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Beispiel eines schulinternen Lehrplans für das Abendgymnasium und Kolleg im Fach Geographie

Hinweis: Als Beispiel für einen schulinternen Lehrplan auf der Grundlage des Kernlehrplans Geographie steht hier der schulinterne Lehrplan einer fiktiven Schule zur Verfügung. Um zu verdeutlichen, wie die jeweils spezifischen Rahmenbedingungen in den schulinternen Lehrplan einfließen, wird die Schule in Kapitel 1 zunächst näher vorgestellt. Den Fachkonferenzen wird empfohlen, eine nach den Aspekten im vorliegenden Beispiel strukturierte Beschreibung für ihre Schule zu erstellen.

1 Die Fachgruppe Geographie am Alfred-Wegener-Weiterbildungskolleg

Hinweis: Um die Ausgangsbedingungen für die Erstellung des schulinternen Lehrplans festzuhalten, können beispielsweise folgende Aspekte berücksichtigt werden:
  • Lage der Schule
  • Aufgaben des Fachs bzw. der Fachgruppe
  • Funktionen und Aufgaben der Fachgruppe vor dem Hintergrund des Schulprogramms
  • Beitrag der Fachgruppe zur Erreichung der Erziehungsziele ihrer Schule
  • Beitrag zur Qualitätssicherung und –entwicklung innerhalb der Fachgruppe
  • Zusammenarbeit mit andere(n) Fachgruppen (fächerübergreifende Unterrichtsvorhaben und Projekte)
  • Ressourcen der Schule (personell, räumlich, sächlich), Größe der Lerngruppen, Unterrichtstaktung, Stundenverortung
  • Fachziele
  • Name des/der Fachvorsitzenden und des Stellvertreters/der Stellvertreterin
  • ggf. Arbeitsgruppen bzw. weitere Beauftragte

Das fiktive Alfred-Wegener-Weiterbildungskolleg (AWW) in Recklinghausen ist Mitte der 80er Jahre gegründet worden und liegt zentral in einem ehemaligen Knappschaftsgebäude am Hohenzollernring. Sein Einzugsgebiet reicht von Dülmen über Gladbeck und Marl im Norden bis zur Emscher im Süden. 440 Studierende werden hier von 29 Kolleginnen und Kollegen, von denen mehrere Teilzeitkräfte sind, unterrichtet. Das Kolleg ermöglicht meist jungen Erwachsenen einen Zugang zur Fachhochschulreife und zur Allgemeinen Hochschulreife. Die Studierendenschaft setzt sich zu 60% aus Frauen und zu über 40% aus Studierenden mit Migrationshintergrund zusammen, fast ein Drittel verfügt über keine Berufsausbildung, sondern hat in den letzten Jahren auf unterschiedlichster Weise gejobbt. Ein großer Teil der Studierenden besitzt die Erfahrung eines längeren Auslandsaufenthalts und, obwohl die Meisten als Deutsch Muttersprachler gelten, spricht ein großer Teil zuhause in der Familie und mit den Freunden eine andere Sprache als Deutsch. insgesamt kommen so mehr als 12 unterschiedliche zuhause gesprochene Sprachen zusammen. Ca. 15% der Studierenden sind ehemalige Angestellte der öffentlichen Verwaltung, die häufig die Fachhochschulreife anstreben.

Als Besonderheit bietet das AWW auch einen Abendgymnasialen Zweig an, indem jährlich zum Sommer ca. 25 bis 30 Studierende aufgenommen werden und parallel zu ihrer Berufstätigkeit in 21 bis 23 Unterrichtsstunden pro Woche die allgemeine Hochschulreife erwerben können. Eine Berufstätigkeit ist Voraussetzung zur Aufnahme in diesen Zweig und die Aufnahme erfolgt jeweils in die Einführungsphase. Eine Besonderheit des Abendgymnasialen Zweiges ist, dass die Kombination der Grund- und Leistungskurse vom jeweiligen Jahrgang geschlossen gewählt werden. Aufgrund der geringen Jahrgangsstärken (durch hohe Abbrecherquoten in der Qualifikationsphase) sind somit individuelle Kombinationen nicht möglich.

