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Orientierungsbereich (Sprungmarken)

3 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Kernlehrplan in der Regel in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies erfordert, dass Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Zusammenhängen unter Beweis zu stellen. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der begleitenden Diagnose und Evaluation des Lernprozesses sowie des Kompetenzerwerbs Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen ein den Lernprozess begleitendes Feedback sowie Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für die Selbsteinschätzung sowie eine Ermutigung für das weitere Lernen darstellen. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach grundsätzlich mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und Hinweisen zum individuellen Lernfortschritt verknüpft sein.

Die Leistungsbewertung ist so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß Schulgesetz beschlossenen Grundsätzen entspricht, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die Korrekturen sowie die Kommentierungen den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Dazu gehören – neben der Etablierung eines angemessenen Umgangs mit eigenen Stärken, Entwicklungsnotwendigkeiten und Fehlern – insbesondere auch Hinweise zu individuell erfolgversprechenden allgemeinen und fachmethodischen Lernstrategien.

Im Sinne der Orientierung an den zuvor formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesene Kompetenzbereiche (Sach-, Methoden-, Urteils- und Handlungskompetenz) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Überprüfungsformen schriftlicher, mündlicher und ggf. praktischer Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der dort aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte allein kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden.

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe(APO-GOSt) dargestellt. Demgemäß sind bei der Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen "Schriftliche Arbeiten/Klausuren" sowie "Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit" entsprechend den in der APO-GOSt angegebenen Gewichtungen zu berücksichtigen. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.

Hinsichtlich der einzelnen Beurteilungsbereiche sind die folgenden Regelungen zu beachten:

  • Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“

Für den Einsatz in Klausuren kommen im Wesentlichen Überprüfungsformen – ggf. auch in Kombination – in Betracht, die im letzten Abschnitt dieses Kapitels aufgeführt sind. Die Schülerinnen und Schüler müssen mit den Überprüfungsformen, die im Rahmen von Klausuren eingesetzt werden, vertraut sein und rechtzeitig sowie hinreichend Gelegenheit zur Anwendung haben.

Über ihre unmittelbare Funktion als Instrument der Leistungsbewertung hinaus sollen Klausuren im Laufe der gymnasialen Oberstufe auch zunehmend auf die inhaltlichen und formalen Anforderungen des schriftlichen Teils der Abiturprüfungen vorbereiten. Dazu gehört u.a. auch die Schaffung angemessener Transparenz im Zusammenhang mit einer kriteriengeleiteten Bewertung. Beispiele für Prüfungsaufgaben und Auswertungskriterien sowie Konstruktionsvorgaben und Operatorenübersichten können im Internet auf den Seiten des Schulministeriumsabgerufen werden.

Da in Klausuren neben der Verdeutlichung des fachlichen Verständnisses auch die Darstellung bedeutsam ist, muss diesem Sachverhalt bei der Leistungsbewertung hinreichend Rechnung getragen werden. Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen zu einer Absenkung der Note gemäß APO-GOSt. Abzüge für Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit sollen nicht erfolgen, wenn diese bereits bei der Darstellungsleistung fachspezifisch berücksichtigt wurden.

Klausuren im Fach Geographie dienen der Überprüfung von Kompetenzen in der selbstständigen,problemgerechten Materialauswertung, der stringenten Gedankenführung, der fach- und sachgerechten schriftlichen Darstellung und der Bewältigung einer Aufgabenstellung in vorgegebener Zeiteinheit. Sie bereiten auf die komplexen Anforderungender Abiturklausur schrittweise vor.

Die materialgebundenen Klausuraufgaben haben in der Regel mehrere Teilaufgaben. Die Aufgabe besteht aus dem Thema, den darauf bezogenen Teilaufgaben und den für die Bearbeitung notwendigen Materialien. Alle drei bilden eine thematische Einheit.

Die im Fach Geographie angestrebte raumbezogene Handlungskompetenz macht es erforderlich, spezifische Raumstrukturen und deren Veränderungen im Zusammenhang mit allgemein-geographischen Prozessen in den Mittelpunkt von Klausuraufgaben zu stellen. Jede Aufgabe zielt auf eine thematisch und räumlich begrenzte, überschaubare Fragestellung.

