Schulabsentismus
Das Schulgesetz NRW formuliert unter § 126 Abs. 1 Nr. 1,4 und 5 Schulgesetz NRW: „Versäumen Schülerinnen und Schüler unentschuldigt den Unterricht oder sonstige verbindliche Schulveranstaltungen, kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) gegen Erziehungsberechtigte, berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler, Ausbilder sowie Schülerinnen und Schüler die das 14. Lebensjahr vollendet haben eingeleitet werden.“
Die Gründe, weshalb Schülerinnen und Schüler nicht in die Schule kommen, können familiär, persönlich oder schulisch bedingt sein.
Die Schule muss aufmerksam und gleichzeitig behutsam die unentschuldigten Fehlzeiten hinterfragen und die Problemlage bewerten. Auf diese Weise kann frühzeitig mit unterstützenden Maßnahmen interveniert werden.
Die Bezirksregierung Arnsberg bietet Lehrkräften mit dem Leitfaden „Lehrerkompetenz Schulabsentismus“ (PDF 1,7 MB) gezielt Unterstützung an. Die Handreichung benennt wichtige Aspekte zum Thema Schulabsentismus. Sie hilft, Schulabsentismus frühzeitig zu erkennen, gibt Tipps und bietet einen Leitfaden zur erfolgreichen Wiedereingliederung in die Lerngruppe an.
Es gibt es auf kommunaler Ebene unterschiedliche präventive und konkrete Hilfsansätze zum Schulabsentismus.
- Rather Modell, Düsseldorf
Das Rather Modell wurde auf Initiative von engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Schul- und Jugendamtes und den Schulen Düsseldorfs in den 90ern gegründet. Es ist nach einem Stadtteil Düsseldorfs benannt, in dem die Initiative startete.
Mittlerweile ist das Rather Modell ein fester Bestandteil der Düsseldorfer Jugendhilfe und ist der Fachstelle Schulverweigerung angegliedert.
Ziel des Rather Modells ist es, Schülerinnen und Schüler wieder die Teilnahme am schulischen Leben zu ermöglichen.
Im Rather Modell arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Schule und Jugendhilfe in multiprofessionellen Teams zusammen. Schulen aller Schulformen haben die Möglichkeit, sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rather Modells zu wenden. - Spitzenklasse, Wuppertal
Das Projekt gegen Schulverweigerung „w.hip.spitzenklasse“ in Wuppertal ist seit vielen Jahren etabliert. Es ist einer Wuppertaler Hauptschule zugeordnet und extern untergebracht.
Die schulabstinenten Jugendlichen erfahren Unterstützung über eine intensive persönliche und individuelle Begleitung. Ziel ist es, wieder regelmäßig am Schulalltag teilzunehmen und einen Schulabschluss zu erreichen. - Regionale Schulberatungsstelle, Gelsenkirchen
Die Regionale Schulberatungsstelle der Stadt Gelsenkirchen verfolgt das multimodale Konzept zur Prävention und Intervention bei Schulabsentismus von Prof. Dr. Heinrich Ricking. Es baut auf die drei Ebenen Schule, Klasse und System auf.
Weiterführende Informationen
- Bezirksregierung Arnsberg: Schulabsentismus
Die Bezirksregierung Arnsberg bietet zum Handlungsfeld Schulabsentismus konkrete Hilfestellungen für Schulen an. Die Handreichung „Lehrerkompetenz Schulabsentismus" (PDF 1,7 MB) unterstützt Lehrkräfte in der Prävention und im professionellen Handeln bei Schulabsentismus. Die Materialien werden ergänzt durch Formulare zu Fehlzeiten und Musterbriefe zur Fehlzeitenerfassung. - Bezirksregierung Düsseldorf: Schulabsentismus/Schulschwänzer
Ein Arbeitsschwerpunkt im Dezernat 48 der Bezirksregierung Düsseldorf ist die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Schulpflichtverletzungen. Hierfür werden Hinweise zur Rundverfügung Schulpflichtverletzung, Mustervorlagen zur Versäumnisanzeige, Anhörungsbögen und Anhörungsanschreiben angeboten. - Flyer der Stadt Gelsenkirchen zum Thema "Schulabsentismus erkennen und vorbeugen " (PDF 3,2 MB) sowie Tipps zum Thema „Schulabsentismus" (PDF, 1,2 MB) der Regionalen Schulberatungsstelle der Stadt Gelsenkirchen
- Stadt Herne: Umgang mit Schulabsentismus (PDF, 1,5 MB)
Die Stadt Herne erstellte 2015 das kommunale Konzept „Umgang mit Schulabsentismus in Herne". Das Konzept wurde unter dem Motto „Gemeinsam gegen Schulabsentismus – kein Schüler bleibt zurück!“ entwickelt. „Dieses Konzept beinhaltet einen abgestimmten Handlungsleitfaden, standardisierte Verfahrensabläufe, klare Strukturen, zahlreiche Mustervorlagen, Netzwerk- und Kooperationspartner und Hintergrundinformationen.“ (Stadt Herne, 2015, S. 4) - Praxisbeispiel aus der Alfred-Herrhausen-Schule in Düsseldorf (Städt. Förderschule)