Das Fach Erdkunde ist am AWW gut etabliert und wird von insgesamt 4 Kolleginnen und Kollegen vertreten. Es ist innerhalb der Gesellschaftswissenschaften gut integriert mit ständigen Grundkursen (auch im Abendgymnasialen Zweig) und episodisch zustande kommenden Leistungskursen. In der Einführungsphase stehen der Geographie 4 Semesterwochenstunden im Kollegzweig zur Verfügung, der schulinterne Lehrplan geht sowohl hier als auch in der Qualifikationsphase von einem Unterrichtsvolumen von 15 Schulwochen im Semester aus, somit ist Raum für Klausuren, Exkursionen und eigene Schwerpunktsetzungen noch gegeben. Im abendgymnasialen Zweig beträgt die Semesterwochenstundenzahl nur 2 Semesterwochenstunden in der Einführungsphase, wodurch eine Straffung des Unterrichts unbedingt notwendig ist. Für die Gesellschaftswissenschaften steht ein eigener Fachraum mit fest installiertem Beamer zur Verfügung, außerdem kann der mit 12 Internetplätzen ausgerüstete Informatikraum in Absprache genutzt werden. In der Oberstufe werden alle Fächer in Doppelstunden unterrichtet, hierzu existiert ein 14-tägiger Stundenplan.

Der Geographieunterricht stellt den Raum und den dort wirkenden Menschen in den Mittelpunkt. Die begründete Beurteilung der Folgen der Raum-Mensch-Beziehungen hat im 2. Bildungsweg traditionell eine zentrale Bedeutung, besonders das Fällen von Werturteilen unter Bezugnahme genannter Wertmaßstäbe gelingt unseren Studierenden leichter als im Ersten Bildungsweg. Berufs- und Auslandserfahrungen sowie die Heterogenität der einzelnen Lebenswege helfen hierbei.

Die Qualität der geleisteten Arbeit wird durch eine regelmäßige schriftliche Evaluation, die mit den Studierenden gemeinsam vorgenommen wird, unterstützt.

2 Entscheidungen zum Unterricht

Hinweis: Die nachfolgend dargestellte Umsetzung der verbindlichen Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans findet auf zwei Ebenen statt. Das Übersichtsraster gibt den Lehrkräften einen raschen Überblick über die laut Fachkonferenz verbindlichen Unterrichtsvorhaben pro Schuljahr. In dem Raster sind außer dem Thema des jeweiligen Vorhabens das schwerpunktmäßig damit verknüpfte Inhaltsfeld bzw. die Inhaltsfelder, inhaltliche Schwerpunkte des Vorhabens sowie Schwerpunktkompetenzen ausgewiesen. Die Konkretisierung von Unterrichtsvorhaben führt weitere Kompetenzerwartungen auf und verdeutlicht vorhabenbezogene Absprachen, z.B. zur Festlegung auf einen Aufgabentyp bei der Lernerfolgsüberprüfung durch eine Klausur.

2.1 Unterrichtsvorhaben

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2.1.1 Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben

Hinweis: Aufgrund der erheblichen Unterschiede in den Stundentafeln der verschiedenen Schulen des II. Bildungsweges und den großen Differenzen in den Kompetenzausprägungen der Studierenden zu Beginn dieser Einführungsphase (s. Kernlehrplan für das Abendgymnasium und Kolleg in NRW für das Fach Geographie, Seite 11) wird sich der Unterricht in der EF in den einzelnen Schulen deutlich voneinander unterscheiden. Ein Beispiel für diese Einführungsphase kann damit in diesem Rahmen nur eine grobe Richtschnur sein. Vorgegeben durch den Kernlehrplan sind die Kompetenzen an denen gearbeitet werden müssen, flexibel bleibt das Ziel der jeweiligen Ausprägung zum Ende, zwischen Anbahnung und vertieftem Vollerwerb. Hier muss jede Schule entsprechend der Eingangskompetenzen der Studierenden und der Menge der zur Verfügung stehenden Zeit entscheiden, welche Stufe der Ausprägung der jeweilig Kompetenzen erreicht werden soll. Das hier dargestellte Beispiel eines Unterrichtrasters für die Einführungsphase bezieht sich auf eine fiktive Kollegschule mit einer Einführungsphase von 4 Semesterwochenstunden.
Einführungsphase

Hinweis: Die Planung der Qualifikationsphase im schulinternen Lehrplan erfordert besonders im Zweiten Bildungsweg auch einen Rückblick auf die vorangehende Einführungsphase, die im ZBW zwar alle Kompetenzen in den Blick nimmt, diese aber je nach Schulform, Intensität der Einführungsphase, Voraussetzung der Studierenden usw. unterschiedlich intensiv erreicht. Es muss daher notwendigerweise besondere Sorgfalt bei der Wahl und Schwerpunktsetzung der Gegenstände und Raumbeispiele ausgeübt werden. Die Überprüfung der Umsetzung von städtebaulichen Leitbildern in der Stadtplanung eignet sich z. B. möglicherweise besonders gut zum Aufarbeiten von in der Einführungsphase erst in Ansätzen erreichten Urteilskompetenzen besonders auf dem Gebiet der Differenzierung von Sach- und Werturteilen. Hingegen können womöglich fehlende Methodenkompetenzen eventuell besonders gut am Gegenstand des Zusammenwachsens von Räumen aufgearbeitet werden.
Wichtig ist, dass die Kompetenzen, die in einer verkürzten Einführungsphase von z.B. 2 Semesterwochenstunden nur oberflächlich erreicht werden können, im Schullehrplan der EF gekennzeichnet werden und dann ein Bereich in der Qualifikationsphase ausgewiesen werden, indem sie besonders vertieft werden. Hiervon sind besonders die Abendgymnasien mit der geringen Wochenstundenzahl aufgrund der parallelen Berufstätigkeit betroffen. Das vorliegende Beispiel eines schulinternen Lehrplans geht von einem hinreichenden Unterricht in der Einführungsphase aus.
Qualifikationsphase (Q1) – GRUNDKURS

