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1 Aufgaben und Ziele

1.1 Der Beitrag des Faches Katholische Religionslehre zum Bildungs- und Erziehungsauftrag

Der katholische Religionsunterricht ist theologisch geprägt aus der christlichen Überzeugung, dass Gott in der Geschichte der Menschen und zu ihrem Heil wirkt, das Evangelium diese Erfahrung in Person und Botschaft Jesu Christi unwiderruflich zum Ausdruck bringt, die Kirche diese Botschaft weitergibt und erfahrbar macht.
Der katholische Religionsunterricht „soll zu verantwortlichem Denken und Verhalten im Hinblick auf Religion und Glaube befähigen.“1

Von daher hat er die Aufgabe

  • strukturiertes und lebensbedeutsames Grundwissen über den Glauben der Kirche zu vermitteln
  • mit Formen gelebten Glaubens vertraut zu machen
  • die religiöse Dialog- und Urteilsfähigkeit zu entwickeln und zu fördern.2

Das bedeutet: Der katholische Religionsunterricht in der Grundschule

  • ist gebunden an den Glauben der Kirche, d. h. an das Zeugnis der christlichen Überlieferung und ihrer Wirkungsgeschichte
  • beachtet bei der Auswahl der Fachinhalte das Kriterium der Zentralität der Glaubensaussagen und deren Bedeutsamkeit für die Erfahrungswelt der Kinder
  • entfaltet sich im Zusammenhang von Leben und Glauben, im Dialog mit den Lernenden
  • geschieht in aufbauendem Lernen mit biographischen und situationsorientierten Lebensbezügen
  • ermöglicht die Begegnung mit gelebtem Glauben, mit Zeugen des Glaubens
  • wird von Lehrerinnen und Lehrern erteilt, die im Besitz der kirchlichen Lehrerlaubnis sind und aktiv am kirchlichen Leben teilnehmen
  • ist getragen von personaler Kommunikation
  • bahnt eine gesprächsfähige Identität an und entwickelt sie.

Jeder Unterricht bemüht sich darum, Haltungen wie Verantwortungsbewusstsein, Achtung vor anderen Menschen, Gerechtigkeit und Solidarität zu fördern. Die folgenden Haltungen sind nicht alle exklusiv christlich, aber für den christlichen Glauben bedeutsam:

  • Wachheit für die großen Fragen nach dem Woher, Wohin und Wozu des menschlichen Lebens
  • Lebensfreude
  • Dankbarkeit für das eigene Leben und die ganze Schöpfung
  • Sensibilität für das Leiden anderer
  • Hoffnung auf ein Leben über den Tod hinaus
  • Wertschätzung des Glaubens der katholischen Kirche.3

Der Religionsunterricht wird in den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß der Landesverfassung nach Konfessionen getrennt erteilt. Die Inhalte des Unterrichts werden von den Grundsätzen der jeweiligen Glaubensgemeinschaft bestimmt. Ausdrucksformen des Glaubens sind konfessionell geprägt. Der konfessionelle Religionsunterricht hilft den Schülerinnen und Schülern, eine religiöse Identität und eine Beziehung zur eigenen Konfession zu entwickeln. Die Konfessionalität des Religionsunterrichts versteht sich aber nicht als Abgrenzung oder Selbstisolierung. Zum katholischen Verständnis von Konfessionalität  gehören vielmehr eine grundlegende Öffnung zu den anderen christlichen Konfessionen, insbesondere zum Evangelischen Religionsunterricht, und die hierfür notwendige Dialogbereitschaft. Von daher sind Formen konfessioneller Kooperation im Religionsunterricht nicht ausgeschlossen, z.B. bei der gemeinsamen Gestaltung der ersten zehn Schulwochen.4

 

1.2 Lernen und Lehren

Im Religionsunterricht spiegeln Schülerinnen und Schüler die gesellschaftlichen Haltungen zu Religion, Glaube und Kirche wider. Für viele Schülerinnen und Schüler in der Grundschule bietet das Fach die erste Möglichkeit, religiösen Inhalten und gläubigen Menschen zu begegnen. Bei vielen Schülerinnen und Schülern ist häufig eine große Offenheit für religiöse Fragen, ein neues Interesse an der christlichen Botschaft, an Ritualen und Feiern sowie ein distanziert-unbefangenes Verhältnis zur Kirche festzustellen.5
Andere Schülerinnen und Schüler erfahren gelebten Glauben in der Familie. Sie haben altersgemäße religiöse Grundhaltungen entwickelt und können im Glauben ihrer Eltern „mitglauben“.

