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Aufgaben und Ziele des Faches Recht

Die Fächer des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes leisten einen gemeinsamen Beitrag zur Entwicklung von Kompetenzen, die das Verstehen der Wirklichkeit sowie gesellschaftlich wirksamer Strukturen und Prozesse ermöglichen und die Mitwirkung in demokratisch verfassten Gemeinwesen unterstützen sollen. Gemeinsam befassen sie sich mit den Möglichkeiten und Grenzen menschlichen Denkens und Handelns im Hinblick auf die jeweiligen individuellen, gesellschaftlichen, zeit- und raumbezogenen Voraussetzungen, Bedingungen und Auswirkungen. Durch die Vermittlung gesellschaftswissenschaftlich relevanter Erkenntnis- und Verfahrensweisen tragen sie in besonderer Weise zum Aufbau eines Orientierungs-, Deutungs-, Kultur- und Weltwissens bei. Dies fördert die Entwicklung einer eigenen Identität sowie die Fähigkeit zur selbstständigen Urteilsbildung und schafft damit die Grundlage für das Wahrnehmen eigener Lebenschancen sowie für eine reflektierte Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten.

Innerhalb der von allen Fächern zu erfüllenden Querschnittsaufgaben tragen insbesondere auch die Fächer des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes im Rahmen der Entwicklung von Gestaltungskompetenz zur kritischen Reflexion geschlechter- und kulturstereotyper Zuordnungen, zur Werteerziehung, zur Empathie und Solidarität, zum Aufbau sozialer Verantwortung, zur Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft, zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, auch für kommende Generationen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, und zur kulturellen Mitgestaltung bei. Darüber hinaus leisten sie einen Beitrag zur interkulturellen Verständigung, zur interdisziplinären Verknüpfung von Kompetenzen, auch mit sprach- und naturwissenschaftlichen Feldern, sowie zur Vorbereitung auf Ausbildung, Studium, Arbeit und Beruf.

Als Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes fördert das Fach Recht ein reflektiertes Rechtsbewusstsein, das im Rahmen der Rechtsordnung Solidarität und Kooperation anstrebt, zur Akzeptanz von Regeln beiträgt, sich Konflikten stellt und sie mit rechtlichen Mitteln austrägt, für Innovationen offen ist und sie auch selbst initiiert. Es leitet die Lernenden zur Reflexion über rechtliche Gegebenheiten und über die Wandelbarkeit des Rechts in einem den Menschenrechten verpflichteten und verfassungsgebundenen Rahmen an.

Die Beschäftigung mit Normen, rechtlichen Zusammenhängen und Problemen im Unterrichtsfach „Recht” erfordert die Kenntnis von Prinzipien und Arbeitsverfahren, die allgemein in den Rechtswissenschaften gelten. Zugleich wird die Rechtspraxis in Form der Rechtssetzung und der Rechtsprechung in die Erörterung einbezogen. Das Fach bezieht in die kritische Behandlung seine Rechtsgebiete (Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht) und seine Bezugswissenschaften (Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte) mit ein, indem es dort, wo der Lernprozess es erlaubt, rechtswissenschaftliche und auch sozialwissenschaftliche Kontroversen aufgreift und die Schülerinnen und Schüler mit rechtspolitischen Fragen oder Fragen der Angemessenheit gesprochenen Rechts befasst.

Das Fach liefert die spezifischen inhaltlichen und methodischen Grundlagen, um gesellschaftliche Fragen der Rechtsgestaltung zu diskutieren, die sich nicht zuletzt in der abstrahierenden Debatte über Rechtssicherheit, Verrechtlichung und Deregulierung verdichtet haben. In diesen Aspekten ist der Lernende in verschiedenen Rollen angesprochen, die auch mit gegenwärtigen oder zukünftigen Lebenssituationen korrespondieren können. So spielt auch die Abwägung über eine angemessene Wahrnehmung eigener Rechte für die Schülerinnen und Schüler eine ebenso wichtige Rolle wie die Reflexion über Bedingtheiten und Inanspruchnahmen des Rechts vor sozialen und wirtschaftlichen Hintergründen. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft erwerben, Gerechtigkeit verwirklichen zu helfen und das Recht zur Lösung von Interessengegensätzen einzusetzen.

Zu den zentralen Kompetenzen der Fächer des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfelds gehört die Fähigkeit, den Bedingungsrahmen von Fachsystematiken zu reflektieren. Das Fach Recht eröffnet hierzu einen besonderen Spannungsrahmen: Einerseits dominiert in der alltäglichen Rechtspraxis und in der Ausbildung zu Berufen des rechtlichen Bereichs das Bewusstsein von rechtlicher Systematik. Diese scheint die Gegenstände rechtlicher Beurteilung gleichsam zu überformen. Andererseits wird gerade bei der öffentlichen Diskussion rechtlicher Grundsatzentscheidungen und gesetzlicher Novellierungen immer wieder deutlich, dass im Recht nicht selten gegenläufige Prinzipien zusammengeführt sind und politisch-gesellschaftliche Gestaltungsgesichtspunkte die Parameter juristischer Systematik verändern. An solchen Nahtstellen kann sich die Kraft einer Systematik sowohl in den Inhalten wie in den Methoden entfalten.