Qualifikationsphase (Q2) – GRUNDKURS

Qualifikationsphase (Q1) – LEISTUNGSKURS

Qualifikationsphase (Q2) –LEISTUNGSKURS

2.1.2 Konkretisierte Unterrichtsvorhaben

Hinweis: Thema, Inhaltsfelder, inhaltliche Schwerpunkte und Kompetenzen hat die Fachkonferenz der Beispielschule verbindlich vereinbart. In allen anderen Bereichen sind Abweichungen von den vorgeschlagenen Vorgehensweisen bei der Konkretisierung der Unterrichtsvorhaben möglich. Darüber hinaus enthält dieser schulinterne Lehrplan in den Kapiteln 2.2 bis 2.4 übergreifende sowie z.T. auch jahrgangsbezogene Absprachen zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit, zur Leistungsbewertung und zur Leistungsrückmeldung. Je nach internem Steuerungsbedarf können solche Absprachen auch vorhabenbezogen vorgenommen werden.

Einführungsphase:

Aufgrund der erheblichen Unterschiede in den Stundentafeln der verschiedenen Schulen des II. Bildungsweges und den großen Differenzen in den Kompetenzausprägungen der Studierenden zu Beginn dieser Einführungsphase (s. Kernlehrplan für das Abendgymnasium und Kolleg in NRW für das Fach Geographie, Seite 11) werden sich der Unterricht in der EPH in den einzelnen Schulen deutlich voneinander unterscheiden. Ein Beispiel für eine Einführungsphase kann damit in diesem Rahmen nur eine grobe Richtschnur sein. Vorgegeben durch den Kernlehrplan sind die Kompetenzen an denen gearbeitet werden muss; flexibel bleibt das Ziel der jeweiligen Ausprägung zum Ende, zwischen Anbahnung und vertieftem Vollerwerb. Hier muss jede Schule entsprechend der Eingangskompetenzen der Studierenden und der Menge der zur Verfügung stehenden Zeit in der Fachkonferenz entscheiden, welche Stufe der Ausprägung der jeweilig Kompetenzen erreicht werden soll. Damit fällt auch die Entscheidung über die eventuelle Verlagerung von Kompetenzerwerb in die Qualifikationsphase. Das hier dargestellte Beispiel eines Unterrichtrasters für die Einführungsphase bezieht sich auf eine fiktive Schule mit einer Einführungsphase von 4 Semesterwochenstunden, wie es sehr häufig in den Kollegschulen gehandhabt wird. Die vielen Schulen mit einer EPH von nur 2 Semesterwochenstunden (wegen der geringeren Anzahl an Wochenstunden häufig die Abendgymnasien) müssen zwar an allen Kompetenzen arbeiten, die Tiefe wird aber unterschiedlich sein. Die Kompetenzen, die besonders geeignet sind, nach einer Anbahnung in der EPH weiter in der Qualifikationsphase vertieft zu werden bzw. die von den berufstätigen Erwachsenen schon in ausgeprägter Form mitgebracht werden und damit nur angerissen werden brauchen, sind in der unteren Darstellung grau unterlegt.

Einführungsphase für eine fiktive Schule mit einer EF von 4 Semesterwochenstunden im Fach Geographie

Hinweis: Thema, Inhaltsfelder, inhaltliche Schwerpunkte und Kompetenzen hat die Fachkonferenz der Beispielschule verbindlich vereinbart. In allen anderen Bereichen sind Abweichungen von den vorgeschlagenen Vorgehensweisen bei der Konkretisierung der Unterrichtsvorhaben möglich. Darüber hinaus enthält dieser schulinterne Lehrplan in den Kapiteln 2.2 bis 2.4 übergreifende sowie z.T. auch jahrgangsbezogene Absprachen zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit, zur Leistungsbewertung und zur Leistungsrückmeldung. Je nach internem Steuerungsbedarf können solche Absprachen auch vorhabenbezogen vorgenommen werden.
Grundkurs, Qualifikationsphase 1: Unterrichtsvorhaben II:

