Fort- und Weiterbildung
Für den Erwerb von Genderkompetenz ist die Fort- und Weiterbildung von zentraler Bedeutung.
In § 57 (3) des Schulgesetzes (PDF, 780 KB) werden Lehrkräfte in NRW verpflichtet, sich fortzubilden. Details regelt der Erlass zur Fort- und Weiterbildung (BASS 20-22 Nr. 8) (PDF, 510 KB).
In der Fortbildungssuchmaschine des Ministeriums für Schule und Weiterbildung werden Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte angeboten. Über eine Schlagwortsuche mit Begriffen wie Gender, Gender Mainstreaming oder Koedukation finden Sie entsprechende schulinterne oder schulexterne Fortbildungen.
Darüber hinaus bieten unter anderem die FUMA Fachstelle Gender NRW sowie die Landesarbeitsgemeinschaft Jungenarbeit in NRW entsprechende Fortbildungen an. Über die Seiten der FUMA und der Landesarbeitsgemeinschaft finden Sie außerdem Informationen zu Tagungen, zu weiteren Qualifizierungsmöglichkeiten und zu Fortbildungsangeboten.
Außerdem gibt es Fortbildungsangebote der einzelnen Bezirksregierungen für die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen, aber auch zu Themen von geschlechtersensibler Bildung: Angebote der Bezirksregierung Arnsberg, Angebote der Bezirksregierung Detmold, Angebote der Bezirksregierung Düsseldorf, Angebote der Bezirksregierung Köln und Angebote der Bezirksregierung Münster.
Publikationen
- Veröffentlichung "Pädagogische Orientierung für eine geschlechtersensible Bildung in Schulen in Nordrhein-Westfalen"
- Buch "Gendersensible Bildung und Erziehung in der Schule" in der QUA-LiS Publikationsreihe Beiträge zur Schulentwicklung
Im Kontext
Ansprechpartnerin:
Ilke Glockentöger
E-Mail 02921/683-3022
In der QUA-LiS arbeitet eine Kommission mit Lehrkräften aus NRW zu geschlechtersensibler Bildung in der Schule. Bei Interesse an einer Mitarbeit melden Sie sich bitte bei Ilke Glockentöger.