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Orientierungsbereich (Sprungmarken)

3 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Kernlehrplan in der Regel in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies erfordert, dass Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Studierenden Gelegenheit zu geben, Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Zusammenhängen unter Beweis zu stellen. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der begleitenden Diagnose und Evaluation des Lernprozesses sowie des Kompetenzerwerbs Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Studierenden sollen ein den Lernprozess begleitendes Feedback sowie Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für die Selbsteinschätzung sowie eine Ermutigung für das weitere Lernen darstellen. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach grundsätzlich mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und Hinweisen zum individuellen Lernfortschritt verknüpft sein.

Im Verlauf des gesamten Bildungsgangs soll – auch mit Blick auf die individuelle Lernentwicklung – ein möglichst breites Spektrum von Überprüfungsformen in schriftlichen und mündlichen Kontexten zum Einsatz kommen.

Die Leistungsbewertung ist so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß Schulgesetz beschlossenen Grundsätzen entspricht, dass die Kriterien für die Notengebung den Studierenden transparent sind und die Korrekturen sowie die Kommentierungen den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Dazu gehören – neben der Etablierung eines angemessenen Umgangs mit eigenen Stärken, Entwicklungsnotwendigkeiten und Fehlern – insbesondere auch Hinweise zu individuell erfolgversprechenden allgemeinen und fachmethodischen Lernstrategien.

Im Sinne der Orientierung an den in Kapitel 2 formulierten Kompetenzerwartungen sind grundsätzlich alle drei Kompetenzbereiche (Textkompetenz, Sprachkompetenz, Kulturkompetenz) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Überprüfungsformen schriftlicher und mündlicher Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, das Erreichen der in Kapitel 2 aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte allein kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsüberprüfung nicht gerecht werden.

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulge setz sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Weiterbildungskollegs (APO-WbK) dargestellt. Bei der Leistungsbewertung sind von den Studierenden erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ sowie „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ entsprechend den in der APO-WbK angegebenen Gewichtungen zu berücksichtigen. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.

Die Studierenden müssen mit den Überprüfungsformen, die im Rahmen von Lernerfolgsüberprüfungen eingesetzt werden, vertraut sein und rechtzeitig sowie hinreichend Gelegenheit haben sie anzuwenden.

Hinsichtlich der einzelnen Beurteilungsbereiche sind die folgenden Regelungen zu beachten:

 

Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“

Für den Einsatz in schriftlichen Arbeiten/Klausuren kommen im Wesentlichen Überprüfungsformen – ggf. auch in Kombination – in Betracht, die im letzten Abschnitt dieses Kapitels aufgeführt sind.

Über ihre unmittelbare Funktion als Instrument der Leistungsbewertung hinaus sollen Klausuren im Verlauf des Bildungsgangs auch zunehmend auf die inhaltlichen und formalen Anforderungen des schriftlichen Teils der Abiturprüfung vorbereiten. Dazu gehört u. a. auch die Schaffung angemessener Transparenz im Zusammenhang mit einer kriteriengeleiteten Bewertung. Beispiele für Prüfungsaufgaben und Auswertungskriterien sowie Konstruktionsvorgaben und Operatorenübersichten können im Internet auf den Seiten des Schulministeriums abgerufen werden.

Aufgabenstellung und Bewertung

Die Klausuren bestehen aus zwei Teilen:

  • Übersetzung eines unbekannten griechischen Originaltextes und
  • aufgabengelenkte Interpretation dieses ggf. um weitere Dokumente/Materialien erweiterten Textes.

Die Erstellung einer deutschen Übersetzung ist Bestandteil jeder Klausur. Grundlage der Übersetzungsaufgabe ist ein unbekannter griechischer Text. Nach Abschluss der Spracherwerbsphase muss spätestens ab dem vierten Semester nach dem Einsetzen des Griechischunterrichts ein Originaltext zugrunde gelegt werden. Zuvor sind didaktisierte griechische Texte und adaptierte Originaltexte zulässig. Der griechische Originaltext entspricht im Schwierigkeitsgrad den Anforderungen des Kurstyps und der Semesterzahl (vgl. Tabelle zur Textschwierigkeit im Anhang). Der Umfang des Textes beträgt in der Regel 65 Wörter je Zeitstunde. Von der jeweiligen Wortzahl kann um bis zu 10 % abgewichen werden. Der Originaltext ist in angemessenem Umfang mit Vokabel- und Grammatikhilfen sowie Wort- und Sacherläuterungen zu versehen. Für die Anfertigung einer Übersetzung kann der Gebrauch eines zweisprachigen Wörterbuches gemäß Beschluss der Fachkonferenz ab der ersten Originallektüre zugelassen werden. Der Gebrauch muss im vorausgehenden Unterricht hinreichend eingeübt werden. In den ersten beiden Semestern des Griechischunterrichts sind auch textunabhängige Begleitaufgaben zulässig.

