6.1.2 Teil III der BASS (Rechtsverordnungen und Erlasse)
Aufschließende Aussagen
- Organisation und Verwaltung
- Finanzen, Haushalt und Stellenangelegenheiten
- Schulordnung und Schulpflicht
- Ordnung der Bildungsgänge
- Fördermaßnahmen, Schulveranstaltungen/Erweiterung und Vertiefung schulischer Bildungsarbeit sowie Schulentwicklung
- Inhalte und Methoden des Unterrichts (sonstige Unterrichtsvorgaben)
- Lernmittel, Unterrichtsmittel und Medien
- Schulmitwirkung und Schülerangelegenheiten
- Gesundheit, Sicherheit sowie Unfallfürsorge
- Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
- Jugendhilfe und Jugendschutz
- Zweiter Bildungsweg und Weiterbildung
- Berufs- und Studienorientierung
- Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte und anderer im Schuldienst Beschäftigter sowie Anerkennung und Gleichstellung von Prüfungen, Lehrämtern und Lehrbefähigungen.
- Dienstrecht (u. a. Allgemeine Dienstordnung (ADO) für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen)
Erläuterungen
Die Dimension 6.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben greift daher von der Schule nicht beeinflussbare Rahmenbedingungen auf, wie z.B.:
- Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse,
- Curriculare Vorgaben,
- übergreifende Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen,
- Beschlüsse und Empfehlungen der KMK.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
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Allgemeines
Teil III der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften (BASS) enthält in einer nach Sachgebieten gestaffelten Gliederung die für den Schulbereich geltenden Rechtsverordnungen und veröffentlichten Verwaltungsvorschriften (Runderlasse). Die dort aufgenommenen Bestimmungen sind in unterschiedlichem Maße für die schulische Arbeit von Bedeutung. Gleichermaßen hohe Relevanz für alle Lehrkräfte sowie für Schulleiterinnen und Schulleiter haben beispielsweise die jeweils einschlägigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (APO) und die Allgemeine Dienstordnung (ADO, RdErl. d. MSW). Auch die Datenschutzverordnungen (VO-DV I, VO-DV II) sind an allen Schulen zu beachten. Für den Erlass einer Rechtsverordnung durch das Ministerium bedarf es einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (Für den Erlass von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen siehe § 52 Schulgesetz NRW). Durch Verwaltungsvorschriften werden höherrangige Normen interpretiert oder konkretisiert. Sie sollen insbesondere eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleisten. Neben den in die BASS aufgenommenen Verwaltungsvorschriften gibt es weitere nicht veröffentlichte Runderlasse des Ministeriums und Rundverfügungen der Bezirksregierungen.
Hinweis: Ab Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
40190 Düsseldorf Das Portal stellt die „BASS APP Schulvorschriften NRW“ vor, die Schulvorschriften jederzeit griffbereit anbietet: Die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften (BASS) des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es seit Kurzem auch als kostenlose App. Link zur APP eingesehen am: 21.12.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
40190 Düsseldorf
Das Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen wird angeboten vom Ministerium für Schule und Bildung NRW und ist eine zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Bildung - auch für den Ganztag. Das Portal bietet weiterführende Informationen bzw. Links zu Grundlagenerlassen und Rahmenvereinbarungen sowie zu:
- Qualitätsentwicklung und Fortbildung
- Recht im Ganztag
- Schulverpflegung
- Primarbereich
- Sekundarstufe I
- Gymnasium
- Bildungsökonomie
Ordnung der Bildungsgänge
Organisation und Verwaltung
Finanzen, Haushalt und Stellenangelegenheiten
Schulordnung und Schulpflicht
Fördermaßnahmen, Schulveranstaltungen/Erweiterung und Vertiefung schulischer Bildungsarbeit sowie Schulentwicklung
Lernmittel, Unterrichtsmittel und Medien
Gesundheit, Sicherheit, Unfallfürsorge, Jugendschutz und Jugendhilfe
Zweiter Bildungsweg und Weiterbildung
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Unter anderem für folgende Zielgruppen bietet das QUA-LiS-Team RRSQ speziell entwickelte Veranstaltungsformate an: • Schulleitungen u. Steuergruppen • Schulaufsicht • Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) • Fachleitungen in den ZfsL • Seminare der ZfsL • Ausbildungsbeauftragte der ZfsL-Kooperationsschulen • Kompetenzteams • Orientierungsseminare • Qualifizierungsseminare „Neu im Amt“ Die folgende Tabelle skizziert den möglichen Ablauf einer […]
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