Aufgabe des Religionsunterrichts ist es besonders, die Kinder zu befähigen, die Welt und das Leben sensibel wahrzunehmen, zu bestaunen, zu befragen und zu deuten. Dafür ist ein Lernen mit allen Sinnen erforderlich. Der christliche Glaube sagt sich wesentlich in Symbolen und in Symbolsprache  aus. Von daher sind für den Religionsunterricht in der Grundschule Alltagssymbole aus der Welt der Kinder ebenso von Bedeutung wie Symbole der religiösen Überlieferung wie die „heiligen Zeichen“ in der Liturgie. Indem sie lernen, still zu werden und innezuhalten, können alltägliche Phänomene wieder staunenswert werden. So entdecken Schülerinnen und Schüler die Welt und die Dinge des Alltags neu und tiefer, und so können sie Zugänge zur Transzendenz und zu Gott gewinnen.
Das Erzählen ist eine Grundform der jüdisch-christlichen Überlieferung. In der Erzählgemeinschaft Kirche lebt diese Erzähltradition weiter. Der Religionsunterricht kann so zu einem Ort der Kommunikation und zu einer Erzählgemeinschaft werden. Das gelingt umso mehr, wenn Religionslehrerinnen und Religionslehrer sich authentisch und zeugnishaft mit ihrem Glauben in den Unterricht einbringen.
Im fragenden und nachdenklichen Gespräch stellen Schülerinnen und Schüler große menschliche Fragen nach dem Sinn des Lebens, nach Herkunft und Zukunft des Menschen und nach Gott. Diese Fragehaltung wird im Religionsunterricht angeregt und wach gehalten. Antworten werden in der biblischen Überlieferung und im Glaubenszeugnis der Kirche gesucht und bedacht. Dabei lernen Schülerinnen und Schüler auch, dass in manchen Situationen Fragen offen bleiben oder nur ansatzweise und nicht immer endgültig beantwortet werden können.
Schülerinnen und Schüler werden im Prozess des religiösen Lernens als Individuen angenommen. Der Religionsunterricht geht auf die Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler ein und berücksichtigt ihre Biographie und Lebenssituation sowie ihre Interessen.

Die Unterrichtsinhalte im Religionsunterricht der Grundschule können nicht den gesamten Glauben der Kirche und die theologische Systematik abbilden. Das Auswahlkriterium der Fachinhalte ist nicht das der Vollständigkeit, sondern der Zentralität.6
Unterrichtsthemen sind bestimmt durch Schwerpunkte mit ihren Kompetenzerwartungen in verschiedenen Bereichen. Sie werden in der Praxis so strukturiert, dass ein kumulatives und systematisch vernetztes Lernen im Religionsunterricht ermöglicht wird.

Lernen und Lehren im katholischen Religionsunterricht geschehen in kritischer, produktiver Wechselbeziehung und gegenseitiger Auslegung von christlicher Tradition und heutigen Erfahrungen, d. h. in Korrelation. Die Korrelation ist aber nicht nur ein didaktisches Prinzip, ihre Begründung liegt vielmehr im Offenbarungsgeschehen selbst. Gott offenbart sich in der Geschichte der Menschen, Offenbarung tritt ein in die Welt menschlicher Erfahrungen und wird durch Zeugen vermittelt, die diese Erfahrungen weitergeben. Ein Religionsunterricht, der diese Korrelationsbegründung auch didaktisch ernst nimmt, wird daher immer danach fragen, worin die gläubigen Erfahrungen von Menschen in ihrer Zeit bestehen und welche Bezüge sich zum heutigen Leben stellen.

Voraussetzung dafür, dass diese wechselseitige Erschließung von Glaubensüberlieferung und Lebenssituation gelingt, ist die Vermittlung der Erfahrung, dass sich die Wirklichkeit dem Menschen in verschiedenen Dimensionen erschließt. Es gibt Sachverhalte, die überprüfbar und messbar sind. Zum Menschen gehört es aber auch, existenzielle Fragen zu stellen und Sinnzusammenhänge herzustellen. Zum Christsein gehört es, Leben auf Gott zu beziehen und Leben aus dem Glauben an Gott zu gestalten.

Schülerinnen und Schüler werden im Religionsunterricht dazu befähigt, Religion und Glauben als einen zentralen Bereich menschlicher Wirklichkeit und menschlicher Lebensvollzüge wahrzunehmen sowie Glaubensinhalte und ihre Orientierungskraft kennen und verstehen zu lernen. Dabei ist die Vermittlung dieser mehrdimensionalen Sicht weniger abstrakt-lehrhaft, sie geschieht vielmehr im Vertrautmachen mit den Ausdrucksformen des Glaubens und anhand gelebter Beispiele.
Zum religiösen Grundwissen im katholischen Religionsunterricht gehören auch die Kerninhalte anderer Religionen, insbesondere des Judentums und des Islam, sowie die Kenntnisse ihrer religiösen Praxis. Das ist in den entsprechenden Bereichen berücksichtigt. 