Der Grad der Übersetzungskompetenz zeigt sich am nachgewiesenen inhaltlich- sprachlichen Textverständnis. Zur Ermittlung der Übersetzungskompetenz sind sowohl besonders gelungene Lösungen zu würdigen als auch Verstöße und der Grad der Sinnentstellung festzustellen.

Die Note ausreichend (05 Punkte) wird erteilt, wenn der vorgelegte Text in seinem Gesamtsinn und seiner Gesamtstruktur noch verstanden ist. Davon kann in der Regel nicht mehr ausgegangen werden, wenn die Übersetzung auf je hundert Wörter des griechischen Textes mehr als 10 Fehler aufweist. Entsprechende Fehlerrichtwerte für die Bewertung ergeben sich unter Berücksichtigung der Komplexität (Semantik, Wort-, Textgrammatik) des zu übersetzenden Ausgangstextes.

Die Übersetzungsleistung und die Interpretationsleistung werden in Abhängigkeit von Textschwierigkeit und Komplexität der Interpretation in einem Verhältnis von in der Regel zwei zu eins gewichtet; in der Qualifikationsphase kann eine Klausur im Verhältnis eins zu eins gewichtet werden. Die Noten für die Übersetzungs- und Interpretationsleistung werden gesondert ausgewiesen und bilden unter Berücksichtigung des Gewichtungsverhältnisses die Grundlage zur Festlegung der Gesamtnote.

Da in Klausuren neben der Verdeutlichung des fachlichen Verständnisses auch die Darstellung bedeutsam ist, muss diesem Sachverhalt bei der Leistungsbewertung hinreichend Rechnung getragen werden. Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen zu einer Absenkung der Note gemäß APO-WbK. Abzüge für Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit sollen nicht erfolgen, wenn diese bereits bei der Darstellungsleistung fachspezifisch berücksichtigt wurden (auch im Übersetzungsteil).

Die Vorbereitung auf die Anforderungen im Abitur erfordert bereits in der Qualifikationsphase eine transparente kriteriengeleitete Bewertung der beiden Bereiche „Inhalt“ und „Darstellungsleistung“ bei den Interpretationsaufgaben und führt so zunehmend auf die Bewertung in der Abiturprüfung hin. Die kriteriengeleitete Bewertung der individuellen Leistung gewährleistet zudem, dass die Studierenden Rückmeldungen zu ihren individuellen Lernständen erhalten und diese Ergebnisse zur Erweiterung und Vertiefung ihrer Kompetenzen nutzen können.

Weitere Hinweise und Beispiele zu Überprüfungsformen und Bewertungskriterien zu schriftlichen Arbeiten/Klausuren können auf den Internetseiten des Schulministeriums abgerufen werden.

 

Facharbeit

In der Qualifikationsphase kann nach Wahl der oder des Studierenden eine schriftliche Arbeit/Klausur durch eine Facharbeit ersetzt werden. Die Facharbeit dient dazu, die Studierenden mit den Prinzipien und Formen selbstständigen, wissenschaftspropädeutischen Arbeitens vertraut zu machen. Die Facharbeit ist eine umfangreichere schriftliche Hausarbeit, die selbstständig zu verfassen ist. Die schulischen Vorgaben zu Umfang und Anforderungsniveau der Facharbeit sind so zu gestalten, dass diese ihrer Wertigkeit im Rahmen des Beurteilungsbereichs „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ gerecht wird. Daher weist die Facharbeit im Griechischen die Auseinandersetzung mit einem oder mehreren griechischen Originaltexten nach. Die Beurteilung der erbrachten Leistung orientiert sich an den Kriterien zur Bewertung von schriftlichen Arbeiten/Klausuren. Allgemeine Grundsätze der Leistungsbewertung von Facharbeiten regelt die Schule. Weitere Hinweise zur Facharbeit bzw. zur Projektdokumentation finden sich auf den Internetseiten des Ministeriums.

Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“

Im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ können – neben den nachfolgend aufgeführten Überprüfungsformen – vielfältige weitere zum Einsatz kommen, für die kein abschließender Katalog festgesetzt wird. Im Rahmen der Leistungsbewertung gelten auch für diese die oben ausgeführten allgemeinen Ansprüche der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung. Im Verlauf des Bildungsgangs ist auch in diesem Beurteilungsbereich sicherzustellen, dass Formen, die im Rahmen der Abiturprüfungen – insbesondere in den mündlichen Prüfungen – von Bedeutung sind, frühzeitig vorbereitet und angewendet werden.

Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht/Sonstigen Mitarbeit“ zählen u. a. unterschiedliche Formen der selbstständigen und kooperativen Aufgabenerfüllung, Beiträge zum Unterricht, von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise wie z.B. die schriftliche Übung, von den Studierenden vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit, die z. B. in Form von Präsentationen, Protokollen, Referaten und Portfolios möglich werden. Die Studierenden bekommen durch die Verwendung einer Vielzahl von unterschiedlichen Überprüfungsformen vielfältige Möglichkeiten, ihre eigene Kompetenzentwicklung darzustellen und zu dokumentieren.

Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch mündliche und schriftliche Beiträge sichtbare Kompetenzentwicklung der Studierenden. Der Stand der Kompetenzentwicklung in der „Sonstigen Mitarbeit“ wird sowohl durch Beobachtung während des Semesters (Prozess der Kompetenzentwicklung) als auch durch punktuelle Überprüfungen (Stand der Kompetenzentwicklung) festgestellt.

 

Überprüfungsformen

Die Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans ermöglichen eine Vielzahl von Überprüfungsformen. Im Verlauf des gesamten Bildungsgangs soll – auch mit Blick auf die individuelle Förderung – ein möglichst breites Spektrum der genannten Formen in schriftlichen und mündlichen Kontexten zum Einsatz gebracht werden. Darüber hinaus können weitere Überprüfungsformen nach Entscheidung der Lehrkraft eingesetzt werden. Wichtig für die Nutzung der Überprüfungsformen im Rahmen der Leistungsbewertung ist es, dass sich die Studierenden zuvor im Rahmen von Anwendungssituationen hinreichend mit diesen vertraut machen konnten.

Überprüfungsformen

Kurzbeschreibung

Erschließung
  • Angabe der Thematik eines unbekannten Textes
  • Bestimmung von Wort- und Sachfeldern
  • Aufstellung von begründeten Hypothesen zum Textinhalt
  • Beantwortung von Leitfragen zu Inhalt und Struktur eines Textes
  • Untersuchung von Satzstrukturen und ggf. deren Visualisierung
Übersetzung
  • Anfertigung einer strukturgerechten Arbeitsübersetzung
  • Erstellung einer zielsprachengerechten Übersetzung
  • Entwicklung einer wirkungsgerechten Übersetzung

Übersetzungsvergleich/Synopse

  • Vergleich eines griechischen Textes mit einer (literarischen) Übersetzung
  • Vergleich von literarischen Übersetzungen desselben Primärtextes

Darstellung des Inhalts

  • Paraphrase bzw. Zusammenfassung des Textinhalts auf Basis einer Vorerschließung bzw. Übersetzung

Analyse und Interpretation

  • Charakterisierung von handelnden Personen, Handlungsmotiven und Konflikten, Herausarbeiten von Figurenkonstellationen
  • Herausarbeiten der Kerngedanken bzw. Kernbegriffe eines Textes
  • Gliederung des Textes, ggf. anhand textgrammatischer Aspekte
  • Erläutern der Gliederung und Nennen von Überschriften zu Textabschnitten
  • Nachweis der Gattungszugehörigkeit eines Textes
  • Analyse sprachlich-stilistischer und metrischer Gestaltungselemente sowie ihrer Funktion
  • Analyse der Struktur von Sätzen, Satzgefügen und Textpassagen (z. B. Periodisierung, Inkonzinnität, Defizienz)
  • Erläuterung von Intention und Wirkung eines behandelten Textes
  • Erläuterung text- und autorenspezifischer Begriffe (z. B. Wertbegriffe oder philosophische Termini)
  • Einordnung des griechischen Textes in den historischen, kulturellen und/oder geistesgeschichtlichen Zusammenhang
Lesevortrag
  • verständnisgeleiteter Textvortrag

Produktionsorientierte Verfahren

  • Umsetzung eines Textes in szenisches Spiel
  • Ausführung einer kreativen Schreibaufgabe
  • bildlich-künstlerische Umsetzung eines Motivs o. Ä.
Vergleich
  • Vergleich inhaltlicher und kompositorischer Elemente verschiedener griechischer Texte
  • Vergleich eines griechischen Textes mit Rezeptionsdokumenten
  • Vergleich von Vorstellungen, Ideen, Konzepten innerhalb der Antike oder zwischen Antike und Neuzeit
Wertung
  • Stellungnahme zur Aussage eines griechischen Textes
  • Erörterung einer These oder Problemstellung ausgehend von einem griechischen Text
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