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Schulpsychologie in Nordrhein-Westfalen

Die Schulpsychologie in Nordrhein-Westfalen unterstützt Schulen in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag und ergänzt Ressourcen und Kompetenzen in Schulen durch schulpsychologische Expertise und psychologische Methoden. Sie ist dank ihrer Kenntnis vom System Schule, ihrer regionalen und überregionalen Vernetzung sowie berufsethischen Grundprinzipien (Schweigepflicht, Freiwilligkeit, Unabhängigkeit und Allparteilichkeit) und ihrer bedarfs- und auftragsorientierten Haltung eine wichtige Partnerin für Schulen. Dabei ist die Schulpsychologie in NRW eine gemeinsame Einrichtung von Kommune und Land.

In allen Kreisen und kreisfreien Städten können sich Fachkräfte aller Schulformen, Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtige mit ihren Anliegen an die Schulpsychologischen Beratungsstellen vor Ort wenden z.B. bei Fragen im Bereich der individuellen Förderung bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten, bei sozial-emotionalen Verhaltensschwierigkeiten und beim Thema Lehrerinnen- und Lehrergesundheit. Je nach Bedarf kann sie Kontakt zu lokalen Unterstützungssystemen vermitteln.

Zudem unterstützten die Schulpsychologischen Beratungseinrichtungen Schulen, insbesondere Schulleitungen und „Schulteams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention“, in Fragen der Schulentwicklung. Das kann beispielsweise bedeuten, Schulen dabei zu helfen

  • ein niederschwelliges Beratungsangebot einzurichten,
  • ein Konzept zur Vorbeugung und Bewältigung von Lern- und Verhaltensschwierigkeiten und bei Schülerinnen und Schülern weiter zu entwickeln,
  • bei Themen der Persönlichkeits- und Gesundheitsförderung zu unterstützen,
  • die Prävention von Radikalisierung, Extremismus und Gewalt (Mobbing, sexuelle Gewalt) zu begleiten. Hier ist jede Beratungsstelle zusätzlich mit einer weiteren, nicht-psychologischen Fachkraft für „Systemische Extremismusprävention“ (SystEX) ausgestattet.

Auch einzelne Lehrkräfte und Fachkräfte für Schulsozialarbeit können sich direkt an den Schulpsychologischen Dienst vor Ort wenden und für sich selbst um Unterstützung fragen.

In jeder Schulpsychologischen Beratungseinrichtung stehen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, die in schulpsychologischer Krisenprävention und -intervention ausgebildet wurden, bei der Prävention und Bewältigung von Krisenereignissen in Schule den pädagogisch Handelnden beratend zur Seite.

Landesweit unterstützt die Schulpsychologie federführend bei der Ausbildung von Beratungslehrkräften und steht auch auf dieser Weise mit den schulinternen Beratungsnetzwerken in Kontakt.

Weitere Informationen

  • Der Landesverband Schulpsychologie unterstützt Entwicklungsprozesse zur Entwicklung der Einzelpersönlichkeit und der schulischen Organisation. Hierfür bietet er fachliche Unterstützung und Vernetzung, vertritt die beruflichen und berufsständischen Interessen seiner Mitglieder und nimmt aus fachlicher Sicht Stellung zu Fragen der Bildung, Erziehung und Gesundheit.
  • Ein Film des Zentrums für Schulpsychologie der Landeshauptstadt Düsseldorf in Kooperation mit dem Landesverband Schulpsychologie-NRW zeigt vier Beispiele aus dem Arbeitsbereich der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.
  • Die rechtlichen Grundlagen der Schulpsychologie in NRW werden hier erläutert.

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