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Verständigung und Partizipation

 

"Schulsport soll Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, für ihr eigenes Leben eine selbst verantwortete Beziehung zu Bewegung, Spiel und Sport aufzubauen, an der vielfältigen Bewegungs- und Sportkultur in unterschiedlichen Handlungspositionen teilzunehmen und diese selbst- und mitbestimmend zu gestalten. Diese Ziele lassen sich nur erreichen, wenn Verständigung und Partizipation ein Prinzip für die Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse sind. Das bedeutet, gemeinsame Vereinbarungen zu treffen und Heranwachsende zunehmend selbst- und mitbestimmt an der Planung, Durchführung und Auswertung der Lerngelegenheiten zu beteiligen.

Verständigung und Partizipation sind aber auch ein Prinzip, das für den Umgang der Schülerinnen und Schüler untereinander – im Sportunterricht, im außerunterrichtlichen Schulsport, im Schulleben und in der außerschulischen Lebenswelt – Geltung beansprucht. So können Kinder und Jugendliche einerseits gelungenes Miteinander erleben, andererseits mit Problemen und Konflikten im sozialen Miteinander konfrontiert werden. Dies stellt vor dem Hintergrund heterogener Lerngruppen eine besondere Herausforderung dar. Schülerinnen und Schüler müssen auch erfahren, dass sich nicht alle Konflikte in einem gemeinsamen Verständigungsprozess lösen lassen und eigene Interessen zeitweilig zurückgestellt werden müssen. Gleichwohl gilt es, Gestaltungsmöglichkeiten für eine möglichst gleichberechtigte und befriedigende Partizipation auszuhandeln.

Die pädagogische Verantwortung ist nicht auf den Sportunterricht begrenzt, sie gilt prinzipiell auch für Bewegung, Spiel und Sport im außerunterrichtlichen Schulsport und im Ganztag. Angesichts ihrer Heterogenität tragen außerunterrichtliche Schulsportangebote in je unterschiedlicher Weise dazu bei, unterrichtliche Lern- und Bildungsprozesse zu ergänzen, zu erweitern und zu vertiefen. Der außerunterrichtliche Schulsport ist besonders geeignet, Kinder und Jugendliche an die Übernahme von Verantwortung heranzuführen und Partizipationsmöglichkeiten anzubieten. Schülerinnen und Schüler sind deshalb entwicklungsgemäß an Planung, Organisation und Auswertung außerunterrichtlicher Bewegungs- und Sportangebote zu beteiligen. Chancen der Partizipation ergeben sich beispielsweise im Rahmen von Schülerparlamenten oder an den weiterführenden Schulen durch das Sporthelfer- System. Verständigung und Partizipation lassen sich aber auch in informellen Sportaktivitäten (z. B. bewegte Pausen, offene Angebote) mit anderen Kindern und Jugendlichen ohne Anleitung von Erwachsenen erproben. Aufgabe der Schule ist es, möglichst vielfältige Angebote und Lerngelegenheiten für Bewegung, Spiel und Sport zu ermöglichen."

Rahmenvorgaben für den Schulsport  (S.15)

Weiterführende Literatur und Materialien

Zur Gestaltung der konkreten Unterrichtspraxis

Grundlegend für Verständigung und Partizipation im Sportunterricht ist die umfassende und gleichberechtigte Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler, wobei für die Unterrichtsgestaltung insbesondere bedeutsam ist, dass

  • ausgehend von den individuellen Vorerfahrungen und Dispositionen, vielfältige und differenzierte Bewegungs- und Lernangebote für alle Schülerinnen und Schüler geschaffen werden, damit sowohl sportlich leistungsstärkere als auch leistungsschwächere, bewegungsfreudige als auch weniger bewegungsmotivierte Schülerinnen und Schüler gefördert werden können.
  • die Vorgaben der Lehr- und Bildungspläne und die Leistungserwartungen der Lehrkräfte mit den Vorstellungen und Erwartungen der Lernenden transparent im Rahmen des Gestaltungsspielraumes zusammengeführt werden, damit Unterricht zielorientiert geplant und gemeinschaftlich inszeniert werden kann.
  • Anforderungen und Aufgabenstellungen überwiegend mit kooperativen Arbeitsformen verbunden werden, damit Schülerinnen und Schüler möglichst viel Raum zum selbstgesteuerten Lernen und selbstständigen Arbeiten finden können.

Die (eigenverantwortliche) Mitgestaltung erfordert das Schaffen von Transparenz auf der Ebene der Stunde wie auch auf der Ebene des Unterrichtsvorhabens.

Diese Transparenz betrifft zunächst das methodische wie auch das fachliche Vorgehen sowie die Entwicklung zentraler Kriterien für die Notenbildung.

So könnten Lernende z.B. an der Gruppenbildung in Erarbeitungsphasen beteiligt werden oder aber an der Veränderung von Übungen oder Stationen im Erarbeitungsprozess.

Die Schülerinnen und Schüler könnten z.B. in einem UV zum BF 2 oder BF 7 Regeln neu formulieren oder bestehende Regeln modifizieren. Am Ende einer Erarbeitungsphase könnten Kriterien für die Leistungsbewertung gemeinsam entwickelt und gesichert werden. Inaktive könnten über spezielle Aufgabenstellungen dazu beitragen, den motorischen Lernprozess der Klasse zu beobachten und Feedback zu geben.

Die sogenannte „Zieltreppe“ ist eine Möglichkeit, den (gemeinsam) geplanten Lehr-Lernprozess zu visualisieren und Transparenz herzustellen.

Partizipation und Verständigung (z.B. über Regeln, Vorgehensweise, Leistungsbewertung) werden durch die Veranschaulichung der sukzessiv getroffenen Absprachen zur Planung und Weiterarbeit gesichert.

 

Abbildung Zieltreppe Floorball (Runte 2018)

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