Hinweis: Thema, Inhaltsfelder, inhaltliche Schwerpunkte und Kompetenzen hat die Fachkonferenz der Beispielschule verbindlich vereinbart. In allen anderen Bereichen sind Abweichungen von den vorgeschlagenen Vorgehensweisen bei der Konkretisierung der Unterrichtsvorhaben möglich. Darüber hinaus enthält dieser schulinterne Lehrplan in den Kapiteln 2.2 bis 2.4 übergreifende sowie z.T. auch jahrgangsbezogene Absprachen zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit, zur Leistungsbewertung und zur Leistungsrückmeldung. Je nach internem Steuerungsbedarf können solche Absprachen auch vorhabenbezogen vorgenommen werden.
Leistungskurs, Qualifikationsphase 1, Unterrichtsvorhaben II:

 

2.2 Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit

Die Fachkonferenz Geographie erarbeitet ausgehend von den curricularen Vorgaben des Kernlehrplans zu Aufgaben und Ziele des Faches sowie zu den Kompetenzbereichen, den Inhaltsfeldern und den Kompetenzerwartungen folgende fachmethodische und fachdidaktische Grundsätze. Diese Grundsätze werden in Kooperation mit den weiteren Fächern des gesellschaftlichen Aufgabenfeldes sowie in Abstimmung mit schulweiten Grundsätzen der didaktischen und methodischen Arbeit in der Lehrerkonferenz und unter Berücksichtigung des Schulprogramms bestimmt.

Das Alfred-Wegener-Weiterbildungskolleg begreift sich als Schule des Zweiten Bildungsweges, in der kritisches Denken und Mündigkeit weiter entwickelt werden können. Dabei dient das Lernen auch der Horizonterweiterung, der Entfaltung individueller Begabung und Persönlichkeitsentwicklung. Als Schule des Zweiten Bildungswegs soll es den Studierenden die Möglichkeit bietet, die in der bisherigen Bildungsbiografie ausgebildeten Sach-, Methoden-, Urteils- und Handlungskompetenzen zu erweitern und zu vertiefen, zudem sollen Kenntnisse über die Natur- und Humanfaktoren und ihre Wechselbeziehungen als Bedingung und Ausdruck des wirtschaftenden Menschen vermittelt werden (KLP Geographie WBK; S.9). Die Geographie greift als Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes zudem die Entwicklung von Kompetenzen auf, die das Verstehen der Wirklichkeit sowie gesellschaftlich wirksame Strukturen und Prozesse ermöglicht und die Mitwirkung in demokratisch verfassten Gemeinwesen weiter unterstützen soll (KLP Geographie WBK S.9). Die Arbeit im AWW greift in besonderer Art und Weise die Erfahrungen auf, die Studierende durch ihre Berufstätigkeit, durch unterschiedliche kulturelle Hintergründe oder z.B. durch die Erziehung von Kindern erworben haben bzw. parallel zur Schule erwerben. Der Unterricht bietet die Möglichkeit diese Fähigkeiten einzubringen. Das AWW leistet einen Beitrag zur Chancengleichheit sowie zur Integration und Qualifikation von Zuwanderinnen und Zuwanderern. Daraus leiten sich eine Reihe überfachlicher und fachlicher didaktisch-methodischer Grundsätze ab:

Überfachliche Grundsätze:

Unterrichtstransparenz und Förderung desselbstständigen Lerners

Der Unterricht im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld entfaltet, ausgehend von den curricularen Vorgaben, geographische Themen, welche die lebensweltlichen Erfahrungen der Studierenden mit einbeziehen. Aufgrund der Berufs- und Lebenserfahrung (in der Abendgymnasiumschiede zusätzlich zu den parallel zum Schulbesuch im Berufsalltag hinzukommenden Kompetenzen), des höheren Alters und der großen Unterschiede in den einzelnen Biographien steht die Förderung des selbstständigen Lerners besonders im Vordergrund unserer didaktischen Arbeit. Hierzu sind eine sehr hohe Transparenz, eine klare Zieldefinierung, individuelle Lernberatung und die Anwendung einer hohen Variation von Arbeitsmethoden notwendig. Diesen Anforderungen begegnen wir durch einen besonders hohen Grad an Binnendifferenzierung. Medien und Arbeitsmittel werden studierendennah gewählt. Der Unterricht bietet die Möglichkeit der Anwendung eigener Strategien der Studierenden und die Möglichkeit erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten mit dem schon vorhandenen Weltbild zu konfrontieren, was eine wichtige Herausforderung des Unterrichts erfordert.