Die Schülerinnen und Schüler müssen im Unterricht mit unterschiedlichen Arten der Aufgabenstellung und den mit den Operatoren verbundenen Leistungsanforderungen vertraut gemacht werden.

Erstellung von Material ist eine besondere Form der fachsprachlichen Kommunikation.Selbst erstellte Darstellungs- und Arbeitsmittel gewinnen für die Präsentation an Bedeutung. Die Exaktheit ihrer Anfertigung ist ein wichtiges Bewertungskriterium. Wird auch in einer Klausur die Erstellung von Darstellungs- und Arbeitsmitteln in einer Teilaufgabe verlangt, muss die Anforderung stufengemäß sein und eine anspruchsvolle gedankliche Leistung fordern, wie z.B. die Umsetzung komplexer Aussagen in Kausaldiagramme, Kartenskizzen oder Modelle.

In der Qualifikationsphase wird nach Festlegung durch die Schule eineKlausur durch eine Facharbeit ersetzt. Facharbeiten dienen dazu, die Schülerinnen und Schüler mit den Prinzipien und Formen selbstständigen, wissenschaftspropädeutischen Lernens vertraut zu machen. Die Facharbeit ist eine umfangreichere schriftliche Hausarbeit und selbstständig zu verfassen. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Facharbeit sind so zu gestalten, dass sie ihrer Wertigkeit im Rahmen des Beurteilungsbereichs „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ gerecht wird. Grundsätze der Leistungsbewertung von Facharbeiten regelt die Schule. Die Verpflichtung zur Anfertigung einer Facharbeit entfällt bei Belegung eines Projektkurses.

  • Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“

Im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ können – neben den nachfolgend aufgeführten Überprüfungsformen – vielfältige weitere zum Einsatz kommen, für die kein abschließender Katalog festgesetzt wird. Im Rahmen der Leistungsbewertung gelten auch für diese die oben ausgeführten allgemeinen Ansprüche der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung. Im Verlauf der gymnasialen Oberstufe ist auch in diesem Beurteilungsbereich sicherzustellen, dass Formen, die im Rahmen der Abiturprüfungen – insbesondere in den mündlichen Prüfungen – von Bedeutung sind, frühzeitig vorbereitet und angewendet werden.

Zu den Bestandteilen der "Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstigen Mitarbeit" zählen u.a. unterschiedliche Formen der selbstständigen und kooperativen Aufgabenerfüllung, Beiträge zum Unterricht, von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise wie z.B. die schriftliche Übung, von der Schülerin oder dem Schüler vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit, die z.B. in Form von Präsentationen, Protokollen, Referaten und Portfolios möglich werden. Schülerinnen und Schüler bekommen durch die Verwendung einer Vielzahl von unterschiedlichen Überprüfungsformen vielfältige Möglichkeiten, ihre eigene Kompetenzentwicklung darzustellen und zu dokumentieren.

Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch mündliche, schriftliche und ggf. praktische Beiträge sichtbare Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Der Stand der Kompetenzentwicklung in der „Sonstigen Mitarbeit“ wird sowohl durch Beobachtung während des Schuljahres (Prozess der Kompetenzentwicklung) als auch durch punktuelle Überprüfungen (Stand der Kompetenzentwicklung) festgestellt.

  • Überprüfungsformen

Die Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans ermöglichen eine Vielzahl von Überprüfungsformen. Im Verlauf der gesamten gymnasialen Oberstufe soll – auch mit Blick auf die individuelle Förderung – ein möglichst breites Spektrum der genannten Formen in schriftlichen, mündlichen oder praktischen Kontexten zum Einsatz gebracht werden. Darüber hinaus können weitere Überprüfungsformen nach Entscheidung der Lehrkraft eingesetzt werden. Wichtig für die Nutzung der Überprüfungsformen im Rahmen der Leistungsbewertung ist es, dass sich die Schülerinnen und Schüler zuvor im Rahmen von Anwendungssituationen hinreichend mit diesen vertraut machen konnten.

