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Verantwortlich für den Inhalt: Landesregierung NRW, Landesverband der Musikschulen in NRW e.V. & Landesmusikrat NRW
 

In 21 Punkten werden die Rahmenbedingungen für den Abschluss von Kooperationsverträgen zwischen den örtlichen Trägern der außerunterrichtlichen musikpädagogischen Angebote und den Schulträgern sowie den beteiligten öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe" beschrieben, wobei die Beschreibung der Ziele und der Umsetzung der Vereinbarung im Mittelpunkt stehen. "Partner der Vereinbarungen vor Ort sind die Schulen, die Schulträger und die Träger der außerunterrichtlichen musikpädagogischen Angebote, d.h. die Träger der Musikschulen bzw. die Mitgliedsverbände des LMR."

Diese Materialien sind Bestandteil des Angebotes Referenzrahmen Schulqualität NRW der Qualitäts- und Unterstützungsagentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)
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Rahmenvereinbarung Musik 2012
Dateityp: .pdf , Dateigröße: 113.19 KB
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