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Schulinterner Lehrplan Sport (GE)

Der im Folgenden dargestellte schulinterne Beispiellehrplan für eine fiktive Gesamtschule orientiert sich an tatsächlich realisierten Grundsätzen und Projekten mehrerer realistischer Gesamtschulen des Landes und möchte unter idealtypischen Voraussetzungen vielfältige mögliche Ansätze und Ideen vermitteln.

 

1  Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit

1.1  Leitbild für das Fach Sport

Schulsport – sowohl der Sportunterricht als auch seine  außerunterrichtlichen Anteile – nimmt mit seinen zahlreichen Facetten an der Gesamtschule XXX einen hohen Stellenwert im Schulprogramm und im Schulleben ein:

1.1.1 Die erzieherischen Potentiale werden durch den im Sport möglichen  ganzheitlichen Zugang zu Schülerinnen und Schülern im Sport allgemein und unter spezifisch fokussierten Zielperspektiven vielfältig genutzt:

  • im Rahmen einer genderorientierten Erziehung werden für Jungen eine „Jungen-AG“ (In Kooperation mit „pro familia“) und für Mädchen die Arbeitsgruppe „Mut tut gut“ mit unterschiedlichen Sportelementen und Gesprächsanlässen angeboten (s.u. 1.
  • im Rahmen einer sportbetonten Wanderfahrt zum Skilaufen in der Jahrgangsstufe 11 wird versucht die neuen durch zahlreiche Zugänge von anderen Schulen ergänzten Lerngruppen miteinander vertraut zu machen und soziale Bezüge zu stärken. Da die Schule als „Gesunde Schule“ den Anspruch hat ein Lern- und Lebensklima zu bieten, das Wohlfühlen und Gesundheit fördert, hat der Sport auch hier seinen Stellenwert (Auch hier AG und andere Angebote s. 1.6; bewegungsfreudige Pausenhalle und Schulhof)

1.1.2 Verschiedenste Sportangebote dienen  als Strukturierungselemente des Ganztagbetriebs im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften und offen Pausenangeboten (Kap. 1.6).

1.1.3 Über Sportangebote werden Kooperationen mit außerschulischen Partnern realisiert: Mit dem Eishockeyverein der Stadt gibt es eine Partnerschaft in der Eishalle (Projekte und Arbeitsgemeinschaft) und eine weitere mit Vertretern eines lokalen Leichtathletikvereins, die ebenfalls eine wöchentlich stattfindende Arbeitsgemeinschaft an den Sportstätten der Schule anbieten.

1.1.4 Im Rahmen der Sporthelferausbildung erwerben die Schülerinnen und Schüler wertvolle Kompetenzen und sie werden befähigt, die Lehrerinnen und Lehrer vor allem in den Bereichen der Arbeitsgemeinschaften zu unterstützen.

1.1.5 Im Rahmen des Unterrichts der Sek II wird der Stellenwert des Sports an der Schule durch das Angebot Sport als 4. Abiturfach zu wählen (P 4) akzentuiert.

1.2  Qualitätsentwicklung und -sicherung

Die Fachkonferenz ist der Qualitätsentwicklung und -sicherung des Faches Sport verpflichtet. Folgende Vereinbarungen werden als Grundlage einer teamorientierten Zusammenarbeit vereinbart:

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1.3  Sportstättenangebot

Sportstätten der Schule:

  • eine Dreifachhalle
  • eine kleine Sporthalle (Basketballfeld )
  • schuleigener kleiner LA-Platz
  • Sportplatz zur Nutzung (fußläufig 15 Min.)
  • Schwimmhalle (Fahrten mit städt. Bussen geregelt ca. 10 Min.)
  • Nutzung des Städt. Freibades (Fahrten mit städt. Bussen 10 Min.)
  • Nutzung der Städtischen Eishalle (Fahrten mit städt. Bussen 10 Min.)

