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6.3.10
Weiteres pädagogisches Personal, einschließlich des Personals in Anstellungsträgerschaft des Schulträgers und freier Träger

Aufschließende Aussagen

Weiteres pädagogisches Personal, einschließlich des Personals in Anstellungsträgerschaft des Schulträgers und freier Träger

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal 2005 Schulgesetz NRW - §58 Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal. Link zum Schulgesetz eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen Link zum Runderlass eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden

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