6.7.3 Unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.7 „Soziale Kontexte“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 2.4 Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität und in der Dimension 3.2 Kultur des Umgangs miteinander weitere konkrete Beispiele und Materialien.
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Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Gemäß § 3 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes richten sich die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit an junge Menschen zwischen 6 und 21 Jahren. Darüber hinaus sollen bei besonderen Angeboten und Maßnahmen grundsätzlich auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen werden (§ 7 SGB VIII).
Die Angebote des Kinder- und Jugendförderplans richten sich insbesondere auch an benachteiligte Kinder und Jugendliche und junge Menschen mit Behinderungen.
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist Teil einer Reform mehrerer Gesetze im Rahmen der so genannten "Hartz-IV-Reform", u. a. des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Es ist das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern.
Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten
- Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten,
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
- Schülerbeförderung,
- schulische Angebote ergänzende Lernförderung,
- Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
- Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Vereinsmitgliedschaften).
Angefragt!
Veranstaltungsformate zur Implementation des Referenzrahmens Schulqualität NRW (RRSQ)
Unter anderem für folgende Zielgruppen bietet das QUA-LiS-Team RRSQ speziell entwickelte Veranstaltungsformate an: • Schulleitungen u. Steuergruppen • Schulaufsicht • Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) • Fachleitungen in den ZfsL • Seminare der ZfsL • Ausbildungsbeauftragte der ZfsL-Kooperationsschulen • Kompetenzteams • Orientierungsseminare • Qualifizierungsseminare „Neu im Amt“ Die folgende Tabelle skizziert den möglichen Ablauf einer […]
weiterlesenExterne Kooperationen – Chancen für die Schulentwicklung: Referenzrahmen Schulqualität NRW und das Online-Unterstützungsportal
Die Schulen in NRW nutzen Kooperationen mit Institutionen, Initiativen und Vereinen und weiteren Partnern zur Gestaltung ihrer schulischen Arbeit. Den Schülerinnen und Schülern ermöglichen sie weitergehende Erfahrungs- und Lernangebote, wozu u.a. Schüleraustauschprogramme, Netzwerkarbeiten, Betriebserkundigungen und kulturelle Angebote gehören. Insgesamt 21 (von 37) Dimensionen des Referenzrahmens Schulqualität NRW – insbesondere aus den Inhaltsbereichen Schulkultur, Professionalisierung, Führung […]
weiterlesenSchulprogramm und Schulprogrammarbeit – Chancen für die Schulentwicklung: Referenzrahmen Schulqualität NRW und das Online-Unterstützungsportal
Die Schulen in NRW legen auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreiben es regelmäßig fort. (SchulG § 3, Abs. 2, Satz 1). Das querstrukturelle Thema Schulprogramm wird im Kriterium 2.1.4 aufgegriffen. Schulprogrammarbeit berührt nicht nur den Inhaltsbereich 5 Führung und […]
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