Logo Qualitäts- und UnterstützungsAgentur

Startseite Bildungsportal NRW

Orientierungsbereich (Sprungmarken)

 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Kernlehrplan in der Regel in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies erfordert, dass Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Zusammenhängen unter Beweis zu stellen. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der begleitenden Diagnose und Evaluation des Lernprozesses sowie des Kompetenzerwerbs Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen ein den Lernprozess begleitendes Feedback sowie Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für die Selbsteinschätzung sowie eine Ermutigung für das weitere Lernen darstellen. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach grundsätzlich mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und Hinweisen zum individuellen Lernfortschritt verknüpft sein.

Im Verlauf der gesamten gymnasialen Oberstufe soll – auch mit Blick auf die individuelle Lernentwicklung – ein möglichst breites Spektrum von Überprüfungsformen in schriftlichen und mündlichen Kontexten zum Einsatz kommen.

Die Leistungsbewertung ist so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß Schulgesetz beschlossenen Grundsätzen entspricht, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die Korrekturen sowie die Kommentierungen den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Dazu gehören – neben der Etablierung eines angemessenen Umgangs mit eigenen Stärken, Entwicklungsnotwendigkeiten und Fehlern – insbesondere auch Hinweise zu individuell erfolgversprechenden allgemeinen und fachmethodischen Lernstrategien.

Im Sinne der Orientierung an den in Kapitel 2 formulierten Kompetenzerwartungen sind grundsätzlich alle drei Kompetenzbereiche (Textkompetenz, Sprachkompetenz, Kulturkompetenz) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Überprüfungsformen schriftlicher und mündlicher Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, das Erreichen der in Kapitel 2 aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte allein kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsüberprüfung nicht gerecht werden.

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) dargestellt. Bei der Leistungsbewertung sind von Schülerinnen und Schülern erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten/Klausuren" sowie „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit" entsprechend den in der APO-GOSt angegebenen Gewichtungen zu berücksichtigen. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.

Die Schülerinnen und Schüler müssen mit den Überprüfungsformen, die im Rahmen von Lernerfolgsüberprüfungen eingesetzt werden, vertraut sein und rechtzeitig sowie hinreichend Gelegenheit haben sie anzuwenden.

Hinsichtlich der einzelnen Beurteilungsbereiche sind die folgenden Regelungen zu beachten:

Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“

Für den Einsatz in Klausuren kommen im Wesentlichen Überprüfungsformen – ggf. auch in Kombination – in Betracht, die im letzten Abschnitt dieses Kapitels aufgeführt sind.

Über ihre unmittelbare Funktion als Instrument der Leistungsbewertung hinaus sollen Klausuren im Laufe der gymnasialen Oberstufe auch zunehmend auf die inhaltlichen und formalen Anforderungen des schriftlichen Teils der Abiturprüfungen vorbereiten. Dazu gehört u.a. auch die Schaffung angemessener Transparenz im Zusammenhang mit einer kriteriengeleiteten Bewertung. Beispiele für Prüfungsaufgaben und Auswertungskriterien sowie Konstruktionsvorgaben und Operatorenübersichten können im Internet auf den Seiten des Schulministeriums abgerufen werden.

Aufgabenstellung und Bewertung

Die Klausuren bestehen aus zwei Teilen:

  • Übersetzung eines unbekannten lateinischen Originaltextes und
  • aufgabengelenkte Interpretation dieses ggf. um weitere Dokumente/Materialien erweiterten Textes.

Die Erstellung einer deutschen Übersetzung ist Bestandteil jeder Klausur. Grundlage der Übersetzungsaufgabe ist ein unbekannter lateinischer Originaltext, in der Einführungsphase der neu einsetzenden Fremdsprache auch ein didaktisierter Text. Der Text entspricht im Schwierigkeitsgrad den Anforderungen des Kurstyps und der Jahrgangsstufe (vgl. Tabelle zur Textschwierigkeit im Anhang). Der Umfang des Textes beträgt in der Regel 60 Wörter je Zeitstunde. Von der jeweiligen Wortzahl kann um bis zu 10% abgewichen werden. Der Klausurtext wird den Schülerinnen und Schülern vorgelesen. Der Originaltext ist in angemessenem Umfang mit Vokabel- und Grammatikhilfen sowie Wort- und Sacherläuterungen zu versehen. Für die Anfertigung einer Übersetzung ist der Gebrauch eines zweisprachigen Wörterbuches zugelassen, über Ausnahmen entscheidet die Fachkonferenz. Der Gebrauch muss im vorausgehenden Unterricht hinreichend eingeübt werden.

Der Grad der Übersetzungskompetenz zeigt sich am nachgewiesenen inhaltlich-sprachlichen Textverständnis. Zur Ermittlung der Übersetzungskompetenz sind sowohl besonders gelungene Lösungen zu würdigen als auch Verstöße und der Grad der Sinnentstellung festzustellen.

