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Orientierungsbereich (Sprungmarken)

3 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Kernlehrplan in der Regel in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies erfordert, dass Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Studierenden Gelegenheit zu geben, Kompetenzen, die sie in ihrer individuellen Lernbiografie erworben haben, wiederholt und in wechselnden Zusammenhängen unter Beweis zu stellen. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der begleitenden Diagnose und Evaluation des Lernprozesses sowie des Kompetenzerwerbs Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Studierenden sollen ein den Lernprozess begleitendes Feedback sowie Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für die Selbsteinschätzung sowie eine Ermutigung für das weitere Lernen darstellen. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach grundsätzlich mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und Hinweisen zum individuellen Lernfortschritt verknüpft sein.

Die Leistungsbewertung ist so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß Schulgesetz beschlossenen Grundsätzen entspricht, dass die Kriterien für die Notengebung den Studierenden transparent sind und die Korrekturen sowie die Kommentierungen den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Dazu gehören – neben der Etablierung eines angemessenen Umgangs mit eigenen Stärken, Entwicklungsnotwendigkeiten und Fehlern – insbesondere auch Hinweise zu individuell erfolgversprechenden allgemeinen und fachmethodischen Lernstrategien.

Im Sinne der Orientierung an den zuvor formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesenen Kompetenzbereiche („Rezeption“, „Produktion“, „Reflexion“) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Überprüfungsformen schriftlicher, mündlicher und praktischer Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der dort aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte allein kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden.

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz sowie in der Ausbildungs-und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg (APO-WbK) dargestellt. Demgemäß sind bei der Leistungsbewertung von Studierenden erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ sowie „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ entsprechend den in der APO-WbK angegebenen Gewichtungen zu berücksichtigen. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.

Hinsichtlich der einzelnen Beurteilungsbereiche sind die folgenden Regelungen zu beachten.

Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“

Für den Einsatz in Klausuren kommen im Wesentlichen Überprüfungsformen – ggf. auch in Kombination – in Betracht, die im letzten Abschnitt dieses Kapitels aufgeführt sind. Die Studierenden müssen mit den Überprüfungsformen sowie den unterschiedlichen Aufgabenarten, die im Rahmen von Klausuren eingesetzt werden, vertraut sein und rechtzeitig sowie hinreichend Gelegenheit zur Anwendung haben.

Über ihre unmittelbare Funktion als Instrument der Leistungsbewertung hinaus sollen Klausuren im Laufe des gesamten Bildungsgangs auch zunehmend auf die inhaltlichen und formalen Anforderungen des schriftlichen Teils der Abiturprüfungen vorbereiten. Dazu gehörtu.a.auchdie Schaffung angemessener Transparenz imZusammenhang mit einer kriteriengeleiteten Bewertung. Beispiele für Prüfungsaufgaben und Auswertungskriterien sowie Konstruktionsvorgaben und Operatorenübersichten können im Internet auf den Seiten des Schulministeriums abgerufen werden.

Da in Klausuren neben der Verdeutlichung des fachlichen Verständnisses auch die Darstellung bedeutsam ist, muss diesem Sachverhalt bei der Leistungsbewertung hinreichend Rechnung getragen werden. Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen zu einer Absenkung der Note gemäß APO-WbK. Abzüge für Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit sollen nicht erfolgen, wenn diese bereits bei der Darstellungsleistung fachspezifisch berücksichtigt wurden.

In der Qualifikationsphase kann nach Wahl des oder der Studierenden eine Klausur der Abiturfächer durch eine Facharbeit ersetzt werden. Facharbeiten dienen dazu, die Studierenden mit den Prinzipien und Formen selbstständigen, wissenschaftspropädeutischen Lernens vertraut zu machen. Die Facharbeit ist eine umfangreichere schriftliche Hausarbeit und selbstständig zu verfassen. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Facharbeit sind so zu gestalten, dass sie ihrer Wertigkeit im Rahmen des Beurteilungsbereichs „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ gerecht wird. Grundsätze der Leistungsbewertung von Facharbeiten regelt die Schule. Weitere Hinweise zur Facharbeit und zur Projektdokumentation finden sich auf den Internetseiten des Ministeriums.

Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“

Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“

Im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ können

– neben den nachfolgend aufgeführten Überprüfungsformen – vielfältige weitere zum Einsatz kommen, für die kein abschließender Katalog festgesetzt wird. Im Rahmen der Leistungsbewertung gelten auch für diese die oben ausgeführten allgemeinen Ansprüche der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung. Es ist auch in diesem Beurteilungsbereich sicherzustellen, dass Formen, die im Rahmen der Abiturprüfungen – insbesondere in den mündlichen Prüfungen – von Bedeutung sind, frühzeitig vorbereitet und angewendet werden. Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht/Sonstigen Mitarbeit“ zählen u. a. unterschiedliche Formen der selbstständigen und kooperativen Aufgabenerfüllung, Beiträge zum Unterricht, von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise wie

z. B. die schriftliche Übung, von den Studierenden vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit, die z. B. in Form von Präsentationen, Protokollen, Referaten und Portfolios möglich werden. Die Studierenden bekommen durch die Verwendung einer Vielzahl von unterschiedlichen Überprüfungsformen vielfältige Möglichkeiten, ihre eigene Kompetenzentwicklung darzustellen und zu dokumentieren. Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch mündliche, schriftliche und praktische Beiträge sichtbare Kompetenzentwicklung der Studierenden. Der Stand der Kompetenzentwicklung in der „Sonstigen Mitarbeit“ wird sowohl durch Beobachtung während des Semesters (Prozess der Kompetenzentwicklung) als auch durch punktuelle Überprüfungen (Stand der Kompetenzentwicklung) festgestellt.

Überprüfungsformen

Die Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans ermöglichen eine Vielzahl von Überprüfungsformen. Im Verlauf von Einführungs-und Qualifikationsphase soll – auch mit Blick auf die individuelle Förderung – ein möglichst breites Spektrum der genannten Formen in schriftlichen, mündlichen oder praktischen Kontexten zum Einsatz gebracht werden. Darüber hinaus können weitere Überprüfungsformen nach Entscheidung der Lehrkraft eingesetzt werden. Wichtig für die Nutzung der Überprüfungsformen im Rahmen der Leistungsbewertung ist es, dass sich die Studierenden zuvor im Rahmen von Anwendungssituationen hinreichend mit diesen vertraut machen konnten.

Überprüfungsform

Kurzbeschreibung

Überprüfungsformen im Kompetenzbereich Rezeption

Subjektive Höreindrücke beschreiben

Subjektive Wahrnehmungen und Assoziationen werden als Ausgangspunkt für die weitere fachliche Auseinandersetzung artikuliert.

Deutungsansätze und Hypothesen formulieren

Auf der Grundlage von Höreindrücken, Erfahrungen, ersten Einschätzungen und Hintergrundwissen werden vermutete Lösungen und erste Deutungen thesenartig formuliert.

Musikalische Strukturen analysieren

Musikalische Strukturen werden unter einer leitenden Fragestellung in einem inhaltlichen Kontext als Hör- und Notentextanalyse untersucht. Die Fragestellungen beziehen sich z.B. auf

  • innermusikalische Phänomene,
  • Musik in Verbindung mit anderen Medien,
  • Musik unter Einbezug anderer Medien.

Analyseergebnisse darstellen

Untersuchungsergebnisse werden mit visuellen und sprachlichen Mitteln anschaulich dargestellt.

Musik interpretieren

Vor dem Hintergrund subjektiver Höreindrücke sowie im Hinblick auf Deutungsansätze und Hypothesen werden Analyseergebnisse gedeutet.

Überprüfungsformen im Kompetenzbereich Produktion

Gestaltungskonzepte entwickeln 

Eine Gestaltung wird vor dem Hintergrund einer Gestaltungsabsicht im Rahmen des thematischen Kontextes  in ihren Grundzügen entworfen, z.B. als Komposition, Bearbeitung, Stilkopie oder Vertonung.

Musikalische Strukturen erfinden

Materiale und formale Strukturierungsmöglichkeiten werden z.B. bezogen auf ein Gestaltungskonzept erprobt und als Kompositionsplan erarbeitet. Dieser kann sowohl auf grafische als auch auf traditionelle Notationsformen zurückgreifen.

Musik realisieren und präsentieren 

Eigene Gestaltungen und Improvisationen sowie vokale und instrumentale Kompositionen werden mit dem verfügbaren Instrumentarium entweder aufgeführt oder aufgezeichnet.

Überprüfungsformen im Kompetenzbereich Reflexion

Informationen und Befunde einordnen 

Informationen über Musik, analytische Befunde sowie Interpretations- und Gestaltungsergebnisse werden in übergeordneten Zusammenhängen dargestellt.

Kompositorische Entscheidungen erläutern 

Zusammenhänge zwischen Intentionen und kompositorischen Entscheidungen im Rahmen des inhaltlichen Kontextes werden argumentativ begründet.

Musikbezogene Problemstellungen erörtern

Unterschiedliche Positionen zu einer musikbezogenen Problemstellung werden einander gegenübergestellt und in einer Schlussfolgerung beurteilt.

Musikalische Gestaltungen und Interpretationen beurteilen

Ergebnisse von musikalischen oder musikbezogenen Gestaltungen sowie musikalische Interpretationen werden begründet unter Einbezug von Kriterien, die sich aus dem thematischen Kontext ergeben, beurteilt.

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