Fachliche Grundsätze:

Der Unterricht im Fach Geographie spiegelt folgende Grundsätze in besonderer Weise wider:

Unterrichtstransparenz und Auswahl von konkretisierten Themen und Raumbeispielen

Entsprechend den Vorgaben des Kernlehrplans Geographie werden für den Unterricht die konkretisierten Themen gemeinsam mit den Studierenden gesucht, diese sollten an die lebensweltlichen und beruflichen Erfahrungen der Studierenden anknüpfen und die Möglichkeit bieten, im Unterricht die geographischen Dimensionen zu entdecken und diese mit Hilfe inhaltlicher und methodischer Konzepte des Faches zu bearbeiten. Sie erwerben auf diese Weise geographische Sach-, Methoden-, und Urteilskompetenzen, die in Handlungskompetenzen münden. In den vielfältigen diskursiven, simulativen und realen Handlungssituationen des Unterrichts und der evtl. parallel stattfinden Arbeitswelt (verstärkt in der Abendgymnasialen Schiene) werden die neu erworbenen Kompetenzen der Studierenden für diese spürbar. Das schafft nicht nur Motivation, sondern sichert auch umfassend Interesse, Beteiligung und Anteilnahme. Die Lehrenden des AWW machen ihren Studierenden Zweck, Ziele und Abläufe des Unterrichts immer klar.
Bei der Auswahl der Raumbeispiele, die entsprechend der Vorgaben des Kernlehrplans mit den Studierenden gemeinsam gesucht werden, berücksichtigen wir die Herkunft der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund bzw. die ihrer Familien. Genauso werden bei der Auswahl auch die beruflichen Hintergründe der Studierenden in den Blick genommen. Dies trägt dazu bei, dass die Studierenden nicht Objekte eines anonymen, ihnen gegenüber verdinglichten Lernprozesses sind, sondern in wachsendem Maße aktive Mitgestalter, sei es bei der Entdeckung und Formulierung von Problemen, bei der Auswahl von geeigneten Lernumgebungen, bei der Materialsichtung und -analyse sowie der Formulierung von Ergebnissen, bei Urteilsbildung, praktischer Handlung und Evaluation des Unterrichts.
Um den Unterrichtsprozess transparent zu halten, aber auch entsprechend den Lernbedingungen der Studierenden, sollen Methoden zur Sicherung und Festigung unterrichtlicher Lernprozesse als fester Bestandteil der selbstständigen Lernorganisation verankert werden

Nutzung schon vorhandener Kompetenzen

Schon die im Alfred-Wegener-Kolleg in der Kollegschiene mit 30 Wochenstunden in Geographie mit nur 4 Semesterwochenstunden stattfindende Einführungsphase zwingt zur optimalen Nutzung der schon vorhandenen Kompetenzen. Diese liegen oft hauptsächlich im Bereich der Urteils- und Handlungskompetenzen. Entscheidungen im Beruf, in der Kindererziehung, im Leben mit fremden Kulturen etc. haben die Urteils- und Handlungskompetenzen außerhalb der Schule schon gefördert und ausgeprägt. Lebenserfahrungen sind durch eigene Werturteile gefestigt worden. Insgesamt ist das Erreichen der curricular geforderten Urteils- und Handlungskompetenzen den Studierenden des II. Bildungsweges meist schneller möglich als das von Sach- und Methodenkompetenzen.

In der besonderen Situation der Abendgymnasialen Schiene mit nur 21 bis 23 Wochenstunden, in der die Studierenden parallel zum Unterricht im Beruf weitere für ihre Ausbildung in Geographie wichtige Kompetenzen erwerben, konzentriert sich der Geographieunterricht in der Einführungsphase auf die Selbstkontrolle, Selbsterfassung und Vertiefung der individuell vorhandenen Kompetenzen. Die Lehrenden verstehen sich daher in der Abendgymnasialen Schiene noch stärker als Organisatoren des individuellen Lernweges. In der Qualifikationsphase müssen besonders in der Q1 die individuell unterschiedlich ausgeprägten Kompetenzen an den vorgegebenen Katalog von Kompetenzen herangeführt werden. Hierzu sollen auch die in Q1 & Q2 unterschiedlich ausgeprägte Klausurformate dienen (vergl. Kap. 2.3).

2.2 Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung

Hinweis: Sowohl die Schaffung von Transparenz bei Bewertungen als auch die Vergleichbarkeit von Leistungen sind das Ziel, innerhalb der gegebenen Freiräume Vereinbarungen zu Bewertungskriterien und deren Gewichtung zu treffen.

Auf der Grundlage von § 48 SchulG, § 17-19 APO-WBK sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Geographie hat die Fachkonferenz die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen. Die nachfolgenden Absprachen betreffen das lerngruppenübergreifende gemeinsame Handeln der Fachgruppenmitglieder.

