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6.6.1
Unterstützung durch Schulaufsicht

Aufschließende Aussagen

Unterstützung durch Schulaufsicht

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.4 „Kommunikation, Kooperation und Vernetzung“ weitere konkrete Beispiele und Materialien.

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Materialien

Schulaufsicht

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40190 Düsseldorf

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr. Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die Bezirksregierungen und die staatlichen Schulämter.
Die Bezirksregierungen nehmen in ihrem jeweiligen Gebiet die Schulaufsicht über die Schulen wie folgt wahr:

  • Fach- und Dienstaufsicht über Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Sekundarschulen, Berufskollegs, Weiterbildungskollegs sowie Förderschulen u. a. im Bildungsbereich dieser Schulformen,
  • Dienstaufsicht über die Hauptschulen und die dem Schulamt zugeordneten Förderschulen.

Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde. Die staatlichen Schulämter sind untere Schulaufsichtsbehörden.
Die staatlichen Schulämter sind der kreisfreien Stadt oder dem Kreis, bzw. der Städteregion Aachen zugeordnet. Sie nehmen in Ihren Gebieten die Schulaufsicht (Fach- und Dienstaufsicht) über die Grundschulen wahr und die Fachaufsicht über

  1. die Hauptschulen,
  2. die Förderschulen mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung mit Ausnahme der Förderschulen im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums und des Berufskollegs,
  3. die Förderschulen im Verbund, sofern sie nicht im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums oder des Berufskollegs unterrichten oder einen der Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation oder Sehen umfassen.
Link zum Bildungsportal NRW eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Zuständigkeitsbereiche der Bezirksregierungen

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Auf der interaktiven Karte im Bildungsportal können Sie herausfinden, welche Bezirksregierung für Ihre Stadt, Ihren Kreis oder Ihre Gemeinde zuständig ist. Link zur Übersicht eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Zielvereinbarung zwischen Schulaufsicht und Schule Zielvereinbarung zwischen Schulaufsicht und Schule.

Mit dem neuen Schulgesetz zum 1. August 2006 sind die Schulen des Landes aufgefordert, ihr eigenes pädagogisches Profil zu entwickeln und den Unterricht sowie das Schulleben weitgehend eigenverantwortlich zu gestalten.
Die Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen führt zu einem neuen Steuerungsverständnis. Für die Schulaufsicht bedeutet dies eine Veränderung der Tätigkeit hin zu einer systembezogenen Beratung und Unterstützung, ohne dabei die Einhaltung der bildungspolitischen Ziele aus den Augen zu verlieren.

Link zur Handreichung eingesehen am: 04.03.2023

Material zum Download:

Handreichung
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