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6.4.6
Personalarbeitsplätze, Räumlichkeiten und Materialien für die Kooperaton in multiprofessionellen Teams

Aufschließende Aussagen

Personalarbeitsplätze, Räumlichkeiten und Materialien für die Kooperation in multiprofessionellen Teams

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

 

Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.

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Materialien

Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) 2020 Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung. Gegenstand der Leitlinien sind Auslegungsfragen, schutzzielorientierte Klarstellungen bezüglich weiter geltender Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) sowie Verweise auf weitergehende Regeln oder Erkenntnisse, die als Orientierung für die Beratung und den Vollzug herangezogen werden können. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Portal zur Barrierefreiheit der Unfallkasse NRW

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin

Die Website bietet eine anschauliche Übersicht über bauliche Anorderungen und den dazugehörigen Quellen. Dabei finden die Lernumgebungen (Lern- und Bewegungsräume), dieTagesstrukturen (Lern- und Erholungszeiten) und die Arbeitsbedingungen sowie Arbeitsplatzqualität besondere Berücksichtigung. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Arbeitsstättenverordnung Bundesjustizministerium 30.11.2016 Arbeitsschutzgesetz Durch die Neufassung der Arbeitsstättenverordnung von 2016  ist der Arbeitsstättenbegriff der Verordnung und damit die gesamte Verordnung für alle Arbeitsorte der Lehrkräfte in der Schule nun mehr ausnahmslos gültig.
 
Link zum Arbeitsschutzgesetz eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Pausen- und Bereitschaftsräume (ASR A4.2) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin o.J. Technische Regel für Arbeitsstätten. Gemeinsames Ministerialblatt 2012; 2014 660; 287 Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Diese ASR A4.2 konkretisiert die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Link zu den Materialien eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden

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