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2 Kompetenzbereiche, Inhaltsfelder und Kompetenzerwartungen

Die in den allgemeinen Aufgaben und Zielen des Faches beschriebene übergreifende fachliche Kompetenz wird ausdifferenziert, indem fachspezifische Kompetenzbereiche und Inhaltsfelder identifiziert und ausgewiesen werden. Dieses analytische Vorgehen erfolgt, um die Strukturierung der fachrelevanten Prozesse einerseits sowie der Gegenstände andererseits transparent zu machen. In den Kompetenzerwartungen werden beide Seiten miteinander verknüpft. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der gleichzeitige Einsatz von Können und Wissen bei der Bewältigung von Anforderungssituationen eine zentrale Rolle spielt.

Schaubild Kompetenzbereiche und Inhaltsfelder

Kompetenzbereiche repräsentieren die Grunddimensionen des fachlichen Handelns. Sie dienen dazu, die einzelnen Teiloperationen entlang der fachlichen Kerne zu strukturieren und den Zugriff für die am Lehr-Lernprozess Beteiligten zu verdeutlichen.

Inhaltsfelder systematisieren mit ihren jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkten die im Unterricht der Hauptschule verbindlichen und unverzichtbaren Gegenstände und liefern Hinweise für die inhaltliche Ausrichtung des Lehrens und Lernens.

Kompetenzerwartungen führen Prozesse und Gegenstände zusammen und beschreiben die fachlichen Anforderungen und intendierten Lernergebnisse, die bis zum Ende der Doppeljahrgangstufen 5/6, 7/8 und 9/10 verbindlich erreicht werden sollen.

Kompetenzerwartungen

  • beziehen sich auf beobachtbare Handlungen und sind auf die Bewältigung von Anforderungssituationen ausgerichtet,
  • stellen im Sinne von Regelstandards die erwarteten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf einem mittleren Abstraktionsgrad dar,
  • ermöglichen die Darstellung einer Progression von der Doppeljahrgangsstufe 5/6 bis zum Ende der Sekundarstufe I und zielen auf kumulatives, systematisch vernetztes Lernen.
  • können im Grundsatz in Aufgabenstellungen umgesetzt und überprüft werden.

Die aufgeführten Kompetenzerwartungen legen die in der Grundschule erworbenen Kompetenzen zugrunde und weisen eine Progression über die Doppeljahrgangsstufen auf. Insgesamt ist der Unterricht in der Sekundarstufe I nicht allein auf das Erreichen der aufgeführten Kompetenzerwartungen beschränkt, sondern soll Schülerinnen und Schülern ermöglichen, diese weiter auszubauen und darüber hinausgehende Kompetenzen zu erwerben. Die am Ende der Klasse 10 erreichten Kompetenzen bilden sich auch aus unterschiedlichen Teilkompetenzen heraus, die sowohl aus anderen Bereichen als auch aus den vorangehenden Klassenstufen vorbereitet worden sind. Die schuleigenen Lehrpläne und die Evaluation von Unterricht und Unterrichtsergebnissen sind an den im Kapitel 2 formulierten Kompetenzerwartungen auszurichten.

Die beschriebenen Kompetenzerwartungen orientieren sich an den Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss. Die Kompetenzen sind in unterschiedlichem Umfang und auf unterschiedlichem Niveau erreichbar. Von Schülerinnen und Schülern, die den Qualifikationsvermerk für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe erwerben, wird erwartet, dass sie die Kompetenzen auf einem höheren Niveau erreichen. Es gibt allerdings für den Qualifikationsvermerk keine curriculare, inhaltliche Definition. Der Vermerk wird vielmehr nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vergeben.

Die beschriebenen Kompetenzerwartungen sind als Regelstandard zu erreichen. Für Schülerinnen und Schüler, die in Hauptschulklassen den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klassen 10 – erwerben sowie für diejenigen, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben, dürfen dabei Umfang, Höhe und Komplexität der Anforderungen an den unteren Rand der Bandbreite von Kompetenzerwartungen angepasst werden.

2.1.1 Kompetenzbereiche und Inhaltsfelder des Faches
2.1.2 Lebensplanung und Berufsorientierung: verbindliche Kontexte
2.2 Kompetenzerwartungen am Ende der Doppeljahrgangsstufe 5/6
2.3 Kompetenzerwartungen am Ende der Doppeljahrgangsstufe 7/8
2.4 Kompetenzerwartungen am Ende der Doppeljahrgangsstufe 9/10
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