Verbindliche Absprachen zur Herstellung von Transparenz:

  • Studierende bekommen zu Beginn eines Unterrichtsvorhabens die in den zu bearbeitenden Unterrichtsvorhaben ausgewiesenen Kompetenzen in Form eines Kompetenzrasters ausgehändigt. Diese Matrix enthält Spalten, in denen sie bereits ihre Vorkompetenzen durch Selbsteinschätzung kennzeichnen können. Später dient diese Übersicht zur Selbsteinschätzung des jeweiligen Kompetenzstandes und der jeweiligen Kompetenzentwicklung zum Zeitpunkt einer Leistungsbewertung. Die Voreinschätzungen der Studierenden werden ausgewertet und ihre Fragen dazu geklärt. Notwendig ist am Anfang auch die Erläuterung der Kompetenzbegriffes und seiner Bereiche.
  • Dazu gehört, dass Studierende explizit darüber informiert werden, dass alle vier Kompetenzbereiche zu entwickeln und bei der Leistungsbewertung berücksichtigt werden.
  • Es wird mit ihnen geklärt, welche Leistungssituationen und möglichkeiten der Unterricht enthalten wird.
  • In der Qualifikationsphase bekommen Studierende mit Erläuterung der jeweiligen Relevanz zudem in der Anfangsphase des Unterrichts:
    • eine Übersicht über die Zentralabitur-Operatoren im Fach Geographie,
    • eine Übersicht über die Vorgaben, Aufgabenarten des Zentralabiturs Geographie, und den Zugang für die im Netz vom Schulministerium veröffentlichen Prüfungsaufgaben,
    • eine Einführung in die Nomenklatur des Zentralabiturs auf der Basis der entsprechenden
    • Methodenkompetenzformulierungen.
  • Die Studierenden werden über Art, Umfang, Anforderung und Korrektur der Klausuren informiert, sowie über die Hinweise zur Weiterarbeit, die somit als Grundlage für die individuelle Lernberatung gelten.
  • Die „Grundsätze“ der Fachkonferenz der Schule sind öffentlich. Sie werden den Studierenden zu Beginn des Unterrichts bekanntgegeben.

Instrumente der Leistungsüberprüfung

Die Beurteilungsbereiche „Sonstige Leistungen im Unterricht“ gehen in der Einführungsphase in die Endnote ein. Die Beurteilungsbereiche „Klausuren“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ gehen in der Qualifikationsphase in die Endnote ein.

a) Schriftliche Arbeiten/Klausuren

Die Fachkonferenz Geographie des Alfred-Wegener-Kollegs hat beschlossen, dass In der Q1-Phase (3&4 Semester) besonders im Abendgymnasialen Zweig Klausuren gestellt werden, die dem individuellen Fortschritt im Kompetenzerwerb Rechnung tragen. Hier können individuelle Stärken und Fortschritte im Kompetenzerwerb als Bewertungsgrundlage in den Fokus genommen werden. Die Rückmeldung des individuellen Fortschritts und der noch vorhandenen Schwächen ist in dieser Phase von grundlegender Bedeutung.

Die Formate der Klausuren in der Q2 (5&6 Semester) sind dagegen strikt entsprechend den Abiturklausuren zu konzipieren. Dies soll für die Bewertung mit Hilfe von Punkten, die Verteilung der Anforderungsbereiche, die Fülle an Materialien usw. gelten. Klausuren sind grundsätzlich in den Kurszusammenhang zu integrieren. Auch in den Semestern der Q2 ist mit der Bewertung jeder Klausur der individuelle Stand auf dem Wege zum Katalog der Abiturvoraussetzungen zur Selbstevaluation deutlich zu machen und die Klausur mit Tipps zur weiteren Arbeit hinsichtlich des angestrebten Zieles zu versehen.

Grundsätzlich dienen Kursergebnisse auch der Kontrolle der Lehrenden hinsichtlich des Erfolgs des eigenen Unterrichts und sollte dabei auch als Grundlage für die weitere Unterrichtplanung genutzt werden.

Dauer und Anzahl der Klausuren

Im Rahmen der Spielräume der APO-WBK hat die Fachkonferenz folgende Festlegungen getroffen:

SemesterStufeDauer (GK)Dauer (LK)Anzahl
3. Semester Q1, 1. Halbjahr 90 Min. 135 Min. 2
4. Semester Q1, 2. Halbjahr 135 Min. 180 Min. 2
5. Semester Q2, 1. Halbjahr 135 Min. 180 Min. 2
6. Semester Q2, 2. Halbjahr 180 Min. 255 Min. 1



b) Sonstige Leistungen

Zum Beurteilungsbereich der Sonstigen Mitarbeit gehören laut Schulgesetz NRW „alle in Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen“ (§ 15). Gemäß Kapitel 3 des Kernlehrplans sollen hierbei die Studierende „durch die Verwendung einer Vielzahl von unterschiedlichen Überprüfungsformen vielfältige Möglichkeiten“ erhalten, „ihre eigene Kompetenzentwicklung darzustellen und zu dokumentieren“.

