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Bausteine des Konzeptes

Bausteine des Konzepts zur Qualtitätsentwicklung und –sicherung in der Arbeit von und mit Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern

Beantragung einer Schulbegleitung

  • Das Beratungsteam (Klassenleitung, Eltern, Fachkraft für Schulsozialarbeit, sonderpädagogische Lehrkraft, Beratungslehrkraft und Abteilungsleitung) stellt bei Schülerinnen und Schülern fest, ob eine Schulbegleitung unterstützend für einen schulischen Erfolg wirksam sein kann.
  • Die Eltern stellen dann im Bedarfsfall mit Unterstützung der Schule einen Antrag auf Schulbegleitung an das Büro für Schulbegleitung in Dortmund (SchubiDo).
  • Im Rahmen des Übergangs von der Grundschule zur Sekundarstufe I wird der Antrag durch die Grundschule vorbereitet und mit der Schweigepflichtsentbindung bei einer Hospitation durch Sonderpädagoginnen und –pädagogen der Heinrich-Böll-Gesamtschule an diese übergeben, sodass eine kontinuierliche Begleitung und Förderung des Kindes gewährleistet ist.

 

Organisation des ersten Arbeitstages

  • Vor Unterrichtsbeginn wird die Schulbegleitung von der Koordinatorin für das Gemeinsame Lernen zu einem Einführungsgespräch in Empfang genommen. Obligatorisch ist hierbei das Ausfüllen eines Kontaktbogens, die Ausgabe eines Informationstextes zur Schule und ihren Regeln (z.B. Handy- und Rauchverbot), der auf das jeweilige Kind abgestimmte Stundenplan mit genauer Angabe der Raumnummern sowie konkrete verschriftlichte Arbeitsanweisungen, die einen ersten Einstieg erleichtern sollen.
  • Anschließend wird die Schulbegleitung der für das jeweilige Kind zuständigen sonderpädagogischen Lehrkraft vorgestellt. Auf Besonderheiten des jeweiligen Kindes wird hingewiesen, sodass es zu einem entspannten Kennenlernen von Schulbegleitung und Schülerin bzw. Schüler kommen kann. Auch die Vorstellung der Klassenleitung und der Klasse finden in diesem Rahmen statt.

 

Vernetzung der Schulbegleitung in der Schule und persönliche Betreuung

  • Feste Ansprechpartnerin für alle Schulbegleitungen ist die Koordinatorin für das Gemeinsame Lernen an der HBG.
  • Jede Schulbegleiterin bzw. jeder Schulbegleiter ist in der Regel Teil eines Klassenteams (Klassenlehrkraft, sonderpädagogische Lehrkraft). Poolkräfte sind eng an das Beratungsteam (Abteilungsleitung, Beratungslehrkraft, sonderpädagogische Lehrkraft, Fachkraft für Schulsozialarbeit) angebunden.
  • Wöchentlich findet ein Treffen aller Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter der Schule gemeinsam mit der Koordinatorin für das Gemeinsame Lernen statt. Reflexionsgespräche zur vergangenen Woche und die Planung der kommenden Woche finden hier ebenso Zeit und Raum wie die Überwindung von organisatorischen Problemstellungen (z.B. Anträge auf Schulfahrten, Fortbildung, Termine etc.) oder individuelle Beratung.
  • Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter werden zusätzlich in das Kollegium integriert, um eine enge Kommunikationsstruktur gewährleisten zu können, die sich nicht allein auf die Klassenleitung oder die jeweilige sonderpädagogische Lehrkraft beschränkt. Dazu erhält jede Schulbegleitung Zutritt ins Lehrerzimmer mit einem eigenen Schlüssel. Dies erleichtert die Teilnahme am regulären Schulleben.
  • Darüber hinaus ist es an der Heinrich-Böll-Gesamtschule vorgesehen, dass die Schulbegleitung mit ihren jeweiligen „Schützlingen“ gemeinsam zu Mittag isst, um so eine engere Anbindung und Hilfestellung zu gewährleisten.

 

Qualitätsentwicklung

  • Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter werden in die Lern- und Entwicklungsplanung aktiv einbezogen und dabei in die Lage versetzt, die passende Förderung für das Kind, welches sie begleiten, umzusetzen.
  • Die Heinrich-Böll-Gesamtschule unterstützt und organisiert zudem fortbildende Maßnahmen, die sich einerseits mit Krankheitsbildern und Verhaltensmustern beschäftigen und andererseits den richtigen Umgang damit schulen (z.B. Fortbildung zur Autismus-Spektrums-Störung).
  • Zugleich werden die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter auf freiwilliger Basis in die Weiterentwicklung von sonderpädagogischen Konzepten sowie Konzepten des Gemeinsamen Lernens integriert.

 

Krankheitsfall der Schulbegleitung

  • Für jedes durch eine Schulbegleitung zu betreuende Kind wird durch die sonderpädagogische Lehrkraft oder die Koordinatorin ein individuelles Informationsblatt sowie der aktuelle Stundenplan zusammengestellt. Diese Grundinformationen werden bei Ausfall einer Schulbegleitung an deren Vertretung ausgegeben, die ebenso wie die reguläre Schulbegleitung vor Beginn des Unterrichts in Empfang genommen wird, um wesentliche Informationen zu erhalten. Auch hier steht Kontinuität der Betreuung im Vordergrund.
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