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Orientierungsbereich (Sprungmarken)

Aufgaben und Ziele des Faches

Der Sportunterricht in der Hauptschule leistet einen spezifischen Beitrag zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Hauptschule. Er soll bei allen Kindern und Jugendlichen die Freude an der Bewegung sowie am individuellen und gemeinschaftlichen Sporttreiben wecken, erhalten und vertiefen. Er baut auf den in der Grundschule erworbenen Kompetenzen auf.

Die Körperwahrnehmung und die Bewegungsvielfalt sollen sowohl individuell als auch in sozialen sportlichen Zusammenhängen entwickelt werden. Die besonderen Gelegenheiten, die der Sportunterricht bietet, sollen durchgängig genutzt werden, um personale und soziale Erziehung mit den rein fachlichen Aufgaben und Anforderungen zu verknüpfen.

Die entsprechende pädagogische und fachdidaktische Grundlegung für das Fach Sport ist für alle Schulformen und Schulstufen in den Rahmenvorgaben für den Schulsport in der jeweils geltenden Fassung  differenziert entfaltet. Die pädagogi-sche Leitidee für den Sportunterricht, der sportbezogen bilden und gleichzeitig erziehen soll, wird als Doppelauftrag formuliert:

Entwicklungsförderung durch Bewegung, Spiel und Sport
und
Erschließung der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur.

Der Doppelauftrag wird durch die sechs pädagogischen Perspektiven akzentuiert (s. Rahmenvorgaben für den Schulsport):

  • Wahrnehmungsfähigkeit verbessern, Bewegungserfahrungen erweitern (A)
  • Sich körperlich ausdrücken, Bewegung gestalten (B)
  • Etwas wagen und verantworten (C)
  • Das Leisten erfahren, verstehen und einschätzen (D)
  • Kooperieren, Wettkämpfen und sich verständigen (E)
  • Gesundheit fördern, Gesundheitsbewusstsein entwickeln (F)

Die Rahmenvorgaben für den Schulsport geben mit diesen sechs pädagogischen Perspektiven und den Prinzipien eines erziehenden Sportunterrichts wichtige Akzentuierungen und erzieherische Grundsätze verbindlich vor. Diese pädagogischen Orientierungen sind in den geplanten Unterrichtsvorhaben angemessenen umzusetzen.

Der Kernlehrplan Sport für die Hauptschule geht von einer im Doppelauftrag ange-legten übergreifenden fachlichen Handlungskompetenz als Zielperspektive aus. Sie ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich in ihren Lebens- und Erfahrungsräumen auf die Wirklichkeit von Bewegung, Spiel und Sport in unterschiedlichen sozialen Konstellationen und aus unterschiedlichen Beweggründen einzulassen. Darüber hinaus schaffen die erworbenen Kompetenzen die Grundlage für die Gestaltung und Beurteilung des individuellen und gemeinsamen sportlichen Handelns.

Der Kernlehrplan entfaltet auf der Basis des Doppelauftrages und der damit geforderten motorischen, sozialen und individuellen Handlungskompetenz drei Kompetenzbereiche: Wahrnehmungs- und Bewegungskompetenz, Methodenkompetenz und Urteilskompetenz. Der Unterricht ist so anzulegen, dass diese drei Kompetenzbereiche angemessen umgesetzt werden. Dabei wird sportliches Bewegungshandeln mit der Fähigkeit verknüpft, Alternativen zu entwickeln sowie fachliche Sachverhalte kognitiv zu erfassen und nach fachspezifischen Kriterien beurteilen zu können.

Durch die Verknüpfung der drei Kompetenzbereiche muss es auch gelingen, Verantwortung für sich selbst und in sozialen Kontexten zu entwickeln. Dabei sind im Sportunterricht gegenseitige Wertschätzung und Akzeptanz sowie Respekt gegenüber unterschiedlichen Dispositionen, Leistungsunterschieden und kulturellen Besonderheiten besonders zu beachten. Der geschlechterspezifische Zugang zu Bewegung, Spiel und Sport ist zu berücksichtigen. Schülerinnen und Schüler sollen so eine eigene sportbezogene Identität im Sportunterricht und als Grundlage zur Teilhabe in außerunterrichtlichen sportlichen Handlungsfeldern ausbilden können.

