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Schulische Rahmenbedingungen

Schulische Rahmenbedingungen zur multiprofessionellen Zusammenarbeit am Beispiel des Beratungsteams

An der Gesamtschule Nettetal hat Beratung einen festen Platz in der pädagogischen Arbeit.

Allgemeines Ziel der Beratung ist es, ein erfolgreiches Lernen, Kommunizieren und Zusammenleben aller Personen zu gewährleisten. Beratung soll die Entscheidungssicherheit und Handlungsfähigkeit bei persönlichen Problemen und bei Schullaufbahnfragen erhöhen. Beratung muss vor allem an den Interessen des Ratsuchenden orientiert sein. Sie wird angeboten durch:

  • die Schülerschaft als Mentorinnen und Mentoren, Streitschlichterinnen und Streitschlichter sowie im Klassenrat,
  • die Klassen- und Fachlehrkräfte sowie die Jahrgangsstufenkoordinatorinnen und -koordinatoren in der Oberstufe,
  • jeweils eine Beratungslehrkraft in den Abteilungen 1 (5. -7. Jahrgangsstufe), 2 (8.-10. Jahrgangsstufe) und 3 (11. – 13. Jahrgangsstufe)
  • Lehrkräfte mit besonderen Beauftragungen (z.B. Berufswahlorientierung und -koordination)
  • das Beratungsteam unter Federführung der Fachkräfte für Schulsozialarbeit (für alle Jahrgangsstufen).

Das Beratungsangebot umfasst

  • Einzelfallberatung,
  • gruppenbezogene Beratung und
  • die Vermittlung an außerschulische Kooperationspartner.

Das Beratungsangebot richtet sich an

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
  • Eltern bzw. Erziehungsberechtigte,
  • Lehrkräfte und das weitere pädagogische Personal.

Da sich das Beratungsangebot an der Gesamtschule Nettetal zu einem zentralen Tätigkeitsfeld entwickelt hat, ist die Struktur der Vernetzung hier in Form einer "Beratungskette" organisiert:

Das Abteilungsteam 1 (Abteilungsleitung Jg. 5 -7, Beratungslehrkraft, Lehrkräfte für Sonderpädagogik, zwei Fachkräfte für Schulsozialarbeit) bereitet den Übergang zwischen den Grundschulen und der Gesamtschule vor und begleitet diesen. In Unterrichtshospitationen und Laufbahnkonferenzen wird die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler insbesondere in Bezug auf das Arbeits- und Sozialverhalten beobachtet bzw. reflektiert. Auf dieser Grundlage wird im Rahmen einer differenzierten Auftragsklärung die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit zwischen der Klassenleitung, unterrichtenden Lehrkräften, den Eltern, den Schülerinnen und Schülern, der Schulleitung und dem Beratungsdienst (Beratungslehrkraft, Fachkräften für Schulsozialarbeit) geklärt und verteilt.

Die Arbeitsweise des Abteilungsteam 2 (Abteilungsleitung Jg. 8 – 10, sonstige Besetzung siehe oben) arbeitet methodisch identisch. Der Schwerpunkt des Abteilungsteams 2 liegt auf der Sicherung individuell erreichbarer Schulabschlüsse und der Gestaltung der Anschlüsse an die berufliche Ausbildung bzw. an weitere Schullaufbahnen in der Oberstufe. Bei der Beratung der Schülerinnen und Schüler kooperiert das Abteilungsteam 2 mit den Fachkräften zum Berufseinstieg des gemeinnützigen Vereins „baseL nettetal e.V.“, der Berufsberatung und der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit, der Jugendberufshilfe sowie dem Integrationsfachdienst.

Als Bindeglied zwischen diesen beiden Gliedern der „Beratungskette" agiert das Beratungsteam. Drei Beratungslehrkräfte und zwei Fachkräfte für Schulsozialarbeit bilden den Kern des Teams, ergänzt durch vier Lehrkräfte für Sonderpädagogik, eine Fachkraft für Suchtprävention und eine hauptamtliche Schulbegleitung. Schwerpunkt der Aufgaben des Beratungsteams ist die Organisation und Durchführung der Einzelfall- und Familienarbeit. Zentrales Angebot ist die multiprofessionelle, kollegiale Erziehungsberatung und Erziehungsplanung (KEB). Schulsozialarbeit steuert den Beratungsprozess und bringt fachspezifische Angebote und Methoden der psychosozialen Beratung ein. Neben der Beratung einzelner Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener sowie deren Bezugspersonen (Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Mitschülerinnen bzw. Mitschüler) kann ggf. eine Vermittlung an externe Dienststellen initiiert und begleitet werden.

