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Rechtliche Grundlagen

Im Bereich der schulischen Beratung und Prävention greifen verschiedene rechtliche Vorgaben und landesweite Empfehlungen ineinander, da er in besonderem Maße von der Zusammenarbeit verschiedener Professionen geprägt ist. An dieser „Schnittstelle“ besteht ein besonderer Bedarf, multiprofessionell zu denken und zu agieren.

Bereich Schule

Empfehlung lt. Handreichung zum Erlass Beratung (S. 13): Einrichtung eines schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention (vgl. zusätzliche Informationen Website Erziehung und Prävention [28.02.2022] und Rollen- und Aufgabenbeschreibung im Notfallordner NRW)

Bereich Jugendhilfe

Gemeinsame Erlasse und Vereinbarungen von Schule und Jugendhilfe:

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