Seelsorgestunde und Schulgottesdienst

Den Geistlichen der Pfarrgemeinde oder den anderen für den Religionsunterricht ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst ist Gelegenheit gegeben, Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Richtlinien und des Lehrplans an das Gemeindeleben heranzuführen. Diesem Anliegen dient die Seelsorgestunde. Eine Seelsorgestunde soll in den Klassen 3 und 4 auch über die in der Stundentafel vorgesehenen Religionsstunden hinaus angeboten werden. Die Teilnahme an der Seelsorgestunde ist – unabhängig von der Teilnahme am Religionsunterricht – freiwillig (siehe auch Nr. 3.12 VV zu AO-GS).
Schulgottesdienste bereichern das Schulleben. Sie bieten Schülerinnen und Schülern Erfahrungsmöglichkeiten mit gelebtem und gefeiertem Glauben. Sie sind in der schulischen Praxis in der Regel an den Eckdaten des Schuljahres und an den Festen im Jahreskreis der Kirche orientiert oder besonderen Themen im Religionsunterricht zugeordnet (s. auch Runderlass v. 13.04.1969, BASS 14 -16 Nr. 1).

 

1.3 Orientierung an Kompetenzen

Der Lehrplan für das Fach Katholische Religionslehre benennt im Kapitel 2 verbindliche Bereiche und Schwerpunkte und ordnet ihnen in Kapitel 3 Kompetenzerwartungen zu.

Diese legen verbindlich fest, welche Leistungen von den Schülerinnen und Schülern am Ende der Schuleingangsphase und am Ende der Klasse 4 im Fach Katholische Religionslehre erwartet werden. Sie weisen die anzustrebenden Ziele aus und geben Orientierung für die individuelle Förderung. Die Kompetenzerwartungen konzentrieren sich auf zentrale fachliche Zielsetzungen des katholischen Religionsunterrichts.

Die Orientierung an allgemeine fachbezogene Kompetenzen bedeutet, dass der Blick auf die Lernergebnisse gelenkt, das Lernen auf die Bewältigung von Anforderungen ausgerichtet und als kumulativer Prozess organisiert wird. Schülerinnen und Schüler haben fachbezogene Kompetenzen ausgebildet,

  • wenn sie zur Bewältigung einer Situation vorhandene Fähigkeiten nutzen, dabei auf vorhandenes Wissen zurückgreifen und sich benötigtes Wissen beschaffen
  • wenn sie die zentralen Fragestellungen eines Lerngebietes verstanden haben und angemessene Lösungswege wählen
  • wenn sie bei ihren Handlungen auf verfügbare Fertigkeiten zurückgreifen und ihre bisher gesammelten Erfahrungen in ihre Handlungen mit einbeziehen.

Die Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz zu Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in der Grundschule  unterscheiden dazu

  • „die inhaltsbezogenen Kompetenzen, die Grundwissen über den christlichen Glauben sowie auch über andere Religionen ausweisen
  • die in der Auseinandersetzung mit diesen Inhalten zu erwerbenden allgemeinen fachbezogenen Kompetenzen
  • Haltungen und Einstellungen, die im Religionsunterricht gefördert werden.“ Die Entwicklung von Einstellungen und Haltungen ist immer mit Fähigkeiten und mit Kenntnissen von Sachverhalten verbunden. „Haltungen werden erkenntnisbezogen und Wissen wird haltungsbezogen vermittelt“. 7

 

1 Der Religionsunterricht in der Schule. Beschluss der gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, 1974

2 vgl. Die deutschen Bischöfe. Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, 2005, S. 18

3 vgl. Die deutschen Bischöfe. Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, 2005, S.18

4 Die deutsche Bischofskonferenz und die Evangelischen Kirchen in Deutschland: Zur Kooperation von evangelischem und katholischem Religionsunterricht, Hannover-Bonn 1998

5 Die deutschen Bischöfe. Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, 2005, S. 13 ff

6 Die deutschen Bischöfe. Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in der Grundschule/Primarstufe, 2006, S. 23

7 Kirchliche Richtlinien, a.a.O., S. 12

Grundlagen für den katholischen Religionsunterricht in der Grundschule von der Deutschen Bischofskonferenz

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