Rechtsgrundlagen
Die Lernstandserhebungen werden auf Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung "Zentrale Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten)" vom 20.12.2006 in der zur Zeit gültigen Fassung geschrieben.
Leistungsbewertung
Lernstandserhebungen sind ein Diagnoseinstrument und werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet (siehe § 48 Absatz 2 Satz 3 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des MSW vom 20.12.2006 (BASS 12-32 Nr. 4) in der zurzeit gültigen Fassung.