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Aufgaben und Ziele

Der Musikunterricht der Primarstufe hat die Aufgabe, die musikbezogene Handlungs- und Urteilskompetenz individuell zu fördern. Er leistet innerhalb des Fächerkanons einen wichtigen Beitrag zur persönlichen Entwicklung ästhetischer Sensibilität und Offenheit, kreativen und imaginativen Potenzials, individuellen Ausdrucksvermögens sowie kultureller Identität. Ziel des Musikunterrichts ist es, die Freude und das Interesse der Schülerinnen und Schüler an Musik zu wecken und zu intensivieren. Im Zentrum stehen Gestaltungs- und Reflexionsprozesse , die sich auf die künstlerisch-ästhetischen Dimensionen von Kultur sowie auf gesellschaftliche und individuelle Erfahrungswelten in Gegenwart und Vergangenheit beziehen. Der Musikunterricht stellt somit ein Kontinuum dar, welches auch seinen spezifischen Beitrag zum Schulleben leistet. Damit einher geht zudem die Förderung von Einfühlungsvermögen, Kreativität, Konzentration sowie Motivations-, Kommunikations- und Teamfähigkeit.

Musik ist für Kinder Teil ihrer täglichen Erfahrung, ob unbewusst im Hintergrund und ein-gebunden in Alltagshandlungen oder in bewusster und empathischer Hinwendung und Nutzung. Dabei stehen verschiedene Arten von Musik unterschiedlicher Zeiten, Kulturen und Zwecke zur Verfügung, sei es durch (digitale) Medien, in Konzerten und Live-Situationen oder in der eigenen Musizierpraxis. Daher soll der Musikunterricht den Kindern ermöglichen, sich in ihren Lebens- und Erfahrungsräumen bewusst auf Musik einzulassen. Sie erleben Musik nicht nur als sozial verbindendes Element, sondern entwickeln durch die Auseinandersetzung mit Musik auch ihr ästhetisches Urteilsvermögen weiter. Indem die Musik in ihrer Vielfalt einbezogen wird, leistet der Musikunterricht einen Beitrag zum interkulturellen sowie inklusiven Lernen. Der Musikunterricht bietet zudem allen Kindern die Chance, sich erfolgreich in die Gemeinschaft einzubringen, da Musik eine Form zwischenmenschlicher Verständigung darstellt. Vor diesem Hintergrund hat das Fach Musik in der Primarstufe die Aufgabe, an den unterschiedlichen musikalischen Fähigkeiten, individuellen Bedürfnissen und praktischen Erfahrungen der Kinder anzuknüpfen. Die Kinder werden an ein aktives und selbstbestimmtes Musikmachen und Musikverstehen sowie an einen kritischen Umgang mit Musikmedien herangeführt. Der Abbau von Stereotypen gelingt unter anderem durch geschlechtersensible Lehr- und Lernprozesse , die den Kindern einen individuellen Zugang zur Musik ermöglichen. So werden sie ermutigt, eigene musikalische Vorlieben zu entwickeln. Die Entwicklung musikalischer Kompetenzen vollzieht sich als kumulativer Prozess in Verbindung mit Hörerlebnissen, in kreativen Schaffens- und Ausführungsprozessen und in der Auseinandersetzung mit Musik.

Die Entwicklung musikbezogener Handlungs- und Urteilskompetenz erfolgt in der Regel durch die Vernetzung der in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesenen Bereiche. Die Kompetenzen, die die Kinder im Rahmen der vorschulischen Erziehung und durch außerschulische Alltagserfahrungen erworben haben, werden kontinuierlich erweitert und vertieft. Dabei lassen sich musikalisch-ästhetische und handlungsbezogene Kompetenzen unterscheiden.

Musikalisch-ästhetische Kompetenzen sind im besonderen Maße individuell geprägt und lassen sich unter den Aspekten Wahrnehmung, Empathie, Intuition und Körpersensibilität näher beschreiben. Damit entziehen sie sich weitgehend einer Überprüfung.

