z. B. Spielidee, Regeln, Fairness,) beurteilen.
  • verschiedene komplexere Spielsituationen anhand ausgewählter Kriterien (z. B. Spielidee, Regeln, Fairness) beurteilen.
  • die Bewältigung von Handlungssituationen im Spiel kriteriengeleitet bewerten sowie die individuelle Spielfähigkeit beurteilen.

 

Gleiten, Fahren, Rollen – Rollsport, Bootssport, Wintersport (8)

Bewegungs- und Wahrnehmungs-
kompetenz

Ende der Jahrgangsstufe 6

Ende der Jahrgangsstufe 8

Ende der Jahrgangsstufe 10

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • sich mit einem Gleit- oder Fahr- oder Rollgerät sicher fortbewegen, sowie die Fahrtrichtung ändern, ausweichen und bremsen.
  • komplexere Bewegungsabläufe des ausgewählten Schwerpunktes des Gleitens oder Fahrens oder Rollens kontrollieren und eine vorgegebene Strecke/ Parcours schnell oder ausdauernd bewältigen.
  • sich in komplexen Bewegungssituationen, (wie zum Beispiel bei Spielsituationen, Langstrecken, Parcours) des ausgewählten Schwerpunktes im dynamischen Gleichgewicht fortbewegen.
  • Bewegungsabläufe beim Gleiten oder Fahren oder Rollen unter ökonomischen oder gestalterischen Aspekten ausführen und dabei eigene physische und psychische Voraussetzungen berücksichtigen.
  • mit einer Partnerin bzw. einem Partner und/oder in einer Gruppe sicher gleiten oder fahren oder rollen und Bewegungsgestaltungen gemeinsam (z. B. synchron) entwickeln und ausführen.
  • technisch-koordinative Fertigkeiten beim Gleiten oder Fahren oder Rollen sicherheitsgerecht und Gelände angepasst auch mit einem weiteren Geräte ausführen.

Methoden-
kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • grundlegende Organisations- und Sicherheitsvereinbarungen beim Gleiten oder Fahren oder Rollen beschreiben und verlässlich einhalten.
  • Gefahrensituationen in ausgewählten Lern- und Übungsprozessen beim Gleiten oder Fahren oder Rollen erkennen, benennen und vereinbarte Sicherheits- und Organisationsmaßnahmen einhalten.
  • beim Gleiten oder Fahren oder Rollen allein und in der Gruppe sportspezifische Vereinbarungen (z. B. Pistenregeln, Aufstellungsformen beim Skilaufen, Ruderkommandos, Straßenverkehrsregeln) sinnhaft erläutern und anwenden.
  • sich mit Partnerinnen und Partnern absprechen und gemeinsame Lösungen zur Bewältigung von Herausforderungssituationen entwerfen.

Urteils-
kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Gefahrenmomente beim Gleiten oder Fahren oder Rollen für sich und andere situativ einschätzen und anhand ausgewählter Kriterien beurteilen.
  • die Anforderungen zur Bewältigung von Gleit-, Fahr- oder Rollsituationen einschätzen und den Schwierigkeitsgrad beurteilen.
  • die situativen Anforderungen (z. B. durch Sportgerät, Raum, Gelände, Witterung) an das eigene Leistungsvermögen und das emotionale Empfinden beurteilen.
  • Gleiten oder Fahren oder Rollen in verschiedenen Erfahrungssituationen (z. B. als Freizeit- und Naturerlebnis, als Gruppenerlebnis, als Bewegungsgestaltung) an Hand von Aspekten (wie z. B. Gesundheits-, Leistungs- oder Wagnisrelevanz) unterscheiden und beurteilen.

 

Ringen und Kämpfen – Zweikampfsport (9)

Bewegungs- und Wahrnehmungs-
kompetenz

Ende der Jahrgangsstufe 6

Ende der Jahrgangsstufe 8

Ende der Jahrgangsstufe 10

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • normungebunden mit- und gegeneinander kämpfen, sich dabei auf die individuellen Voraussetzungen von Partnerin oder Partner, Gegnerin oder Gegner einstellen.
  • normungebunden und normgebunden mit- und gegeneinander kämpfen und sich auf individuelle Voraussetzungen von Partnerin oder Partner, Gegnerin oder Gegner einstellen.
  • grundlegende technisch-koordinative Fertigkeiten (z. B. Techniken zum Fallen, Halten und Befreien) und taktisch-kognitive Fähigkeiten (z. B. Ausweichen, Blocken, Fintieren) beim Ringen und Kämpfen anwenden.
  • sich regelgerecht und fair in Kampfspielen und Kampfsituationen verhalten und Verantwortung für sich und die Partnerin bzw. den Partner übernehmen.
  • körperlich bedingte Vor- und Nachteile erkennen, benennen und Nachteilsausgleiche entwickeln und umsetzen.
  • mit Risiko und Wagnis beim Kämpfen situationsangepasst und verantwortungsvoll umgehen sowie regelgerecht und fair miteinander kämpfen.

Methoden-
kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • grundlegende Regeln entwickeln und in Kampfsitutionen anwenden.
  • Strategien und Verfahren (ggf. auch zur Emotionssteuerung) in Kampfsituationen zielgerichtet anwenden.
  • Regeln für chancengleiches und faires Miteinander im Zweikampf erstellen und einen Zweikampf nach festgelegten Regeln leiten.
  • durch kooperatives Verhalten der Partnerin bzw. dem Partner beim Erlernen von grundlegenden Techniken zum Erfolg verhelfen.
  • Durch kooperatives Verhalten der Partnerin bzw. dem Partner beim Erlernen von komplexen Techniken zum Erfolg verhelfen.
  • der Partnerin bzw. dem Partner unter abgesprochenen Beobachtungsaspekten eine Rückmeldung im Übungs- und Zweikampfprozess geben.

Urteils-
kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • einfache Kampfsituationen hinsichtlich der Einhaltung von Vereinbarungen und Regeln bewerten.
  • komplexe Kampfsituationen hinsichtlich der Einhaltung von Vereinbarungen und Regeln bewerten.
  • die eigene und die Leistungsfähigkeit anderer in Zweikampfsituationen nach vereinbarten Kriterien beurteilen.
  • die Chancengleichheit von Kampfpaarungen in Kampfsituationen beurteilen.
  • Eigeninitiative und faires Verhalten bei Zweikämpfen beurteilen.

 

 

 

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