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4 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg (§ 17 APO – WbK) dargestellt.

Grundlage der Leistungsbewertung im Fach Englisch sind alle im Beurteilungsbereich „Klausuren“ (§ 18 APO – WbK) und „Sonstige Mitarbeit“ (§ 19 APO – WbK) erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden angemessen berücksichtigt. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung im Bereich „Sonstige Mitarbeit“ insgesamt auf die im Unterricht und die im Zusammenhang damit erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Da die im vorliegenden Lehrplan ausgewiesenen Kompetenzen Regelstandards am Ende des vier Semester währenden Bildungsganges darstellen, müssen auf dem Weg dorthin sowohl der Unterricht als auch die Lernerfolgsüberprüfung darauf ausgerichtet sein, Studierenden Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen mit ansteigender Progression und Komplexität wiederholt in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Studierenden sollen die Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für das weitere Lernen darstellen.

Lernerfolgsüberprüfungen sind daher so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzengemäß § 70 SchulG beschlossenen Grundsätzen der Leistungsbewertung entsprechen, dass die Kriterien für die Notengebung den Studierenden transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen und die Lernenden – ihrem jeweiligen individuellen Lernstand entsprechend – zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören auch Hinweise zu erfolgversprechenden individuellen Lernstrategien.

Im Sinne der Orientierung an den zu erreichenden Standards sind grundsätzlich alle in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesenen Kompetenzbereiche (Kommunikative Kompetenzen, Interkulturelle Kompetenzen, Kompetenzen der Verfügbarkeit sprachlicher Mittel und der Sprachbewusstheit, Methodische Kompetenzen) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Dabei hat die produktive mündliche Sprachverwendung einen besonderen Stellenwert. Leistungen, die von den Studierenden in den Bereichen „Sprechen: an Gesprächen teilnehmen“, „Sprechen: zusammenhängendes Sprechen“ und „Sprachmittlung“ erbracht werden, sollen daher ebenfalls einer systematischen Überprüfung unterzogen werden. Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte wird den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht.

Klausuren

Klausuren beziehen sich auf die komplexen Lernsituationen des handlungsorientierten Englischunterrichts. Sie geben den Studierenden die Gelegenheit, Gelerntes in sinnvollen thematischen und inhaltlichen Zusammenhängen anzuwenden. Rezeptive und produktive Leistungen sollen integrativ mit mehreren Teilaufgaben überprüft werden, die in einem thematisch inhaltlichen Zusammenhang stehen.

Bei der Leistungsüberprüfung können grundsätzlich geschlossene, halboffene und offene Aufgaben eingesetzt werden. Halboffene und geschlossene Aufgaben eignen sich insbesondere zur Überprüfung der rezeptiven Kompetenzen. Sie sollten aber im Sinne der integrativen Überprüfung möglichst in Kombination mit offenen Aufgaben eingesetzt werden. Der Anteil halboffener und offener Aufgaben steigt am Ende der Lernzeit.

Die Studierenden müssen mit den Aufgabentypen vertraut sein und Gelegenheit zur Übung haben. Dabei sind die Leistungserwartungen für sie transparent und die kriteriengeleitete Bewertung im Voraus bekannt.

Bei der Bewertung offener Aufgaben sind im inhaltlichen Bereich der Umfang und die Genauigkeit der Kenntnisse sowie im sprachlichen Bereich der Grad der Verständlichkeit der Aussagen angemessen zu berücksichtigen. In der Bewertung der sprachlichen Leistung werden die Reichhaltigkeit und Differenziertheit im Vokabular, die Komplexität und Variation des Satzbaus, die orthographische, lexikalische und grammatische Korrektheit sowie die sprachliche Klarheit, gedankliche Stringenz und inhaltliche Strukturiertheit einbezogen. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit werden auch daraufhin beurteilt, in welchem Maße sie die Kommunikation insgesamt beeinträchtigen. Bei der Notenbildung für offene Aufgaben kommt der sprachlichen Leistung ein höheres Gewicht zu als der inhaltlichen Leistung.

Über ihre unmittelbare Funktion als Instrument der Leistungsbewertung hinaus, sollen Klausuren im Laufe des Bildungsganges auch zunehmend auf die Formate vorbereiten, die in den zentralen Prüfungen gefordert werden. Dies sollte insbesondere für das Format zumindest einer Klausur im Abschlusssemester gelten.

Der Ersatz einer Klausur durch eine gleichwertige mündliche Prüfung wird durch den § 18, Absatz 1 (VV zu 18.1) der APO-WBK geregelt.

Sonstige Mitarbeit im Unterricht

Dieser Bewertungsbereich erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Wie bei den schriftlichen Arbeiten ist grundsätzlich die Transparenz von Leistungserwartungen und Beurteilungskriterien zu beachten.

Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ zählen:

  • die kontinuierliche Beobachtung der Leistungsentwicklung im Unterricht (verstehende Teilnahme am Unterrichtsgeschehen sowie kommunikatives Handeln und mündliche sowie schriftliche Sprachproduktion), wobei individuelle Beiträge zum Unterrichtsgespräch sowie kooperative Leistungen im Rahmen von Partner- und Gruppenarbeit zu beachten sind.
  • die punktuellen Überprüfungen einzelner Kompetenzen in fest umrissenen Bereichen des Faches (z. B. kurze schriftliche Übungen, Wortschatzkontrolle, Überprüfungen des Hör- und Leseverstehens, vorgetragene Protokolle einer Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeitsphase).
  • längerfristig gestellte komplexere Aufgaben, die einzeln oder in der Gruppe mit einem hohen Anteil der Selbstständigkeit bearbeitet werden, um sich mit einer Themen- und Problemstellung vertieft zu beschäftigen und zu einem Produkt zu gelangen, das ein breiteres Spektrum fremdsprachlicher Leistungsfähigkeit widerspiegelt. Dazu gehört auch die auf Nachhaltigkeit angelegte Arbeit mit dem Europäischen Portfolio der Sprachen. Bei längerfristig gestellten Aufgaben müssen die Regeln für die Durchführung und die Beurteilungskriterien den Studierenden im Voraus bekannt gemacht werden.
  • das Einbringen außerunterrichtlicher Aufgaben (u. a. Referate, Hausaufgaben) zur Vor- und Nachbereitung von unterrichtlichen Zusammenhängen.

Im Verlauf des Ausbildungsganges ist auch in diesem Beurteilungsbereich sicherzustellen, dass Formen, die im Rahmen der zentralen Prüfungen von Bedeutung sind, frühzeitig vorbereitet und geübt werden.

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