Überprüfungsform

Kurzbeschreibung

Darstellungsaufgabe

Zusammenstellung, Anordnung, Erläuterung, Konkretisierung von Sachverhalten

  • Grundtatsachen (z.B. topographische Grundraster, fachliches Grundwissen)
  • Fachwissenschaftliche Begriffe (z.B. Wirtschaftssektor, Standortfaktor, Infrastruktur, Marginalität)
  • Ereignisse (z.B. Naturrisiken, Grenzziehungen, Wirtschaftskrisen)
  • Prozesse (z.B. Bodenbildung, Erosion, Desertifikation, Verstädterung, Strukturwandel, Gentrifikation, Migration, Metropolisierung)
  • Strukturen und Ordnungen (z.B. Landschafts- und Vegetationszonen, Wirtschaftsverflechtungen)
  • Theorien, Klassifikationen, Modelle (z.B. Standorttheorien, Entwicklungstheorien, Tragfähigkeitsmodelle, Wirtschaftssektorenmodelle, Stadtentwicklungsmodelle)
  • Anfertigung von Darstellungs- und Arbeitsmitteln

Analyseaufgabe

Strukturen erfassen, Zusammenhänge herstellen, Schlussfolgerungen ziehen

  • Erklären von Sachverhalten (z.B. Folgen von Bewässerungsmaßnahmen, Funktionswandel)
  • Verarbeiten und Ordnen unter bestimmten Fragestellungen (z.B. Vegetationszonen in Abhängigkeit vom Klima, Ursachen und Folgen von Bodenzerstörung)
  • Anwenden des Gelernten und Verstandenen in Zusammenhängen und auf Sachverhalte, die so im Unterricht nicht behandelt worden sind (z.B. Abhängigkeit von Wirtschaftsweisen von gesellschaftspolitischen Leitbildern, Vergleich von Industrieräumen oder städtischen Teilräumen unter dem Aspekt unterschiedlicher raumplanerischer Leitbilder)
  • Verknüpfen verschiedener geographischer Kenntnisse und Einsichten und deren Verarbeiten in neuen Zusammenhängen; Analysieren neuer Sachverhalte (z.B. Vergleich von Entwicklungsproblemen eines bekannten mit denen eines nicht bekannten Raumes)

Erörterungsaufgabe

Planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen

  • Einbeziehen erworbener Kenntnisse und erlangter Einsichten bei der Begründung eines selbstständigen Urteils (z.B. Bewertung konkreter Entwicklungsmodelle und -vorhaben)
  • Feststellen von Informationslücken bei der Erkenntnisgewinnung und Erkennen der Bedeutung und der Grenzen des Aussagewertes von Material
  • Reflektieren von Normen, Konventionen, Zielsetzungen und Theorien und Befragen derselben auf ihre Prämissen hin (z.B. Zielkonflikte zwischen Ökonomie und Ökologie)
  • Erörtern oder Prüfen von Hypothesen, Aufzeigen von Alternativen (z.B. Überprüfen der Anwendbarkeit von Standorttheorien und Entwicklungskonzepten, Vergleich verschiedener Konzepte zur Überwindung räumlicher Disparitäten)
  • Entwickeln von Vorschlägen, Erörtern von Hypothesen, Aufzeigen von Alternativen und deren Überprüfung (z.B. Standorttheorien, Entwicklungsmodelle)
  • Beurteilen von Methoden, selbstständige Auswahl oder Anpassung von gelernten Methoden oder Lösungsverfahren, die zur Bewältigung der Problemstellung geeignet sind
  • Begründen des eingeschlagenen Lösungsweges (z.B. Abfolge von Arbeitsschritten)
  • Prüfen von Methoden auf ihre Leistung für die Erschließung von Sachverhalten (z.B. Grenzen und Möglichkeiten der Generalisierung)
  • Prüfen der Aussagekraft von Darstellungs- und Arbeitsmitteln

Handlungsaufgabe

Planung, Durchführung und Reflexion von simulativen und realen geographischen Handlungsszenarien. Dies können sein:

  • Unterrichtsgänge und Exkursionen,
  • Expertenbefragungen,
  • Debatten,
  • Rollen- und Planspiele,
  • Partizipation bei raumpolitischen Entscheidungs­prozessen,
  • Experimente.
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