Die Note ausreichend (05 Punkte) wird erteilt, wenn der vorgelegte Text in seinem Gesamtsinn und seiner Gesamtstruktur noch verstanden ist. Davon kann in der Regel nicht mehr ausgegangen werden, wenn die Übersetzung auf je hundert Wörter des lateinischen Textes mehr als 10 Fehler aufweist. Entsprechende Fehlerrichtwerte für die Bewertung ergeben sich unter Berücksichtigung der Komplexität (Semantik, Wort-, Textgrammatik) des zu übersetzenden Ausgangstextes.

Die Übersetzungsleistung und die Interpretationsleistung werden in Abhängigkeit von Textschwierigkeit und Komplexität der Interpretation in einem Verhältnis von in der Regel zwei zu eins gewichtet. In jeweils einer Klausur pro Jahrgangsstufe kann auch eine Klausur im Verhältnis eins zu eins gewichtet werden. Entsprechend ist der jeweilige Anteil der Arbeitszeit zu bemessen. Die Noten für die Übersetzungs- und Interpretationsleistung werden gesondert ausgewiesen und bilden unter Berücksichtigung des Gewichtungsverhältnisses die Grundlage zur Festlegung der  Gesamtnote.

Da in Klausuren neben der Verdeutlichung des fachlichen Verständnisses auch die Darstellung bedeutsam ist, muss diesem Sachverhalt bei der Leistungsbewertung hinreichend Rechnung getragen werden. Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen zu einer Absenkung der Note gemäß APO-GOSt. Abzüge für Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit sollen nicht erfolgen, wenn diese bereits bei der Darstellungsleistung fachspezifisch berücksichtigt wurden (auch im Übersetzungsteil).

Die Vorbereitung auf die Anforderungen im Abitur erfordert bereits in der Qualifikationsphase eine transparente kriteriengeleitete Bewertung der beiden Bereiche „Inhalt“ und „Darstellungsleistung“ bei den Interpretationsaufgaben und führt so zunehmend auf die Bewertung in der Abiturprüfung hin. Die kriteriengeleitete Bewertung der individuellen Leistung gewährleistet zudem, dass die Schülerinnen und Schüler Rückmeldungen zu ihren individuellen Lernständen erhalten und diese Ergebnisse zur Erweiterung und Vertiefung ihrer Kompetenzen nutzen können.

Weitere Hinweise und Beispiele zu Überprüfungsformen und Bewertungskriterien zu schriftlichen Arbeiten/Klausuren können auf den Internetseiten des Schulministeriums abgerufen werden.

Facharbeiten

In der Qualifikationsphase wird nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Facharbeiten dienen dazu, die Schülerinnen und Schüler mit den Prinzipien und Formen selbstständigen, wissenschaftspropädeutischen Lernens vertraut zu machen. Die Facharbeit ist eine umfangreichere schriftliche Hausarbeit, die selbstständig zu verfassen ist. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Facharbeit sind von der Lehrkraft so zu gestalten, dass sie ihrer Wertigkeit im Rahmen des Beurteilungsbereichs „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ gerecht wird. Grundsätze der Leistungsbewertung von Facharbeiten regelt die Schule. Die Verpflichtung zur Anfertigung einer Facharbeit entfällt bei Belegung eines Projektkurses. Die Facharbeit im Lateinischen weist die Auseinandersetzung mit einem oder mehreren lateinischen Originaltexten nach.

Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“

Im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ können – neben den nachfolgend aufgeführten Überprüfungsformen – vielfältige weitere zum Einsatz kommen, für die kein abschließender Katalog festgesetzt wird. Im Rahmen der Leistungsbewertung gelten auch für diese die oben ausgeführten allgemeinen Ansprüche der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung. Im Verlauf der gymnasialen Oberstufe ist auch in diesem Beurteilungsbereich sicherzustellen, dass Formen, die im Rahmen der Abiturprüfungen – insbesondere in den mündlichen Prüfungen – von Bedeutung sind, frühzeitig vorbereitet und angewendet werden.

Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht/Sonstigen Mitarbeit" zählen u.a. unterschiedliche Formen der selbstständigen und kooperativen Aufgabenerfüllung, Beiträge zum Unterricht, von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise wie z.B. die schriftliche Übung, von der Schülerin oder dem Schüler vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit, die z.B. in Form von Präsentationen, Protokollen, Referaten und Portfolios möglich werden. Schülerinnen und Schüler bekommen durch die Verwendung einer Vielzahl von unterschiedlichen Überprüfungsformen vielfältige Möglichkeiten, ihre eigene Kompetenzentwicklung darzustellen und zu dokumentieren.

Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch mündliche und schriftliche Beiträge sichtbare Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Der Stand der Kompetenzentwicklung in der „Sonstigen Mitarbeit“ wird sowohl durch Beobachtung während des Schuljahres (Prozess der Kompetenzentwicklung) als auch durch punktuelle Überprüfungen (Stand der Kompetenzentwicklung) festgestellt.