1.4  Unterrichtsangebot

  •  durchgängig 3 stündig in allen Jahrgangsstufen  5 – 13 (1 mal 90 Min 1 mal 45 Min)

1.5  Fächerübergreifender/ fächervernetzender Unterricht

Die Schule hat neben dem sportlichen besonders auch einen ausgeprägten  musischen Schwerpunkt der sich besonders im Wahlpflichtfach „Darstellen und Gestalten“ realisiert. Um hier Themenschwerpunkte wie Pantomime, Tanztheater usw. zu vertiefen und zu vernetzen wird im Sportunterricht das Bewegungsfeld 6 „Gestalten, Tanzen, Darstellen – Gymnastik, Tanz, Bewegungskünste“ mit insgesamt 9 Unterrichtsvorhaben (s.u.) stark akzentuiert.

Im Zusammenhang mit dem Themenkomplex „Gesundheit“ werden Themen zu Fitness, Gesunde Ernährung/Adipositas, Stress und Entspannung der Fächer Naturwissenschaften(Biologie) und  Hauswirtschaft unter sportlichen Aspekten in zahlreichen Unterrichtsvorhaben wieder aufgegriffen und vertieft.

1.6  Außerunterrichtliches Sportangebot

1.6.1 „Reine Sportangebote“:

  • Freie Mittagsangebote: Tischtennis – „Toberaum“ – Billiard – Fussballliga – Fitnessraum
  • AG Bereich: Leichtathletik (Koop.) – Hockey – Tischtennis – Badminton – Eishockey (Koop.)

1.6.2 „Angebote mit sportlichen Anteilen“

  • „Jungen AG“: Hier wird für die Jungen der Jahrgänge 6 – 8 ein Angebot gestaltet die geschlechts- und entwicklungsspezifischen Themen und Probleme in kleinen Gruppen zu bearbeiten. Der Zugang und die Themenfindung geschieht dabei durch ein geschlechtsspezifisches Sport- und Handlungsangebot, das ein Sportlehrer arrangiert und eine daraus abgeleitete Gesprächsrunde, die ein auf Jungen- und Männerarbeit spezialisierter Psychologe der „pro familia“ Bildungsstätte als Kooperationspartner moderiert.
  • „Mut tut gut“ ist eine AG für Mädchen, die von der Schulsozialpädagogin geleitet wird. Hier soll das Selbstbewusstsein vor allem zurückhaltender Mädchen in Gesprächen und Übungen einerseits, aber auch durch sportliche Erfahrungen im Bereich Selbstverteidigung gestärkt werden. Die sportlichen Elemente werden durch außerschulische Kooperationspartner an Projekttagen integriert.

1.7  Handlungsprogramm zur Förderung des Schwimmens

„AG für Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer“ in Jahrgang 5.1 / vor den Schwimmvorhaben
Hier werden alle Schülerinnen und Schüler, die noch nicht Schwimmen können, bis zum Erreichen des „Seepferdchens“ zur Teilnahme verpflichtet.

2  Entscheidungen zum Unterricht

2.1  Grundsätze zur Schul- und Unterrichtsorganisation

Der Freiraum wird genutzt, um bei parallelen Vorhaben in einer Stufe räumlich und materiell zu entzerren

  • Die UV zum BF 3 „Laufen Springen Werfen – Leichtathletik“ liegen aus Witterungsgründen um die Sommerferien
  • Schwimmen s. 1.7 und 2.2

2.2  Obligatorik und Freiraum

Der gesamte laut Stundentafel erteilte Sportunterricht ist darauf ausgerichtet die umfassende Handlungskompetenz in Bewegung, Spiel und Sport zu erreichen. Hierzu dient sowohl die in Form der Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans differenziert ausgewiesene Obligatorik (ca. zwei Drittel der Stunden), als auch der durch die Fachkonferenz auf die spezifischen Voraussetzungen, Bedingungen  und das sportlichen Leitbild der Schule passgenau abgestimmte Freiraum (ca. ein Drittel der Stunden). Obligatorik und Freiraum unterliegen dabei gleichermaßen den Rahmenvorgaben für den Schulsport und damit dem Doppelauftrag und der Verpflichtung zu erziehendem Sportunterricht.
Während aber die Obligatorik die unverzichtbare standardisierte Grundlage bildet, soll der Unterricht im Freiraum auf die individuellen, lerngruppenbezogenen und schulspezifischen Bedingungen und Ziele im Sportunterricht ausgerichtet sein. Dies wären z.B. das spezifische Sportstättenangebot, mit seinen besonderen Möglichkeiten (Eishockeyhalle, Kletterwände Ruderhaus o.Ä.); aber auch schulspezifische Kooperationen oder in der Gemeinde besonders tradierte Sportarten, die so ebenso berücksichtigt werden können wie sportbezogene Besonderheiten einzelner Lerngruppen. So sollen die Angebote des Freiraumes den Kompetenzerwerb vertiefen und erweitern.

