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6.1.3
Curriculare Vorgaben

Aufschließende Aussagen

  • Lehrpläne für die Primarstufe, Förderschule, Sekundarstufe I und II der allgemeinbildenden Schulen
  • Lehrpläne für die Bildungsgänge des Berufskollegs und der Weiterbildungskollegs
  • Kerncurriculum für die Ausbildung im den Vorbereitungsdienst für Lehrämter in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen (2016)

Erläuterungen

Curriculare Vorgaben

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben greift daher von der Schule nicht beeinflussbare Rahmenbedingungen auf, wie z.B.:

  • Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse,
  • Bildungsstandards und Lehrpläne,
  • Curriculare Vorgaben,
  • übergreifende Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen,
  • Beschlüsse und Empfehlungen der KMK.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Allgemeine Hinweise zu Rechtsgrundlagen

Rechtliche Grundlage für die Setzung von Standards durch das Ministerium für Schule und Bildung ist § 29 Schulgesetz NRW. Danach erlässt das Ministerium in der Regel schulformspezifische Vorgaben für den Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne). Diese legen insbesondere die Ziele und Inhalte für die Bildungsgänge, Unterrichtsfächer und Lernbereiche fest und bestimmen die erwarteten Lernergebnisse. Auf der Grundlage dieser Unterrichtsvorgaben bestimmen die Schulen in Verbindung mit ihrem Schulprogramm schuleigene Unterrichtsvorgaben. Unterrichtsvorgaben sind so zu fassen, dass für die Lehrkräfte ein pädagogischer Gestaltungsspielraum bleibt (§ 29 Absatz 3 SchulG). Dieser Gestaltungsspielraum („pädagogische Freiheit“) wird durch § 5 der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen näher bestimmt:

§ 5 Pädagogische Freiheit und Verantwortung

(1) Es gehört zum Beruf der Lehrerinnen und Lehrer, in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit die Schülerinnen und Schüler zu erziehen, zu unterrichten, zu beraten, zu beurteilen, zu beaufsichtigen und zu betreuen. Dabei ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule nach Verfassung und Schulgesetz NRW zu beachten.

(2) Lehrerinnen und Lehrer sind an Vorgaben gebunden, die durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Lehrpläne sowie durch Konferenzbeschlüsse und Anordnungen der Schulaufsicht gesetzt sind. Konferenzbeschlüsse dürfen die Freiheit und Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung des Unterrichts und der Erziehung nicht unzumutbar einschränken.

(3) Schulleiterinnen und Schulleiter dürfen in die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer nur im Rahmen ihrer Befugnisse (§§ 20 ff.) im Einzelfall eingreifen.

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Richtlinien und Lehrpläne

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Das Portal fasst Richtlinien und Lehrpläne Bereiche zusammen:

  • Richtlinienliste (BASS Kapitel 15)
  • Lehrpläne für die Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II im  Lehrplannavigator
  • Richtlinien und Lehrpläne/Bildungspläne für das Berufskolleg: Gesamtliste der Richtlinien und Lehrpläne/Bildungspläne und Richtlinien und Lehrpläne/Bildungspläne in der Verbändebeteiligung
Link zum Portal eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Lehrplannavigator - Kernlehrpläne, Unterstützungsmaterialien und weitere curriculare Dokumente

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest

Auf dem Portal findet man Kernlehrpläne und Unterstützungsmaterialien für die Grundschule, die Sek I und II sowie für das Berufskolleg. Link zum Portal eingesehen am: 13.02.2024Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Zusatzqualifikationen in der dualen Berufsausbildung Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2015 Erwerb von Zusatzqualifikationen in der dualen Berufsausbildung Diese Handreichung des Schulministeriums NRW ist die Grundlage für die Umsetzung von Zusatzqualifikationen in der dualen Berufsausbildung. In der Veröffentlichung werden sowohl die rechtlichen und formalen Voraussetzungen, das Verfahren der Anzeige der Zusatzqualifikationen bei der oberen Schulaufsicht, Hinweise zur inhaltlichen Ausgestaltung und zur Einbindung in die Curricula als auch Ansätze zur Evaluation der Angebote ausgeführt.

Material zum Download:

Handreichung
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