Überprüfungsformen

Die Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans ermöglichen eine Vielzahl von Überprüfungsformen. Im Verlauf der gesamten gymnasialen Oberstufe soll – auch mit Blick auf die individuelle Förderung – ein möglichst breites Spektrum der genannten Formen in schriftlichen und mündlichen Kontexten zum Einsatz gebracht werden. Darüber hinaus können weitere Überprüfungsformen nach Entscheidung der Lehrkraft eingesetzt werden. Wichtig für die Nutzung der Überprüfungsformen im Rahmen der Leistungsbewertung ist es, dass sich die Schülerinnen und Schüler zuvor im Rahmen von Anwendungssituationen hinreichend mit diesen vertraut machen konnten.

Überprüfungsformen

Kurzbeschreibung

Vorerschließung
  • Angabe der Thematik eines unbekannten Textes
  • Bestimmung von Wort- und Sachfeldern
  • Aufstellung von Hypothesen zum Textinhalt
  • Beantwortung von Leitfragen zu Inhalt und Struktur eines Textes
Erschließung
  • Kontextbezogene eindeutige Klärung der Wortbedeutung
  • Kontextbezogene Erläuterung der Funktion grammatischer Phänomene
  • Untersuchung von Wort- und Satzstrukturen und Visualisierung der Ergebnisse
Übersetzung
  • Anfertigung einer sinn- und strukturgerechten Arbeitsübersetzung
  • Erstellung einer Übersetzung
  • Entwicklung einer wirkungsgerechten Übersetzung
Übersetzungsvergleich /Synopse
  • Vergleich eines lateinischen Textes mit einer (literarischen) Übersetzung
  • Vergleich von literarischen Übersetzungen desselben Primärtextes
Darstellung des Inhalts
  • Paraphrase des Textinhaltes
  • Zusammenfassung des Textinhaltes
  • Wiedergabe des Gedankenganges des Textes
Analyse
  • inhaltlich:
    • Untersuchung von Handlungsstrukturen
    • Charakterisierung von handelnden Personen, Handlungsmotiven und Konflikten, Herausarbeiten von Figurenkonstellationen
    • Herausarbeiten der Kerngedanken eines Textes
    • Herausarbeiten des Gedankenganges des Textes
    • Herausarbeiten einer Argumentation
  • strukturell:
    • Gliederung des Textes, ggf. anhand textgrammatischer Aspekte
    • Nachweis des formalen Aufbaus des Textes
    • Nachweis der Gattungszugehörigkeit
  • formal-ästhetisch:
    • Analyse semantischer, sprachlich-stilistischer und metrischer Gestaltungselemente sowie ihrer Funktion
    • Analyse der Struktur von Sätzen, Satzgefügen und Textpassagen (z.B. Periodisierung, Inkonzinnität, Defizienz)
  • funktional:
    • Nachweis des Zusammenspiels von Inhalt und Form
    • Deutung von Intention und Wirkung
Interpretation
  • Einordnung des lateinischen Textes in den historischen, kulturellen und / oder geistesgeschichtlichen Zusammenhang
  • Erläuterung text- und autorenspezifischer Begriffe (z.B. philosophische Termini und Wertvorstellungen) und Einordnung in den geistesgeschichtlichen Zusammenhang
Lesevortrag
  • verständnisgeleiteter Textvortrag
Produktionsorientierte Verfahren
  • Gestaltung z.B. eines Standbildes oder diskontinuierlichen Textes
  • Umsetzung eines Textes in szenisches Spiel
  • Ausführung einer kreativen Schreibaufgabe
  • bildlich-künstlerische Umsetzung eines Motivs o.ä. (z.B. Film, Hörspiel, Comic, Collage etc.)
Vergleich
  • Vergleich inhaltlicher und kompositorischer Elemente lateinischer Texte und Werke
  • Vergleich eines lateinischen Textes mit Rezeptionsdokumenten
  • Vergleich von Vorstellungen, Ideen, Konzepten innerhalb der Antike oder zwischen Antike und Neuzeit
  • Vergleich eines bekannten mit einem unbekannten lateinischen Originaltext oder zweier bekannter lateinischer Originaltexte
Wertung
  • Stellungnahme zur Aussage eines lateinischen Textes unter sach- oder ideologiekritischen Aspekten
  • Erörterung einer These oder Problemstellung ausgehend von einem lateinischen Text
Sprachkontrastive Verfahren
  • Erschließung von Fremdwörtern und Termini der Wissenschaftssprache aus lateinischen Ursprüngen
  • Dekodierung eines modernen fremdsprachlichen Textes oder fremdsprachlicher Sentenzen / Sprichwörter (z.B. aus den romanischen Sprachen)
Zum Seitenanfang

© 2024 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule