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Grundlagen

Lern- und Entwicklungsplanung Grundlagen

Jeder individuelle Förderplan hat die Aufgabe, zentrale Informationen über die Schülerin oder den Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zusammenzustellen, Entwicklungsziele zu beschreiben und differenzierte Maßnahmen und Verantwortlichkeiten festzulegen. Die einzelnen Ziele des Förderplans sollen konkret, im geplanten Zeitraum erreichbar und überprüfbar formuliert sein und gewinnbringend, im Unterricht  flexibel umgesetzt werden.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sollen, wie alle anderen, ihre überfachlichen und fachbezogenen Kompetenzen im Unterricht erweitern können. Von daher ist eine deutliche Anbindung der individuellen sonderpädagogischen Förderplanung an die curricularen Grundlagen des jeweiligen Bildungsganges erforderlich.

Die Abbildung zeigt die diagnostischen Prozesse und Vorgehensweisen auf, die vor, während und nach dem Unterricht stattfinden und den Blick auf die individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler schärfen.

Prozess der LEP        Prozess der LEP

    Grafik (PDF, 379 KB)                                                    

In dem Projekt „Lern- und Entwicklungsplanung“ sind Kriterien zur Weiterentwicklung der Förderplanung zusammengestellt worden. Diese beschreiben die Prozesse individueller Lernentwicklung qualitativ und beziehen sich direkt auf den Unterricht. Aus diesem Grund dienen sie als Richtschnur für die Anlage und Realisierung der Förderplanarbeit im Unterricht. Sie können zugleich zur Prüfung und Reflexion genutzt werden. Außerdem bietet sich mit der Formulierung von Kriterien die Chance, Merkmale guter Förderplanung aus der bisherigen Praxis mitzunehmen und in die neuen Prozesse der Lern- und Entwicklungsplanung einzupflegen.

Die Kriterien und ihre Gelingensbedingungen stützen sich auf Analysen aktueller Förderpläne des Landes NRW sowie auf Entwicklungen aus anderen Bundesländern und orientieren sich an den relevanten Dimensionen des Referenzrahmens für Schulqualität. Die Praxisbeispiele finden sich in der Literaturliste (PDF, 395 KB).