Bei allen Überprüfungsformen fließt die fachlich-inhaltliche Qualität in besonderem Maße in die Bewertung ein.

Hier soll „kein abschließender Katalog festgesetzt“ werden, im Folgenden werden aber einige zentrale Bereiche für das AWW im Fach Geographie aufgeführt:

    1. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, die in der Unterrichtssituation selbst erarbeitet werden (im Unterrichtsgespräch und in kooperativen Lernformen)
      • Vielfalt und Komplexität der fachlichen Beiträge in den drei Anforderungsbereichen
      • Beachtung der Kommunikationssituation, thematische Anbindung an vorausgehende Unterrichtsbeiträge, Verzicht auf Redundanzen
      • Sicherheit in Bezug auf die Fachsprache
      • Intensität der Mitarbeit bzw. Zusammenarbeit
      • gegenseitige Unterstützung bei Lernprozessen
    2. Präsentationen, Referate
      • fachliche Kompetenz und Richtigkeit
      • Originalität und Ideenreichtum
      • Selbstständigkeit und geeignete Suchstrategien (Bibliotheken, Internet und internetbasierte Geoinformationsdienste)
      • Beschaffung und Verarbeitung komplexere Darstellungs- und Arbeitsmittel sowie deren themenbezogene vernetzte Auswertung
      • Strukturierung
      • fachliche Differenziertheit
      • Sicherheit in Bezug auf die Fachsprache
      • Belege durch angemessene und korrekte Materialverweise und Zitate
      • Visualisierungen, funktionaler Einsatz von Medien
      • adressatenbezogene Präsentation
    3. Protokolle
      • sachliche Richtigkeit
      • Gliederung
      • Vernetzung geographischer Faktoren
      • fachliche Differenziertheit
      • Sicherheit in Bezug auf die Fachsprache
      • formale Korrektheit
    4. Portfolios
      • fachliche Richtigkeit
      • Tiefe der Analyse von Wechselwirkungen geographischer Faktoren
      • Sicherheit im Umgang mit Theorien und Modellen
      • Differenziertheit der gefällten Sach- und Werturteile
      • Vollständigkeit der Aufgabenbearbeitung
      • Selbstständigkeit
      • Originalität und Ideenreichtum
      • Differenziertheit
      • Sicherheit in Bezug auf die Fachsprache
      • formale Gestaltung, Layout
    5. Projektarbeit
      • Tiefe der Analyse von Wechselwirkungen geographischer Faktoren
      • Sicherheit im Umgang mit Theorien und Modellen
      • Differenziertheit der gefällten Sach- und Werturteile
      • Methodenkompetenz
      • Präsentationskompetenz
      • Differenziertheit
      • Sicherheit in Bezug auf die Fachsprache
      • Originalität und Ideenreichtum
      • Selbstständigkeit
      • Arbeitsintensität
      • Planungs- und Organisationskompetenz
      • Teamfähigkeit
    6. schriftliche Übungen

  1. Rollenspiele
    • fachliche Ausgestaltung einer Rolle
    • fachlich angemessene Einnahme einer Position
    • Reflexion und Bewertung

Grundsätze der Leistungsrückmeldung und Beratung:

Die Leistungsrückmeldung erfolgt regelmäßig in mündlicher und ggf. in schriftlicher Form.

Intervalle

Die Rückmeldungen erfolgen mindestens einmal pro Quartal, in der Regel gegen Ende des Quartals. Zu umfangreicheren Arbeiten im Bereich der Sonstigen Mitarbeit (z.B. Referate, Produktportfolio) erfolgt eine zeitnahe Leistungsrückmeldung.

Beratung

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur Lernberatung im Anschluss an den Unterricht mit Fachlehrer/innen. In diesen Beratungsgesprächen sollte die schon vorhandenen und eingebrachten Kompetenzen deutlich gemacht werden. Des Weiteren sollten die Bereiche in denen Kompetenzen noch zu erwerben bzw. zu vertiefen sind klar umrissen werden.
Bei nicht ausreichenden Leistungen bietet die Lehrkraft dem Studierenden bzw. der Studierenden spezielle Beratungstermine an. Zentrale Inhalte der Beratungsgespräche werden dokumentiert. Zudem werden die Lernhinweise und die Unterstützungsangebote der Lehrkraft schriftlich festgehalten.

2.4 Lehr- und Lernmittel

Vgl. die zugelassenen Lernmittel für Geographie:

http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Medien/Zugelassene-Lernmittel/index.html

3 Entscheidungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Fragen

Gemäß dem Auftrag der Schulen des Zweiten Bildungsweges, erwachsene Lernende zu qualifizierten Bildungsabschlüssen zu führen, versteht sich das AWW als Lernort, wo Studierende mit ihren biografischen, soziokulturellen Prägungen sowie mit ihren beruflichen Kompetenzen und Lehrende sich partnerschaftlich und in gegenseitiger Wertschätzung begegnen. Im Schulprogramm ist fest verankert, dass die Demokratiefähigkeit der Schülerinnen und Schüler neben der Herausbildung fachlicher Qualifikationen Ziel aller Fächer ist. Demokratie ist nicht nur Herrschaftsform, sondern auch Unterrichtsprinzip.