Die Fachkonferenz der Beispielschule hat sich folgendermaßen entschieden:

  • Da Basketball als verbindliches Mannschaftsspiel und Badminton als verbindliches Partnerspiel im Rahmen der Obligatorik festgelegt werden (Beide Spiele werden im Profil der Sek II i.d. R. weitergeführt), soll die Handlungskompetenz in diesem Bewegungsfeld erweitert werden, indem in einem Teil des Freiraums weitere große Spiele und das ergänzende Partnerspiel Tischtennis thematisiert werden.
  • Weiterhin soll der Freiraum genutzt werden, um aktuelle pädagogische Bedarfe (besonders genderbebezogene und kooperative Themen im Sport) und spezifische Interessen der konkreten Lerngruppen zeitnah zu berücksichtigen.

2.3  Ziele des Sportunterrichts in den 3 Kompetenzstufen

Die Kompetenzerwartungen der Bewegungsfelder sind spiralcurricular und in den Anforderungen progressiv formuliert. Bei der Planung der daraus resultierenden Unterrichtsvorhaben wurde dies berücksichtigt:
In den Unterrichtsvorhaben der 1. Kompetenzstufe prägen Aspekte der Wahrnehmung und des Erprobens im Sinne eines  Kennenlernens neuer Bewegungs- und Handlungsformen und eine Festigung kooperativen und sozialen Verhaltens die vorrangigen  Zielperspektiven. Das Arrangement des Unterrichts ist noch stärker durch Anleitung geprägt und kognitive Anforderungsbereiche bewegen sich vorrangig auf dem Niveau des Beschreibens und Erläuterns.
In den Unterrichtsvorhaben der 2. und 3. Kompetenzstufe werden zunehmend komplexere Themen der Wahrnehmung, aber auch der Leistungsoptimierung bearbeitet. Der Unterricht wird zunehmend durch stärker selbstgesteuerte Arrangements im Bereich der individuellen (Teil-)Ziele und Lernwege ebenso geprägt, wie durch eine zunehmende Verantwortung für Unterrichtselemente (z.B. Vorbereitung des Erwärmens, Einführungsreferate etc.) durch die Schülerinnen und Schüler und soll so die Sozialkompetenz als Teil der allgemeinen Handlungskompetenz weiter fördern. In den Reflexionen werden vermehrt metakognitive Aspekte thematisiert und so die Anforderungen zunehmend in den Bereich der Analyse und Beurteilung angehoben.

2.4  Unterrichtsvorhaben in den Jahrgangsstufen 5 - 10 

Die Fachschaft Sport hat für alle Jahrgangsstufen sowie für alle Bewegungsfelder und Sportbereiche Unterrichtsvorhaben entwickelt, die einen kontinuierlichen und vertieften Aufbau von Bewegungs- und Wahrnehmungs-, Methoden- und Urteilskompetenz vor dem Hintergrund inhaltlicher Schwerpunkte aus den Inhaltsfeldern ermöglichen.
Die unterschiedlichen Farben markieren die einzelnen Bewegungsfelder und Sportbereiche, die dem jeweiligen UV zu Grunde liegen:

1.

Den    Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen

2.

Das    Spielen entdecken und Spielräume nutzen

3.

Laufen,    Springen, Werfen - Leichtathletik

4.

Bewegen    im Wasser - Schwimmen

5.

Bewegen    an Geräten - Turnen

6.

Gestalten,    Tanzen, Darstellen – Gymnastik/ Tanz, Bewegungskünste

7.

Spielen    in und mit Regelstrukturen - Sportspiele

8.

Gleiten,    Fahren, Rollen – Rollsport, Bootssport, Wintersport

9.

