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Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Ziel und Inhalte

Mit Lernstandserhebungen soll festgestellt werden, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler zum Testzeitpunkt in den getesteten Fächern verfügen. Die Ergebnisse können von den Schulen mit den Vorgaben der Kernlehrpläne verglichen werden und leisten damit einen Beitrag zur Unterrichtsentwicklung und zur Förderung der Schülerinnen und Schüler.

Teilnahme

Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler der achten Klassen verpflichtend.

Ausnahmen: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen können freiwillig teilnehmen - ihre Ergebnisse gehen nicht in die Gesamtauswertung ein. Die Entscheidung hierfür liegt im Ermessen der unterrichtenden Lehrkraft.

Schülerinnen und Schüler, die weniger als 12 Monate in Deutschland leben und die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrschen, nehmen nicht teil.

Förderschulen können auf freiwilliger Basis an den Lernstandserhebungen teilnehmen

Welchen Einfluss hat das Ergebnis der Lernstandserhebung auf die Notengebung?

Lernstandserhebungen sind ein Diagnoseinstrument und werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet (§ 48 Absatz 2 Satz 3 SchulG i.V. mit RdErl. des MSB vom 12.07.2021; BASS 12-32 Nr. 4).

Was unterscheidet eine Lernstandserhebung von einer Klassenarbeit?
  • Mit Lernstandserhebungen wird überprüft, welches Wissen, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten die Schülerinnen und Schüler in ihrer bisherigen Schulzeit erworben und aktiv zur Verfügung haben, um damit fachspezifisch zu arbeiten. Klassenarbeiten beziehen sich dagegen eher auf die vorausgegangene Unterrichtssequenz.
  • Lernstandserhebungen enthalten unterschiedliche Aufgabenformate (z. B. multiple-choice, halboffene, offene Aufgaben). Im Gegensatz zu Klassenarbeiten decken die Aufgaben das gesamte Schwierigkeitsspektrum ab (dies wird in Voruntersuchungen empirisch bestimmt). Aus testmethodischen Gründen sollen die Lösungen eindeutig als „richtig oder falsch" einzustufen sein. Der Kompetenzwert einer Schülerin bzw. eines Schülers wird aus der Gesamtheit aller eingesetzten Aufgaben bestimmt.
Soll für die Lernstandserhebung geübt werden?

Nein, sinnvoll ist es aber, die Schülerinnen und Schüler auf die ungewohnten Aufgabenformate vorzubereiten.

Der Aufbau von Kompetenzen ist ein langfristiger Prozess, der über Jahre hinweg in guten Lernarrangements erfolgt, die auch Alltagsbezüge, das Vernetzen von Inhalten, regelmäßiges Wiederholen von Grundlagen, gegenseitiges Erklären, Zusammenstellen und Umarbeiten von Übersichten, eigene Schreibprodukte usw. beinhalten.

Ein gezieltes Trainieren von Testaufgaben kann diesen Kompetenzaufbau nicht ersetzen. Es verfälscht aber das Ergebnis der Lernstandserhebung, da dann vielleicht kurzfristig Wissen oder Fertigkeiten eingebracht werden, die als dauerhafte Kompetenz noch gar nicht verfügbar sind.

Welche Rückmeldungen erhalten Eltern über das Ergebnis ihres Kindes?

Gemäß dem RdErl. des MSB vom 12.07.2021 "Zentrale Vergleichsarbeiten (Lernstandserhebungen)" (PDF, 105KB) erhalten die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die Ergebnisse ihres Kindes sowie die Ergebnisse der Klasse und der Schule auf einem landeseinheitlichen Formblatt.

Die Ergebnisse der Schule im landesweiten Vergleich, werden auf der Schulkonferenz vorgestellt.

Ergebnisse einzelner Schulen werden nicht veröffentlicht.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen können Sie im Internet auf den Seiten des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen Berlin, (IQB) finden.

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