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3 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Kernlehrplan in der Regel in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies erfordert, dass Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Studierenden Gelegenheit zu geben, Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Zusammenhängen unter Beweis zu stellen. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der begleitenden Diagnose und Evaluation des Lernprozesses sowie des Kompetenzerwerbs Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Studierenden sollen ein den Lernprozess begleitendes Feedback sowie Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für die Selbsteinschätzung sowie eine Ermutigung für das weitere Lernen darstellen. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach grundsätzlich mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und Hinweisen zum individuellen Lernfortschritt verknüpft sein.

Die Leistungsbewertung ist so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß Schulgesetz beschlossenen Grundsätzen entspricht, dass die Kriterien für die Notengebung den Studierenden transparent sind und die Korrekturen sowie die Kommentierungen den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Dazu gehören – neben der Etablierung eines angemessenen Umgangs mit eigenen Stärken, Entwicklungsnotwendigkeiten und Fehlern – insbesondere auch Hinweise zu individuell erfolgversprechenden allgemeinen und fachmethodischen Lernstrategien.

Im Sinne der Orientierung an den zuvor formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesene Kompetenzbereiche (Sach-, Methoden-, Urteils-, Handlungskompetenz) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Überprüfungsformen schriftlicher, mündlicher und ggf. praktischer Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der dort aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte allein kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden.

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Weiterbildungskolleg (APO-WbK) dargestellt. Demgemäß sind bei der Leistungsbewertung von Studierenden erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ sowie „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ entsprechend den in der APO-WbK angegebenen Gewichtungen zu berücksichtigen. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.

Hinsichtlich der einzelnen Beurteilungsbereiche sind die folgenden Regelungen zu beachten.


Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“

Für den Einsatz in Klausuren kommen im Wesentlichen Überprüfungsformen – ggf. auch in Kombination – in Betracht, die im letzten Abschnitt dieses Kapitels aufgeführt sind. Die Studierenden müssen mit den Überprüfungsformen, die im Rahmen von Klausuren eingesetzt werden, vertraut sein und rechtzeitig sowie hinreichend Gelegenheit zur Anwendung haben.

Über ihre unmittelbare Funktion als Instrument der Leistungsbewertung hinaus sollen Klausuren im Laufe des Weiterbildungskollegs auch zunehmend auf die inhaltlichen und formalen Anforderungen des schriftlichen Teils der Abiturprüfungen vorbereiten. Dazu gehört u. a. auch die Schaffung angemessener Transparenz im Zusammenhang mit einer kriteriengeleiteten Bewertung. Beispiele für Prüfungsaufgaben und Auswertungskriterien sowie Konstruktionsvorgaben und Operatorenübersichten können im Internet auf den Seiten des Schulministeriums abgerufen werden.

Da in Klausuren neben der Verdeutlichung des fachlichen Verständnisses auch die Darstellung bedeutsam ist, muss diesem Sachverhalt bei der Leistungsbewertung hinreichend Rechnung getragen werden. Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen zu einer Absenkung der Note gemäß APO-WbK. Abzüge für Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit sollen nicht erfolgen, wenn diese bereits Gegenstand der fachspezifischen Bewertungsvorgaben sind.

In der Qualifikationsphase kann nach Wahl der oder des Studierenden eine schriftliche Arbeit/Klausur durch eine Facharbeit ersetzt werden. Die Facharbeit dient dazu, die Studierenden mit den Prinzipien und Formen selbstständigen, wissenschaftspropädeutischen Arbeitens vertraut zu machen. Die Facharbeit ist eine selbstständig zu verfassende umfangreichere schriftliche Hausarbeit. Die schulischen Vorgaben zu Umfang und Anforderungsniveau der Facharbeit sind so zu gestalten, dass diese ihrer Wertigkeit im Rahmen des Beurteilungsbereichs „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ gerecht wird. Die Beurteilung der erbrachten Leistung orientiert sich an den Kriterien zur Bewertung von Klausuren. Allgemeine Grundsätze der Leistungsbewertung von Facharbeiten regelt die Schule. Weitere Hinweise zur Facharbeit bzw. zur Projektdokumentation finden sich auf den Internetseiten des Ministeriums.


Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“

Im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ können – neben den nachfolgend aufgeführten Überprüfungsformen – vielfältige weitere zum Einsatz kommen, für die kein abschließender Katalog festgesetzt wird. Im Rahmen der Leistungsbewertung gelten auch für diese die oben ausgeführten allgemeinen Ansprüche der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung. Im Verlauf des Bildungsgangs des Weiterbildungskollegs ist auch in diesem Beurteilungsbereich sicherzustellen, dass Formen, die im Rahmen der Abiturprüfungen – insbesondere in den mündlichen Prüfungen – von Bedeutung sind, frühzeitig vorbereitet und angewendet werden.

Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht/Sonstigen Mitarbeit“ zählen u. a. unterschiedliche Formen der selbstständigen und kooperativen Aufgabenerfüllung, Beiträge zum Unterricht, von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise wie z.B. die schriftliche Übung, von den Studierenden vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit, die z. B. in Form von Präsentationen, Protokollen, Referaten und Portfolios möglich werden. Die Studierenden bekommen durch die Verwendung einer Vielzahl von unterschiedlichen Überprüfungsformen vielfältige Möglichkeiten, ihre eigene Kompetenzentwicklung darzustellen und zu dokumentieren. Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch mündliche, schriftliche und ggf. praktische Beiträge sichtbare Kompetenzentwicklung der Studierenden. Der Stand der Kompetenzentwicklung in der „Sonstigen Mitarbeit“ wird sowohl durch Beobachtung während des Semesters (Prozess der Kompetenzentwicklung) als auch durch punktuelle Überprüfungen (Stand der Kompetenzentwicklung) festgestellt.


Überprüfungsformen

Die Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans ermöglichen eine Vielzahl von Überprüfungsformen. Im Verlauf des gesamten Bildungsgangs des Weiterbildungskollegs soll – auch mit Blick auf die individuelle Förderung – ein möglichst breites Spektrum der genannten Formen in schriftlichen, mündlichen oder praktischen Kontexten zum Einsatz gebracht werden. Darüber hinaus können weitere Überprüfungsformen nach Entscheidung der Lehrkraft eingesetzt werden. Wichtig für die Nutzung der Überprüfungsformen im Rahmen der Leistungsbewertung ist es, dass sich die Studierenden zuvor im Rahmen von Anwendungssituationen hinreichend mit diesen vertraut machen konnten.

Überprüfungsform Kurzbeschreibung
1. Darstellungsaufgaben Die Studierenden reorganisieren thematisch geleitet wissenschaftliche und fachmethodische Kenntnisse, die das Alltagsbewusstsein überschreiten.
2. Ermittlung und Charakterisierung eines historischen und politischen Problems Die Studierenden identifizieren ein historisches und politisches Problem oder stellen eine Frage, die zu einem historischen oder politischen Problem, Sachverhalt oder Zusammenhang führt.
3. Kritische Analyse zur Erschließung einer Quelle Die Studierenden arbeiten an Quellen, d. h. sie rekonstruieren aus Quellen historische Sachverhalte und Problemstellungen, indem sie historische Zeugnisse quellenkritisch erschließen und dem gegebenen Material historische Information entnehmen. Sie unterscheiden unterschiedliche Quellenarten und -gattungen. Die quellenkritische Analyse ist Voraussetzung zur Erschließung einer Quelle und damit der erste Schritt bei deren Interpretation.
4. Analyse von Darstellungen Die Studierenden arbeiten an Deutungen von Geschichte und der Darstellung von politischen Sachverhalten in der Gegenwart. Sie analysieren Darstellungen, indem sie erschließen und darstellen, wie eine Autorin bzw. ein Autor historische und politische Sachverhalte deutend darlegt.
5. Zusammenhängende Deutung von historischen und gegenwärtigen Sachverhalten Die Studierenden entwickeln eigene Deutungen von Ge- schichte und gegenwärtigen politischen Sachverhalten (eigene Narrationen) auf der Grundlage von Quellen und analysierten Darstellungen. Sie zeigen Intention(en) und Perspektive der jeweiligen Autorin bzw. des jeweiligen Au- tors auf, überprüfen die Schlüssigkeit der Aussagen und Argumentation, beurteilen die Textaussagen im größeren historischen oder gegenwärtig politischen Kontext und formulieren ggf. eine eigene Einschätzung (Sachurteil). Dabei stellen sie Verknüpfungen zu anderen Zeugnissen her und ordnen das Beschriebene in einen umfassenderen Zusammenhang von Ursachen und Wirkungen ein.
6. Kriteriengeleitete Bewertung historischer und gegenwärtig politischer Sachverhalte und Zusammenhänge Die Studierenden bewerten einen historischen oder ge- genwärtig politischen Sachverhalt, indem sie die Legitimi- tät von Intentionen und Handeln nach zeitgenössischen und gegenwärtigen Wertmaßstäben darlegen, ihre Krite- rien offenlegen und diese Urteile voneinander unterschei- den. Dabei wird reflektiert ein Bezug von Phänomenen aus der Vergangenheit zur eigenen Person oder Gegen- wart hergestellt und so der eigene Standpunkt bestimmt.
7. Erörterung eines historischen oder gegenwärtig politischen Problems Die Studierenden erörtern ein historisches oder gegen- wärtig politisches Problem, indem sie das Für und Wider argumentativ abwägen und auf dieser Grundlage eine Position entwickeln.
8. Gestaltungsaufgaben Die Studierenden übernehmen die Perspektive von historischen und aktuellen Akteuren zu vergangenen oder gegenwärtigen politischen Problemlagen und gestalten diese in unterschiedlichen Präsentationsformen, wie z. B. Leserbriefen, Tagebucheintragungen, Reden etc.
9. Handlungsaufgaben Die Studierenden stellen historische und politische Sachverhalte im adäquaten Zusammenhang dar. Mit solchen Deutungen nehmen sie am öffentlichen Diskurs über Geschichte und Politik teil und positionieren sich begründet zu historischen und politischen Streitfragen.
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