Ringen    und Kämpfen - Zweikampfsport

Beispiel 1 Überblick über alle UV – Themen
Beispiel 2: Alle obligatorischen UV im Jahrgang 6 über alle behandelten BF
Beispiel 3 Alle obligatorischen UV von Jahrgang 5 – 10 für BF 1 
BF3 Beispiel 4 Alle obligatorischen UV von Jahrgang 5-10 für BF3 

2.5  Gesamtübersicht Obligatorik und Freiraum in der Sekundarstufe I

2.6  Absprachen der Fachkonferenz über didaktisch-methodische Entscheidungen

Die Fachkonferenz trifft auf der Grundlage der Obligatorik Absprachen  für jedes Unterrichtsvorhaben und sichert damit die fachliche Kontinuität der  Lehr- und Lernprozesse innerhalb einzelner Jahrgangsstufen. Das folgende beispielhafte Vorgehen ist dem Implementationsmaterial Sport Gymnasium (Sek I) entnommen.

  In UV - Karten zu den jeweiligen UV (DIN A-4 Format) werden – bezogen  auf den Kernlehrplan – auf der Vorderseite die Kompetenzerwartungen und  die zentralen Inhalte konkretisiert. Darin werden die angestrebten  Kompetenzerwartungen sowie die zentralen Inhalte des UV auf der Grundlage der  leitenden Pädagogischen Perspektiven konkret aufgeführt. Zusätzlich werden auf  der Vorderseite Angaben zur leitenden pädagogischen Perspektive des jeweiligen  UV,  zur Reihenfolge des UV innerhalb des  jeweiligen Bewegungsfeldes/ Sportbereichs sowie zur Jahrgangsstufe, in der das  UV durchgeführt werden soll, gemacht. 

Aufbau der Vorderseite  der UV - Karte:

Auf der Rückseite der UV – Karte  erfolgen Absprachen der Fachkonferenz zu Einzelaspekten. Die Absprachen für das  jeweilige UV beziehen sich auf folgende Aspekte:

  • ausgewählte Inhalte und Gegenstände  (didaktische Entscheidungen)
  • ausgewählte Fach- und Lern- bzw.  Arbeitsmethoden (methodische Entscheidungen)
  • Absprachen über die Einführung/Vertiefung  von Fachbegriffen
  • Absprachen über die verbindliche  Durchführung von Lernerfolgskontrollen mit engem Bezug zum Leistungskonzept  sowie zur Leistungsbewertung ggf. mit Angaben zu den Bewertungskriterien/Punktetabellen

Aufbau der Rückseite  der UV - Karte:

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2.7  Hausaufgaben im Sportunterricht

Hausaufgaben können prinzipiell zur Vorbereitung, Nachbereitung, Vertiefung und Erweiterung der Unterrichtsinhalte dienen.

3  Leistung und ihre Bewertung – Leistungskonzept

Die Fachkonferenz der Beispielschule vereinbart ein Konzept  zur Leistungsbewertung auf der Grundlage des Kernlehrplans Sport NRW, in  welchem festgelegt ist, welche Grundsätze und Formen der Leistungsmessung und  Leistungsbewertung verbindlich in den jeweiligen Jahrgangsstufen gelten bzw. zu  erbringen sind. Sie stellt dadurch die Vergleichbarkeit der Anforderungen  innerhalb einzelner Jahrgangsstufen und Schulstufen sicher.
  Die Leistungsbeurteilung orientiert sich dabei am spezifischen  Lernvermögen, an den im Lehrplan beschriebenen Kompetenzerwartungen und jeweils  ausgewiesenen Zielsetzungen eines Unterrichtsvorhabens.

Grundsätze der Notenbildung

Die Fachkonferenz Sport der Beispielschule einigt sich auf  folgende Grundsätze der Notenbildung:
Die Leistungsbewertung erfolgt in einem kontinuierlichen Prozess,  bezieht sich auf alle Unterrichtsvorhaben und berücksichtigt alle Formen und  Grundsätze der Leistungsbewertung in einem angemessenen Rahmen. Unverschuldete  Unterrichtsausfälle werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.

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4  Qualitätssicherung und Evaluation

Die FAKO evaluiert ihre Aufgaben und Ziele sowie die Leitidee des Schulsports und deren Verwirklichung im Abstand von 5 Jahren und überprüft deren Übereinstimmung mit der Schulprogrammarbeit. Sie schreibt darüber hinaus jeweils zu Beginn jeden Schuljahres ihren Arbeitsplan fort.

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