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Assistive Technologien

Assistive Technologien ermöglichen funktionelle Einschränkungen (die durch Behinderungen entstehen) auszugleichen oder zu kompensieren. Sie umfassen alle Hilfsmittel durch die Menschen mit Beeinträchtigungen ihre funktionalen Fähigkeiten erhalten beziehungsweise steigern können. Die assistiven Technologien lassen sich in ihrer Komplexität steigernd in drei Bereiche gliedern – in Low-Tech, Mid-Tech und High-Tech-Hilfsmittel. Zu den Low-Tech-Unterstützungen zählen beispielsweise spezielle Stifthalter, Hefte mit besonderen Rastern, verstellbare Tische und Stühle oder Materialien in Blindenschrift. Spezielle Computertastaturen, der Einsatz von Smartphones oder Übertragungsanlagen bei Hörschädigungen gehören zu den Mid-Tech-Hilfsmitteln und Computer mit Augensteuerung, Vergrößerungsbildschirme oder Spracherkennungssoftware sind Beispiele für High-Tech-Ausrüstungen.

Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

Hörschädigung ist im weitesten Sinne als Kommunikationsstörung zu verstehen. Dabei ist es zunächst unerheblich ob es sich um eine leichte Schallleitungsschwerhörigkeit handelt, die durch Hörhilfen behoben werden kann, oder eine hochgradige Innenohrschwerhörigkeit, die weitreichendere Hörtechnik bedarf, oder um eine Gehörlosigkeit, die beispielsweise die Einbeziehung eines Dolmetscherdienstes notwendig macht… weiterlesen...

Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung besteht, wenn das schulische Lernen dauerhaft und umfänglich beeinträchtigt ist auf Grund erheblicher Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktion von Organen oder schwerwiegenden psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens... weiterlesen...

Förderschwerpunkt Sehen

Für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern des Förderschwerpunkts Sehen in NRW wird dies in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung – AO-SF) geregelt. Somit besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sehen, wenn das schulische Lernen auf Grund von Blindheit oder Sehbehinderung schwerwiegend beeinträchtigt ist... weiterlesen...

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