2.1.2 Die Schule entwickelt ihre schulinternen Vorgaben und setzt sie um.
Aufschließende Aussagen
- Die Schule berücksichtigt bei der Entwicklung ihrer schulinternen Vorgaben (wie z. B. der schulinternen Lehrpläne, des Schulprogramms, schulischer Konzepte) die Regelungen des Schulgesetzes.
- Die Schule berücksichtigt bei der Entwicklung ihrer schulinternen Vorgaben ihre standortspezifischen Besonderheiten.
- In Fachkonferenzen bzw. Bildungsgangkonferenzen werden die schulinternen Vorgaben gemeinsam im Rahmen der Gremienarbeit entwickelt und beschlossen.
- Die schulinternen Vorgaben belassen im Sinne des Schulgesetzes den Lehrkräften einen pädagogisch-didaktischen Gestaltungsspielraum.
- Die schulinternen Vorgaben werden bei der Planung und der pädagogisch-didaktischen Gestaltung beachtet und umgesetzt.
- Bei der Gestaltung des gemeinsamen Lernens legt die Schule ein schuleigenes Inklusionskonzept zu Grunde.
- Absprachen und Regelungen im Rahmen der schulinternen Vorgaben werden systematisch evaluiert, reflektiert und regelmäßig aktualisiert.
- Die schulinternen Vorgaben sind Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und außerschulischen Partnern in verschiedenen Darstellungsformen zugänglich und unter Beachtung von Barrierefreiheit möglichst transparent zu machen.
Erläuterungen
Die Gestaltung und Umsetzung schulischer Erziehungs- und Bildungsarbeit sind grundlegende und gemeinsam zu verantwortende Aufgaben der an Schule beteiligten Akteurinnen und Akteure (vgl. hierzu SchulG § 3). Vor diesem Hintergrund entwickeln Schulen in einem diskursiven Prozess unter Einbeziehung der entsprechenden schulischen Gremien ihre schulinternen Vorgaben, z. B. schulinterne Lehrpläne bzw. Arbeitspläne und didaktische Jahresplanungen, ihr Schulprogramm, ihre Grundsätze zur Leistungsbewertung, ihr Methodenkonzept oder ihre Schulordnung etc.. Grundlage sind zum einen die Regelungen des Schulgesetzes und die verbindlichen Vorgaben. Zum anderen stellt die individuelle, standortspezifische Situation jeder Schule eine wesentliche Bezugsgröße dar, einschließlich ihres Leitbildes und der daraus resultierenden grundlegenden pädagogischen Zielsetzung und Profilbildung. Orientierung bieten zudem die Qualitätsaussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW. In ihrer Konkretisierung stellen die schulinternen Vorgaben einen auf die Gegebenheiten und Merkmale der Schule abgestimmten verbindlichen Bezugs- und Handlungsrahmen dar. Sie geben verlässliche Orientierung für die tägliche Arbeit und Transparenz für alle an Schule Beteiligten. Gleichzeitig wird der im Schulgesetz geforderte Gestaltungsspielraum der einzelnen Lehrkraft gewahrt, um Anpassungsmöglichkeiten an die Bedarfe und Potenziale jeder Lerngruppe zu ermöglichen.
Lehrer-, Fach- bzw. Bildungsgangkonferenzen verantworten je nach Schulform die fachliche Qualitätssicherung und -entwicklung, Lehrer- und Schulkonferenz entwickeln und beschließen weitere schulinterne Vorgaben, ggf. mit Unterstützung seitens der Fachgruppen oder der Steuergruppe. Der Konferenz- und Teamarbeit kommt damit eine wichtige Bedeutung und Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung zu, indem hier nicht nur die Entwicklungsarbeit gestaltet, sondern auch Absprachen zur Umsetzung der schulinternen Vorgaben, zur nachhaltigen Überprüfung ihrer Wirksamkeit und bei Bedarf zu ihrer Aktualisierung getroffen werden. Eng damit verbunden sind aufeinander abgestimmte Planungs- und Entwicklungsprozesse, die sich u. a. auch in Strukturen der professionellen Kommunikation und Kooperation dokumentieren (siehe hierzu auch Dimension 3.4 „Kommunikation, Kooperation und Vernetzung“) und ein Projektmanagement seitens der Schulleitung erfordern (siehe hierzu auch die Dimensionen 5.6 „Strategien der Qualitätsentwicklung“ und 5.1 „Pädagogische Führung“). Geklärt werden muss auch, in welcher Form die schulinternen Vorgaben für Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und außerschulische Partnerinnen und Partner transparent gemacht werden können, bspw. durch Präsentationen auf der Homepage oder schuleigene Publikationen etc..
Arbeitsmaterialien
Allgemeines
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Schulinternes Curriculum
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Handreichung
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Musikcurriculum
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Entwicklungsspirale
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Genderperspektive
In diesen KMK-Empfehlungen werden Handlungsfelder beschrieben, die dazu dienen, zentrale Ansatzpunkte zu benennen, um benachteiligende Geschlechterstereotypien zu vermeiden und abzubauen. Ein Fokus liegt auf den Bereichen Unterrichtsvorgaben, Prüfungsaufgaben, Lehr- und Lernmittel, Lehramtsausbildung und -fortbildung, strukturelle Ansätze, Personalentwicklung und Sachausstattung.
Link zum Material eingesehen am: 14.02.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenDas "Gender-Mainstream-Konzept Handlungshilfe Schule" gibt praktische Hinweise, um Chancengleichheit im Kontext von Schule zu ermöglichen. Die Förderung der Individualität in den Begabungen von Mädchen und Frauen, Jungen und Männern steht dabei ebenso im Mittelpunkt wie das Aufbrechen tradierter Rollenerwartungen. Neben der Leitlinie zur Sicherung der Chancengleichheit durch geschlechtersensible schulische Bildung und Erziehung (KMK-Beschluss vom 06. Oktober 2016) finden sich Impulsfragen zur geschlechterdifferenzierten Analyse von Unterricht und Schulleben, eine Übersicht schulischer Handlungsfelder und Themen mit Gleichstellungsrelevanz und Bezüge zum Referenzrahmen Schulqualität NRW sowie zu den geltenden Richtlinien und Rahmenvorgaben.
Link zum Material eingesehen am: 14.02.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenReflexionsbögen
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Leitfaden zum Reflexionsbogen
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Anmoderationstext
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