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3. Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO-SI) dargestellt. Demgemäß sind bei der Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten)“ sowie „Sonstige Leistungen im Unterricht“ zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung insgesamt bezieht sich auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler hinreichend Gelegenheit hatten, die in Kapitel 2 ausgewiesenen Kompetenzen zu erwerben.

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Dies erfordert, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Zusammenhängen unter Beweis zu stellen. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen ein den Lernprozess begleitendes Feedback sowie Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für die Selbsteinschätzung sowie eine Ermutigung für das weitere Lernen darstellen. Dies kann auch in Phasen des Unterrichts erfolgen, in denen keine Leistungsbeurteilung durchgeführt wird. Die Beurteilung von Leistungen soll ebenfalls grundsätzlich mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und Hinweisen zum individuellen Lernfortschritt verknüpft sein.

Die Leistungsbewertung ist so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß Schulgesetz beschlossenen Grundsätzen entspricht, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die Korrekturen sowie die Kommentierungen den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen, die Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler zu fördern und die Lernenden zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören
– neben der Etablierung eines angemessenen Umgangs mit eigenen Stärken, Entwicklungsnotwendigkeiten und Fehlern – insbesondere auch Hinweise zu individuell erfolgversprechenden allgemeinen und fachmethodischen Lernstrategien.

Im Sinne der Orientierung an den zuvor formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesenen Kompetenzbereiche („Produktion“, „Rezeption“ und „Reflexion“) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Überprüfungsformen praktischer, schriftlicher und mündlicher Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der dort aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen, wobei der Schwerpunkt auf den gestaltungspraktischen Leistungen liegt. Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte allein kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden. Durch die zunehmende Komplexität der Lernerfolgsüberprüfungen im Verlauf der Sekundarstufe I werden die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen der nachfolgenden schulischen und beruflichen Ausbildung vorbereitet.

Bei praktischen Darstellungs- und Gestaltungsleistungen, die die Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Partner- oder Gruppenarbeiten erbringen, ist die Individualleistung zu bewerten, die auch den individuellen Beitrag zum Ergebnis der Partner- bzw. Gruppenarbeit einbezieht.

 

Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten)“

Schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten) dienen der schriftlichen Überprüfung von Kompetenzen. Sie sind so anzulegen, dass die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen sowie ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten nachweisen können. Sie bedürfen angemessener Vorbereitung und verlangen klar verständliche Aufgabenstellungen. In ihrer Gesamtheit sollen die Aufgabenstellungen die Vielfalt der im Unterricht erworbenen Kompetenzen und Arbeitsweisen widerspiegeln. Die Schülerinnen und Schüler müssen mit den Überprüfungsformen, die für schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten) eingesetzt werden, vertraut sein und rechtzeitig sowie hinreichend Gelegenheit zur Anwendung haben.

Zur Schaffung einer angemessenen Transparenz erfolgt die Bewertung der schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten) kriteriengeleitet.

Mögliche Überprüfungsformen – ggf. auch in Kombination – können sein:

I)

Musikalische oder musikbezogene Gestaltung mit schriftlicher Erläuterung

a) ohne Präsentation

b) mit Präsentation

Diese Aufgabenart hat ihren Schwerpunkt in einer gestaltungspraktischen Leistung im Kompetenzbereich Produktion. Im schriftlichen Anteil werden die Gestaltungsentscheidungen bezogen auf die Aufgabenstellung erläutert, reflektiert und beurteilt.

II) Analyse und Deutung von Musik oder musikbezogenen Gestaltungen (unter Einbeziehung von Texten)

Diese Aufgabenart hat ihren Schwerpunkt in der beschreibenden Untersuchung und Deutung von Musik oder musikbezogenen Gestaltungen im Kompetenzbereich Rezeption. Die Aufgabe bezieht sich auf einen bekannten inhaltlichen Kontext und wird unter einer leitenden Problemstellung formuliert.

Darüber hinaus ist der Einsatz weiterer geeigneter Überprüfungsformen möglich.

Einmal im Schuljahr kann eine Klassenarbeit durch eine andere, gleichwertige nicht schriftliche Lernerfolgsüberprüfung ersetzt werden:

  • Präsentation von umfangreichen gemeinschaftlichen musikalischen oder musikbezogenen Gestaltungsergebnissen ohne schriftliche Erläuterung

Für die Notenfindung, die sich auf den Klassenarbeitstyp I bezieht, werden sowohl gestaltungspraktische als auch schriftliche Leistungen herangezogen. Angesichts der überwiegend gestaltungspraktischen Ausrichtung des Faches im Wahlpflichtbereich liegt der Schwerpunkt dabei auf den gestaltungspraktischen Leistungen.

 

BeurteilungsbereichSonstige Leistungen im Unterricht“

Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch praktische, schriftliche und mündliche Beiträge sichtbare Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Der Stand der Kompetenzentwicklung im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ wird sowohl durch Beobachtung während des Schuljahres (Prozess der Kompetenzentwicklung) als auch durch punktuelle Überprüfungen (Stand der Kompetenzentwicklung) festgestellt.

Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ – ggf. auch auf der Grundlage der außerschulischen Vor- und Nachbereitung von Unterricht – zählen u. a.:

  • praktische Beiträge im Unterricht einschließlich ihrer Darbietung (z. B. Musizieren, klangliche und musikbezogene Gestaltungen, szenisches Spiel)
  • mündliche Beiträge im Unterricht (z. B. Unterrichtsgespräch, kooperative Arbeitsformen, Kurzvorträge und Referate),
  • schriftliche Beiträge (z. B. Portfolio, Hörprotokoll, Materialsammlung und
    -aufbereitung, Hefte/Mappen),
  • kurze schriftliche Übungen,
  • Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen Handelns (z. B. Recherche, Befragung, Erkundung, Präsentation).
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