Zur Wahrnehmung gehört die grundsätzliche Bereitschaft, sich neugierig und aufgeschlossen auf Musik und die durch sie auslösbaren Erlebnispotenziale einzulassen, sowie die Fähigkeit, ihr konzentriert zuzuhören und den durch sie ausgelösten Stimmungen, Emotionen und Assoziationen nachzugehen. Empathie beschreibt in diesem Zusammenhang die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich mit Anteilnahme, Sensibilität und Vorstellungsvermögen auf Musik einzulassen und die eigene Erfahrungswelt für eine Auseinandersetzung mit Musik zu nutzen. Intuition meint subjektive und unabhängig von Reflexionsprozessen getroffene Entscheidungen im Vertrauen auf die eigene Erlebnisfähigkeit. Sie erfordert die Bereitschaft, eigene Erfahrungen, Ideen und Wissen offen und unmittelbar in kreative Prozesse oder in die hörende Auseinandersetzung einzubringen. Körpersensibilität setzt die Bereitschaft voraus, sich auf den eigenen Körper einzulassen und ihn mit seinen Möglichkeiten und Grenzen in der Ausübung wie auch in der Wahrnehmung von Musik zu erkunden. Sie ermöglicht es, Bewegungsvorstellungen im Erleben des eigenen Körpers entstehen zu lassen und damit auf den energetischen Gehalt von Musik zu reagieren. Auch durch die eigene Produktion von Musik können Schülerinnen und Schüler musikalisch-ästhetische Kompetenzen vertiefen und erweitern. Die Weiterentwicklung musikalisch-ästhetischer Kompetenzen vollzieht sich implizit im Zusammenhang mit dem Erwerb handlungsbezogener Kompetenzen.

Handlungsbezogene Kompetenzen sind musikbezogene Fähigkeiten und Fertigkeiten, die sich auf alle Wissens-, Erfahrungs- und Handlungsfelder im Umgang mit der Vielgestaltigkeit der Musik beziehen. Sie setzen eine bewusste Wahrnehmung voraus. Handlungsbezogene Kompetenzen sind überprüf- und beobachtbar. Deshalb werden im Weiteren nur die handlungsbezogenen Kompetenzen explizit ausgewiesen.

Gemäß dem Bildungsauftrag der Primarstufe leistet das Fach Musik einen Beitrag dazu, den Schülerinnen und Schülern elementare Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten und Werthaltungen zu vermitteln und damit eine Grundlage für die weitere Schullaufbahn zu legen.

Es ist Aufgabe der Primarstufe, die Fähigkeiten, Interessen und Neigungen aller Schülerinnen und Schüler aufzugreifen und sie mit den Anforderungen fachlichen und fächerübergreifenden Lernens zu verbinden. Die in den Lehrplänen beschriebenen Kompetenzerwartungen stellen eine Bezugsnorm für das Gemeinsame Lernen dar, da die Kompetenzen in unterschiedlichem Umfang, in unterschiedlichem Anforderungsniveau und unterschiedlicher Komplexität erworben werden können.

Mit Eintritt in die Primarstufe verfügt jedes Kind über sehr individuelle Lern- und Bildungserfahrungen. In Ergänzung der frühkindlichen Bildung in der Familie gehört zu den Aufgaben des Elementarbereichs die ganzheitliche Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit durch informelle, erkundende und spielerische Lernformen. Im Sinne eines Kontinuums greift die Primarstufe individuelle Lern- und Bildungserfahrungen in der Schuleingangsphase auf, führt sie alters- und entwicklungsgemäß fort und leitet behutsam Formen systematischen Lernens und Arbeitens an.

Da in allen Fächern der Primarstufe fachliches und sprachliches Lernen eng miteinander verknüpft sind, ist es die gemeinsame Aufgabe und Verantwortung aller Fächer, die bildungssprachlichen Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler als wichtige Voraussetzung zum Lernen und für den Schulerfolg zu entwickeln und zu stärken. Mehrsprachigkeit wird dabei als Ressource für die sprachliche Bildung verstanden.

Im Rahmen des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule unterstützt der Unterricht im Fach Musik die Entwicklung einer mündigen und sozial verantwortlichen, für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einstehenden Persönlichkeit. Das Fach leistet weiterhin Beiträge zu fachübergreifenden Querschnittsaufgaben in Schule und Unterricht, hierzu zählen u. a.

  • Menschenrechtsbildung,
  • Werteerziehung,
  • politische Bildung und Demokratieerziehung,
  • Medienbildung und Bildung für die digitale Welt,
  • Verbraucherbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung,
  • geschlechtersensible Bildung,
  • kulturelle und interkulturelle Bildung.

Die inhaltlichen Kooperationen mit anderen Fächern und Lernbereichen sowie außerschulisches Lernen und Kooperationen mit außerschulischen Partnern können sowohl zum Erreichen und zur Vertiefung der jeweils fachlichen Ziele als auch zur Erfüllung übergreifender Aufgaben beitragen.

Der vorliegende Lehrplan ist so gestaltet, dass er Freiräume für Vertiefung, schuleigene Projekte und die Beachtung aktueller Entwicklungen lässt. Die Umsetzung der verbindlichen curricularen Vorgaben in schuleigene Vorgaben liegt in der Gestaltungsfreiheit – und Gestaltungspflicht – der Fachkonferenzen sowie der pädagogischen Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer. Damit ist der Rahmen geschaffen, gezielt Kompetenzen und Interessen der Schülerinnen und Schüler aufzugreifen und zu fördern bzw. Ergänzungen der jeweiligen Schule in sinnvoller Erweiterung der Kompetenzen und Inhalte zu ermöglichen.

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