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6.7.3
Unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler

Aufschließende Aussagen

Unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.7 „Soziale Kontexte“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

 

Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 2.4 Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität und in der Dimension 3.2 Kultur des Umgangs miteinander weitere konkrete Beispiele und Materialien.

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Materialien

Handlungsfelder inklusiver schulischer Bildung

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest

Auf dieser Seite findet man grundlegende inhaltliche, rechtliche und praktische Hinweise zum Thema inklusiver schulischer Bildung. Link zum Portal eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen 2013-2017 Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Gemäß § 3 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes richten sich die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit an junge Menschen zwischen 6 und 21 Jahren. Darüber hinaus sollen bei besonderen Angeboten und Maßnahmen grundsätzlich auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen werden (§ 7 SGB VIII).
Die Angebote des Kinder- und Jugendförderplans richten sich insbesondere auch an benachteiligte Kinder und Jugendliche und junge Menschen mit Behinderungen.

Link zum Material eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung,§ 1 (Fn 10) 6.7.3 Link zum Gesetz eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Bildungs- und Teilhabepaket

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist Teil einer Reform mehrerer Gesetze im Rahmen der so genannten "Hartz-IV-Reform", u. a. des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Es ist das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern.
Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten

  • Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten,
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
  • Schülerbeförderung,
  • schulische Angebote ergänzende Lernförderung,
  • Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
  • Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Vereinsmitgliedschaften).
Link zum Portal eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Nachteilsausgleich Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW o.A. Arbeitshilfe: Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten für das Berufskolleg – Eine Orientierungshilfe für Schulleitungen. Das Material stellt kurz und übersichtlich das Thema Nachteilsausgleich am Berufskolleg dar. Link zum Material eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden

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