Aus dieser Sicht ergeben sich für das Fach Geographie Lehr- und Lernformen, die von Anfang an Sozialformen und Lernstrukturen entwickeln, die auf Mitbestimmung und Selbstständigkeit setzen. Vielfältige teilnehmerorientierte und aktivierende Arbeitsweisen haben Vorrang.

Da erwachsene Lernende in hohem Maße über berufliche Kompetenzen und solche zur Alltagsbewältigung verfügen, werden diese im Unterricht aufgegriffen, reflektiert und nutzbar gemacht. Bei der Auswahl der Materialien wird verstärkt die Eigenrecherche der Studierenden und deren Urteilsfähigkeit hinsichtlich der Auswahl berücksichtigt.

Das AWW legt besonderen Wert auf eine partizipative und demokratische Schulkultur, die sich in einer Reihe von Einrichtungen spiegelt:

  • Informationen zu individuellen Schullaufbahnen und Beratungen zu Lernproblemen werden in institutionalisierten Sprechstunden von Tutoren und Oberstufenkoordinatoren angeboten.
  • Beratungen und Hilfen in schwierigen Lebenslagen organisiert der Studierendenrat als Hilfsangebot durch Selbsthilfegruppen, die von Lehrer und Lehrerinnen unterstützt werden.
  • Die Studierendenvertretung wird bei ihrer Arbeit aktiv unterstützt durch organisatorische Hilfestellungen und inhaltliche Einbindung in alle fachrelevanten Entscheidungen und Entwicklungsfragen, eine demokratische Schulkultur ergibt sich aufgrund der gleichberechtigten Mitarbeit von Studierenden und Lehrenden in Fachkonferenzen.
  • Die Schule entwickelt in Zusammenarbeit mit den Studierenden und regelmäßiger Folge Vortragsveranstaltungen und Diskussionsforen zu geographischen Fragestellungen mit außerschulischen Referenten, um schulische Arbeit und gesellschaftlichen Diskurs zu verbinden.
  • Projekttage ermöglichen in Kooperation mit den Fächern neue Lernerfahrungen und Begegnung mit Themen und Fragestellungen, welche den Kanon der Fachinhalte überschreiten und neue Sichtweisen und Lernmöglichkeiten den Studierenden zugänglich machen können. Darüber hinaus sollten sie auch den im Austausch in Familie und Beruf erworbenen Kompetenzen dienen.
  • Methodische und inhaltliche Kooperationen mit den Fächern Mathematik, Biologie, Geschichte, Volkswirtschaftslehre und Deutsch findet statt.
  • In Abhängigkeit zu geographischen Fragestellungen wird mit folgenden außerschulischen Partnern kooperiert: Landwirtschaftskammer, kommunale Planungsämter, deutscher Fremdenverkehrsverband, Ruhr-Universität Bochum Lehrstuhl Geographie, Kooperation mit der NKRUMAH – Secondary High-School in Tamale, Northern Region, Ghana.

Die Befähigung zur mündigen Teilhabe und zur Mitverantwortung für die gemeinsamen Angelegenheiten strebt der Fachbereich Geographie auch durch die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen, wie öffentlichen Vorträge und Podiumsdiskussionen zu tagesaktuellen geographischen Themen und Exkursionen auch im Rahmen des Unterrichts an.

Die Unterrichtsentwicklung im Fach Geographie am AWW wird durch kleine überschaubare Evaluationen regelmäßig überprüft und einer ständigen Verbesserung unterzogen.

4 Qualitätssicherung und Evaluation

Evaluation des schulinternen Curriculums

Zielsetzung: Das schulinterne Curriculum stellt keine starre Größe dar, sondern ist als „lebendes Dokument“ zu betrachten. Dementsprechend sind die Inhalte stetig zu überprüfen, um ggf. Modifikationen vornehmen zu können. Die Fachkonferenz (als professionelle Lerngemeinschaft) trägt durch diesen Prozess zur Qualitätsentwicklung und damit zur Qualitätssicherung des Faches bei.

Prozess: Der Prüfmodus erfolgt jährlich. Zu Schuljahresbeginn werden die Erfahrungen des vergangenen Schuljahres in der Fachschaft gesammelt, bewertet und eventuell notwendige Konsequenzen formuliert. Der vorliegende Bogen wird als Instrument einer solchen Bilanzierung genutzt.

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