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Orientierungsbereich (Sprungmarken)

Rechtlicher Rahmen

Der Einsatz digitaler Medien leistet unbestritten einen wichtigen Beitrag zur Unterrichtsqualität im Fach Sport. Dabei können insbesondere Foto- und Videoaufnahmen der Lernenden im Bewegungsvollzug – auch verbunden mit dem Einsatz unterstützender Apps - wichtige Lernanreize bieten. Da es sich bei der Verarbeitung schülerbezogener Aufnahmen um sensible Daten handelt, spielen der Schutz des Individuums und damit verbunden der Datenschutz eine wichtige Rolle. Was im Einzelnen zu berücksichtigen ist und wie im Vorfeld zu verfahren ist (vgl. hier die Einwilligungserklärung), erläutert folgendes Schreiben des MSB.

Foto- und Videoaufnahmen im Sportunterricht

 

Der folgende beispielhafte Elternbrief berücksichtigt die Informationen aus dem MSB zu den Foto- und Videoaufnahmen und konkretisiert die Vorgaben vor dem Hintergrund eines ausgewählten Unterrichtsvorhabens. Im Elternbrief wird darauf hingewiesen, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann und es zu keinerlei Nachteilen führt, wenn dieser Einwilligung nicht zugestimmt werden sollte.

Beispielbrief für den Sportunterricht zur Einwilligung von Foto- und Videoaufnahmen

 

Veröffentlichte Abbildungen aus Fachzeitschriften, Schulbüchern oder Videos dürfen im Lernraum Schule zu Unterrichtszwecken genutzt werden. So ist es auch im Sinne des Urheberrechts gestattet, einen Ist-Soll-Abgleich zwischen der Eigenrealisation und der Zieltechnik bzw. Zielbewegung vorzunehmen. Das folgende Dokument liefert die dazu notwendigen Grundinformationen.

Grundinformationen zum Urheberrecht

 

Wer sich noch intensiver mit dem Thema Datenschutz beschäftigen möchte, kommt über den folgenden link auf die Seite der Medienberatung NRW. Hier sind viele weitere Informationen verfügbar.

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