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Ernst-Moritz-Arndt Schule

Ernst-Moritz-Arndt Schule Köln

Mainstraße 75
50996 Köln

E-Mail  0221/9922569-0

www.ema-schule-koeln.de

Schulleiterin: Ute Kochsiek
Bezirksregierung: Köln

Schwerpunkt

  • Arbeiten in Teams
  • Koordination von Schulbegleitung durch „Pool-Lösung“ und innerschulisch durch Koordinatorin

Kontaktpersonen

stellvertretende Schulleiterin:
Heike Brohsonn

Im Folgenden werden Sie über ein innovatives Konzept zur Zusammenarbeit mit Schulbegleitung informiert. Besonders ist der Einsatz von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern mittels einer Pool-Lösung. Vorteil ist, dass die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter nicht mehr personenbezogen, sondern bezogen auf eine Lerngruppe zugeordnet werden, so dass ein flexiblerer Einsatz möglich ist. Hervorzuheben ist auch die innerschulische Organisation und Koordination der Zusammenarbeit mit Schulbegleitung durch eine Koordinatorin.

Die EMA- Grundschule ist eine inklusive offene Ganztagsschule (IOGS). Besonders die Klassen des Gemeinsamen Lernens werden durch ein multiprofessionelles, feststehendes Team über den ganzen Tag betreut (vormittags durch Lehrkräfte und Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter, nachmittags durch Ganztagskräfte und Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter).

Mittlerweile im dritten Durchgang werden die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter an der EMA Grundschule mittels einer „Poollösung“ im Rahmen eines Pilotprojekts der Stadt Köln eingesetzt. Nur noch ein Trägerverein ist zuständig für alle Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter der Schule. Der Vorteil an diesem Modell ist, dass die Betreuung der Kinder stets gewährleistet ist. Zum Beispiel: Wenn ein Kind krank ist, steht die Schulbegleitung trotzdem für andere Kinder zur Verfügung. Wenn eine Schulbegleitung krank ist, wird das Kind durch andere Kräfte betreut, falls dies nötig ist. Bei der Beantragung einer Schulbegleitung zeigen sich die Eltern mit diesem System einverstanden. Der Schule, beziehungsweise dem Trägerverein, wird mit jedem genehmigten Antrag für eine bestimmte Anzahl Unterrichtsstunden (18 Wochenstunden) ein fester Betrag zum Einsatz der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter und Stunden zur Verfügung gestellt, die flexibel eingesetzt bzw. verteilt werden können. Träger der IOGS und der Schulbegleitungen ist die „Perspektive Bildung e.V.“.

Die Eltern beantragen für ihr Kind, je nach Behinderungsart, die Schulbegleitung beim Jugendamt oder beim Sozialamt. Die Genehmigungen werden von beiden Ämtern dem Trägerverein rechtzeitig vor Schuljahresbeginn mitgeteilt, so dass das Personal eingestellt bzw. eingeteilt werden kann. Die Schule hat nun nur noch mit dem Trägerverein bezüglich des Einsatzes der Schulbegleitung zu tun. Sie hat auch ein Mitspracherecht bei der Personalauswahl und kann Veränderungen mit dem Trägerverein besprechen.

Der Trägerverein setzt die bewilligten Mittel so ein, dass in einer Mischkalkulation bei der Einstellung von Fachkräften und sogenannten Assistenzkräften für jedes Kind die optimale Betreuung möglich wird.

 

Druckversion des gesamten Praxisbeispiels, PDF-Datei

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