Den rechtspolitischen Rahmen erhält das Fach nicht erst durch die Beziehung zu anderen Fächern, sondern es trägt ihn in sich selbst. Das Fach Recht hat philosophische Reflexionsebenen, es ist systematisch konstruiert und zugleich ist es politischer Verhandlungsgegenstand. Nicht erst die Aufdeckung der Rolle der Justiz im Nationalsozialismus hat deutlich gemacht, dass die Konstruktion eines durchgehenden „Sachzwangs” der Systematik nicht hält. Die Verpflichtung des Rechtssystems auf das Grundgesetz ist selbst bereits eine rechtspolitische Prägung, die sich im Wandel des Politischen und des Grundgesetzverständnisses aktualisiert. Die Rahmenbedingungen des praktizierten Rechts stiften nicht nur ein Ordnungssystem für die Themen und Gegenstände des Faches Recht, sondern ermöglichen auch eine am einzelnen Thema ansetzende Beziehung zwischen politischer Bildung und den Grundlagen des Rechts.

Das reflektierte Rechtsbewusstsein ermöglicht den Schülerinnen und Schülern das rechtliche Instrumentarium kritisch auf gesellschaftliche Er­fordernisse anzuwenden. Es geht aus von alltäglichen Problemen und eröffnet die Kompetenz, diese Sachverhalte einer methodisch gesicherten Begutachtung zu unterwerfen und in ihrer gesellschaftspolitischen Sinnhaftigkeit zu reflektieren. So folgt die Anlage des Fachs dem Interesse, dass die Schülerinnen und Schülern die von ihnen vorgebrachten und ihnen als erreichbar präsentierten Rechtsprobleme im Spannungsfeld von eigenem Urteil und Fachbezogenheit angehen können. Von daher sind Inhaltsfelder formuliert worden, in denen Rechtsfragen möglichst alltags- und praxisnah dargeboten werden. Sie ermöglichen aber auch einen rechtssystematischen Zugriff.

In den einzelnen Rechtsgebieten muss die Kompetenz entfaltet werden, mit Hilfe der entsprechenden Begriffe und dogmatischen Zugänge eine fachlich haltbare Problemlösung zu formulieren. Sowohl der selbst entwickelte Lösungsansatz als auch der vorgegebene müssen bezüglich ihrer rechtlichen Grundlage als auch ihrer gesellschaftspolitischen Zielsetzung begründet abgewogen werden. Die Verfassung stellt dabei die zentrale Grundlage zur Sicherung rechtsstaatlicher Prinzipien dar. Problemlösungen sollen daher aufgrund ihrer gesellschaftspolitischen Interessenlagen und Zielsetzungen die rechtliche Sphäre im Sinne einer rein methodisch-dogmatischen Stimmigkeit überwinden.

Die Einführungsphase soll die Schülerinnen und Schüler in zentralen alltäglichen Problembereichen für eine rechtliche Betrachtungsweise sensibilisieren, indem sie die jeweiligen rechtlichen Normierungen erkennen. Es werden dabei Probleme aus Zivil-, Straf- und Verfassungsrecht erfasst und in die entsprechenden gesellschaftspolitischen Bezüge eingeordnet. Schülerinnen und Schüler werden dabei mit Anforderungen aller Kompetenzbereiche konfrontiert. Die übergeordnete Kompetenz ist ausgerichtet auf die Erfassung rechtlicher Regelungen im Sinne einer Rechtsordnung auf der Grundlage verfassungsrechtlicher Prinzipien.

Aufbauend auf den Anforderungen der Einführungsphase umfasst der Grundkurs in der Qualifikationsphase vier weitere Inhaltsfelder. Jedes Inhaltsfeld enthält in allen Kursformen drei inhaltliche Schwerpunkte und bezieht sich auf die drei Rechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht und Verfassungsrecht mit jeweils unterschiedlicher Akzentuierung. Die Kompetenzerwartungen sind primär ausgerichtet auf alltagsrelevante Anwendungsbezüge und sollen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit mit seiner grundrechtlichen Verankerung als bestimmendes Element eines Gesellschaftssystems vermitteln.

Der Leistungskurs vertieft die Bedeutung des Rechts als Grundlage von Rechtssicherheit und Persönlichkeitsschutz in seinen gesellschaftspolitischen Bezügen. Er ist inhaltlich gekennzeichnet durch eine Differenzierung der behandelten Problemlagen in Breite und Tiefe. Die Kompetenzerwartungen werden über die des Grundkurses hinaus im Bereich eigenständiger, methodisch abgesicherter Problemlösung insbesondere bezüglich der Sachverhaltsbegutachtung im Sinne der wissenschaftspropädeutischen Vertiefung akzentuiert. Den Schülerinnen und Schülern wird dadurch ermöglicht, komplexere Rechtssituationen, z.B. in Form der Vernetzung von internationalen und nationalen Problemen, in ihrer Analyse und in ihren methodischen Bearbeitungserfordernissen differenzierter zu erfassen. Die konkrete Ausgestaltung von Handlungsalter­nativen und Durchsetzungsansprüchen, z.B. in Form von Widersprüchen und Klageanträgen in ihren inhaltlichen und formalen Anforderungen, kann in Leistungskursen ausgeführt werden.

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