Der kompetenzorientierte Kernlehrplan für den Sportunterricht konzentriert sich ausschließlich auf fachliche Anforderungen und auf beobachtbare und weitgehend überprüfbare Lernergebnisse. Er beschreibt Lernergebnisse in Form von Kompetenzerwartungen jeweils zum Ende der Jahrgangsstufen 6, 8 und 10. Dabei beschränkt sich die Darstellung auf wesentliche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse.

Neben der beschriebenen Obligatorik verbleiben jeder einzelnen Schule und den verantwortlichen Sportlehrkräften Freiräume, um in Abhängigkeit von Fähigkeiten, Neigungen und Wünschen der Schülerinnen und Schüler Akzente setzen zu können, um die erwarteten individuellen und sozialen sportlichen Handlungskompetenzen vertiefen oder erweitern zu können.

Zudem sollen Bewegung, Spiel und Sport in der Schule über den obligatorischen Sportunterricht hinaus integrale Bestandteile von Unterricht und Schulleben (vgl. Rahmenvorgaben für den Schulsport) sein. Der außerunterrichtliche Schulsport und insbesondere der gebundene Ganztag in der Hauptschule bieten zahlreiche Möglichkeiten der Erweiterung und Akzentuierung sportlicher Angebote.

Hierdurch können auch Zielsetzungen des außerschulischen Sports (Bewegung, Spiel und Sport in breiten- und leistungssportorientierten Sportorganisationen), wie sie in den gültigen Rahmenvereinbarungen mit Sportorganisationen formuliert sind, in Kooperation mit der Schule unter Berücksichtigung der o. g. sportpädagogischen Grundsätze unterstützt werden.

Die thematische Verknüpfung von Unterrichtsvorhaben mit anderen Fächern auf der Basis fachkonferenzbezogener Absprachen ermöglicht die Integration der fachlichen Aufgaben und Anforderungen in fachübergreifenden Zusammenhängen und ermöglicht so einen vernetzten und vertieften Kompetenzaufbau. Der Sportunterricht der Hauptschule ist insbesondere auch darauf auszurichten, die Persönlichkeitsentwicklung, ein soziales Miteinander, interkulturelles Lernen, gemeinsamen Unterricht, Kommunikationsfähigkeit und kooperatives selbstgesteuertes, reflektierendes Lernen zu fördern.

Der Erwerb einer umfassenden Handlungskompetenz in Bewegung, Spiel und Sport muss mit einer fachbezogenen Sprachförderung verknüpft werden. Lernprozesse bezogen auf Fachwissen und methodische Fähigkeiten sowie auf die Beurteilung und Bewertung von bewegungs- und sportspezifischen Sachverhalten und Problemstellungen sind auch sprachlich vermittelt; ebenso wie die Beschreibung sportlicher Handlungen und der kommunikative Austausch darüber. Solche sprachliche Fähigkeiten entwickeln sich nicht naturwüchsig auf dem Sockel alltagssprachlicher Kompetenzen, sondern müssen gezielt in einem sprachsensiblen Fachunterricht angebahnt und vertieft werden. Insbesondere diejenigen Schülerinnen und Schüler, die in ihren Familien wenig Kontakt zur schriftsprachlichen Kultur haben und/oder mit einer anderen Sprache als Deutsch aufgewachsen sind, bedürfen auch im Sportunterricht der besonderen sprachlichen Förderung und Unterstützung, weil sie sonst das unterrichtliche Lernangebot nicht erfolgreich nutzen können.

Der Unterricht an der Hauptschule ist insgesamt darauf ausgerichtet, Selbstorganisation und Kommunikationsfähigkeit zu fördern, ebenso wie kooperatives, selbstgesteuertes, reflektierendes Lernen, um die Schülerinnen und Schüler auf eine berufliche Ausbildung bzw. auf den Erwerb höherer Abschlüsse vorzubereiten.  

Diese Fassung der Rahmenvorgaben ist jeweils unter www.schulsport-nrw.de im Informationsfeld Service zu finden.

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