  • Die Lernausgangslage ist fester Bestandteil der individuellen Lern- und Entwicklungsplanung und wird als solche dokumentiert.
  • Die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler werden wertschätzend, von ihren Stärken ausgehend betrachtet und erfasst.
  • In die Erhebung der Lernausgangslage fließen Informationen aus dem Abgleich mit den Kompetenzerwartungen geltender Lehrpläne, der Lernbeobachtung und Lernbegleitung des Unterrichts ein.
  • Die individuellen Lernvoraussetzungen stehen im Zentrum der Planung, Gestaltung und Reflexion der Lehr- und Lernprozesse.
  • Bei Bedarf werden auf der Grundlage der erhobenen Lernausgangslage und der nachfolgenden vertiefenden pädagogischen Diagnostik individuelle Förderziele präzisiert und Unterstützungsmaßnahmen für den Unterricht abgeleitet.
  • Konkretisierung: auch spezielle sonderpädagogische Maßnahmen, Aufgaben und Inhalte
  • Die pädagogischen und sonderpädagogischen Unterstützungsmaßnahmen fließen in die Unterrichtsplanung, -durchführung und Reflexion ein.
  • Konkretisierung: doppelte Anschlussfähigkeit
  • Einzelne Förderziele, Hinweise zum Nachteilsausgleich und Maßnahmen werden an konkrete Zeitpunkte (wann) und Orte (wo) angebunden.
  • Konkretisierung: Lernbüros, Lerntutorien (Peers unterstützen Peers)
  • Konkretisierung: Nutzung der Orientierungshilfen zum Nachteilsausgleich
Überfachliche Ziele berücksichtigen
  • Im Lern- und Entwicklungsprozess werden das Lern- und Arbeitsverhalten der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.
  • Konkretisierung: z. B. Logbuch, Lerntagebuch...
  • Im Lern- und Entwicklungsprozess werden das Sozialverhalten und die Emotionalität der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.
  • Konkretisierung: z. B. Verhaltensregeln, Verhaltensplan …
  • Die zu den Kriterien vereinbarten Maßnahmen werden in jedem Unterricht realisiert, darüber hinaus aber auch in allen weiteren Lehr- und Lernprozessen, die zu diesen Kriterien passen.
  • Für alle Beteiligten wird Transparenz über geplante Maßnahmen hergestellt. Verantwortlichkeiten werden geklärt und dokumentiert.
Fachliche Ziele berücksichtigen
  • Für die Formulierung fachlicher Ziele werden Kompetenzerwartungen und Kompetenzbereiche aus den geltenden Lehrplänen verwendet.
  • Konkretisierung: fachliche Lehrpläne NRW
  • individuelle Lehrpläne in den zieldifferenten Bildungsgängen "Lernen" und "Geistige Entwicklung"
  • Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen werden in unterschiedlichen Niveaustufen angeboten. Dabei wird berücksichtigt, dass die Aufgabenstellungen für die Schülerinnen und Schüler herausfordernd und erreichbar sind.
  • Konkretisierung: Kompetenzraster
  • „ergiebige Aufgaben“
  • Die überfachlichen und fachlichen Entwicklungsverläufe und vereinbarten Maßnahmen werden dokumentiert und anhand überprüfbarer Kriterien konkret sichtbar gemacht.
  • Konkretisierung: Schülerprodukte, Portfolio
  • Der Unterricht und seine Dokumentation leiten Schülerinnen und Schüler zur Selbstreflexion an.
  • Konkretisierung: schülerorientierte Reflexionsbögen, Lerntagebuch, …
  • Lernentwicklungsgespräche sowie Zielformulierungen erfolgen stärkenorientiert und wertschätzend.
  • Konkretisierung: Lerngesprächsleitfäden
  • Lern- und Entwicklungsgespräche geben den Schülerinnen und Schülern Auskunft über den erreichten Entwicklungsstand.
  • Konkretisierung: Lerngespräche und ihre Dokumentation
  • Lern- und Entwicklungsplanung ist eine gemeinsame Aufgabe von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und pädagogischem Fachpersonal. Bei Bedarf wird die Fachexpertise außerschulischer Partner einbezogen.
  • Konkretisierung: Praxisbeispiel kooperative Förderplanung
  • Unter den Beteiligten müssen Verantwortlichkeiten geklärt und Maßnahmen entsprechend  zugeordnet werden, um Transparenz für alle Beteiligten zu gewährleisten.
  • Konkretisierung: Praxisbeispiel kooperative Förderplanung
  • Lern- und Entwicklungsförderung findet für alle Schülerinnen und Schüler statt (§ 1 Schulgesetz (PDF, 1682 KB): Individuelle Förderung).
  • Der Prozess der Lern- und Entwicklungsplanung ist in der Schule für alle Beteiligten auf der Grundlage einer gemeinsamen Wertehaltung transparent und verbindlich.
  • Die Förderung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht liegt in der gemeinsamen Verantwortung aller an Unterricht Beteiligten. Über den Unterricht hinaus hat der Lern- und Entwicklungsplan auch Auswirkungen auf Lernzeiten, Hausaufgaben und außerunterrichtliche Lernangebote.
  • Gemeinsames pädagogisches Handeln in multiprofessionellen Teams initiiert den Wissens- und Kompetenztransfer unter den Beteiligten.
  • Konkretisierung: Praxisbeispiel kooperative Förderplanung
  • Eine für die Lern- und Entwicklungsplanung sinnvolle und unterstützende Dokumentation ist adressatengerecht, flexibel, arbeitsökonomisch und allen Beteiligten zugänglich.
  • Konkretisierung: gemeinsame Vereinbarungen über Abläufe und Dokumentationsverfahren, Verbindlichkeiten und Beteiligungen; vorbereitende Formulare digital, für alle zugänglich (z. B. Ringordner, Kompetenzraster, Ankreuzlisten)
  • Lehrkräfte erweitern ihr pädagogisches Handlungsrepertoire, indem sie mit Hilfe verfügbarer Instrumente ihr Handeln reflektieren.
  • Konkretisierung: Schüler als Experten für Unterricht (Sefu), Evidenzbasierte Methoden der Unterrichtsdiagnostik und -entwicklung (EMU)
  • Lehrkräfte bilden sich zum Thema „Lern- und Entwicklungsplanung“ fort.
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