Das Beratungsteam beteiligt sich auch an der Entwicklung themenspezifischer Projekte und individueller Förderangebote. Gerade Schulsozialarbeit kann hierzu wertvolle Anregungen geben. Diese fließen auch in die konzeptionelle Überarbeitung des Schulprogramms und des Schulprofils ein. Insofern leistet Schulsozialarbeit über die interne Vernetzung einen elementaren Beitrag zur Schulentwicklung.

Die Beratungskette ist hier graphisch dargestellt.

Schulsozialarbeit an Gesamtschulen: Beratung

Quelle: Beratungskonzept Gesamtschule Nettetal

An der Gesamtschule Nettetal erfolgt Erziehungsberatung und Erziehungsplanung in der multiprofessionellen, kollegialen Beratung grundsätzlich nach folgendem Ablauf:

  1. Die Lehrkräfte oder das sonstige pädagogische Personal (Fachkräfte für Schulsozialarbeit, Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter) stellen eine Anfrage an das Beratungsteam (PDF-Datei)
  2. Die Fachkräfte für Schulsozialarbeit sichten und prüfen diese Anfrage. Im Mittelpunkt der Prüfung steht die Fragestellung, welche pädagogischen Interventionen die auftraggebenden pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits durchgeführt haben.
  3. Nach der Prüfung folgt die Einladung zur Fallberatung. Die Orga-Leitung der Schule legt zur Durchführung der KEB Termine für ein Halbjahr fest. Die auftraggebenden Personen erhalten eine Einladung mit der Benachrichtigung über den nächsten freien Termin.
  4. Die Erziehungsberatung und -planung ist eine Kombination aus Intervision und „Reflecting Team“. Sie wird vom Beratungsteam mit einer multiprofessionellen Mindestbesetzung (eine Beratungslehrkraft, eine Lehrkraft für Sonderpädagogik, eine Fachkraft für Schulsozialarbeit, ein Schulbegleiter) in folgenden Arbeitsschritten in ca. 45 Minuten durchgeführt:
  • Fallvorstellung
  • Klärung von Sach- und Verständnisfragen
  • Hypothesenbildung:
    Die Beratenden führen im Beisein der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber ein Fachgespräch über ihre Hypothesen zum vorgestellten Fall, die auf ihren unterschiedlichen Professionen und den daraus resultierenden Blickwinkeln basieren. Die Ratsuchenden hören in dieser Phase des Beratungsprozesses nur zu, sie dürfen sich nicht mit Beiträgen beteiligen und auch keine Fragen einbringen.
  • Stellungnahme der Ratsuchenden:
    Hier nehmen die Ratsuchenden zu den gehörten Hypothesen Stellung und bewerten diese im Hinblick auf die Verwertbarkeit als mögliche Handlungs- bzw. Lösungsansätze.
  • Handlungsvereinbarung:
    Alle Beteiligten legen einen Handlungsplan fest und klären, wer für welchen Arbeitsauftrag verantwortlich ist. Außerdem wird festgelegt, wer die Fallführung verantwortet. Die fallführende Kraft übernimmt sowohl die Koordination und Dokumentation der Maßnahmen als auch (bei Bedarf) Berichterstattung an die Schulleitung.
  • Zielvereinbarung:
    Die Ziele, Arbeitsaufträge und Zuständigkeiten werden in einem kurzen Stichwortprotokoll verschriftlicht.
  1. Umsetzung:
    Die Interventionen werden ausgeführt.
  2. Wiedervorlage:
    Bei Bedarf meldet die fallführende Kraft eine Wiedervorlage zur erneuten Beratung des Falls an.

Das Feedback zur KEB ist eindeutig: Das pädagogische Personal der Gesamtschule Nettetal nutzt die Möglichkeit zur Erziehungsberatung und Erziehungsplanung intensiv. Alle Beteiligten fühlen sich durch dieses Angebot des Beratungsteams in ihrer Handlungskompetenz und -fähigkeit gestärkt. Die Kooperation über die Professionsgrenzen hinweg ist systematisiert worden. Damit wird die Transparenz im Beratungsprozess verstärkt und die Nutzung der vorhandenen Ressourcen optimiert. In dem professionellen Setting wird Wertschätzung vermittelt, so dass auf einer vertrauensvollen Grundlage schwierigste Fälle und Problemsituationen analysiert und gemeinsam nach Handlungsoptionen und Lösungsmöglichkeiten gesucht werden kann.

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